Pester Lloyd, Mai 1914 (Jahrgang 61, nr. 115-127)
1914-05-16 / nr. 115
6. Mai 1914 ben. Es hat sicher auch damals schon langfingerige Bibliophilen gegeben, wenngleich Format und Gewicht jener Bände ‚ihre Gelüste arg eindämmen mußten. Lieber die prachtitragende Wiener Hofbibliothek Fisher v. Erlags gelangen wir dann zu den großartigen Bibliotheken Amerikas, mit denen Europa freilich nicht viel entferntesten konfurrieren Fan. Nicht bloß was den Reichtum an Bänden, sondern mehr noch was die geistvolle und einfache Art der S Katalogisierung und der leichten Zugänglichkeit anbelangt. Dan sieht hier act Modelle jener meist tausend‚bändigen » Wanderbibliotheken, die das Buch bis in das ‚entfernteste Sammerblodhaus des wilden Westens gelangen lassen. Man sieht an anderer Stelle die Entwicklung der Schreibmaterialfabrikation. Eine täuschend echte Rapiermühle aus dem siebzehnten Jahrhundert dreht ihre Holzräder und daneben wird modernstes, schlechtestes Zellulosepapier produziert. Man sieht die Entsiedlung des Zetternes der diversen Schriftarten, der Schreibmaschine, von den ersten Berjucjen, die man auch über hundert Jahre ,zurückliegen, bis zur heutigen Wundermaschine, die nicht nur rechnen, sondern auch Noten schreiben fanır, man fieft — — ad), man sieht so viel, daß man schließlich wire im Kopfe wird. Dann kann man fid, sofern Die Nerven nicht nein sagen, in den Trubel des Bergnügungspartes stürzen, fid von echten bayerischen Dirndln Bier oder von jihlihäugigen Japanmädchen Tee servieren lassen, oder man kann, falls man jrdentliche Erinnerungen aufzufrischen hat, nachh„Heidelberg“ ziehen, dessen Schlafruine mitsamt dem Riesenfußteller hier sehr hübsch imitiert wurde, und ‚endlich, fann man auch nach Hause fahren und sich fest vornehmen, Ausstellungen wie Diese, Etappen und öfter zu besuchen, da man anders ja Dodh nur einen ganz oberflächlichen Banoranaeindruch erhält. Wobei man fi. freilichh daran erinnern wird, schon bei ‚vielen großen, Ausstellungen den gleichen Betrag gefaßt ‚und niemals ausgeführt zu haben. -. nur in kleinenz USE-JE- .4·-»;-(..-.-:»-..2«; j/ Sr = . 4 « ; “ ) Die Geldinstitute eine»Siekdt-odekgseg«end,weder Gefgzhrder Ansturmes angesetzt sind,müssen übereinkommen, daß sie Die Kündigung und die Einhaltung, der Kündigungsfrist zu jeder Zeit bei ihren Einlagen fordern. Dadurch könnte erreicht werden, daß jeder Sparer wüßte, daß die Kündigungsfrist auf jeden Fall, unter allen Umständen bindend ist. Der Wahrheit entsprechend würde Die Erkenntnis in das Gemeinbewußtsein übergehen, daß Die Finanzinstitute die Einlagen nur zu Hause in ihren Stahlkammern hüten,sondern fruchtbringend in furz- oder langfristigen Anlagen unterbringen. Damit würde das bedauerliche, wenn auch verhältnismäßig weniger schädliche Verfahren, daß die Spater ihre Einlagen nach zwei bis drei Tagen wiederbringen, und nur deshalb entnehmen, um si von dem Vorhandensein zu überzeugen, ein Ende nehmen. Die sofortigen und massenhaften Kündigungen erscheinen gegenüber den Geldinstituten der Monarchie umso weniger gerechtfertigt, als diese so hohe Zinsen für die Spareinlagen zahlen, wie dies in den weltlichen Staaten über Einlagen unmöglich macht. Wenn infolge der, zum Teile übertriebenen, zum Teile eingebildeten Gefahr der Angstbedarf solche Dimensionen annimmt, daß weder der Staat no dhe Finanzinstitute Die Ansprüce erfüllen können, erscheinen gegebliche Verfügungen motiviert, denen zufolge der Staat die Geltendmachung der Geldan- Sprüche fie die Dauer einer Zeit verbieten, beziehungsweise die richterliche Geltendmachung Dieser Ansprüche versweigern Fannhaupt nicht üblich ist und die liquide Verwendung Der .Morat·orium.dh·och»—eine "Das sind Berfügungen, die die Mobilisierung und der Krieg begründen. Die sogenannten Moratorien, welche in den Geießgebungen des Auslandes allgemein bekannt sind und auch da Anwendung finden, wenn ganze Gegenden durch Naturunfälle, Erdbeben, Epidemien usm. heimgesucht werden. 