Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1920. március (67. évfolyam, 53-78. szám)

1920-03-26 / 74. szám

r^sítLA, 26. UAr2 192» _______________________________________è 7 »____________________ Lolralnachrichten. Vorlesung. Der S^riftsteller Thomas Kőbőr wird am 28. März, 6 Uhr nachmittags, im LeopoldsMlov'^K^no unter dem Titel „Aktualitäten" eine VLk-l«Mm^lten. Unentgeltliche UebermMUnlK^n Telegrammen durch bas Telephon. Die TzlLgrerphen- und Telepl)onÄireknon beabsich« tigl, mit-MèkssHt cms die Unzulänalichkeit der Verkehrsmittel sdie Langsamkeit der elektrischen Bahn, Mangel an Fahrrädern usw.j auf Grund der Erlaubnis des .tzandelsministers ver­suchsweise den Telephonabonnenten die ihneii zukominenden Telegramme durch das Telephon zu übermitteln, woinit auch der Telegraphenzustellungsdienst entlastet würde. Der Vorteil dieser neuen iLinführung ist offenkundig, zumal die Tele­gramme auf diese Weise viel rascher ihr Ziel erreichen. Die unentgeltliche telephonische Vermittlung der Telegramme tvird sich vorläufig auf die Zeit von 2 Uhr nachmittags bis 9 Uhr abens beschränken. Jene Lokal-Telephonabonnenten, die diese Hegünstigung in Anspruch zu nehmen wünschen, haben darum in einem stempelfreien Gesuch beim Zentral-Telegraphenamt sKoronaherczeg-utca) einzureicheir. Falls es innerhalb einer Stunde nicht gelingt, den Jichalt eines Telegramms ielephv­­nisch abzugeben, wird das Telegramm auf ordentlichem Wege, die telephonisch abgegebenen Telegramme aber werden nach­­träglicb per Polt zuaenellt. ' Während der Flucht erschossen. Der Taglöhner Johann Szabd sollte wegen einer Rauferel vorgeführt werden. Ms der ihn eskortierende WackMann mit ihm auf der Gisâli-ut ging, versuchte Szabö zu entflichen. Der Wachmann feuert« ihm eine Kugel nach uiU> Szabö blieb auf der Stelle tot. Der huugrlge Einbrecher. Der Taglvhner Johann Zombik entkam aus dem Zuchthau'« in Vâc, wo er wegen verschiedener Verbrechen eingekerkert tvar. Er kam zu Fuß nach Budapest und brcch in die Wohnung der Frau Johann Takács ein. Niemand befand sich in der Wohnung, der lZinbrecher hatte Hunger, fand Eier und machte sich daraus eine Eierspeise. Er aß schon, als Frau Takacs nach Hause kam, da entfloh er, aber mit der Eier­­speise. Die Frau eilte ihm nach und holte ihn beim Râkos- Lach ein, wo er sein Mahl ruhig fortsetzen wollte. Der nun zum zweiten Male gestörte Zombik zog ein Messer, Frau Takács lief davon, doch ein Wachmann kam und nahm Zombik ftst. Er gestand den Einbruch, auch seine Flucht aus ^m Zuchthaus«. Er wurde verhaftet. Schadenfeuer in einer Fabrik. Auf der Ziegelanlage der Steinbvucher Damvfziegelfabrik auf der Bècsi-ut ist heute vormittag ein/Feuer ausgebrochen. Der Feuerwehr gelang eS nach zwèrstünoiger Arbeit, den Brand zu lokalisieren. Die Entstehungsursache ^oll morgen festgestellt werden. Der Schaden ist bedeutend. Uaentgeltliche Arbeitsvermittlung. Laut letzten Wochen­­»uSweis-s deZ Budapester amllichen Arbeitsoermittlungsbureaus tVtll., Fözsef-utca 33) finden Beichâstigunz 904 gewerbliche und 10 Handels, «»gestellte (hievon 274 in der ProvinH; B schästigung juchen IS 6 ge­­iberblichs und 66t> Haiidelsangsstellt-. Nachfrage an Gewcrbelehr- Nngen 1VS, an Handelslehrlingsn 4 Stellen. Ang-bot an männlichen Lehrlingen 60. Notstand arbeit uchen 178, für NotstandSarbeiten »erden gesucht 2015. Nähere Auskunft wird erteilt im Bureau. Buoa­­iM. Vlll., Jözsef-utca 33. Pserdewärrcr gesucht. Gei der Budapester königliches LtoatSpvlizei sind sünszehn Pscrdewâr erstellen erledigt. Taglohn 80 Kronen. Anmeldung: Üllèi-ut 82. Svende«. Heule sind uns dis folgenden Spende» zngekommen: Ms KraiizaÄöjung für Frau Witwe Sigmund Fischer für daS