Pester Lloyd, April 1909 (Jahrgang 56, nr. 77-89)
1909-04-01 / 77. szám
> Ahoiusme Mksthpostesuzjihtig« Ex.,viskt21jishki-11K.,F-0- k’HIåu1n1MC.,anzjährig 48x.,d. s«IshrigK.,vierzejährigl-7K.,mon-itlxc 4 K. 40 h. Mit sdvarater Postversendung des Abendblattes "ierteljährig 2 K. mehr. Für Wien auch durch Herm. Goldschmidt / Für das Ausland mit direkter Kreuzbandsendung vierteljährig : Für Deutschland 18 K., für alle übrigen Staaten .21 K. Abonnements werden auch bei sämtlichen ausländischen Postämtern entgengenommen. Für Amerika, England, Frankreich, Spanien und Portugal besteht je Vermittlung auf Postämter nicht und Abonnements muss direkt in unserer Administration erfolgen. Vertretung für Deutschland, Frankreich, England und Italien. bei der Zeitungsfirma Saarbach, 56. Inbegang MORGENBLATT LOY am 7 — Budapest, Donnerstag, den 1. April 1909 : Inseratenaufnahme: (In Budapest, in der Administration des „Pester Lloyd“ V., Maris" Valeriante: Nr. 12 und in den Annoncen Buresug 23. Blockner, B. Eckstein, J. D. Fisch A. V. Goldberger, Györi & Wag & Co., Jul. Leopold, Ant. Mezel, Rul Jul, Tenzer, Jos. Schwarz In Wien, bei wen pre . gizi Dukes, Haasenstein ogler, y Rafael Witzek, H. Schal im Auslande: Berlin: Rudolf Mos: & Co.; Paris : John F. Jones Einzeln : Morgenblatt in Budapester, in der Provinz 14: Heller, Alte Budapest 6 Heller, in der Provinz Redaktion und Administration : V Valsra-utcza 12. — Manuskripte keinem Falle zurückgestellt, — liierte Briefe werden nicht ange News Exchange in Mainz. Ar, Serbien mid Oesterreich-Ungarn ohne Handelsverig. gon Dr. Alexander v. Meiieropitd, Heutigen Tage ist das provisorische 1“ heben; As Heike Bee am 14. März 1908 Oesterreich-Ungarn und Serbien abgeschlossene Handelspe!tag, welcher durch Die ungarisáe und die österreichische Regierung auf Grund von Bevollmächtigung unserem Nachbarkande ode der Gesetgebungen bis 1. April 1909 in Geltung gerecht war, aufgeht den. Bon hutc an befindet sich Diher unter Handel mit diesem vertragsmäßige Negelung. Lersten wird somit im Sitze unseres Zollgewebes auf Grund des allgemeinen Tarje. Die Handelsverträge Handel sind: der zwischen Serbien und Deutschland am 9/21. Aogust 1892 abgeschlossene und am 16./29. November 1904 erweiterte i Mitglied Heim fi. bezüglich see gejeglie daher. Regierung, Einfuhr Bafis Dustand ausgejebt, und der behandelt, befindet ginzlichen Prohibition ohne verliet die inzwischen bemilliste Einfuhe_ geschladteten Viehesfilt in dieser Beziehung befiebigen Berfißiingen Dei ungarischen der oder geschladietent au Die ehe Außersraffebung des Handels ver- Ungar. HERE .a J DicEixx fuhr ans Oesterredlklngarn noch Oerlxcuqt "-durch das neue serbische E D«Ik.5.kxfetz,WskchVHATUPAPUI Jgogiusgebeutkitt,tatsijd 1-i)—wieun·auc.1Matva mit—besmcce prohibiert.»Cserbieri hat in der Voraus-sicht, daß der Falt und, Handelsvertrag mit DesterreichUngarn dich Die Regierungit der Doppelmonarchie nicht über den 1. April in Geltung erhalten bleibt, Vielleicht auch, din Die politischen unliebsamen Verhältnisse an Delpapri;. eine Bandelspalitife Mobilisierung angeordnet und den Handelspoltärigen tufmarieh gegen uns folgendermaßen eingerichtet. Serbien soll vom 1. April 1909 