Pester Lloyd, Oktober 1917 (Jahrgang 64, nr. 244-255)
1917-10-02 / nr. 244
sj O "At wii ’ « _ BESTER LLOYD | . | dt NE "Partei reinen muß, und das michte es, unter allen Um: | Der Primogenitus it wohl Universalerbe, eh font eine ernstliche Gefahr für Schwedens. Anz: “sehen als neutraler Staat bedeuten , dürften jeßt in der Lage sein, ihremillen bei Brantinig, auf dessen Autorität sie sich bei den Wahlen’getrübt haben, Geltung zu verschaffen. Ihr Zusammengehen nit dem ‚Oberhaupt der Gesamtsozialisten wäre Gewähr'dafür, daß er Walser in seinen Wein gegossen hat, beinahe eine Wir glaube aber, daß er das in jedem Fall tun müßte. Zu oft waren wir Zeugen der Wandlungen, die Oppositionelle durchmachten, sobald sie‘ zur Regierung 5aengten. Es gibt eben Notwendigkeiten des Staates, "Die sich dem sie leugnenden Willen zum Irók ümner " durcjieben. Der Wahlsieg der Gesamtsozialisten ist nicht Fertscheidend, auf seinen Tall aber it er gleichbedeutend mit einem Sieg Londons und Washingtons. Eine Annäherung der bürgerlichen Parteien gelegentlich des jüngstendtiefsten Eismmischungsversuchs Amerikas hat gezeigt, daß die Schweden in Fragen der inneren Politik sich bes kämpfen"können,fremde T Ammaßung gegenüber aber einig Er- Juder Stunsdc der Gefahr könnte ein Zusammen- Vußscikfer Parteidtv dem Volcksmiami Branting«e»i-ne1i gverstellm auf dem er dkem schwedischen Volike zu ·de*ssen-Unheil sich vorauszuschreiten-erki·thut.Einem schwedischen Staacksmann verbietet sich dieser Wegwott selbst,·und mag er auch Hjalmar Branting heißetL Das Gefühl"der Verantwortung«;Svensner es zu kosten bekommtz «"wix"d"ihm das einsehenlernem Be Die Liberalen’ . A i Bi Y Eh ‚Der Hoffiaat des Hauses Oeferreich.*) Vonpoinrich Marczak. Budapest, 1. Dfioder: "Sieudig begrüßen tott die Renaissance der gejcjicjt Tichen Studien in Oesterreich), die, vor dem Kriege begonnen, an in dieser weltgeschiätlichen Epoche fortblüht. Das diese Renaissance die Geschräte vielleicht zu starr mit staatretlichen Elementen durcekt, it für ums Nebenfache, " Es wird gearbeitet, s dhräicr und zielbewukt "gearbeitet, und der zutage geförderte und bemüßte Stoff " wird ja mit der Zeit auch zu objektiver Auffassung führen müssen. “Auch die jüngste Arbeit des Herrn dr. Zolgerit, h obgleich in den „Wiener Staatswissencaftlichen Studien“ erschienen, wesentlichistorisch. Sie geht bis auf die fräntischen und deutschen Grundlagen des frühen Mittelalters zurück und schildert dann, aufgrund eingehender Studien, den mittelalterlichen Hofstant der rear Tod eingehender wird die Darstellung seiterdimand L., dessen Hofstaatordnungen von 1527 und 1537 eigentlich die oc. bestehende Hofverfassung einleiten. 3 folgt die Darstellung der Organisation der einzelnen Hofstäbe (Obersthofmeister, zu dessen Wirkungskreis auch) die Hofkapelle und die Leibgarden gehören; Obersthof( marsdal, Oberstlämmerer, dem die Vertyaltung der Hausihäke, der Galerien und der Hofbibliothek anvertraut ist; Oberststallmeister). und eine Untersuchung über das Hofzeremoniell. Das Kapitel über Hofstaat und " Herrscherhaus und das über Staat und Hofstaat stellen , zur Aufgabe, nicht nur die Ergebnisse der rechtsgechichtlichen Forschung darzulegen, sondern auch den heute gültigen Rechtszustand zu prägnieren. Besonders interessant ist die Darstellung der immer fortigretfenden Sonderung des staatlichen" und des fürstlichen Privateigentums. Staatsrechtlich wichtig ag die Darlegung der Medjte, die dem Prinogenitus, dem zum Herrscher geborenen Mitglied der Dynastie den nichtregierenden Mitgliedern gegenüber zustehen, und der Pflichten, die ihm ob=iegen. Erst einziges Haupt und Herrscher der regierenden Familie, und die Nichtregierenden künnen höchstens als Not an der Regierung des Hauses teilnehmen. Auch