Pester Lloyd - esti kiadás, 1925. június (72. évfolyam, 122-143. szám)

1925-06-02 / 122. szám

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In der ungarischen Politik ist Pfingsten diesmal nicht «als liebliches Fest" heiterer Ruhe angebrochen. Die elektischen Spannungen, die in der Afjäre Somo gyi - Bacsö sich seit Jahren angesammelt hat­ten, entluden sich am Morgen des Pfingstsonntags in einer Mitteilung des Blattes Az Újság, worin die Tags vorher dem Militärgericht schriftlich überreichte Zeugen­aussage des vormaligen Ministers des Innern Edmund BeniczkI) im vollen Wortlaut veröffentlicht war. Seit dem Tage, an dein der Chefredakteur des jozial­­demokratischen Organs Nèpßava, Béla Somogyi, und sein Mitarbeiter Bèla Bacsö als Leichen aus der Donau gefischt worden sind, ist diese Angelegenheit in der Sèatio­­nalversammlung zu wiederholten Malen zur Sprache gebracht und von der Opposition jedesmal üi.^ Aussor­­jchung und Bestrafung der Urheber dieses Verbrechens gefordert worden. Nach den von der Regierung erteilten Aufschlüssen wäre es jedoch unmöglich gewesen, die Mör­der zu prinitteln, denn aus den Prozeßakten würde her­­vdrgegängen sein, daß die beschuldigten Personen einen Alibibewèis erbracht Härten. Demgegenüber wurde von der Opposition behauptet, Edmund Bcniczky, der im Zeitpunkte dieses Verbrechens Minister des Innern im Kabinett Friedrich war, verfüge über wich­tige Daten zur restloseir Aufflärung des Tatbestandes, doch könne er sich zur Zougerraussage nur^nelden, wenn er von zuständiger Seite der amtlichen Lchweigepslrcht enthoben wird. Beniczky selber erklärte zu wiedercholten Malen sich zur Zeugenaussage bereit, wenn die zuständi­gen Amtsstellen ihn der Schweigepflicht entheben, und 'eisihin wandte er sich in einem offenen Schreiben dlrekt an den Ministerpräsidenten Grafen Bethlen úrit der Aus­­fovderung, seine Enthebung von der Wahruiw des Anrts­­geheimnisses zu erwirken, damit in dieser Sache endlich Klarheit geschafft werden. Diese Enthebung ist rrun kürzlich erfolgt, und De­­niezky ist von ihr am verflosseneti Freitag amtlich tu Kenntnis gesetzt wordeit. Daraufhin erschieir Edmund Beniczkt) Samstag vormittag beim kl ttte r s u ch un g s r i ch t e r desMilitär­ger ich rs und überreichte diesem seine schriftlich festgelegte Zeugenaussage. Die lelüere übergab er gleichzeitig der Redaktton des Äz 1ljsö. g zur Veröffentliä>ung und das betref­fende Schriftstück ist int genannten Blatte am Pfiirgst­­sonntag auch wörtlich abgedruckt worden. Die Veröffentlichung dieser Urkttndr erregte begreif­licherweise große Sensation, und solche Wirkuirg steigerte sich noch durch zwei Ereignisse, die der Veröfsentlichuirg auf dem Fuße folgten. Das erste Ereignis tvar die gerichtliche Beschlagnahme der Pfingst- NSmINer des Az Njsâg und das ztveite dieVer - Haftung Edtnund Beniczky s. Die Beschlagnahme erfolgte Soirntag vormittag, also in einer Zeit, in der Az Újság in Budapest bereits den Abonnenten zuaestellt uird auch ein Teil der Pro­vinzauflage schon expediert war. Die Beschlagnahme mußte sich also auf die Lei den Zeitungsverkäufern noch vorrätigen Exemplare beschränken. Der Leiter der Budapester Oberstaatsanwaltschaft Dr. Gustav