Pester Lloyd, April 1909 (Jahrgang 56, nr. 77-89)

1909-04-01 / 77. szám

> Ahoiusme Mksthpostesuzjihtig« Ex.,viskt21jishki-11K.,F-0- k’HIåu1n1MC­.,anzjährig 48x.,d. s«IshrigK.,vierze­jährigl-7K.,mon-itlxc 4 K. 40 h. Mit sdvarater Postversendung des Abendblattes "ierteljährig 2 K. mehr. Für Wien auch durch Herm. Goldschmidt / Für das Ausland mit direkter Kreuz­­bandsendung vierteljährig : Für Deutsch­­land 18 K., für alle übrigen Staaten .21 K. Abonnements werden auch bei sämtlichen ausländischen Postämtern ent­­gengenommen. Für Amerika, England, F­rankreich, Spanien und Portugal besteht je Vermittlung auf Postämter nicht und Abonnement­s muss direkt in unserer Administration erfolgen. Vertretung für Deu­tschland, Frankreich, England und Italien. bei der Zeitungsfirma Saarbach,­­ 56. Inbegang MORGENBLATT LOY a­m­ 7 — Budapest, Donnerstag, den 1. April 1909 : Inseratenaufnahme: (In Budapest, in der Administration des „Pester Lloyd“ V., Maris" Valeria­nte: Nr. 12 und in den Annoncen­ Buresug 2­3. Blockner, B. Eckstein, J. D. Fisch A. V. Goldberger, Györi & Wag & Co., Jul. Leopold, Ant. Mezel, Rul Jul, Tenzer, Jos. Schwarz In Wien, bei wen pre . gizi Dukes, Haasenstein ogler, y Rafael­­ Witzek, H. Schal im Auslande: Berlin: Rudolf Mos: & Co.; Paris : John F. Jones Einzeln : Morgenblatt in Budapes­­ter, in der Provinz 14: Heller, Alte Budapest 6 Heller, in der Provinz Redaktion und Administration : V Valsr­a-utcza 12. — Manuskripte keinem Falle zurückgestellt, — liierte Briefe werden nicht ange News Exchange in Mainz. Ar, Serbien mid Oesterreich-Ungarn ohne Handels­­verig. gon Dr. Alexander v. Meiieropitd, Heutigen Tage ist das provisorische 1“ heben; As Heike Bee am 14. März 1908 Oesterreich-Ungarn und Serbien abgeschlossene Handelspe!­­­­tag, welcher d­urch Die ungarisáe und die österreichische Regie­­rung auf Grund von Bevollmächtigung unserem Nachbarkande ode der Gesetgebun­­­gen bis 1. April 1909 in Geltung gerecht war, aufgeht den. Bon hutc an befindet sich Diher unter Handel mit diesem vertragsmäßige Ne­gelung. Lersten wird somit im Sitze unseres Zollgewebes auf Grund­ des allgemeinen Tarje. Die Handelsverträge Handel s­­ind: der zwischen Serbien und Deutschland am 9/21. Aogust 1892 abge­­schlossene und am 16./29. November 1904 erweiterte i­ Mitglied Heim fi. bezüglich­­ see gejeglie daher. Regierung, Einfuhr Bafis Dustand ausgejebt, und der behandelt, befindet ginzlichen Prohibition ohne verliet die inzwischen bemil­­liste Einfuhe_ geschladteten Viehesfilt in dieser Beziehung befiebigen Berfißiingen Dei ungarischen der oder geschladietent au Die ehe Außersraffebung des Handels ver- Ungar. HERE .­­a J DicEixx fuhr ans Oesterredlkl­ngarn noch Oerlxcuqt "-dur­ch d­as neue serbische E­ D«Ik.5.kxfetz,WskchVHATUPAPUI Jgogiusgebeutkitt,tatsijd­ 1-i)—wieun·auc­.1Matva mit—­besmcc­e prohibiert.»Cserbieri hat in der Voraus-­sicht, daß der Falt und, Handelsvertrag mit Desterreich­­Ungarn dich Die Regierungit der Doppelmonarchie nicht über den 1. April in Geltung erhalten bleibt, Vielleicht auch, din Die politischen unliebsamen Verhältnisse an Delpapri;. eine Bandelspaliti­fe Mobilisierung angeordnet und den Handelspoltärigen tufmarieh gegen uns folgen­­dermaßen eingerichtet. Serbien soll vom 1. April 