in Ungarn verfügte der König über die Einkünfte der Regalien und der königliche 1 Güter,die auch die Königin ihre besonderen Einkünfte und Güter für ihre Hahaltäng besaß.Die Steuern aber wurden vom Reichstag bewilligt, der auch die das Eigentum des Staated‘ bildendenrongüter bestimmte.Von demlitzberschuffe dieser Einkünfte wurde die sogenannte Hofg1töte nach Wien gesandt,die sich unter Maria Theresia I und Josef I. auf 11.900.000 Gulden belief.Es war also selbstverständlich",daß,als der König 1848 das verantwortlte Ministerium einsetzte und diesem die"Verwaltung der Staatseinkünfte übergab,er die Sicherung der für seinen Hoflalt"nötigen Summen forderte.Der Reichstag von 184s bot ihn"3.000.000 Gulden als Zivilliste,damit der,nach Kossuths Wortem nicht in wladislawischer Slhmut lebk. Eine andere Ingerenz beansprxchte der Reichsta nicht. Nach der österreichischen Verfassung von 1843 " dagegen wird der erste abzuhaltende Reichstag „die Zivilliste des Kaisers für seine ganze Regierungszeit festießen“, und auf die Managen und Ausstattungen für die Mitglieder des Kaiserhauses werden von Fall zu Fall dem Reichstage zur Reichlußfassung vorgelegt". Dan sieht den Einfluß der englischen Verfassungsnormen. In der Tat beschäftigte sich der R Reichsrat 1862 und 1865 eingehend mit der Zergliederung des Hofstaaterfordernisses, ohne jedoch in die Kontrolle einzugehen. Betfatz fer meint (S. 246), daß es sich dabei nicht um eine „‚Bewilligung” im technischen Sinne handelt, sondern mit um die Mitwirkung an der Festießung der Summe. Einige Seiten später aber zitiert er den Beichluf des Reichsrates, belchem gemäß der Dotationsbetrag,‚jedesmal als bewilligt” in das Budget aufzunehmen ist. Darin aber müssen wir ihm recht geben, daß der Herr, jet ein Recht auf die Zivilliste hat, umso mehr, als er, von der Verfassung von 1848 abweichend, auch die Alpanagen und Ausstattungen aus der Hofdotation bestreitet. Der ungarische Reichstag war mehr befliffen, die Würde der Krone auch in den Ausdrücken zu wahren: er bietet die Dotation an. "Das Retht der Kontrolle über die Verwendung der Ziviliste steht den Parlamenten nicht zu, da ja die Reggierung nicht verantwortlich dafür ist. Vom Moment der Einzahlung bildet die Zivilliste das Privateigentum des Monarchen, so daß eventuelle Ersbarnisse in sein Privatvermögen übergehen. 1. Das Resultat dieser Korchungen und Untersuchungen sind folgende Mäße: 1. Der Hofstaat it eine Anstalt zur fürstlichen Unterhaltung und zur Wahrung und Befundung der Herrscherstellng; 2. Hofdienst it weder Privat- od Staatedienst, sondern öffentlicher Dienst sui generis; 3. Der Hofstaat ist nur eine Dem Staate, sondern dem Herrscherhaufe und Primogenitus zugehörige, nach patrimonialem echte beherrschte, aus öffentlichen Mitteln erhaltene Anstalt; 4. Einheit des Hofstaates bei vorhandener Vielheit von Herrscherrechten. Man sieht, daß diese beiden legten Bünfte die wesentlichsten sind, ebenso für die richtige Einträgung des Verhältnisses von Staat und Hof, wie für die Frage, invite: weit Ungarns staatliches Recht in dieser Beziehung gel s« „glieder des Hauses sind nicht jeite Benítenöre, sondern Hefe treu ah Es muß, unsere free an zur fürstlichen Interhaltung berechtigt. Doch bildet der Sn eine einzige Organisation und die einzelnen Hofhaltungen haben seine rechtliche Selbständigkeit. . Der Berfasjer hat einen langen, methodischen Wen !. Militärmacht und zu den Kosten der Diplomatie mußten, eingeschlagen, um zu dem Kernpunkte seiner Erörterung zu gelangen. Zur, Erhaltung des Hofstaates, sowie der seit Ferdinands I. Zeiten alle Länder beitragen. Wie gestaltet sich nun die finanzielle Grundlage des Hofstaates, als seit 1848 das absolute Regime, d. h. die freie Berfügung des Herrschers über das