Pester Lloyd, Mai 1914 (Jahrgang 61, nr. 115-127)

1914-05-16 / nr. 115

6. Mai 1914 ben. Es hat sicher auch damals schon langfingerige Biblio­­philen gegeben, wenngleich Format und Gewicht jener Bände ‚ihre Gelüste arg eindämmen mußten. Lieber die prachtitragende Wiener Hofbibliothek Fisher v. Erlags gelangen wir dann zu den großartigen Bibliotheken Ame­­rikas, mit denen Europa freilich nicht vie­l entferntesten konfurrieren Fan. Nicht bloß was den Reichtum an Bän­­­den, sondern mehr noch was die geistvolle und einfache Art der S Katalogisierung und der leichten Zugänglichkeit anbelangt. Dan sieht hier act Modelle jener meist tausend­­‚bändigen » Wanderbibliotheken, die das Buch bis in das ‚entfernteste Sammerblodhaus des wilden Westens­ gelan­­­gen lassen. Man sieht an anderer Stelle die Entwicklung­­ der Schreibmaterialfabrikation. Eine täuschend echte Rapier­­mühle aus dem siebzehnten Jahrhundert dreht ihre Holz­­räder und daneben wird modernstes, schlechtestes Zellulose­­papier produziert. Man sieht die Ents­iedlung des Zettern­­es der diversen Schriftarten, der Schreibmaschine, von den ersten Berjucjen, die man auch über hundert Jahre ,­­­­zurückliegen, bis zur heutigen Wundermaschine, die nicht nur rechnen, sondern auch Noten schreiben fanır, man fieft — — ad), man sieht so viel, daß man schließlich wire im Kopfe wird.­­ Dann kann man fid, sofern Die Nerven nicht nein sagen, in den Trubel des Bergnügungspartes stürzen, fid von echten bayerischen Dirndln Bier oder von jihlih­­äugigen Japanmädchen Tee servieren lassen, oder man kann, falls­­ man jrdentliche Erinnerungen aufzufrischen hat, nach­h„Heidelberg“ ziehen, dessen Schlafruine mitsamt dem Riesenfußteller hier sehr hübsch imitiert wurde, und ‚endlich, fann man auch nach Hause fahren und sich fest vornehmen, Ausstellungen wie Diese,­ Etappen und öfter zu besuchen, da man anders ja Dodh nur einen ganz­ oberflächlichen Banoranaeindruch erhält. Wobei man fi. freilichh daran erinnern wird, schon bei ‚vielen großen, Ausstellungen den gleichen­­ Betrag gefaßt ‚und niemals ausgeführt zu haben. -. nur in kleinenz USE-JE- .­4·-»;-(..-.-:»-..2«; j/ Sr = . 4 « ; “ ) Die Geldinstitute eine­»Siekdt-odekgseg«end,weder­ Ge­­fgzhrder Ansturmes angesetzt sind,müssen überein­­kommen, daß sie Die Kündigung und die Einhaltung, der Kündigungsfrist zu jeder Zeit bei ihren Einlagen fordern. Dadurch könnte erreicht werden, daß jeder Sparer wüßte, daß die Kündigungsfrist auf jeden Fall, unter allen Umständen bindend ist. Der Wahrheit ent­­sprechend würde Die Erkenntnis in das Gemeinbewußt­­sein übergehen, daß Die Finanzinstitute die Einlagen nur zu Hause in ihren Stahlkammern hüten,­­sondern fruchtbringend in furz- oder langfristigen Anlagen unter­­bringen. Damit würde das bedauerliche, wenn auch ver­­hältnismäßig weniger schädliche Verfahren, daß die Spa­­ter ihre Einlagen nach zwei bis drei Tagen wiederbrin­­gen, und nur deshalb entnehmen, um si von dem Vorhandensein zu überzeugen, ein Ende nehmen. Die sofortigen und massenhaften Kündigungen erscheinen ge­­genüber den Geldinstituten der Monarchie umso weniger gerechtfertigt, als diese so hohe Zinsen für die Sparein­­lagen zahlen, wie dies in den weltlichen Staaten ü­ber­ Einlagen unmöglich macht. Wenn