1909 offengen eizten Doppeltarif Haben, einen Generaltarif auf einen Minimaltarif. Der Generaltarif enthält jene Rollfäße, welche der allgemeine Zolltarif vom ?1. März 1904 bestimmt, also jene Zollfäke, die Serbien infolge­­ des ‚heutien allgemeinen Zolltarif‘ vom­ Jahre 1902 ‘ zur Besämpfung der agrarischen Tendenzen der westlichen Staaten und namentlich Oesterreich-Ungarns zu erstellen deshalb für nötig erachtet, um mittels dieser Zölle die in Vertragsverhandlungen tretenden Weststaaten, Hauptsächlich Oesterreich-Ungarn zum Entgegenkommten be­wegen, beziehungsweise zwingen zu können. Der Mini­­maltarif it eigentlich nichts anderes als die Zusammen­­stellung derjenigen Zolltäge, die Serbien bisher­ in den 913 heute abgeschlossenen Handelsverträgen als Ermäßi­­gungen des allgemeinen ‚Zolltarifs zugestanden hat. Das Gefes bestimmt nämlich als Minimalzölle die Tarifpositionen aus den Vertragspositionen mit allen Anmerkungen und Erläuterungen zu denselben aus Januar 1907 abgeschlossene Handels- und Schiff­­ahrtvertrag; Der zwischen Serbien und Italien am ./14. Januar 1907 abgeschlossene Handels- und Schiff- 4./17. Februar 1907 fahrtvertrag; der z­wischen Serbien und dem Königreiche Großbritannien und Irland am abgeschlossene Handels- und Schiffahrtvertrag; der ziwi­­schen Serbien und der Schweiz am 26. Februar/11. März 1907 abgeschlossene Handelsvertrag; der zwischen Serbien und Belgien am 11./24. April 1908 abgeschlofsene Han­­dels- und Schiffahrtvertrag; der ziwischen Serbien Oesterreich-Ungarn am 1./14. März 1908 abgeschlossene Handelsvertrag. Der serbische Minimaltarif ist somit Heute noch nichts anderes, als der bis zum heutigen Tage in Geltung ge­standene Vertragstarif. Serbien verwandelt heute Die Vertragszölle in den Minimaltarif. Die Vertragsstaaten, die im Sinne des neuen Zollgeseches das Recht auf die Minimalzölle erhalten, haben aber den großen Vorteil, daß sie nicht nur die tatsächlichen Vertragszölle in der ftages­it gleichbedeutend mit Der gänglichen Hemmui­gy­­ d­ez Handelsverkehrs z­wischen Berbien und Desterreich-­­ St . WEØt N. mit Defterrei-Ungarn enthalten sind, Vertrag nicht mehr in Geltung steht. Die Vertragsstaaten sind daher durch­ das neue Zollgefäß in der angenehmen die, sie eigentlich Lage, Begünstigungen auch weiterhin­ zu erhalten, auf sein vertragsmäßiges Recht befuehen. Hierin liegt der Schlag gegen Oesterreich-Ungarn. Wir verlieren nicht nur jede Bollbegünstigung, sondern unsere Konkurrenzstaaten erhalten ein beträchtliches Gesc­enk an Bollermäßigungen, die wir seinerzeit mit schweren Kon­­zersionen erfauften und für Die jene gar nichts hergaben. Eben deshalb trifft den Handel Oesterreich-Ungarns die ganze Schärfe des neuen Gesäßes. Da die Differenz der Zollsäbe des Minimal- und Martimaltarifes regelmäßig bis­­ zu 60 WBrozent reicht, ist es natürlich, daß unser Handel die Konkurrenz mit den Waren der Weststaaten auf dem­ serbischen Markte nicht aufrechterhalten kann. Die Anwendung des Minimaltarifes auf unseren Waren­­handel it einfach die P­rohibition ungarischer und öster­­reichiicher Waren. Wie folt unser Zuder konkurrieren, wenn der allgemeine Zolltag 40, der Minimalfab 30 Dinar beträgt, das Bier statt 10 25 Dinars, Bau­holz je nach Dualität statt 4, 6, 