Staatseinkommen, auf in Oesterreic) aufhört? « aber die Mitgemacht werden. Tann. Bis mut sind wir dem Ber. Der gewissenhafte Berfasjer beginnt sein Kapitel: Hofe, ‚Staat und der, Dualismus, mit der Nektöfrage und den Rehrmeinungen. . .8 ist nicht das erste Mal, daß man Herrn b. Zwolger gegenüber den ungarischen Brandpunkt verfechten muß. ! Die Liefer des Vetter Lloyd werden sich der Bolemik, Graf Stefan Tigas wohl erinnern. E&8 ist eine Freude, mit ihm zu sümpfen. Er ist sattelfest, wie irgendeiner, und habet so loyal, daß er selbst einen großen Teil der Waffen liefert, die man gegen ihn wenden man. Nach des Verfassers Lehrmeinung ist der, Hofstaat eine „nach patrimonialem Nehte” beherrschtenjtalt. Dies ist richtig für Desterreich, aber nicht “für Ungarn. Ungarn ist nie ein Patrimoniales Refiktum der Dynastie gebveten. Dies hat selbst Herr Bernasti in seiner Abhandlung über die pragmatische Sanktion anerkannt. Die Ausübung der füniglicen Rechte in Ungarn war in der ‚Zeit, als die Krone an die Habsburger fiel, an Bedingungen geknüpft. Es ist allgemein bekannt, dag nah. G.A. 1298:XXI felbst die Königin (eine Habsburgerin) nur Ungern an ihrem oo halten durfte, und, daß . „zur Hebung der Ehre und ‚Würde ihres Hofes‘, einige dem Könige dazu erwählte, Reichebarone an ihrem Hofe leben mußten. Ebenso bekannt ist, da König Sigismund alle Fremden aus Amt und Hofe, entfernen mußte und das der &.-M. 1525:11 - Dasselbe für die Meter des Königs sowie der Königin vorschrieb. Und die Königin, war doch eine Habsburrgerin, Maria, die Schweitererdinands I! Weniger bekannt ist, daß, als König Ludwig I. mit seinem Chmoget Ferdinand verhandelte (1523), die Ungarn auch die Forderung erhoben, daß forwie am Hofe der Königin Maria, Deutsche, so. au) an dem Annas, der Gemahlin Ferdinands, Ungarn sein sollten. Ferdinand wollte Darüber und über, andere Bünfte noch weiter verhandeln, denn wie er am 27. Oktober 1303 an seine Räte schrieb, hängt von diesen Verhandlungen das gute Verhältnis zwischen Ungarn und Desterreich ab, an dessen Erhaltung ihm sehr Zeit, Also auch mit dem Hause Desterreic. konnte man in dieser Frage reden, mit demselben Ferdinand,der als „König von Ungarn und Böhmen” den deuten’ Hofstaat begründet hat. Er, der bei seinem Negierungsantritt wohl Spanisch, aber nicht Deutsch sprach, hatte in arst noch einen Hof.. Der Verfasser meint, nach Urs Delius, er habe nur zu Staatsämtern, nicht aber zu Hofämtern Ungarn ernannt. Aber waren Nikolaus Turdezy und Emerich Herczeg, die zu Oberhofmeistern ernannt wurden, in Ungarn und Schwürbentrier? Waren die Gemahlin des Palatins und die des Grafen Erdödy, die der Königin Gesellschaft leisteten, Staatsbeamte?. Waren die Damen, für, welche bei der Krönung in der Sirde reine Galerie "errichtet wide, Deutsche? Hat nicht Ferdinand ein ganzes Jahr lang mit seiner Gemahlin in Ungarn gewohnt und in Buda, Tejervár, Tata und Ehtergom Hof gehalten? Waren da, ausschließlich Mithass des heuten Hofstaaates un ihr? Sagt der Herr erfaffer,niet selbst, daß die Königin Anna in Prag eine besondere Hoshaltung gehabt habe? In einem habe ic gefehlt, das muß ich eingestehen. Der deutsche Hofstaat umgab seit 1530 nicht hie den ungarischen, sondern den römischen König. ER 2 Unendliche. Immer will der Diensch sich durchlegen: dies ist sein Imperialismus, und immer siegt diedee, Die Institution, damit der Kampf dann aufs neue beginne. Immer will der Imperialismus von Millionen Dingen der Umgebung verhindern. Da ein neuer Samenforn feime und has eine neue Idee sich durchsehe. Doch die imperialistische Mutterpflanze freut Millionen Samen aus, und ununterbrochen regnen Milliarden von been auf die Menschenmassen: wenn Millionen und Millionen ugrunde gehen, so werden ein paar dochimnter. Wurzel