offengen eizten Doppeltarif Haben, einen Generaltarif auf einen Minimaltarif. Der Generaltarif enthält jene Rollfäße, welche der allgemeine Zolltarif vom ?1. März 1904 bestimmt, also jene Zollfäke, die Serbien infolge des ‚heutien allgemeinen Zolltarif‘ vom Jahre 1902 ‘ zur Besämpfung der agrarischen Tendenzen der westlichen Staaten und namentlich Oesterreich-Ungarns zu erstellen deshalb für nötig erachtet, um mittels dieser Zölle die in Vertragsverhandlungen tretenden Weststaaten, Hauptsächlich Oesterreich-Ungarn zum Entgegenkommten bewegen, beziehungsweise zwingen zu können. Der Minimaltarif it eigentlich nichts anderes als die Zusammenstellung derjenigen Zolltäge, die Serbien bisher in den 913 heute abgeschlossenen Handelsverträgen als Ermäßigungen des allgemeinen ‚Zolltarifs zugestanden hat. Das Gefes bestimmt nämlich als Minimalzölle die Tarifpositionen aus den Vertragspositionen mit allen Anmerkungen und Erläuterungen zu denselben aus Januar 1907 abgeschlossene Handels- und Schiffahrtvertrag; Der zwischen Serbien und Italien am ./14. Januar 1907 abgeschlossene Handels- und Schiff- 4./17. Februar 1907 fahrtvertrag; der zwischen Serbien und dem Königreiche Großbritannien und Irland am abgeschlossene Handels- und Schiffahrtvertrag; der ziwischen Serbien und der Schweiz am 26. Februar/11. März 1907 abgeschlossene Handelsvertrag; der zwischen Serbien und Belgien am 11./24. April 1908 abgeschlofsene Handels- und Schiffahrtvertrag; der ziwischen Serbien Oesterreich-Ungarn am 1./14. März 1908 abgeschlossene Handelsvertrag. Der serbische Minimaltarif ist somit Heute noch nichts anderes, als der bis zum heutigen Tage in Geltung gestandene Vertragstarif. Serbien verwandelt heute Die Vertragszölle in den Minimaltarif. Die Vertragsstaaten, die im Sinne des neuen Zollgeseches das Recht auf die Minimalzölle erhalten, haben aber den großen Vorteil, daß sie nicht nur die tatsächlichen Vertragszölle in der ftagesit gleichbedeutend mit Der gänglichen Hemmuigy dez Handelsverkehrs zwischen Berbien und Desterreich- St . WEØt N. mit Defterrei-Ungarn enthalten sind, Vertrag nicht mehr in Geltung steht. Die Vertragsstaaten sind daher durch das neue Zollgefäß in der angenehmen die, sie eigentlich Lage, Begünstigungen auch weiterhin zu erhalten, auf sein vertragsmäßiges Recht befuehen. Hierin liegt der Schlag gegen Oesterreich-Ungarn. Wir verlieren nicht nur jede Bollbegünstigung, sondern unsere Konkurrenzstaaten erhalten ein beträchtliches Gescenk an Bollermäßigungen, die wir seinerzeit mit schweren Konzersionen erfauften und für Die jene gar nichts hergaben. Eben deshalb trifft den Handel Oesterreich-Ungarns die ganze Schärfe des neuen Gesäßes. Da die Differenz der Zollsäbe des Minimal- und Martimaltarifes regelmäßig bis zu 60 WBrozent reicht, ist es natürlich, daß unser Handel die Konkurrenz mit den Waren der Weststaaten auf dem serbischen Markte nicht aufrechterhalten kann. Die Anwendung des Minimaltarifes auf unseren Warenhandel it einfach die Prohibition ungarischer und österreichiicher Waren. Wie folt unser Zuder konkurrieren, wenn der allgemeine Zolltag 40, der Minimalfab 30 Dinar beträgt, das Bier statt 10 25 Dinars, Bauholz je nach Dualität