Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1927. március (74. évfolyam, 48-73. szám)

1927-03-01 / 48. szám

BeschâlFUngen und hchauptet, es sei das gute Recht der Russen, die auswärtige Politik der britischen Regie­rung kritisch zu analysieren, und mehr als solche bloße Kritik lasse sich den in der Sowjetunion irgendeine Rolle spielenden Persönlichkeiten nicht nachlveisen. Nun ist aber im Falle Ungarns in überzeugendster Weise der Beiveis erbracht, daß die Moskauer Offensive sich nicht bloß auf mehr oder minder heftige 5kritiken ausländischer Regie­rungen und ihrer Politik beschränkt, daß Sowjetrußland vielrnehr durch Emisiäre, die es nrit Geld ausrüstet und mit Instruktionen versieht, überall in der Welt die Saat der bolschewistischen Revolution auszustreuen trachtet. Den einzig denkbaren Einwand, daß Ungarn einen Spe­zialfall dai^telle, der mit England nichts zu tun habe, wird kein vernünftig Denkender gelten lassen. Was für Grund hätte denn auch Sowjetrußland, sich mit exzeptioneller Wucht gerade auf ein so kläglich zerschlagenes, klei-, neä Land wie Ungarn zu tverfen? Wenn Moskau ganz Ungarn in seine Gewalt bekäme, das ü''r^ge Europa aber alle bolschewistischen Versuchungen und Anschläge zurückwiese, tvas wäre für die Sache des Bolschewismus damit gewonnen? Die Konsequenz, mÄ der die bolsche­wistische Propaganda ihre Arbeit in Ungarn betreibt, ist nur verständlich, wenn Ungarn keinen EinZclfall darstellt, sondern als Teilerscheinung einer Moskauer Gesamt­aktion betrachte', wird. Die Annahme ist daher begrün­det, daß der Bolschewismus ( allen anderen Staaten die gleichen Methoden wie in Ungarn anlvendet, und daß ganz besonders und in allererster Reihe England als das eigentlichste AngriffsobjeÄ gilt, eben weil Moskau, lote dies Argus in so einleuchtender Weise darlegte, das Britenreich als das inächtigste Bollwerk der kapitalisti­schen Gesellschaftsordnung etirschätzt. Wie die uufsisch-englische jvontroverse sich weiter ent­wickeln wird, kann heâ niemand mit Bestimmtiheit vovauâslVen. Sicher ist immerhin das eine, Laß die englische Politik sich nicht etwa in einer augetÄicklicheir Aufwallung zu dein in Moskau unternommenen Schritte entschlossen hat. Den verantwortlichen Staatsmännern des Britenreiches hat ihr politisches und nationales Gewissen gewiß nach reiflichster Euivägung den Gedanken ein­gegeben, den rufsischeil Umtrieben nicht weiter mit ver­­schräân Armen zuzuschMen, auf die unermüdlichen und immer dreifterm HMuLforderungen Moskaus endlich mit der gebotenen Entschiedenheit zu reagieren. Sowjet­rußland ist jetzt vor die Wahl gestellt, entweder auf die weitere WiMarbeit zu verzichtm, oder aber alle Kon­sequenzen seines weiterm Ausharrens tu der bisher be­folgten Richtung auf sich zu nehinen. Der hochmAige Ton, den die russische Antwortnote anzuschlagen ivagt, wird den britischm Staatsmännern nicht imponieren. Moskau antwortet auf die englischen Vorstellungen im Tone eines keifenden Fischweibes. Auf solchen Dialog läßt man sich im stolzen Albion nicht ein. England wird ver­mutlich eine Zeitlang die Taten abwarten, die man in Moskau dem in der Antwortnote zusammengetragenen Schimpflexikon folgen laßt. Fährt SowjetmßlanL in der biâheritzm Weise fort, im Fernen Often gegen England zu Hetzen und das englische Proletariat zu bolschewisieren, so wird die britische Regierung zweifellos drastischere Mit­tel anwenden, zunächst die Handelsbeziehungen