750 oder 9 Dinars 6, 18, 21 oder 24 Dinars Zoll für den Habiimeter, Seife statt 16 Dinars 40 Dinars usw. Zoll zu zahlen haben. Dieser Zustand ist unter Nachbarstaaten eben eine Unmöglichkeit, unter der BV­orausjebung eines politisch friedlichen Verhältnisses nur denkbar, kann über­­haupt nicht bestehen, und es muß ein modus vivendi gefunden werden, der auch für die Zeit, bis ein defini­­tives, neues Uebereinkommen oder ein neuer Handels­­vertrag zustande kon­mt, Die Handelsbeziehungen so weit als möglich wenigstens reidlich regelt. &3 soll nicht geleugnet werden, daß mit Nachsicht uf den PVieh verfeht, auf welchen Serbien selbstverständ­­­e € 5 Mm Magnatenhauses. Budapest, Serbien abgeschlossenen Der Einfuhr ganz: den ralso eventuell úisz Biehes den bisher bertragen. von in feinen/ lebenden Biehes Yebenem | : 31. Mav | Ber | Handels- und Bollvertrag; der Montenegro am genießen, jondern Zukunft die in | vertrag; der ; zwijdhen 1 zwifchen Serbien Zölle erhalten, und swijdjen Gerbien und 1. Sanıar 1905 abgejchloffene Handel3- Serbien and Frankreih der Türkei der fh großes Gewicht zu legen hat, die gegenseitige Zierung der Meistbegünstigung Serbien am­­­nügendes Mequivalent bietet, während Detten Mai 1906 abgeschlofsene Handelsvertrag­­­ Ungarn infolge des duch die Meistbegünstigung am 23. Dezember­­ dem Minimaltarif und auch die begünstigten dent Handelsverträge troßdem Dieser neuen heute sei serbifchen Boligejeges erreicht, was er bisher nur mittels Gegenkonzessionen erzwungen hatte. Und Das ist Die Folge der überhasteten Maßnahmen des serbi­schen neuen Hollgewebes, welches gerade den Uebergang zu einen eventuellen neuen Handelsvertrag erschwen. Der blinde Eifer, der bei der Behandlung des neuen Ges­ießes nur Die Schädigung Oesterreich-Ungarns vor Augen hatte, ließ Die Gerben vergessen, Daß jede Handelspolitische Maßregel ein zweischneidiges Schwert it, mit dem man jehn oft auch sich selbst beschädigt, wenn man es gegen seinen Gegner schwingen will. Bestünde das neue serbische See heute nit, dann würde Desterrei-U­ngarn auf Grund der Meistbegünsti­­gung nur jene H­ollfäte genießen können, die andere Staaten bereits ermäßigt haben, und hätte seinen An­spruch auf jene Zollräte, die im serbisch-österreichisch­­ungarischen Handelsvertrag errungen imünden, da Die Geltung des Vertrages mit dem heutigen Tage aufhört. gebt aber, da das neue Zollgefeß Diese Ermäßigungen als Minimalzölle den Vertragsstaaten gewährt, gäbe Die Meistbegünstigung auch Oesterreich-Ungarn das Recht, dieselben zu beanspruchen. Das neue serbische Zollgeset­zt also für den möglichen Uebergang zur vertrags­­mäßigen Regelung unserer Handelspolitischen Verhält­­nisse, ganz gewiß, ein Hindernis und erschlvert die An­wendung der Meistbegünstigung. Wie nun die Dinge heute stehen, darf und kann es sin­den uns und Gerbien zu seinem Bollfriege kommen­; sobald die politische Lage friedlich gelöst wird, fett diese friedliche Lösung regelmäßige­r Verhältnisse namentlich auch, auf w­irtschaftlichem Gebiete voraus. Awijden­ung und Gerbien hat das friedliche Einverständnis nur dann eine sichere Basis, wenn die V­erfehreverhältnisse ges regelt sind. Politischer Friede und Zollfrieg Fan zwischen uns nicht bestehen. Allein der Zollfrieg, beziehungsweise