statt 4, 6, 750 oder 9 Dinars 6, 18, 21 oder 24 Dinars Zoll für den Habiimeter, Seife statt 16 Dinars 40 Dinars usw. Zoll zu zahlen haben. Dieser Zustand ist unter Nachbarstaaten eben eine Unmöglichkeit, unter der BVorausjebung eines politisch friedlichen Verhältnisses nur denkbar, kann überhaupt nicht bestehen, und es muß ein modus vivendi gefunden werden, der auch für die Zeit, bis ein definitives, neues Uebereinkommen oder ein neuer Handelsvertrag zustande konmt, Die Handelsbeziehungen so weit als möglich wenigstens reidlich regelt. &3 soll nicht geleugnet werden, daß mit Nachsicht uf den PVieh verfeht, auf welchen Serbien selbstverstände € 5 Mm Magnatenhauses. Budapest, Serbien abgeschlossenen Der Einfuhr ganz: den ralso eventuell úisz Biehes den bisher bertragen. von in feinen/ lebenden Biehes Yebenem | : 31. Mav | Ber | Handels- und Bollvertrag; der Montenegro am genießen, jondern Zukunft die in | vertrag; der ; zwijdhen 1 zwifchen Serbien Zölle erhalten, und swijdjen Gerbien und 1. Sanıar 1905 abgejchloffene Handel3- Serbien and Frankreih der Türkei der fh großes Gewicht zu legen hat, die gegenseitige Zierung der Meistbegünstigung Serbien amnügendes Mequivalent bietet, während Detten Mai 1906 abgeschlofsene Handelsvertrag Ungarn infolge des duch die Meistbegünstigung am 23. Dezember dem Minimaltarif und auch die begünstigten dent Handelsverträge troßdem Dieser neuen heute sei serbifchen Boligejeges erreicht, was er bisher nur mittels Gegenkonzessionen erzwungen hatte. Und Das ist Die Folge der überhasteten Maßnahmen des serbischen neuen Hollgewebes, welches gerade den Uebergang zu einen eventuellen neuen Handelsvertrag erschwen. Der blinde Eifer, der bei der Behandlung des neuen Gesießes nur Die Schädigung Oesterreich-Ungarns vor Augen hatte, ließ Die Gerben vergessen, Daß jede Handelspolitische Maßregel ein zweischneidiges Schwert it, mit dem man jehn oft auch sich selbst beschädigt, wenn man es gegen seinen Gegner schwingen will. Bestünde das neue serbische See heute nit, dann würde Desterrei-Ungarn auf Grund der Meistbegünstigung nur jene Hollfäte genießen können, die andere Staaten bereits ermäßigt haben, und hätte seinen Anspruch auf jene Zollräte, die im serbisch-österreichischungarischen Handelsvertrag errungen imünden, da Die Geltung des Vertrages mit dem heutigen Tage aufhört. gebt aber, da das neue Zollgefeß Diese Ermäßigungen als Minimalzölle den Vertragsstaaten gewährt, gäbe Die Meistbegünstigung auch Oesterreich-Ungarn das Recht, dieselben zu beanspruchen. Das neue serbische Zollgesetzt also für den möglichen Uebergang zur vertragsmäßigen Regelung unserer Handelspolitischen Verhältnisse, ganz gewiß, ein Hindernis und erschlvert die Anwendung der Meistbegünstigung. Wie nun die Dinge heute stehen, darf und kann es sinden uns und Gerbien zu seinem Bollfriege kommen; sobald die politische Lage friedlich gelöst wird, fett diese friedliche Lösung regelmäßiger Verhältnisse namentlich auch, auf wirtschaftlichem Gebiete voraus. Awijdenung und Gerbien hat das friedliche Einverständnis nur dann eine sichere Basis, wenn die Verfehreverhältnisse ges regelt sind. Politischer Friede und Zollfrieg Fan zwischen uns nicht bestehen. Allein