lösen, tvas gleichbedeutend mit ^r Abschnürung Sowjetruhlands vom Weltgeldmarkte wäre, uud wofern auch dieses Mittel nicht den gewünschten Erfolg haben sollte, wird man in Lon­don gewiß nicht zaudern, auch die diplomatischen Be­ziehungen abzubrechen. Die englische llkote an Sowjet­rußland hat einen großen Stein ins Rollen gebracht, und die Moskauer Antwort ist bei aller Ruhmredigkeit viel zu schwach, um diesen Stein in seinem weiteren Rollen vufzuhalten. Eine Abrechnung, auf die die KultnrMnschheit schon längst wartet, hat begonnen. Trettdruch. Aom UttiversitÜtSdozcnte» Dv. Aptar Msßlèiry. Irr: Namei: der Zukunft Les Völkerrechts verlohnte es sich wohl, auch wenn es sich nicht um eine Daseinsfrage so vieler unserer Volksgenosse!: handelte, noch einen Blick mit Juristenaugen auf das Verhalten Rumäniens im , jüngster: Schiedsgerichtskonflikt zu werfen. Um objektiv! zu bleiben, sehen wir vor: Ungarns Beteiligtseir: völlig ab, und stelle:: uns vor, das Geschehene würde sich etwa zwischen Argentinier: und Paraguay oder zwischci: Nikaragua und Honduras ereignet Haben. Nehmen wir also an, Honduras hätte im Friedensvertrag von Trianon bedeutende Gebiete seiner Herrschaft an Nikaragua ab­treten müfsen, dafür aber die im Trianonvertrag ent­haltener: Zusicherungen bekommen. Worin bestchei: diese Zusicherungen? Einerseits in der Schaffung des Völker­bundes mit Aussicht auf Beitritt und den durch ihn ge­­oährleisteten völkerrechtlichen Schrrtz, andererseits ir: ge­wissen Zugeständnissen der elernentarsten Gerechtigkeit, ' lange nicht gleichmäßig für beide Teile, gewährleist... i durch die Schaffung eines gemischter: Scksi'dsMrlès zur. Schlichtung etwaiger Streitfragen. Dieses Schiedsgericht ist nicht jenes fakultative, wie es in Artikel 13 des Völket­­buirdpaktes für Streitfälle zwischen den Staate:: vor­gesehen ist, wonach es dem Gutdünken des betreffender: Staates ilberlafsen bleibt, ob der Fall „:m ckrkkâronâ äuseoptiblo, ü löur uvis, â'uno Lolutiou urbrtrLlo" dar­stellt oder rricht. Im Gegenteil: dieses Schiedsgericht ist obligatorisch, da die beider: Staaten sowohl wie ihre llntcrtanen sich ihn: irr: voraus vertragsrnäßig und binLerrd unterworfer: haben. Heißt es doch ausdrücklich ii: Artikel 239 Purrkt x) vor: Trianon, die hoher: Vertragsteile kärner: darir: überein, die Entscheidu''gen des Geuüfchten Schiedsgerichts als endgültig zu betrachte:: und sie für ihre Staatsangehörigen verbindlich zu nrackM. Wohlgemeickt: die Entscheidunger: („los âöeisions") schlechthin, also nicht bloß die Urteile oder die meritorischen Entscheidungen, sondern ebensogut die Kompetenzerkenntnisse. Wer sonst sollte Wer die Kom­petenzfrage endMtig beschließen? Im inneren Recht kanr: das ordentliche Gericht angerufen werden, wenn eine Partei der Meinung ist. Las Schiedsgericht sei wicht zu­ständig gewesen. Wo besteht jedoch ein solches Forum im Völkerrecht? Der Kompeterrzgerichtshof, den die Schweiz vor einiger Zeit vorgeschlagen, kam nicht zustande. Es herrsck)t in der Wisserischaft Einhelligkeit darin, daß der KompetLnzbeschluß des obligatorischen Schiedsgerichts unanfechtbar fei. Mit Recht wurde auch darauf hinge­­wieseni daß speziell bei Auslegung vor: Trianon ange­sichts der Art und Weise, wie im Falle der Uneinigkeit bezüglich der Persor: der Richter diese auch gegen den Willen der Parteien ernannt werden, weder das Obliga­torium noch die Endgültigkeit der Kompetenzentscheidung