Strache äußerte sich über die Grüitde der Beschlagnahme wie folgt: — Die Veröffentlichung der Zeugenaussage BenicKNZ bildete in -Mifacher Hinsicht eine Strafhandlung. Erstens handelt es sich hier um das! Vergel-en einerverbotenen Mitteilung: das Gesetz verbietet nän'.lich die Verässent­­lichung von Zeugenalissagen, die sich auf ein nach im Unter­­siichungsstadium befindliâ)es Delikt beziehen. Die ztveite Strashandlunc-, die die Beschlagnahme begründet, ist das Delikt der Beleidigung des NeichSverwesers. Die Zeugenaussage, die Az Itjsäg veröffentlicht hat, enthält ' nänrlich schwere Beleidigungen gegen das 'Staatsoberhaupt und ist^ daher auch ans diesem Grunde klagbar. Das eingeleitete Verfahreir .Wendeti sich naturgemäß in erster Reihe gegen Edmund Benicâ doch wird es auch in der Richtung erstreckt werden, ob nicht auch andere Personen als Mittäter oder An« stifter in die Sache verwickelt sind. Die Anklagebehörde wünscht nânrlich nicht bloß die unmittelbaren Täter zu ver­­folgen, sondern auch alle Personen, die bei der Begehung dieses Delikts etwa mitgewirkt, beziehungsweise ihr Vorschub geleistet haben. Die Verhaftung Edmund Beniczkys fand am Psingstlnontag statt. Der Polizei war von der Staatsanwaltschaft die Weisung zugegangen, Beniczky in Haft zu nehmen und ins Gefängnis der Staatsanwaltfchaft einzuliefern. Um die Mittagszeit erschienen Detektive in der Wohnung Beniczkys, den sie jedoch nicht zu Hause fandm. Um drei Uhr nachmittags traf Beniczky in seiner Wohnung ein, wo ihn zwei Detektive erwarteten, die ihn ersuchten, mit ihnen zur Obevstadthauptmannschaft zu gehen, da sie den Befehl erhalten hätten, ihn stellig zu machen. Selbstverständlich leistete Beniczky dieser Auf­forderung ohne Widerstand Folge. Auf der Oberstadt­hauptmannschaft lvurde er dem Polizeirat Dr. Anton .Horväch vorgeführt, der ihm den auf seine Verhaftung bezüglichen Bescheid verkündete und über diese Amts­handlung ein Protokoll aufnahm. Nachmittags nach 5 Uhr wurde Beniczky, von Detektiven e.skortiert, in das Ge­fängnis der Staatsanwaltschaft abgeführt. Dort wur^ er in einer Zelle im zweiten Stockwerk untergebracht. Die Polizeibchörde hat über die Beschlag­nahme des Az Újság den folgenden Bericht aus­gegeben: — Mit Bescheid Nr. 7296/1926 hat der Untersuchungs­richter auf Antrag der kon. StaatsaMvaltschaft die Beschlag­nahme des ü: der Hungariadruckerei hergestelltcn Az Ujsâg vom 31. Mai 1925 wegen des im Wege der Presse begangenen Vergehens der Beleidigung des R e i chs v e r we se r s auf ßirnnd des Paragraphen 567 der Strafprozeßordnung angeoroncc lind mit der Durchführung^ die Budapester Oberstadthauptmannschaft betraut. Tie Polizei l)at die Beschlagnahme des Blattes vollzogen. Ueber die Verhaftung Beniczkys aber veröffentlicht das Ung. Tel.-Korr.