4 . IN UNgarn hat der Gesetzartikele III,19-12, der über die Ausnahmeverfügungen im Kriegsfalle handelt, der Regierung Die Ermächtigung erteilt, mit Berücksichtigung der Umfstände alle Verfügungen zu treffen, die hinsichtlich eines Moratoriums notwendig erscheinen. Der interessante Paragraph, der von österreichischer Seite scharfen Angriffen ausgejeßt war, lautet: »Das Ministerium ist be«fug t,bezüglich der Geltendsmachung privatrechtlicher Forderungen, wozu auch die Geltendmachung von Wechselforderungen zu rechnen i, weiter das Verfahren im Zivilprozek und das außerprozessuale Vorgegen, sowie Die Ziviljustiz überhaupt. schließlich die Geschäftsführung der Notenbank betreffend, Verfügungen zu treffen und zu diesem Ziwede Dispojsitionen festzustellen, Die von Den geltenden Geseßen abweichen.“ ...«.·»Die Verfügungz des Moratoriums ist sie zähsielfordse·rutege,11vuspn größter Bedeutung»weil das Wechselverfahren das schnellste ist und weil die Wechselhandlungen (Präsentation, Protest) im Kriegsfalle nur schwer oder gar nicht vorgenommen werden können. Was Die Prozestangelegenheiten und Die Angelegenheiten außerprozessualer Natur betrifft, wird das Moratorium deshalb nötig,weil die Ereignisse des Krieges das gerichtliche Verfahren hindern F können oder weil Mersonen. Die Militärdienstleisten aber zum persönlichen Kriegsdienst in Anspruch genommen werden, auf dem Gebiete der Ziviljustiz Schub erfahren müssen. Der Staatsbürger, der seine Militärpflicht erfüllt, darf der Gefahr nicht ausgefecht werden, daß, ihm, während er sein Leben fürs Vaterland aufs Spiel geht, sein Vermögen eventuell ohne" Ber Schulden genommen werde, " fahrungen nicht ‚zu veriwundern, wenn. Die Auffassung, das das Moratorium überhaupt nicht oder nur im]. Wie begründet es auf erscheinen mag, bleibt das, zweischneidige Verfügung. Dat bringt es nicht nur keine Linderung auf die Störungen des wirtschaftlichen Lebens, sondern es steigert Dieselben. Der Kapitalist, der Kaufmann, die Bank remneten bestimmt mit dem Einlauf der Außenstände, der nun unterbleibt. Niemand wagt es, zu kreditieren, denn man weiß nicht, wie lange der Ausnahmezustand währt. Erstmaflige Firmen. Laufleute, die mit dem Auslande in Beziehungen stehen, werden imnteresse ihres guten Rufes von den Begünstigungen des Moratoriums seinen Gebrauch machen. Ihnen gegenüber aber wird er Schonungs- 108 zur Geltung kommen. Besonders auf den Banknotenumlauf wird das Moratorium große Wirkung. üben. Jejet wird fortwährend anschwellen, weil die Banknoten infolge der Wechseleinziehung nicht regelmäßig zur Bank zurückfließen. Die Wirkung des Moratoriums auf Notenbanken zeigt, interessant eine Bilanz der Banque de France aus Der Zeit des S Krieges mit Deutschland. Die Bank prolongierte 869 Millionen Frances Forderungen, darunter 273 Millionen, die auch nach dem Ablauf der feten ‚geießlichen Prolongation im Juli 1871 nicht zurückflofsen und ungedecht blieben. Im folgenden Jahre wurde zuvar der überwiegende Teil eingelöst, doch mußten 77 Millionen als uneintreibbar abgeschrieben werden. Außer Frankreich hat Rußland im Kriege gegen die Türke und gegen Japan für Sibirien, neuestens haben auch alle Balkanstaaten, die dem Balkanbunde angehörten, ein Moratorium in Mitspruch genommen, während Deutschland, Japan und die Türkei dieser Mairegel entraten konnten. Im der Türkei war zwar von einem Moratorium die Rede, Doch wurde auf Wunsch der Stonstantinopler Banken davon abwesehen. Dennoch Hatte Dieses Vorgehen , Die gute Wirkung, dass Die Türkei, nach ihrer Niederlage tro des finanziellen Boykotts der Großmächte auf dem Pariser Markte einen Kredit erhiet und ihre Handelsverbindungen mit den anderen Ländern Europas sofort nach dem Zustandekommen des Friedens wieder aufgenommen wurden. E38 ist nach solchen Er Ermangelung eines Striegsikates in erster Reihe Kaffenbestände in Betracht, welche bei zielter Führung des Staatshaushaltes von Denkministern, der beiden Staaten und bei entsprec Wirtschaft von dem gemeinsamen Kriegsminister i Sahren