Pester Lloyd - esti kiadás, 1927. március (74. évfolyam, 48-73. szám)

1927-03-01 / 48. szám

Mnrslnummsr sn Vockentsgvn LS KvIIsr, sn Lonntss«» SS »IsIIsr. ^donnèmout: ^o8vi7i»t«Lr»,LlLr»lnltL r ko» Su«vo»t! »Mâ i.»,iii»Lrs» I» 8ll!lsp«st, ü> üor ^âMinistrLttoii s«» 2»»tâ!-L »ll-I kür Ä-- Inl»,â »«x-L- »»»»»,— .M»»». «W0» »»»»kssksr lüo^â viiâ !i> âr» ^iuioor-n­llvck Ldsüâtt r SarsLW . I. Sloâer, vokor >1. Lsnlcv, v.-r^âüruâ .«... m-üüMâ -.4° I-. UMMH ff WH WH KM g W MM MF W M fül» oss Uofgvndlstt Lttvm viertelZtLrlioK WW WW «» 8N KW ^K^ WK W8 KK MWK I^W K« .julllls l-koporü, >sg>sn kii'üstö-ir'oäs, /^nton u k, wov2Uieü 4 ?. 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März. — Zum Wechsel in der hiesigen Gesandt­schaft der Bereinigten Staaten. T<r Senat der Veremigten Staaten hat die Er­­nenilUW Butler Wrights i;u:m Gesandten in Bähest genehnrigt, und so ist das baLdtge Schetden ^des bisihertgeir (^sandten, Herrn Brentano, aus unserer Mitte zu ge­­svärtiigen. Der ausgezeichnete R«f, der dein nerren Ver­treter der Vereiiügteir Staaten vorangcht, sichert ihm einen wiWmnmenen Einpsmg an seiner neuen Wir­kungsstätte. Das verhindert abtt nicht, daß der Mgang seines AmtsvorMngers in den politischen Kreisen Un­­ganrs allgemein in aufrichtigjster Weise Lodauert roird. Herr Brentano kommt nicht voir der diplomatischen La>isf­­dahn her; vor seiner Ernennung auf den hiesigen Ge­­sandteirposten war er als hoher Richter in seiner Vater­stadt Chicago tätig gewesen. Vielleicht ist es diesem Um­stande zuzuschreibcn, daß er in seinem neuen Vemf die seltene und sehr wirksame Gabe der Diplomatie des Herzens mitgâacht hat. Nicht geringer als sein Eifer in der Wcchrnchmung der Mnerikanischen Jn­­teresien war während feines hiesigen Amtswirkens sein wohlwollenld teilnchmendes Vchstündnis für das tragische Schicksal der ungarischen Nation und das wärme Jnter­­wsie für die Anstrengungen, die Ungarn im Interesse seiner Widdevaufrichtung aUfgöboten hat. Man darf sagen, 'daß an Len Erfolgen Lieser WiâeMuDauapbeit die amtliche Tätigkeit des Herrn Gesanidten Brentano einen nennens­werten Anteil hatte, wte er auch stets eingedenk war der historischen Bande, die das nationale Schicksal Ungarirs mit den amerikanischen Freiheitsbestrânqen in der Ver­gangenheit verknüpft Haden. Unter solchen UmMnüen ist es nur natürlich, daß Gesandter Brentano sich in unserer Mitte zahlreiche FreuiLe uNd Verehrer erworben lM, die ihm ein dankbares Slndenken bewahren werden, wie wir auch hoffen, daß Herr.Brentano unserem uWarischen 'Vaterlande seine Sympathien auch in Zânift nicht ent­ziehen wird. Speziell die Budapester GesellschcUtskreise .eoevden seines gastlichen Hauses, dem die hochgebildete Mnd liebenÄvürdige Mrs. Brentano den ganzen Zauber . chrer gewinnenden Persönlichkeit lieh, noch lange in liebe­­,voller DalÄbavkeit gedenken, derm diese Saloirs waren Versammlungsstätten der geistigen Elite unserer Haupt­­sstiadt, wo alle, denen die Ehre uNd der Genuß der Teil­­; nähme an solchen Zusammenkünften zuteil wurde, sich tvohWhlen mußten. So hat die ungarische Oöffentlich­­'keit allen Grund, vom Ehepaar Brentano mit dem Ge­­tjMl inniglster Erkenntlichkeit Abschiod zu nchmen. Ein tschechischer Korruptionsskandal. Von einem gelegentlichen Korrespondenten in Prag 'ist uns der folgende Bericht zugekommen: Seit Vtonawn befaßt sich die hiesige Presse mit einer Korruptions­geschichte, in deren Mittelpunkt die tschechische national­sozialistische Partei des Außmministers Benes steht. Diese Partei, diè sich andauernd „Masarykpartei" nennt, hat ungestempelte ungarische und österreichische Kriegsanleihe­titres in das Land geschmuggelt, durch deren Einlösung der tschecho-slowakische Staat um einen Betrag von unge­fähr 200 Millionen geschädigt wurde. Die Staatsanwalt­schaft