-Bureau das folgende halbamtliche Konimuniquè: „Wegen einer am 31. Mai im Az Újság unter dem Titel „Edmund Beniczkys Zeugenaussa« über die Ermor­­düng Somogyis" veröffentlichten Mitteilung, deren ofsen­­sichtliche Tendenz und verwegen verleumderischer Inhalt im allgemeinen starke Entrüstung lyervorrief, haben die zustän­­digen Regierungsbehörden die zur Ahndung erforderlichen gesetzlichen Maßregeln sofort durchgeführt. Gegen Ed­mund Beniczky ist wegen des Vergehens der falschen Anklage, des Vergehens der Belel­­digung des Reichsverwesers und des Ver­gehens der Verletzung der amtlichen Schweigepflicht, gegen Az Ujsâg aber wegen verbotener Ve röffenilichung das Verfahren ein­geleitet worden." Das siud die beiden Ereignisse, die sich au den zwei Pfingsttagen in di^ejer Sache abgespiÄt haben. Es verstcht sich von selbst, baß diese Ereigntsse im PuLü­­kum die größte Sensation erregten und namenUtch in politischen Kreisen eine ungewöhnlich starke Erregung hervorriefen. Selbstverständlich ist mit der Beschlagn^me^ des Az Ufsâq und mit -der VerhafMüg Beuiczklss die «ache noch nicht abgetan. Sie wird voraussichLch in der NationalversaMMlung, die Mittwoch vor­mittag wieder zusammentritt, zur Sprache gebracht werden. Das parlMNLntarifche Nachspiel. Während der Pfiugsllseiertiacge fam-den zwischen den oppo­­sitlonellM Partcicn borSits verträuiliche BcklPrcchünMN über dl-: Art und Weisse statt, wie rNan. die Angelegenheit vor das Forum des Parliamearts bri-Ngein kâne. HDnte nachmittag 5 Uhr verisjammÄt sich die sozial­­dMiokratiische PanlgmentssraNmi W eim-er Sitzuiig, der sich um 7 Uhr ei-ne Beratüing-der Blockpavteien anschlleßen werd. In dichen Konferenzen soll die Ta-ktih, die die Oppositwn tn Äie.ser Angelegenheit anwenden wird, endgiilt-ig se-igestellt tverden. In parlamentarischen Kreisen verlautet, der Abzevvd­­nete Vinzenz Nagy werde im AuftvaK der Kossuthpartei in das Anträgvbuch. der Nationalvcrscrmmlung den Anirag «inzeichnen, daß ein aus 22 Mitgliedern bestehender Untersuchungsausschuß untrer. Vorsitz des Grasen Albert Apponyi zur Priffnng dieser Angelegenheit ein­gesetzt werden nröge. J»r Kvrisen -hcr RegierungDinehrheit wird^ er-klärt, daß ein solicher Unlxa-g unbedingt «.bgo^ehnt­werden müßte, da parla-mentavWa Ausschüsse nicht! die Eignung bosâßen, Fragen zu erledigen, die dem ardent-! lichen GerichtSverfa-hveii unterlägen. Einer unserer Redakteure hatte heute vormittaz' Gelegenheit, den Grafen Albert Apponyi über die! Wendung in der Mordaffäre Somogyi-Bacso zu befragen. Graf Albert Apponl) i erklärte: -— Ueber das Wesen der Affäre möchte ich mich,' da mir ihre Einzelheiten nicht restlos bekannt sind,' nicht äußern. Aber geradezu bestürzt vernahin ich die, Kunde von der Verhaftung Beniczkys, als von einem Symptom solcher Strömungen beiden Besitzern der Macht, daß, wenn sie erstarken, keinesMens ch e n Person-! liche Freiheit. als völlig ge s i ch erck b e-! trachtet werden kann. Abgeordneter Peyer, eines der dem leitenden^ Ausschuß der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion an-i gehörenden führenden Mitglieder dieser Partei, inacht-g unserem Berichtior-statter die folgenden Mitteilungen: ! Der an Somogyi und Bacsö verübte Mord muß j endlich restlos ausgeklärt werden. Es muß mit Ausschluß l eines jeden ZweifÄs festgestellt werden, wer die Täter! warm u!nd van welchen Personen sie zu ihrer Tat an-i Mstistet wurden, sofern es solche An'stNer gibt. Damit,! düst inan emen der Zeugen einsperrt, läßt sich die An­gelegenheit geiviß nickst erledigen, sondern es muß fest-! gestellt werden, ob die Aussagen dieses Zeugen der! âhcheit enisprechen oder nicht, ustd dann erst läßt stchl die Frage in objoktiver Weise beurteilsn. Wir wer-! den übrigens diese Angelegenheit in dep! morgigen Sitzung der Nat tonal v er-! sammlung zur Sprachebringen. Die dazu geeignete Form werden w i'r zu finden' wrsjen, und auch dre v o n d e r M eh rh e i t g e-! schafsene Geschäftsordnung kann uns! n-iih>. daran hindern, in dieser Angele.