israeli­tische MädchcnwaiienhlluS: von Emanuel v. Stein und Frau 200 Ir; fi» unsere Kriegsgefangen n in Sibirien: von Frau Andor Schwarz A>0 k: als Kr> nzablösung str Frau Witwe Herman» Roller sür das israelitische KnabeiiwaijenhauZ: von Eugen Növöß und ,Frau 200 ir; als Kranzablösung für Frau Paul Bermes für Grattsbrot: von Moritz Hete öS von Galgücz und Frau 100 Ir. Tlseâr, Kunst und Ktteralnr. Budapest, 25. März. Köuigliche Op«r. Herr Wexcmder Farkas versuchte sich heute mit der Titelrolle von „Rigoletto". In bezug ans war­­'men Wohllaut und theatralische Resonanz der Stimme war der Künstler nicht ein einziges Mal in Verlegenheit, und auch den großen tragischen Zug vermochte er durch ein recht gutes Surrogat von Beweglichkeit zu ersetzen. Wenn es ihm gelingt, Lie tiefen Töne mit gesteigerter Kraft herauszumeißeln, oime gegen die natürliche Anlage des Organs die Breite der Ton­­bebung zu forcieren, wofür eine gewisse Neigung besteht, dann ist uns nach dem heutigen schönen Erfolg uni seine weitere Entwicklung nicht bange. Im Lust i p ie lth e ate r finden Samstag und Sonn­tag je zwei Vorstellungen statt. Samsiag »»achmitlag geht das Kisfaludnsche Lustspiel »ELsIöääsolc,^. obenos »isLbs- m Szerre. Sormiag nachmrtrag wird „Srsrslvm väskiru.", abcnvs llsgzvilâgi nö", rinv zwar zum fünfundzwanzig st en Male, Montag „Lu öräög" gegeben. — Im Stadtt Heater ist für Freitag ein Opern­abend angesagt. Es geht „Faust" in ausgeZeichnerter Besetzung mit Adeline Adler und Joses Gábor in Szene. Tie Oper wird von Tesider Márkus dirigiert. An den übrigen Abenden ivird die erfolgreiche Operette „.-In sriist sirülz-" gegeben. Samstag nachmittag wird als Prüfungsvorstellung „liâraw L LixlLllz!'", Sonntag nachmittag „Mignon" gespielt. -ch Bei der für morgen, Freitag, 36. d., statifindsnden Uraufführung von „.4 kiolânv" wirb die ganze BudapefKr Gefellschaft vertreten sein. Tas außerordentliche Interesse, das sich für dä Premiere des Revue-TheaterS äußert, ist begreiflich, wenn wir in Betracht ziehen, daß die Lperette ein Werk von Emil SzomorY, Zsolt Harsányt und Karl Stephauides ist und daß die .Hauptrollen von Erzsi Pèchy, Franz Galetta, Erzsi Magaziner, den .Herren H.o r l i und Gallai sowie den Damen Böskè R ad ö und Leona Tarnay gespielt werden. An den ersten drei Abenden wird der Komponist Karl Stephanides selbst am Tirigentenpult sitzen. Tie Vorstellungen des Revue- Theaters beginnen von morgen, Freitag, an um 7 Uhr. — Lily 5i' clet!, eine der Segabtesten der junge»» Piauistengarde, spielte heule in einem Konzert der Hochschule für Musik Schumanns „Karneval". Ihre technisch uns musi­­kalisch vortreffliche Leistung machte starken Eindruck, der sich IN langanhalteudem, rauschendem Beifall äußerte. —Tie Piauistiii Sophie F i j a Ikov si ky. eine takciiticrtc ^-chiilcri:, Arpäo Szendys, veranstaltet Somit-ig, den 28. März, 'N der Dliisikakadciiüe ihrc'Matmee mit folgendem Programm : Bach-Taus'ig: Toccata und Fuge (T-Moll), S>andn: Sonate Ar. 9 (C-Dur), Beechavcn.- Zâ Variaiionci». Brahms: Scherzo Es-Moll), Chopin: Noclume (F-Dm). Varistions brillsntss, Llßi: Ballade (H-Moll). Karten sind zu haben im Konzerrbureau Scala und bei Szinlzâzi Elet. — Im Jahre 1925 wird Lie Unaarische Akadem 're der Wissenschaften Säkunrm ihres Bestandes er­reichen. Zur gebührenden Begehung der Jahrhundertfeier hat bereits Jzor Halmos einen Betrag von dreimalhundert­­tausend Kronen gespendet und dem Wunsche Ausdruck verliehen, dieser BetrM nw^ dazu verwen' /,^-rden, daß die hundert» jährige Geschichte der Akademie io,eben werde. Die Aka­demie hat bsichlossen, diese Spen ,^0^ den noch nötigen Be­trag zu ergänzen, und hat brreits Ja-tus Viß 0 tc», den Lestzen Kenner