der Zollfrieg, beziehungsweise die gegenseitige Prohibition des Warenverkehrs besteht aber in dene Clement, als seine besondere Abbracht für jene Zeit getroffen wird, bis zu welcher der ne Handelsverlag zustande kommt. Denn aus Ungarn oder Oesterreich kann sich bei der Anwendung der serbischen Mammalzölle für unsere Waren und der Dtmimalzölle für deutsche, schweizerische, französische oder italienische Waren kein regelmäßiger Verkehr entwickeln. Aus Serbien aber kann seine Einfuhr von Vieh (nicht lebend, nicht geschlachtet) erfolgen, und auch die übrigen Mohnprodukte Serbiens sind durch die Zölle des allgemeinen ungarischen Tarif beinahe prohibiert. Das Provisorium muß somit einerseits gegenseitig die Meistbegünstigung, andererseits eine, wenn auch noch so beschränfte Konzession für die Einfuhr ferbisden Viehes (wenn auch nur verschlachtet) enthalten. Nur auf diese Weise it es möglich, über die Slippe des Zollkrieges Hinüberzue gelangen. Dann aber haben die Verhandlungen über einen Handelsvertrag in voller Ruhe zu beginnen. —— fenülleton, Ein Sprachenkampf in Norwegen. Einer der feltjantíten Sprachenkämpfe, , die je ein Land durchtobt haben, steht recht im Bordergrunde des politischen Kampfes in Norwegen und wird bei den Diesjährigen Storthingswahlen wahrscheinlich die ausschlaggebende Rolle spielen. Was das Eigenartige und Charakteristische dieses Sprachenkampfes bildet, ist, daß er nit zwischen zwei verschiedenen Nationalitäten aufgekämpft, nicht mit wirtschaftligen oder nationalhegemonischen Unterströmungen verbunden it, sondern der »Borherrschaft der nationalen Sprache in der gleichen Nation gilt. Also ein ausgesprochen ideeller Kampf, der auf der einen Seite nur vom Nationalgefühl in reinster Nurance geführt wird. Umso interessanter ist es für den aufmerksamen Beobachter, festzustellen, i wie tief die Wirkung dieses nationalideellen Kampfes ist und wie zerießend und wiederum neubildender auf das politische Leben einwirkt. Wie in den meisten Ländern Europas h ist die Bauernsprache auch hier von der Sprache der Städter verschieben. Aber der Unterschied ist hier wesentiger. Dies erst im Jahre 1814 beendete — Herrschaft Dänemarks über Norwegen, die 409 Jahre andauerte, hat auch eine Borcherrschaft der Dänischen Sprache mit fi gebracht. Bioar wurde das Dänische nicht allgemein üblt, aber das Altnorwegische wurde insoweit dänisiert, als neue dänische Worte aufgenommen wurden. Dabei „aber wurden und werden Die dänischen Worte nach der altnorwegischen Mundart ausgesprochen. “pam es, daß die Dänen und Norweger eine gemeinsame Schriftsprache besaßen und noch besaßen, die ‚ganze Literatur von beiden Wölfen mühelos gelesen hat Differierende Aussprache der gleichen Worte — sich nur midselig oder gar nicht verständigen. Dieses boni fierte Norwegisch ist das „Rigsmaal“ (Reichssprache), das im Verkehr und in der Literatur vorherrscht. Diesem steht nun das „Landsmaal” (Landsprace) gegenüber, das alte Norwegisch, 2083 von den Bauern gesprochen wird. Da es aber ganz andere Worte als dag mit dänischen Worten vermengte Rigsntaal besikt, so verstehen sie Städter und Bauern überhaupt nicht, teiß der gleichen Ausspracheneiege der beiden 3Diome. Die