-' gen heit eine entspr e ch ende Regierungs-^' â? erwirken. Dem Inhalt dieser Er-! klaruug wird sich unfere weitere Taktik anpasson. Eines aber kann ich ,chon letzt erNären: d ie Ermorduna ^omogyis und Bacsös wird nicht von der ^age»o r!d n u ng verschwinden, bis dieses Verbrechen nicht geahndet ist. Ern offiziöser Kommcntas. Vou zustäiibiigcr Seite wckrcn «bis heute mÄtag keine! Mri'tovi^n MtiieUungeu über die-mciliere GnÜiwickkiitig de«! Movbaffare Svmogyi-Biäcsö W erhättÄ-i. Im Presie-j -eâvt, daß dl« E,,nst.ell>uug ider D!»lge, ass hätte die Ks-ists. st'incuing Az Wäg umd die Berhastiing BckniiicKchA den-! Kvech die M vertuschem, jeylick-er Gijuinâge eâhrt.! Az lliqag — so wiiid die BeMngnchme diest-s Myttes kom-! mentiért — hat sich des Vergehens der ve^iLv^terien! Verösseri,.'' iMiiig ^i-n, Ge-mäßheit !des § 264 Gâ XXXllI:1912! sStra« s p r v. z è ß o r d n an g s ür d i e Hvuvëch schutdig! ggnwchh imd die Kansi-szieruuF seiiner Pfiugstiimiirner ist in.! diesM Gesetz begrüu^det. Die Vechaftiiug Bsu^iczkys aber ist!,! wiewohl sie üiicht UMiittâr wetzM de« VevöAntbichuiigj Mner AeUgeiwtisspge'. vlu dem Brigaidegericht ersc»lZt ist.! ärgjtensiall-s als der erste Schritt M estiem Strasverfahren! cruifzusasscu, uäturgemäß vor vollster Qeffent..! Iich reit durchgestihrt werdâ muß. Die Regierung^ besteht iauf der vock-lstcu Oeffeutlüchkert des! Verfahrens. S-Hou seinerzeit, stjfovt mach de« Srucfd.ecklrng des Mordes Hat 6er damalige Mckisterpräsidcirt Karl Hußâr in der Nationalversammlung mit allem Nach.' druck erklärt, daß die Regierung alle ihr zu Gebote stehendem Mttel anwenden wird, um das Verbrechen restlos oufzu.! Lecken. Das ist auch heute die Absicht der Regierung. Von! einer'Vertuschung kann keine Rede sein. Au«! Verhaftung Beniczkys »mß indes noch betont werden, daß­­diese eigentlich nur angeordnet wurde, weil Beniczky eine! schon vor läitgerer Zeit über ihn verhängte Gefängnisstrafe endlich. antreten mußt-:, ioas aber freilich noch nicht aus»! schließt, daß seine gegenwärtige Inhaftnahme möglicheriveise! auch im Zusammenhänge mit seinen Aiissagen in der Sachs! '.Soinogyi-Bacsö steht. Beniczky ist seinerzeit, wegen Verleum.! düng des Generals Srèter zu einer Gefängnisstrafe von zwei! Wochen verurteilt worden. Ter Strafantritt wurde auf! Ansuchen Beniczkys zu wiederholten Malen, zuletzt LiI^ 2. Juni, also bis heute, verschoben, Da er sich joboch durch seiiie Zeugenaussage und durch Veröffentlichung dieser Aus.! sage weiterer Vergehen schuldig. gemacht .hat, wurde dieserk^ Antrittstërniin durch das 'Ickstizininisteriüin außer Kraft ge-! setzt und. der sofortige Strafbeginn angeor-dnet. i Was dieP all tiisch e Se it eder Afsäre betrifft,! macht man iii Rggstrlings'kreijsen insbchonLere darauf aufi

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