der Vergangenheit der Amdemie, beauftragt, die Ge­schichte zu schreiben. V Tbeater für hente r Nationaltheater: „VLnckor­­sâvsrsk' (Erstausfüfrung). — Ungarische Nativualoper: — Lustipieltheater: ,4 osAxrilâgi nö". — llnga­­riicheS Theater: ,4 türprüds". — .KönigStheater: ..Lixâuzxrüknâ". — Siadttheater: »Waust". — Inner­städter Theater: „'pcriks". — Theater auf der Aii­­drässy-ilt: Das neue Programm. — Revuetheater:,^ (7.)' ____________ Royal- Orpheum, Erzsëber-körirt St: Operette- Ulid Barletö. Programm (V,7). (Lonm und Feiertage nachmittags Vs 3 Uhr Borftellunz.) __________ H.nw>tstLvtis.-:S Or-Hr:»'» (VI., NagymszS-utca 17.) Modernstes Rauch'heaier. Anfanz yL7 Uhr. Grrrchtshalle. Haftbefehle. Die Budapester königliche Staatsanwalt­schaft hat einen Haftbefehl gegen den 2^hk«^N Kartogrch'hen Äkza Bergmann aus HupAxâ^'frrner gegen den 25jähri­­gen Beamten Josef Fazekas aus Fiume erlassen. Beide haben kommunisttsche oufreizerrde Reden gchalten. / Jur Mobelverordauug. Budapest, 25. März. Ms erste unentbehrlich^ iSârdernis jeder Verordnung ist dia Präzisität und Klórét, dnntil keine Mißverständnisse entsteh«:, die stz^chElstungeit keinen Doppelsinn haben und ste sowohl von'Juristen wie von Laien in gleicher Weise aufge­faßt werdvn. Wie rasch immer auch die Verordnungen fest der Rückkehr der Herrschaft des Rechtes verfaßt werden, dürfen diese wichtigen Momente nicht außer acht gelassen werden, sonst könnten die Parteien rmersetzlichen Schaden erleiden. Der in der heutigen Nummer des Amtsblattes unter Zahl 2373/1920 A. L. erschienenen Verordnung der ungarischen Regierung über die Abwicklung der durch die Proletarier­diktatur hewirkten Möbelgeschäfte gebricht es an einem bei der ersten Lesung ausfallenden Fehler in jenem Teile, der die Außerkraftsetzung der durch dritte Personen auf die Möbel bona kicks erworbenen Rechte bchandelt. Das zweite Alinea des § 14 löst diese Frage — die, abgesehen von jenen Verfügungen, die dem Geiste des letzten Satzes des 72 des G.-Zl. I-X: 1861 vollkommen ent­sprechen, hinsichtlich des materiellen Rechtes leicht einer Kritik uiiterzogen werden könnte — in folgendem Texte: „Dem Vermied?''. steht auf jene Möbel, auf die sich die Wirksamkeit der gegenwärtigen Verordnung bezieht, weder das im § 72 t°s G.-A. I-X: 1881 bestimmte ges^liche Pfand­recht noch das Retentionsrecht und die befriedigungDweise Priorität zu. Wirkungslos ist eine Pfändung, die auf solche Möbel lm Wege einer gegen den Käufer gerichteten Exeku­­tion vollzogen wurde. Diese Regel berührt üis mittels durch­geführter Feilbietung vollendete Verfahren nicht." Nun ist diese Lösung nicht klar. Die Verordnung wollte fürwahr nicht deklariere!», daß das auf alle der Wirksamkeit der Verordnung unterliegende Möbel erworbene Pfandrecht und Nctentionsrccht — ohne Rücksicht darauf, ob die Erwer­bung rechtsgültig ausgesprochen wird oder nicht — ungültig wäre, da doch die gemäß der Punkte a und b des § 4 zu er­bringenden Beschlüsse chem Kaufgeschäft die Gültigkeit sx tuns zusprechen. Wenn jedoch der Liquidierungsrat das Rechtsver­hältnis, das zwischen dem Eigentümer lVerkäufer) der Möbel und zwischen ihrem Besitzer sKäufer) besieht, unverändert oder mit gewissen Modifikationen als gültig zu erklären vermag, dann ist kein rechtmäßiges Motiv vorhanden, das durch eine dritte Persoir auf diese Möbel gegen den Käufer bereits er­worbene Pfandrecht oder Retentionsrecht zum Nachteil des Gläubigers zu entkräften. Es muß sohin vorausgesetzt werden, daß die Intention der Verordnung sich ausschließlich auf den im Punkt o) des ß 4 providierteu Falls bezieht, nämlich wenn das kompetente Forum das Rechtsgeschäft für ungültig er­klärt. Für diesen Fall sollte