lagen und aufblühen. Und er gibt seine Schonungslosere Gewalt auf Erden als eine aufblühende Idee, denn gäbe 28 eine, so künnte die Idee nicht weiterwachsen. , 3wvingt sie, Hereinzukommen!” Dies ist nicht bloß ein Dogma der erobernden katholischen Kirche, sondern jeder menjglichen Institution, die die Kraft zum Zwarge hat. Alles, was anders ist als sie, ist als Irrtum gebrandmarkt, und „was ist tödlicher für die Seele als die Freiheit des Irrens?” sagt Somit Augustin — und der sozialdemokratische Baertelsekretär. Gib acht, wo du Unduldsamfest stehst, dasst eine Idee imt Wachen begriffen und eine andere Idee wehrt sich gegen sie. Wo die Duldsamkeit die herrschende Stimmung ist, da ist der Widerstand aufgegeben. Als man sämtliche Götter aller besiegten Wölfer nach Rom brachte, wo jeder einen freien Kult genoß, da bedeutete dies, daß die Idee des alten römischen Glaubens nicht mehr lebte und nur die Einrichtungen, die Meiter noch am Leben waren, 30 nannte einen fünfundzwanzigjährigen, mit Sturzsichtigkeit geschlagenen kleinen Gelehrten, der seinen staubenden Zuhörern ausrechnete, dag der Imperialismus des größten Industriestaates der Welt für dessen Bürger jährlich etwa sechzig Kronen pro Kopf bedeute. Er verstand unter Imperialismus nämlich das Streben irgend eines Landes nach Beherrschung des Weltmarktes und bewies, daß es sich deswegen nicht wohnte, irgendeinen Kampf zu Führen. Auch ich war dabei und wagte nicht zuwidersprechen, denn daraus wäre ein bitterer Kampf entstanden: der gelehrte Herr Hätte sich, ohne Nacsicht darauf, ob 8 ihm sechzig Kronen eintrug oder nicht, seitesfals dareingefunden, daß irgendeiner der" Anwesenden "den Saal ohne das Bewußtsein verließ: er ist der Gescheitere, auch ich, erst der Bedeutendere, und er, nicht ich, ist dazu berufen, ein Lehrer der Menschheit, der Empfänger aller Anerkennung und Ehren zu sein. Dieses Gefühl aber nennt er nurrimperialismus, sondern etwas anderes, was den Ohren der Leute besser flingt, und da ist es ganz genau die gleiche Eigenschaft, die Alexander Den Großen ausziehen heißt, um die Welt zur erobern, die den Mpostel Baulus nicht ruhen Täht, und die die Brombeertante weiter und Weiter Flettern macht.. Es ist eine Irreführung und eine Falschung, wenn man die Leute gegen den Imperialismus der Briten oder der Deutschen aufreizt wie gegen irgendeine infernalische Bosheit, aber laut: verkündet, daß die Idee oder das Parteiprogramm, zu denen ich mich befenne, dazu berufen seien, und daß ich ihnem freudig dazur verhelfe , die ganze Welt zu beherren; oder wenn man den Stab über irgendein Bolt bricht, weil es an wirtschaftlicher Macht alle anderen Völker überflügeln will, aber die Stirn deffen mit Lorbeer drängt, der Welthandton im Hochsprung wurde. Wer sechs Meter sprittigen möchte, um jeden vor ihm getanen Sprung an überflügeln, der unterscheidet sich im Wesen nicht von Napoleon, der auf einem anderen Gebiete die Welt niederbritte, der Gott weiß wiebielte unter deinen Kameraden, nur der erste sein wolle niemals. Da ja! Der Erste sein wollen, dies ist der Impes rialismus und führt zum Strieg, Tieber Zejer, nicht bloß unter den Staaten, sondern auch auf der ländlichen Kircchweih, dem Nicäischen Konzil, ja selbst auf den Bersammlungen den berufsmäßigen Bazifisten.. A Z es seiner zeit auf dem Pariser Kongreß der Bazifisten zu Ohrfeigen darüber Fam, welcher Fraktionsstandpunkt der geeichte, der wahre Pazifismus sein solle, da unterschied sich dies in nichts anderem von den Kämpfen, in landern als im Ausmaß. Doc auch dieser Unterschied hatte nur zur Ursache, daßs die verschieden gesinnten Pazifisten in Barig seine so großen Heere und nicht so viel Munition bei der Hand hatten, wie die Deutschen und die Engeländer in Flandern. | | | | | .|