des Friedens vorsorgend aufgehäuft werden zielbewußte Wirtschaftlichkeit und gewissenhafte Zeit auf diesem Wege, erzielen können, zeigt als eisantes Beispiel das Wirtschaftssystem, das Cadiz v. Lufacs al Finanzminister von 1895 bi 1905 führte, als das aktive Vermögen des Staates" durchschnittlich stets 200 Millionen Kronen in Barsgeld betrug, wobei die Kassenüberschüsse besonders gleiche Summe ausmachten. Im Jahre 1910 zeigt die ungarische Schlußabrechnung wieder einen großen Zus was der Kassenbestände. Der Kassenbestand des Staates machte 403 Millionen aus, um 1455 Millionen mehr als im Jahre 1909. »«», «. Außserdsen BeIützungidier Kassenbestände isten gar eine»primitivieres Art bei der DeckIung des Staats·»," niffes zu verzeichnen, die Suspendierung ei zelner Bosten des Friedensetats, ver Dedung zu. Kriegszwecken verwendet werden Tamm. Budgets, die in Die Milliarden gehen, präliminieren großer Zahl Ausgaben, die im Striegsfalle ohne Nachteil zurecgehalten oder überhaupt nicht flüssig gemacht werden können. Besonders die Summen, die für Bauten, Var a ee 3er u überflüssig. Rußland hat in der Zeit seines lebten ges auf diese Art mit Leichtigkeit mehr als einund einh Milliarden Kronen erspart. »« Die Einschränkungen des Budgets«können«"«» nicht übertrieben werden«Esm11 ßzbe sottdes darauf geachtet werden,daß die Maschine der spaatlichenerwetung nicht gehemmt werde. Das Vorgehen Friedrichs Großen, der das Gehalt der Staatsbeamten gehalten hatte, könnte heute nicht angewendet we ‚Zu einer Zeit, wo alle Lebensbedarfsmittel verteuert trägt der Beamte ohnehin schon schiver Die Laster Krieges. Die Besteuerung des Cintommens bei Bean wie sie in Rußland während des Krieges mit Iapa folgte, wirft ebenfalls drohend, ist aber dennoch sicher, weil si im Kriegsfalle die Einkünfte der Klassen au; vermindern. Es fühnten einzig die Gehälter int. Felde stehenden und staatlich versorgten und Beamten, oder ein Teil dieser Gehälter zum und ‘den Bezugsberechtigten gutgeschrieben vorausgefebt, daß Die Auszahlung zur Erhaltung Familie nicht erforderlich ist. Jede andere Beträgt den Charakter der Zwangsanleihe, ‚äußersten Falle am die Reihe kommen kann. jedoch; nicht vergessen, daß gleichzeitig mit den Schiffen eine bedeutende Abnahme der Staatzeinhin Gegenpositionen ausgleichen, eintritt und es leicht möglichst, dass sich Die Eine größere Bedeutung als den bisher erwähntetq Mitteln kommt den Naturalleistjung sesuxzu-by- Korporationen und den Gemeinden des Landes gefordert) als Kriegsleistungen von dem Heere, im Interesse je en Aktionen und seiner Kriegführung, von den Bürgern, werden können. ».».« Die Kriegsleistung espenstreckett sich-aufspde fiigumzsrecht über Arbeitskraft,Transpth-,und V mittel,Betr’ieb,"»3-undi ·Industrieniederlassungesm grapshen-undsTelephonlinien,·"über Tiere,die Denkrichtendienst.zugezogen1 wende11.Weiterbetreff Kriegsleistungedeas Dispositionsrecht übers Lier über Gebäude oder Erdgebiete, und "Zagerpläße Lebensmittel, über Heiz und anderes Material, Werkzeuge und Hilfsmittel, weiter üben den Gebrauch der Straßen, über die Einschränkungerfehrs, über die Duldung der Verkehrseinstchließlich betreffen die Naturalleistungen Die Berp der Franken Personen und der Franken Tiere u Bewahrung der übergebenen Güter. ER Die Pflichten der Gemeinden und der Bervohr Monerchie betreffend Diese persönlichen und dinge Leistungen hat das österreichische Gejet vom 26. ber 1912 „betreffend die S Kriegsleistungen“ und gariihe GG.A. LXVIII vom Jahre 1912 festgestellt Erfab für Leistungen, die auf dieser Grundlage und für also erlittenen Schaden wird „so weit als bar bezahlt. Sollte die Bezahlung in Barem mits möglich sein, so muß die Kriegsleistung schriftlich quittiert werden. Auf Grund dieser Duittung kann der Anspruc innerhalb Sechs Monaten nach Abrüstung der fehrenden Truppen erhoben werden. Die Feststellung Ansprüch, die aus der Erfüllung Der SKrieg gleis zu erwachsen und die Beihlukfassung über Diese 2 fällt nicht in die