infolge der, zum Teile übertriebenen, zum Teile eingebildeten Gefahr der Angst­­bedarf solche Dimensionen annimmt, daß weder der Staat no dhe Finanzinstitute Die Ansprüce erfüllen können, erscheinen gegebliche Verfügungen motiviert, denen zufolge der Staat die Geltendmachung der Geldan- Sprüche fie die Dauer einer Zeit verbieten, beziehungs­­weise die richterliche Geltendmachung Dieser Ansprüche versweigern Fann­­haupt nicht üblich ist und die liquide Verwendung Der .Morat·orium­.dh·o­ch»—eine "Das sind Berfügungen, die die Mobilisierung und der Krieg begründen. Die sogenannten Moratorien, welche in den Geießgebungen des Auslandes allgemein bekannt sind und auch da Anwendung finden, wenn ganze Ge­genden durch Naturunfälle, Erdbeben, Epidemien usm­. heimgesucht werden. 4 . IN­ UN­garn hat­ der Gesetza­rtikele III,19-12, der über die Ausnahmeverfügun­gen im Kriegsfalle han­­delt, der Regierung Die Ermächtigung erteilt, mit Ber­­ücksichtigung der Umfstände alle Verfügungen zu treffen, die hinsichtlich eines Moratoriums notwendig erscheinen. Der interessante Paragraph, der von österreichischer Seite scharfen Angriffen ausgejeßt war, lautet: »Das­ Ministerium ist be«fug­ t,bezüglich der Geltend­s­machung privatrechtlicher Forderungen, wozu auch die Geltendmachung von Wechselforderungen zu rechnen i­, weiter das Verfahren im Zivilprozek und das außer­prozessuale Vorgegen, sowie Die Ziviljustiz überhaupt. schließlich die Geschäftsführung der Notenbank betreffend, Verfügungen zu treffen und zu­­ diesem Ziwede Dispojsitio­­nen­ festzustellen, Die von Den geltenden Geseßen ab­­weichen.“ ...«.­­·­­­»Die Verfügungz des Moratoriums ist sie zähsiel­­fordse·rutege,11vuspn größter Bedeutung»weil das We­chsel­­verfahren das schnellste ist und weil die Wechselhand­­lungen (Präsentation, Protest) im Kriegsfalle nur schwer oder gar nicht vorgenommen werden können. Was Die Prozestangelegenheiten und Die Angelegenheiten außer­­prozessualer Natur betrifft, wird das Moratorium deshalb nötig,­­weil die Ereignisse des Krieges das gerichtliche­ Verfahren hindern F können oder weil M­ersonen. Die Militärdienst­leisten aber zum persönlichen Kriegsdienst in Anspruch genommen werden, auf dem Gebiete der Zivil­­justiz Schub erfahren müssen. Der Staatsbürger, der seine Militärpflicht erfüllt, darf der Gefahr nicht ausgefecht werden, daß, ihm, während er sein Leben fürs Vaterland aufs Spiel geht, sein Vermögen eventuell ohne" Ber Schulden genommen werde, " fahrungen nicht ‚zu veriwundern, wenn. Die Auffassung, das das Moratorium überhaupt nicht oder­ nur im]. Wie begründet es auf erscheinen mag, bleibt das, zweischneidige Verfügung. Dat bringt es nicht nur keine Linderung auf die Störungen des wirtschaftlichen­­ Lebens, sondern es steigert Dieselben. Der Kapitalist, der Kaufmann, die Bank remneten­ be­­stimmt mit dem Einlauf der Außenstände, der nun unterbleibt. Niemand wagt es, zu kreditieren, denn man weiß nicht, wie lange der Ausnahmezustand währt. Erst­­maflige Firmen. Laufleute, die mit dem Auslande in Beziehungen stehen, werden im­nteresse ihres guten Rufes von den Begünstigungen des Moratoriums seinen Gebrauch­ machen. Ihnen gegenü­ber aber wird er Schonungs- 108 zur Geltung kommen. Besonders auf den Banknoten­­umlauf