ernstlich in Frage gezoger: wèrdm kann. Daß also eir: Treuhruch und die Verletzung der Vertragsverpflichtungen von-'feiten unseres Nikaragua vovliegt, stcht fest. Fest steht denrnach auch, daß der Völkerbund in Aktior: zu treten hat, will er irgend ernst inack-ei: mit seinen: in der Einleitung seiner Satzungei: klar uMschriebenen Zweck: „die Gerechtigikeit Herrscher: zu lassen und alle Vertr-agsverpftichtungei: ir: den gegen­seitigen Beziehunger: der organisierter: Völker peinlich zu achten". Nikaragua beeilt sich denn auch, sich vor dem Völkertburid zu rechtfertigm. Es kennt Lie momerrtane Machtverteilung zu genau, um nicht eines wohlwollender: Gehörs im vorhirieir: sicher zu sein. Doch auch Honduras ivird zu Worte' gelangen, und wir wollen uns in keine Prophezeiung über das Kommende einlassen. Auch Eng­land und Deutschland sitzen i-m Rate. Was uns augenblicklich näher geht, ist aber die Fest­stellung, daß mit der Anruftrng des Völkerbundes noch z2n Konsequenzen der Laye qe­zo-Un ,Md. Wir berufen uns nur auf den vor kurzem storbeiwn berühmten Völkerrechtslchrer Franz v. Mt. der vertragschließend t 1- .Ébere ch r g tdon anderen zum Rü ck­­èem Vertrage. Die Rechtfertigum, Liews von den meisten Privatrechten abweichenden Satzes Iregt darin, daß das Völkerrecht keinen anderen Er« fullungszwang als die Gewalt, in letzter Linie Len Krieg, wnnt, demgegenüber der Rücktritt vom Vertrage für beide Teile Las kleinere Uebel darstellt." Und weiter: „Daher rst, iin Gegensatz zum nationalen Privatrecht, auch die eiiisache Vertragswidrigkeit Delikt... Jede Verletzung beitehenLer Staatsverträge kann mithin die sämtlichen Nnrechtssolgen nach sich ziehen. Doch ist der Staat, wenn fern Vertragsgeqner auch nur in ei n emeinzigen Punkte dengeschlofsenen Vertrag verletzt, berechtigt, von dem Zâuzen Vertrage zurückzutreten." Honduras mrHin 'das Recht', NÄaraffwL vom Trianonvertrag zurückzutreten, da es osfeiibär nicht ^geht, die hoMnden Vorteile eines Vertrags bis zur Neige auLzuschöpfen, bei der geringsten Gegenleistung Wer auszukneifen. Daß ater der Rücktritt die Wiederher­­stelluiig in deii vorige,: Stand nach sich zieht, und daß deingeniäß alles, was mit Hinblick auf Len bestehenden Vertrag bVher geleistet wurde,' rückzuerstatten ist, bildet wieder einen ohne Widerspruch anerkannten elementaren Grundsatz jedes haNvegs' eiitwickelten Rechtes. Bei alledem lassen wir natürlich die Frage, inwielvcii Honduras die Macht besitzt uird ein Jntereste daran hat, fein Recht durckHusetzen, völlig und bewußt außer/acht. Auch im Privatleben kommt es häufig genug vor, daß der Berechtigte zu schwach oder zu — verhungert ist, um sein gutes Recht bis ans glückliche Ende verfolgen zu können. Trotzdenl ist es ihm voir hohem moralischen B^t, zn wissen. Laß er in: Rechte ist. Wir spinnen also Len akade» Mychei: Streit weiter. Es kann nämlich auch der U-instand nicht uWerück-­­sichtigt bleiben, daß der Trianonvertrag zwischen den „alliierten und assoziierten Mächten", unter ihnen unse­­rem Nikawgua eilierseits und Honduras aiidererseits, zustande kam. Auf der eiiien Seite also eine Gruppe von Beteiligten, auf der andereir e i n Kontrahent. Ein großer Leutischer Theoretiker prägte für diese Art Les Zusammen-. wirkens mehrerer auf einer Kontrahentenseite die Benen­nung: Gesamtakt. Ob ein Gesamtakt gleichzeitig im­mer auch Gssamthaftung der Teilnehmer begründet, wird zwar im allgemeinen