Kompetenz der Stollgerichte, fon die Zuständigkeit besonderer Ministerialcommission (Ein zweiter Artikel folgt.) Be des Choaies HE in biefer Cmtmem 22 1 Sinomgintüihile mijen, einheiläie Merhinhaningen "ke „Augen Milliarden Kronen, das tatsächliche, doch außerordentliche die Kündigungsfrist treffen, die dann der Sparer und | Fü Bedürfnis der Industrie, des Handels und des Ader | das Geldinstitut in gleicher Weise zu respektieren haben. bauen mit 18 Milliarden Kronen, der durch die Bericittung verursachte Angstbedarf mit dem Mesrteil der Summe berechnet. «Die Berechnung istj ein wenig pessimistisch.Wahr ist», sdaßx in der1 ersten WocheJIider Mobilisierun an den Tagexc,da mehrere hunderttausend Reservsisten einrücken "und Sold,Verp"flegungs,Ausrüstung und Bewaffnung "beanspructen, unverhältnismäßig mehr Geld aufgewendet wird, als in jeder anderen Methode des Krieges. Doch darf nicht vergessen werden, daß die große Kapitalzauftrendung schon im Streben in den Militärstaaten Der Kriegsausrüstung dient, daß die großen Vorräte an Lebensmitteln, "Bekleidungsartikeln, Verbandzeug und anderen Materialien die Kosten der Mobilisierung und des Strieges bedeutend geringer stellen als in Zeiten,„ou Von entretenait la guerre au jour le jour“. Der Realbedarf der Monarchie wird in den ersten sechs Wochen des Kriegsbeginnes kaum eine Milliarde Kronen übersteigen.Ebenso Hod, it der begründete Anspruch des Handels und der Industrie angesichts des Krieges und der Mobilisierung zu stellen. Den Anagst bedarf kann man nicht leicht berechnen. Wir haben in der Vergangenheit traurige Erfahrungen gemacht. Als im Oktober 1912 der Baltankrieg ausgebrochen i. fan an verschiedenen Stellen der Monarchie, namentlich in Galizien, in der Bulomwina, Tirol und Böhmen eine wirkliche Manik zum Ausbruch. Das Rubiitum stürmte Die Banken und Sparkassen, um seine Einlagen abzuheben, um diese zu Bargeld zu machen und zu Hause zu bewahren. In Oesterreich hat Diese gelbe Gefahr, die das Gold in Stahltajfen, in die Schublade, in den Strumpf versteht, mehr als eine halbe Milliarde, bei uns nahezu ebensoviel verfihlungen. Die Beier hatten davon seinen Vorteil, die Bolfswirtschaft aber einen riesigen Schaden. Der Kündigung der Einlagen folgten die Kündigungen der Stredite, die Zahlungseinstellungen, die Fallissements und Konkurse, die sich in langer Reihe über beide Staaten der Monarchie ausbreiteten, zum großen Teil als Folgen jener Angstreserven, die das Geld ohne Hinreichen den Grund seiner Bestimmung entzogen, den allgemeinen Zahlungsfonds schwächten und dazu Vertrauen aller gegen alle erschüttert hatte. Wo die Nervosität des Publikums solche Make erreicht, dort genügt weder das Geld noch, der Kredit des tanzes zur Verhütung des Uebel. Hier muß im erster Reihe mit psychischen Mitteln, mit der Aufklärung Des Publitums ,gewirkt werden. Das Publitum it nämlich der Meinung, daß der Feind, oder im Notfalle auch. Die eigene Regierung in Kriegszeiten die Hand auf die Sparheller des Volkes legen kann. Abgesehen davon, daß die moderne Kriegsgeschichte ein Beispiel dieses Vorgehens nicht aufweisen kan, muß hervorgehoben werden, daß "das vom 18. Oktober 1907 im Haag datierte und den Gehegessammlungen der Monarchie und der meisten Staaten Europas eingefügte „Abkommen über Die Gesebe und Gebräuche des Landkrieges’ N Rechtsgarantien gegen Die Möglichkeit eines solchen Falles biete. Das Abkommen stellt flat fest, daß das Heer, das ein Gebiet betet, nur Bargeld und Werte, die im Staatseigentum sind, nur Forderungen, über die der Staat verfügt, mit Besschlag belegen darf. Privateigentum kann nicht konfisziert werden, das Vermögen der Gemeinden unterliegt Derselben Be -«.--.-.« & .»· CR) 7 ő vs Die Delegationen. Budapest, 15. Mai. Der vereinigte Bieterausschuß der ungarischen Delegation verhandelte heute nachmittag den Boranjálag gemeinsamen Finanzministers. Das gründliche Referat : Berifterstatters Baron Géza Pap und die in Ausführungen der Delegierten Baron Wladimir