jedoch der Text im Interesse der Klarheit unbedingt derart ergänzt werden, daß er sich ausdrücklich auf den Punkt es des § 4 berust. letzte Satz des zweiten Alineas des Z 14 enthält schließlich eine verfehlte Verfügung, mit der die Anwendbarkeit der voraus­­ges'chickten Bestimmungen dem mit Feilbietung beendeten Ver­fahren abgesproichen wird. Es liegt kein Grund vor, die Schmä­lerung der Rechke der Gläubiger davon abhängig zu machen, ob dcis Exekutionsverfahren noch im Stadium vor der Lizi­tation oder in dem der beendeten Lizitation ist, da eine Feil­bietung noch nicht als letzte Phase des Erekutionsverfahrens zu betrachten ist, vielmehr dürfte als solche die Verteilung des Kaufpreises angenommen werden. Ist aber in Exzindierungsprozessen die Geltendmachung der Ansprüche auch nach durchgefithrter Feilbietung bis zur Verteilung des Kaufjchillings zulässig, so konnte man auch im gegebenen Falle, insolange die Verteilung des Kaufpreises noch nicht erfolgte, dem Verkäufer, der unter dem Terror der Proletarierdiktatur gchandelt hat, dasselbe Recht sichern, dos ihm eingeräumt, wird, wenn die Möbel noch nicht veräußert sind. Tenn es ist recht und billig, daß, nachdem es ihm nicht mehr möglich ist, die Dköbel, deren Erwerbung bei einer öffentlichen Lizitation unanfechtbar ist, in natura zurück­zubekommen, ihm nicht das Recht genommen werde, den für seine Möbel eiugeflosseiieii Kauftchilling zu beanspruchen. Endlich hätte die Verordnung auch solcher Fälle gedenken sollen, in denen die Möbel auf Grund kontraktmäßiger Pfandrechte sich im Besitze dritter Personen jPfand­­gläubiger) befinden, welche Fälle unter den heutigen jämmer­lichen Wirtschaftsverhältnissen häufig Vorkommen. Budapest, 25. März 1920. Dr. Maximilian Lederer, Rechtâanivalt. Nolkswirtschast. Der ttttgarrfche Paprika im Erparthaadel. Von Tr. Alrxaudcr Tonelli, Sskretär der Szegeder Handels- und Gewerde­­k a m m e r. - B u d e» p e st» 35. MLrz. " "NEi' tsen großen Fragen, die die volkswirtschaft­lichen Kreise Ungarns beschäftigen» gilt es vielleicht etwas übertrieben, sich mit der Frage eines so unbedeutend schei­nenden Artikels, wie der Paprika, zu befassen. Die Uiche­­deutsamkeit ist jedoch nur scheinbar und entspringt nur der Beurteilung, daß der Paprika nicht zu den erstklasiigen Lebensmitteln gehört, und eine ganz minimale Quantität den Bedarf eines Haushaltes für ein Jahr deckt. In Wirk­lichkeit bietet jedoch der Paprika Tausenden von Menschen in den zwei wichtigsten Erzeugungsorten, in der Umge­bung von Szeged und Kalocsa, Broterwerb und die Be­­deutun.q des Exportes ist seit dem Kriege in solchem Maße gestiegen, daß dieser Artikel als ein Mittel zur Besserung der Valuta Beachtung verdient. Wenn wir als Grundlage einen Export von 300 Waggon im Auslandspreise vön ISO Kronen pro Kilogramm annehmen, repräsentiert der ungarische Paprikaerport heute einen Wert von 450 Mil­nonen Kronen, der die Beschaffung einer guten auslän­dischen Valuta, beziehungsweise einen nennenswerten Wareneinkaus ermöglicht. Während des Krieges hat die Regierung mit Be­rufung auf den Bedarf der Armee dm Paprika mit Be­schlag belegt und den Export des nach Abwicklung Verkehrs und nach Deckung des inländischen und militäri­schen Bedarfes übrigbleibenden Quantums der Kriegs­getreidegesellschaft jchertragen. Das war eine Kriegs­­notmaßregcl, m die sich die Interessenten schwer, aber doch gefügt haben, in der Hoffnung, daß nach z^riegsende der freie Handel wieder in seine Rechte treten wird. Um so überraschender wirkte es, da^ die jftegieruag durch eins im September erschienene Verordnung den Paprika wieder mit Beschlag belegte und die Abwicklung des Verkehrs der unter Kontrolle des