die gegenseitige­ Prohibition des Warenverkehrs besteht aber in dene Clement, als seine besondere Abbracht für jene­ Zeit getroffen wird, bis zu welcher der ne Handelsverlag zustande kommt. Denn au­s Ungarn oder Oesterreich kann sich bei der Anwendung der serbischen Mam­malzölle für unsere Waren und der Dt­mimalzölle für deutsche, s­chweizerische, französische oder italienische Waren kein regelmäßiger Verkehr entwickeln. Aus Serbien aber kann seine Einfuhr von Vieh (nicht lebend, nicht geschlachtet) erfolgen, und auch die übrigen Mohn­produkte Serbiens sind durch die Zölle des allgemeinen ungarischen Tarif beinahe prohibiert. Das Provisorium muß somit einerseits gegenseitig die Meistbegünstigung, andererseits eine, wenn auch noch so beschränfte Kon­zession für die Einfuhr ferbisden Viehes (wenn auch nur verschlachtet) enthalten. Nur auf diese Weise it es möglich, über­ die Slippe des Zollkrieges Hinüberzu­e gelangen. Dann aber haben die Verhandlungen über einen Handelsvertrag in voller Ruhe zu beginnen. —— fenülleton, Ein Sprachenkampf in Norwegen. Einer der feltjantíten Sprachenkämpfe, , die je ein Land durchtobt haben, steht recht im Bordergrunde­­ des politischen Kampfes in­ Norwegen und wird bei den Diesjährigen Storthingswahlen wahrscheinlich die aus­­schlaggebende Rolle spielen. Was das Eigenartige und Ch­arakteristische dieses­ Sprachenkampfes bildet, ist, daß er nit zwischen zwei verschiedenen Nationalitäten auf­­gekämpft, nicht mit wirtschaftligen oder nationalhege­­­monischen Unterströmungen verbunden it, sondern der »Borherrschaft der nationalen Sprache in der gleichen Nation gilt. Also ein ausgesprochen ideeller Kampf, der auf der einen Seite nur vom Nationalgefühl in reinster Nurance geführt wird. Umso interessanter ist es für den aufmerksamen Beobachter, festzustellen, i wie tief die Wir­­kung dieses nationalideellen Kampfes ist und wie­ zer­­ießend und wiederum neubildend­er auf das politische Leben einwirkt. Wie in den meisten Ländern Europas h ist die Bauernsprache­ auch hier von der Sprache der Städter verschieben. Aber der Unterschied ist hier wesent­­­iger. Die­s erst im Jahre 1814 beendete — Herrschaft Dänemarks über Nor­wegen, die 409 Jahre andauerte, hat auch eine Borcherrschaft der D­änischen Sprache mit fi gebracht. Bioar wurde das Dänische nicht allgemein üblt, aber das Altnor­wegische wurde insoweit dänisiert, als neue dänische Worte aufgenommen wurden. Dabei „aber wurden und werden Die dänischen Worte nach der altnorwegischen Mundart ausgesprochen. “p­­am es, daß die Dänen und Norweger­­ eine gemeinsame Schriftsprache besaßen und noch besaßen, die ‚ganze Literatur von beiden Wölfen mühelos gelesen h­at Differierende Aussprache der gleichen Worte — sich nur midselig oder gar nicht verständigen. Dieses boni fierte Nor­wegisch ist das „Rigsmaal“ (Reichssprache), das im Verkehr und in der Literatur vorherrscht. Diesem steht nun das „Landsmaal” (Landsprace) gegenüber, das alte Norwegisch, 2083 von den Bauern gesprochen wird. Da es aber ganz andere Worte als dag­­ mit dänischen Worten vermengte Rigsntaal besikt, so verstehen sie Städter und Bauern überhaupt nicht, teiß der gleichen Ausspracheneiege der beiden 3Diome. Die Bauern, die im Lande und im Storthing