bejaht, mag aber diesmal dahin­gestellt bleiben. Doch daß nach Len oben angeführten Sätzer: des Rücktrittsrechtes ein solches begründet ist gegenüber sämtlichen Teilnehnrern auch bei Vertragsbruch eines Einzigen, dürfte kaum fraglich erscheinen.' Triffti doch die luristische Voraussetzung vovbchiiltlos zu, da hei echheitlichem Auftreten nrohrerer Vertrügsteile auf der einen Seite Treu und Glauben dies gebieterisch fordert.. Es wäre sonst ein gar zu leichtes, die Erfüllung dadurch illusorisch zu machen, daß jeder Mitkontrahent Dr sich den Vertrag nicht hält, mit der Ausirahme eines voraus verabredeten Eiirzigen, um eben noch behaupten zu kön­nen, der Vertrag sei nicht voir der Gesamtheit verlcht worden. . Könnte oder woüre Honduras vom Rücktrittsrecht! aiis beliebigem Grunde keiner: Gebrauch machen, so stünde ihm wenigstens für noch nicht erfolgte Leistungen noch iminer die sogenannte Lxosptio non nckünpieti ^ntraotus zu Gebote. Daß diese auch im Völkerrecht Platz greift, dafür könnte so manche Autorität anger-ufen werden. Es folgt wieder aus allgemeiner: Reckstsgruniv sätzen, denn jede Vertragsleistung kann, ir>enn sich der ^dere in: Verzüge befirWet — Verzug im technischm Sinne, also jedes schuldhafie Itichterfüllen —, bis zur Aufheüuiig des Verzuges zurückbehalter: rverden. Hat also Honduras kwft des Vertrages noch Leistungen zu voll­bringen, so kam: es diese, ohne seinerseits die Folgen eines Verzugs zu gewärtigen, eiirstellen, und zwar gemäß obigerr: nicht nur dem Vertragsbrüchigen, sondem sämt­lichen Vertragsgegnern gegenüber, wobei es dann Sache der letzterer: bleibt, den Widerspenstiger: in: eigenen Interesse zur Einhaltung der übernommenen Verpflich­tungen anzuhalten. Im Altertum wur^n — tvir wissen es aus Thuky­­dides — Friedensverträge besonders feierlich.be'chworen und ii: Erztafeln eingegraben. Wurde der Frie^ ge­­brockien, so tvurde die Erztafel veriüchtet oder die aufge­zeichnete Auflöfung des Vcrtragsverhältnistes auf einer zlveiten Erztafel rniteingegraben. Und als die Städte Latos und Olus einen Schiedsvertrag schlossen und zum Schiedsrichter die Stadt Knosos erkoren, vereinbMten sie, daß jede der beider: zehn Talente der Schiedsstadt ent­richte zur Sicherung dessen, daß sie bein: Vertrag blieben ui:d der: Schiedsspruch erfüllten. Wie lvär's, wenn llèikaragua lieber einige Talerrte opferte, urn die Ein­grabung der Erztafel, die die Aufheburrg jener vor: Trianon besiegelt, nicht zu beschleunigen, oder wenilgstens vor deri: Richterstuhl der Geschichte — vor Lern sich noch keir: Staat je zu drücken vermochte — nicht des Treu­bruchs gezieher: zu werden? befunden häfte, der sich nach dem von ihm verursachten Unglücksfall als Mr. Dodge ausgegeben hätte, und es kam weiterhin zu seiner Kenntnis, daß dieser Herr nicht bloß sein Auto und seinen Flamen, sondern auch noch seine Frau übernommen hätte. Während aber Mr. Dodge von Amerika nach Paris geeilt war, um diesen Tat­bestand festzustellen, hatte der falsche Mr. Dodge es vor­gezogen, Paris zu verlassen und nach Amerika zurückzu­reisen, und es großmütig dem echten Mr. Dodge über­lasten, einen Monat eingesperrt zu sein. Ergebnis: Freispruch des Mr. Dodge und ein fetter Scheidungs­prozeß für einen der zahlreichen amerikanischen Anwälte, die Paris bevölkern. Dies scherzhafte Sittenbild freut die Pariser schon deshalb besonders, weil es wieder zeigt, wie die sittenstrengen Amerikaner, die Wer das