Ackerbauministeriums unter der Firma Heilpflanzen- und 'Paprika-Expositur wirkenden Organisation übertragen hat. Die ganze Paprika­ernte ist beschlagnahmt und Paprika kaM nur di» Exposttur exportieren oder derjenige, der von ihr die Ausfuhrbewilligung dazu erhält. (?ine Ausnahme bildet nur die der Regierung nahestehende Hangya-Gs­­nossenschaft» die den Paprika gegen Bezahlung eines pro Kliogramm fix festgestellten Betrages ftei exportieren kann. Diese Verordnung hat sowohl bei den Produzenten als auch bei den Kaufleuten große Unzufriedenheit hervor­gerufen. Die Produzenten sind unzufrieden, da der Paprika von ihnen durchschnittlich mit 30 Kronen überrcommsn wird, der Staat im besten Falle einen ebenso großen Antsis hat und der ganze (Zewinn demjenigen gehört, der sich zufällig die Ausfuhrbewilligung verschaffen kann. Die großen Szegeder Paprikahäuser, die früher halb Europa mit Paprika versorgt haben, fühlen sich mit Recht benach­teiligt, weil die Zentralisation ihnen das ganze Geschäft aus der Hand genommen hat und sie monatlich nur 120 bis 160 Kilogramm Paprika bekommen, ern so geringes Quantum, daß der Wert des ganzen weniger beträgt, als sie nach dem Geschäfte Steuer zahlen. An ihrer Stelle figurieren Personen, die früher den Paprika nur von den Speisekarten gekannt haben, als Exporteure. Da Ackerbauminister Julius Rubine! bereits dis Revision der Paprikavcrordnung versprochen hat, woll«n wir uns hier nicht etwa in Rekriminakionen ergchen, sondern nur vom objektiven Standpunkte aus das ver­­fehlte System der Zentralisation nachweisen. Die Ursache, die die Regierung angeblich zur Erlassung dieser Vor­ordnung bewog, bestand darin, durch die Gleichmäßigkeit der Uebernahme und der Verwertung die Beständigkeit und Steigerung der Paprikaproduktion zu sichern, durch die obligatorische chemische Untersuchung '^n Ruf des ungarischen Paprikas vor dem Auslande zu garantieren und schließli'H durch Inanspruchnahme eines Teiles des Exportgewlnnes die finanzielle Lage des Staates zu besiern. Zur Beurteilung dieser GesichtspuEe kann die gegenwärtige Lage nicht ausschließlich als Grundlage an­genommen werden. Infolge der Entwertung unseres Geldes ist heute der ungarische Paprika viel billiger als der spanische und es sind von ersterem welche Quanti­täten immer leicht unterzubringen. Die Gefahr bestchi aber eben darin. Es liegt in der Art der Zentralen Orga­nisation, daß sie die Waren nur in großm Mengen absetzen kann und die individuelle Bearbei­tung des ausländischen Marktes hört auf. Dic früheren Beziehungen zwischen Kaufmann und Kauf­­mann werden unterbrochen, uird werm der spani-­­sche Paprika wieder konkurrenzfähig wird, verliert der ungarische Paprika den Dtarkt und bleibt dem Produ­zenten auf dem Hals. Denn es ist kaum anzunehmen, daß dann die Expositur den Paprika auf sicheren Verlust über­nehme. Damit haben die Szegeder Produzenten trau­rige Erfahrungen gemacht. Im Herbst 1918 war ihr Paprika für die Kriegsgetreidegesellschaft beschlagnahmt und sie durften ihn nicht verwerten. Nach der November­revolution, als die Eisenbahn den Dienst gänzlich versagte und der Paprika nicht transportiert werdeii konnte, ent­band die Regierung die Kriegsgetreidegesellschaft ihrer Verpflichtung und erklärte, jeder- könne über sttnen Paprika verfügen. Wenn die ausländische Konjunktur des Paprikas sich verschlechtert, ist diese freie Ver­fügung bei dem jetzigen System auch zu befurch, ten, um so mehr, als die Verordnung nur die Angebotverpflichtung, aber nicht die Uebernahmsver­­psli'chtung feststellt. Die Expofitur richtet heute, zmc Zeit der guten Konjunktur, die ausländischen Handelsvewin,

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