wird das Moratorium große Wirkung. üben. Jejet wird fortwährend anschwellen, weil die Banknoten infolge der Wechseleinziehung nicht regelmäßig zur Bank zurückfließen. Die Wirkung des Moratoriums auf Noten­­banken zeigt, interessant eine Bilanz der Banque de France aus Der Zeit des S Krieges mit Deutschland. Die Bank prolongierte 869 Millionen Frances Forderungen, darunter 273 Millionen, die auch nach dem Ablauf der feten ‚geießlichen Prolongation im Juli 1871 nicht zurückflofsen und ungedecht blieben. Im folgenden Jahre wurde zuvar der überwiegende Teil eingelöst, doch mußten­ 77 Millionen als uneintreibbar abgeschrieben werden. Außer Frankreich hat Rußland im Kriege gegen die Türke und gegen Japan für Sibirien, neuestens haben auch alle Balkanstaaten, die dem Balkanbunde angehörten, ein Moratorium in Mitspruch genommen, während Deutschland, Japan und die Türkei dieser Mairegel ent­­raten­ konnten. Im der Türkei war zwar von einem Moratorium­ die Rede, Doch wurde auf Wunsch der Ston­­stantinopler Banken davon abwesehen. Dennoch Hatte Die­­ses Vorgehen , Die gute Wirkung, dass Die Türkei, nach ihrer Niederlage tro des finanziellen Boykotts der Groß­­mächte auf dem Pariser Markte einen Kredit erhiet und­ ihre­ Handelsverbindungen­­ mit den anderen Ländern­ Europas sofort nach dem Zustandekommen des Friedens wieder aufgenommen wurden. E38 ist nach solchen Er­ Ermangelung eines Striegsikates in erster Reihe K­affenbestände in­ Betracht, welche bei ziel­ter Führung des Staatshaushaltes von Den­k­ministern, der beiden Staaten und bei entsprec Wirtschaft von dem gemeinsamen Kriegsminister i Sahren des Friedens vorsorgend aufgehäuft werden zielbewußte Wirtschaftlichkeit und gewissenhafte Zeit auf diesem Wege, erzielen können, zeigt als eisantes Beispiel das Wirtschaftssystem, das Cadiz v. Lufacs al Finanzminister von 1895 bi 1905 führte, als das aktive Vermögen des Staates" durchschnittlich stets 200 Millionen Kronen in Bars­geld betrug, wobei die Kassenüberschüsse besonders gleiche Summe ausmachten. Im Jahre 1910 zeigt die ungarische Schlußabrechnung wieder einen großen­­ Zus was der Kassenbestände. Der Kassenbestand des Staates machte 403 Millionen aus, um 1455 Millionen mehr als im Jahre 1909. »«», «. Außserdsen BeI­ützungidier Kassenbestände isten gar eine»p­rimitivier­es Art bei der DeckIung des Staats·»," niffes zu verzeichnen, die Suspendierung ei zelner Bosten des Friedensetats,­ ver Dedung zu. Kriegszwecken verwendet werden Tamm. Budgets, die in Die Milliarden gehen, präliminieren­­ großer Zahl Ausgaben, die im Striegsfalle ohne Nachteil zurecgehalten oder überhaupt nicht flüssig gemacht wer­­den können. Besonders die Summen, die für Bauten, Var a ee 3­er u überflüssig. Rußland hat in der Zeit seines lebten ges auf diese Art mit Leichtigkeit mehr als einund einh­ Milliarden Kronen erspart. »­« Die Einschränkungen des­ Budgets«kö­nnen«"«» nicht übertrieben werden«Esm11­ ßzbe sottde­s darauf ge­­achtet werden,daß­ die Maschine der spa­atlichenerwe­tung nicht gehemmt werde. Das Vorgehen Friedrichs Großen, der das Gehalt der Staatsbeamten gehalten hatte, könnte heute nicht angewendet we ‚Zu einer Zeit, wo alle Lebensbedarfsmittel verteu­ert trägt der Beamte ohnehin schon schiver Die Laster