sündige Paris sich so gern entrüsten, doch selbst eben hier diese Sünde suchen. So sehr, daß die kleinen Frauen von Paris über Liese gefährliche Konkurrenz der reichen, eleganten, ver­heirateten Amerikanerinnen aufs Drolliaste crnpört zu fein pflegen. Denn diese Fräulein Nabob und Frau Krösus kaufen sich in Paris nicht bloß Autos und Toiletten und Schmuck, sondern auch Rausch aller Art, und ebenso auch Liebe. Aber das sind Dinge, über die wohl Pariser Revueautoren, aber nicht tugendhafte amerikanische Zeitungen sich unterhalten. Jme arbeitslosen Pariser, die sich keine amerikanische Freundin zu finden wußten, haben in der jüngsten Zeit nun auch noch eine andere, freilich unerfreulichere Erwerbs­quelle verloren, von der ein anderer Prozeß kürzlich be­richtete. Die Parifer Untergruudbahngesellfchaft hatte vor einigen Wochen sich gegen einen Fahrgast zu verant­worten, der seine Hand vortvies: der Schaffner hatte sie in der Tür eingeklemmt. Der Schaffirer leugnete; das Gericht sprach dem Beschädigten 23.000 Francs z-u. Wer nach einiger Zeit wiederholte sich der Fall, und Nachforschungen ergaben, daß einige Männer versuch-, ten, auf diese Art durch UnfallsentsckMigungen über die schlimme Krisenzeit hinwegzukvMnen. In den Stunden des schlimnisten Andranges stellten sich diese Leute neben die Waggontür; indessen rieben sie in der Tasche sich ihre Hand an scharfem Schmir-gelpapier wund und blutig: der Beweis war erbracht, für das übrige sorgte ihr WchegelMl. Solche tragikomische Abenteuer zeigen aber auch, mit wie verzweifelten Mitteln in dieser unergründlichen Stadt der Kampf um das Leben geführt wird. Wie immer wird den uner­wünschten Fremden, Len „Metoken", von den Parisern die Schuld zugeschoben, und zweifellos findet das Ver­­breck-en Lei den Heimatlosen und Entwurzelten nun um so mehr Anreiz, als redliche Arbeit seltener, oft sogar un­möglich geworden ist. Es ist beängstigeW, sich etwa in den weiten Vierteln hinter der Bastille und in St. An­toine zu verlieren oder die verdächtigen Gestalten der dortigen polnischen, russischen und noch östlicheren Welt zu mustern, in Herbergen und Schenken sie flüstern zu scheu. Ilnter dem Tisch wird verstohlen etwas gezeigt: blitzt La nicht ein Ring auf? Andere wandern mit Paketen von zweifelhafter Herkunft: Leidenschaften, Elend, Verzweifluirg ballen sich hier in Schicksalen und Abenteuern. Diese HundertiausenLe wissen irichts weiter von Paris, nichts von sejnoin Glanze und Geist, seiner Würde und Heiterkeit; für sie ist es nur der Kampf­boden, auf dein sie sich täglich keuchend, ängstlich und haß­­verzerrt unr ihr armes Leben herumfchlagcn müstsn. Einer gegen alle und alle gegen einen. Wer da wie der hinkende Teufel die Dächer ausheben uud in alle Schmach , und Tragödie hineinleuchten könnte, der würde noch ganz s anders als im altnrodifch unschuldigen Sevilla im hèuti-' gen Paris archvühlende und erschüiternüe Begebenheiten enthüllen können. Journalisten und Polizei reichen da nicht aus; hier tut ein anderer Not. Wer? Ein Dichter. Diese Hölle läßt sich nicht auslöschen, aber reinigen: indem man sie menschlich versteht und künstlerisch gestaltet. ' Paris, Ende Februar. » Z » VIsllLtLS, 1. LlLrs 1927 örsaâ Hotel et «les iles Lorroarèos I^uxu8Üs.as,â>rskt«m Les. ürossorl'L.'L.LlstlQlpunLtäerLIvxLnr kportwslt állskuo/t uuâ krospektv: VLrvLtor ALoräLLoal, Ltres». L114

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