Bauern, die im Lande und im Storthing Die Mehrheit befssen, erklärten nun das „Nigsmaal“ für eine Landsmaal als 008 „Zandsmaal“-Bewegung. &3 wurde immer behauptet, daß die Mehrheit der Bevölkerung als Bauern das Bauernichon sprechen und in einem Ddemokratischen Lande diesem Ichon der Mehrheit das Borrecht gebührt. Nun wurde aber nicht erwähnt oder nicht berücksichtigt, daß die Bauernidiome der verschiedenen Landesteile von einander so verschieden sind, wie in Deutschland etwa das Bayerische vom Wictsdeutschen oder in Deutschösterreich der Tiroler Dialekt vom egerländischen. Die Bauern der einzelnen norwegischen Distrikte verstehen einander nicht und deshalb wurde die vom Stant herangegebene „Zandsmaal-Drammatif” in einem ‚Normal - Zandsmaal“ ausgearbeitet, einem Mittelspion der Dialekte. In Diesem wiegt aber Der sehr entiiidelte Dialekt der Westküste vor, so daß Dieses „Landemaal“ wieder von vielen Ostländern und Nordländern abgr lehnt wird. Dieses ‚Normal-Landsmaal” wird nun als „Neunorwegisch” und die „einzige nationale Sprache” beszeichnet, während das dänischnorwegische „Nigsmaal” als „wende Sprache‘ verpönt wurde. Nun begann aber diese Bewegung, die idon Shien vor mehr als dreißig Jahren im „Beer Öynt" verspottet hat, erst im Jahre 1905 sich mit Ungestant geltend zu machen ı und als die nationale Forderung des Landes in den Vordergrund zu treten. Das Jahr 1905, das die sämtliche Werke in diesem Idiom geschrieben sind, der Unionslösung von Schweden brachte, brachte aber auch die erste Tageszeitung in der Bauernsprache herausgab , einen dänischen Bringen auf den norwegischen Thron. Eine weitergehende Annäherung zwischen Dänemark und Norwegen und ein größerer banacher Einfluß im Lande wäre möglich gewesen. Dagegen kämpft in Wirklichkeit die Sprachenbeiwegung, deren Träger die nationalradikalen und zum großen Teile republikanischen Bauern sind. Dasst in Wirklichkeit das unausgesprochene Motiv merden fann, aber im Gesprächy Ja eben doch die fremde Sprache und haben das eigentliche Norwegisch, vorerst für gleichberechtigt erklärt Mad den Geseten von 1905 mitten alle offizieller Schriftstüce in beiden Sprachen verfaßt und Diese‘ be in den städtischen seit Land stand es den Gemeinden werden Säulen gelehrt langen frei, allen Aemtern gleichberechtigt sein, das Landsmaal muk (auf dem den Schulunterricht im Landsmaal oder im Rigsmaal durchzuführen) und die Universitätshörer müssen einen Teil der Eramen im Landsmaal Idiom sprechend und schreibend ablegen. Nun aber dringen die „Maatbevegelier (Sprachbewegungsfreunde) darauf, daß Die eigentliche „norrwegische Sprache“ bevorrechtet, das Rigsmaal zurückgedrängt wird. Einer der eifrigsten und tätigsten , Maatbevegelier“ ist der bekannte Dichter Arne Garborg, trefsen und redigierte und der auch vor Drei Jahren — im Auftrage des Gjorthingg — mit zwei Mitarbeitern die erste Grammatik für Landsmaal veröffentlichte. Die erste Grammatik — das bezeugt schon, daß das Landsmaal das durch vierhundert Jahre sich entwickelnde Rigsmaal nicht so rasch wird verdrängen künnen, denn das Vandamaal ist nicht bloß unentwidelt, sondern auch, verschiedenzum Kampfe, daraus erklärt sich auch die Intensität und salen Hi