Krieges. Die Besteuerung des Cintommens bei Bean wie sie in Rußland während des Krieges mit Iapa folgte, wirft ebenfalls drohend, ist aber dennoch sicher, weil si im Kriegsfalle die Einkünfte der­­ Klassen au; vermindern. Es fühnten einzig die Gehäl­ter int. Felde stehenden und staatlich versorgten­­ und Beamten, oder ein Teil dieser Gehälter zum­ und ‘den Bezugsberechtigten gutgeschrieben vorausgefebt, daß Die Auszahlung zur Erhaltung Familie nicht erforderlich ist. Jede andere Bet­­rägt den Charakter der Zwangsanleihe, ‚äußersten Falle am­ die Reihe kommen kann. jedoch; nicht vergessen, daß gleichzeitig mit den S­chiffen eine bedeutende Abnahm­e der Staatzeinhin Gegenpositionen ausgleichen, eintritt und es leicht möglich­st, dass sich Die Eine größere Bedeutung als den bisher erwähntetq Mitteln kommt den­ N­aturalleistjung sesuxzu-by- Korporationen und den Gemeinden des Landes gefordert) als Kriegsleistungen von dem­ Heere, im Interesse je en Aktionen und seiner Kriegführung, von den Bürgern, werden können.­­ ».».« Die Kriegsleistung espenstreckett­ sich-aufspde fiigumzsrecht über Arbeitskraft,Transpth-,und­ V mittel,Betr’ieb,"»3-undi ·Industrieniederlassungesm grapshen-undsTelephonlinien,·"ü­ber Tiere,die­ Denk­richtendienst.zugezogen1 wende11.Weiterbetreff Kriegsleist­ungedeas Dispositionsrecht übers­ Lier über Gebäude oder Erdgebiete, und "Zagerpläße Lebensmittel, über Heiz und anderes Material, Werkzeuge und Hilfsmittel, weiter üben den Gebrauch der Straßen, über die Einschränkun­gerfehrs, über die Duldung der Verkehrseinst­chließlich betreffen die Naturalleistungen Die Berp der Franken Personen und der Franken Tiere u Bewahrung der übergebenen Güter. ER Die Pflichten der Gemeinden und der Bervohr Monerchie betreffend Diese persönlichen und ding­e Leistungen hat das österreichische Gejet vom 26. ber 1912 „betreffend die S Kriegsleistungen“ und gariihe GG.­A. LXVIII vom Jahre 1912 festgestellt Erfab für Leistungen, die auf dieser Grundlage und für also erlittenen Schaden wird „so weit als bar bezahlt. Sollte die Bezahlung in Barem mi­ts möglich sein, so muß die Kriegsleistung schriftlich quittiert werden. Auf Grund dieser Duittung kann der Anspruc innerhalb Sechs Monaten nach Abrü­stung der fehrenden Truppen­­ erhoben werden. Die Feststellung Ansprüch, die aus der Erfüllung Der SKrieg gleis zu erwachsen und die Beihlukfassung über Diese 2 fällt nicht in die Kompetenz der Stollgerichte, fon die Zustän­digkeit besonderer Ministerialcommission (Ein zweiter Artikel folgt.) Be des Choaies HE in biefer Cmtme­m 22 1 Sinomgintüihile mijen, einheiläie Merhinhaningen "ke „Augen Milliarden Kronen, das tatsächliche, doch außerordentliche­­ die Kündigungsfrist treffen, die dann der Sparer und | Fü Bedürfnis der­­ Industrie, des Handels und des Ader | das Geldinstitut in gleicher Weise zu­ respektieren haben. bauen mit 18 Milliarden Kronen, der durch die Ber­­­­icittung verursachte Angstbedarf mit dem Mesrteil der Summe berechnet. «­­Die Berechnung istj ein wenig pessimistisch.Wahr ist», sdaßx in der1­ ersten WocheJIider Mob­ilisierun an den Tagexc,da mehrere hunderttausend Reservsisten einrücken "und­­ Sold,Verp"fl­egungs,Ausrüstung und Bewaffnung "beanspructen, unverhältnismäßig mehr Geld­­ aufge­wendet