Die Mehrheit befssen, erklärten nun das „Nigsmaal“ für eine Landsmaal als 008 „Zandsmaal“-Bewegung. &3 wurde immer behauptet, daß die Mehrheit der Bevölkerung als Bauern das Bauernichon sprechen und in einem Ddemo­­kratischen Lande diesem Ichon der Mehrheit das Bor­recht gebührt. Nun wurde aber nicht erwähnt oder nicht berücksichtigt, daß die Bauernidiome der verschiedenen Landesteile von einander so verschieden sind, wie in Deutschland etwa das Bayerische vom Wictsdeutschen oder in Deutschösterreich der Tiroler Dialekt vom egerländischen. Die Bauern der einzelnen norwegischen Distrikte verstehen einander nicht und deshalb wurde die vom Stant heran­­gegebene­­ „Zandsmaal-Drammatif” in einem ‚Normal -­ Zandsmaal“ ausgearbeitet, einem Mittelspion der­­­­ Dialekte. In Diesem wiegt aber Der sehr entiiidelte Dialekt der Westküste vor, so daß Dieses „Landemaal“ wieder von vielen Ostländern und Nordländern abgr­ lehnt wird. Dieses ‚Normal-Landsmaal” wird nun als „N­eunorwegisch” und die „einzige nationale Sprache” bes­zeichnet, während das dänischnorwegische „Nigsmaal” als „wende Sprache‘ verpönt wurde.­­ Nun begann aber diese Bewegung, die idon Shien vor mehr als dreißig Jahren im „Beer Öynt" verspottet hat, erst im Jahre 1905 sich mit Ungestant geltend zu machen ı und als die nationale Forderung des Landes in den Vordergrund zu treten. Das Jahr 1905, das die sämtliche Werke in diesem Idiom geschrieben sind, der­­ Unionslösung von Schweden brachte, brachte aber auch die erste Tageszeitung in der Bauernsprache herausgab , einen dänischen Bringen auf­ den norwegischen Thron. Eine weitergehende Annäherung zwischen Dänemark und Norwegen und ein größerer banacher Einfluß im Lande wäre möglich gewesen. Dagegen kämpft in Wirklichkeit die Sprachenbeiwegung, deren Träger die nationalradi­­kalen und zum großen Teile republikanischen Bauern sind. Das­st in Wirklichkeit das unausgesproc­hene Motiv merden fann, aber im Gesprächy Ja eben doch die fremde Sprache und haben das eigentliche Norwegisch, vorerst für gleichberechtigt erklärt Mad den Geseten von 1905 mitten alle offizieller Schriftstüce in beiden Sprachen verfaßt und Diese‘ be in den städtischen seit Land stand es den Gemeinden werden Säulen gelehrt langen­ frei, allen Aemtern gleichberechtigt sein, das Landsmaal muk (auf dem den Schulunterricht im Landsmaal oder im Rigsmaal durch­­zuführen) und die Universitätshörer müssen einen Teil der Eramen im Landsmaal Idiom sprechend und schrei­­bend ablegen. Nun aber dringen­ die „Maatbevegelier (Sprachbewegungsfreunde) darauf, daß Die eigentliche „norrwegische Sprache“ bevorrechtet, das Rigsm­aal zurück­­gedrängt wird. Einer der eifrigsten und tätigsten , Maat­bevegelier“ ist der bekannte Dichter Arne Garborg, trefsen und redigierte und der auch vor Drei Jahren — im­ Auftrage des Gjorthingg — mit z­wei Mitarbeitern die erste Grammatik für Landsmaal veröffentlichte. Die erste Grammatik — das bezeugt schon, daß das Landsmaal das durch vierhundert Jahre sich entwickelnde Rigsmaal nicht so rasch wird verdrängen künnen, denn das Vanda­maal ist nicht bloß unentw­idelt, sondern auch, verschieden­­zum Kampfe, daraus erklärt sich auch die Intensität und­ ­ sal­en Hi

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