wird, als in jeder anderen Methode des Krieges. Doch darf nicht vergessen werden, daß die große Kapitalzauf­­trendung schon im Streben in den Militärstaaten Der Kriegsausrüstung dient, daß die großen Vorräte an Lebensmitteln, "Bekleidungsartikeln, V­erbandzeug und an­­deren Materialien die Kosten der Mobilisierung und des Strieges bedeutend geringer stellen als in Zeiten,­­„ou Von entretenait la guerre au jour le jour“. Der Realbedarf der Monarchie wird in den ersten sechs Wochen des Kriegs­­beginnes kaum eine Milliarde Kronen übersteigen.­­Ebenso Hod, it der begründete An­­spruc­h des Handels und der­ Industrie angesichts des Krieges und der Mobilisierung zu­ stellen. Den Anagst bedarf kann­ man nicht leicht berechnen. Wir haben in der Vergangenheit traurige Erfahrungen gemacht. Als im­­ Oktober 1912 der Baltankrieg ausgebrochen i­. fan an verschiedenen Stellen­ der Monarchie, namentlich in Gali­­zien, in der Bulomwina, Tirol und Böhmen eine wirkliche M­anik zum Ausbruch. Das Rubiitum stürmte Die Banken und Sparkassen, um seine Einlagen abzuheben, um­ diese zu Bargeld zu machen und zu Hause zu bewahren. In Oesterreich hat Diese gelbe Gefahr, die das Gold in Stahl­­tajfen, in die Schublade, in den Strumpf versteht, mehr als eine halbe Milliarde, bei uns nahezu ebensoviel ver­­fihlungen. Die Beier hatten davon seinen Vorteil, die Bolfswirtschaft aber einen riesigen Schaden. Der Kündi­­gung der Einlagen folgten die Kündigungen der Stredite, die Zahlungseinstellungen, die Fallissements und Kon­kurse, die sich in langer Reihe über beide Staaten der Monarchie ausbreiteten, zum großen Teil als Folgen­­ jener­ Angstreserven, die das Geld ohne Hinreichen den Grund seiner Bestimmung entzogen, den allgemeinen Zahlungsfonds schwächten und dazu Vertrauen aller gegen alle erschüttert hatte. Wo die Nervosität des Publikums solche Make er­reicht, dort genü­gt weder das Geld noch, der Kredit des tanzes zur Verhütung des Uebel. Hier muß im erster Reihe mit psychischen Mitteln, mit der Aufklärung­­ Des Publitums ,gewirkt werden. Das Publitum it nämlich der Meinung, daß der Feind, oder im Notfalle auch. Die eigene Regierung in Kriegszeiten die Hand auf die Spar­­heller des Volkes legen kann. Abgesehen davon, daß­ die moderne Kriegsgeschichte ein Beispiel dieses Vorgehens nicht aufweisen kan, muß hervorgehoben­­ werden, daß "das vom 18. Oktober 1907 im Haag datierte und den Gehegessammlungen der Monarchie und der meisten Staa­­ten Europas eingefügte „Abkommen über Die Gesebe und Gebräuche des Landkrieges’ N Rechtsgarantien gegen Die Möglichkeit eines solchen Falles biete. Das Abkommen stellt flat fest, daß das Heer, das ein Gebiet betet, nur Bargeld und Werte, die im Staatseigentum sind, nur Forderungen, über die der Staat verfügt, mit Besschlag belegen darf. Privateigentum kann nicht konfisziert werden, das Vermögen der Gemeinden unterliegt Derselben Be -«.--.-.« & .»· CR) 7 ő vs Die Delegationen. Budapest, 15. Mai. Der vereinigte Bieterausschuß der ungarischen Dele­gation verhandelte heute nachmittag den Boranjálag gemeinsamen Finanzministers. Das grü­ndliche Referat : Berifterstatters Baron Géza Pap und­ die in Ausführungen der Delegierten Baron Wladimir

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