pflegt schon seit Monaten Erhebungen in dieser Strafsache, sie hat den Direktor des Zeirungsunter­­mehmens der nationalsozialistischen Partei in Haft ge­nommen und auch gegen den Generalsekretär der Partei, den Senator Sole, die Anklage erhoben. Neuestens wurde auch an das Abgeordnetenhaus ein Austieferungs­­begehren gegen Len nationalsozialistischen Abgeordneten Sladkh gerichtet. Wie man sieht, ist nahezu die ganze Leitung der genannten Partei in dieser^ Korruptions­affäre kompromittiert, und alle Welt weiß, daß auch der Parteipräsident Klofae in die Sache verwickelt ist, dem jedoch auf höhere Weisung der Prozeß nicht gemacht wer­den darf. Die Stellen, von denen diese höhere Weisung ausgegangen ist, sind Außenminister Benes und der Staatspräsident Masaryk. Die mehr als prekäre Lage der nationalsozialistischen Partei und ihres Generalstabes wird schwerlich ohne weittragende Folgen in der inner­­politisckMi Entwicklung bleiben. Der Rechtsblock, der heute iin Parlament über die Mehrheit verfügt, soll ent­schlossen sein, den Kanipf gegen die Nationalsozialisten chis auss äußerste zu führen, und wenn es ihm gelingt, den Rücktritt des Ministers Benes zu erzwingen, so dürften auch die Tage feiner Partei gezählt sein. Eine griechische Talhat-Affäre. Einer Darstellung der griechisck-eir „Talbâ"-Affäre muß die Tatsache als bekannt vorangestellt werden, daß Sir Gerard Francis Talbot, vormals MarineaÄachè im englischen diplomatischen Dienst, mit den fremden Ne­­giemngen imtürlich nichc auf eigene Rechnung und auch s nicht im Namen einer „Talbot-Gruppe", isoirdern im Auftrag der Power and Traction Fináncé CompaM) Linrited verhandelt, einer Gesellschaft, die am 20. April 1922 in London gegründet wurde, und zwar uiÄer den Auspizien der English Electric Company Limited. Die Power and Traction ist also wohl eine Privatgesellschaft, arbeitet aber — wie aus Lem Folgenden ersichtlich — müt dem Konsens und unter Kontrolle der englischen Re­gierung und führt hauptsächlich Elektrifizierungsarbeiten in Len britischen Dominien und Kolonien aus. In der Sitzung vom 31. Januar d. I. des gricchi­­sckM Parlaments reichte der Deputierte Vozikis eine Jwlerpeüation eii:, worin er sich mit Lem Vertrag be­schäftigte, den der Vorgänger der jetzigen, aus sämtlichen Parteien gebildeten Kon^entrationsregierung, der Dik­tator Pangalos, im Ütamen des griechischen Staates mit der Power and Traction abgeschlossen hatte. Dieser Ver­trag, dessen Durchführung begonnen wurde, bevor das Parlament ihn ratifiziert hätte, sei für Griechenland un­gemein nachteilig: er laste die einheimischen Kraftguellen — Lignité und Wasserfälle — ganz außer acht, verteuere die ^hrpreisc im ganzen um etwa 25 Millionen: hiezu gesM sich die zoSfreie Einfuhr von Benzin für die ge­nannte Gesellschaft, die einen Abgang von 43 Millionen für Len griechisckM Fiskus bedeutet; die Steuerfreiheit der Gesellschaft kostet dem Stack weitere 32 Millionen. Vozikis erklärte, auch den Umstand, der heute auch schon dem Staatsgerichtshof bekannt ist, nickst verschweigen zu können. Laß die Power and Traction ungefähr 60.000 Pfund Sterling verwendet habe, um die glatte Annahme des VeArages durch die Diktatur zu sichern. Vom juristi­schen Standpunkt sei dieser Vertrag null und nichtig. Die heutige RegierMg sei nur dann verpslichtet, die durch ihren Vorgänger abgeschlossenen Verträge einzuhalien, wenn diese Verträge gesetzmäßig zustande gekommen sind. Da aber dieser Vertrag dr«.'chaus gesetzwidrig abgeschlos­sen wurde, müsse die jetzige Regierung der anderen Ver­tragspartei gegenüber erklären, daß diese, indem sie in Kenntnis der einschlägigen Gesetze bewußt einen derarti­gen Vertrag abschloß, eigenAich mitschuldig an einer un­gesetzlichen Handlung sei. Mitschuldige dürfen aber keines Rechtsschutzes teilhaftig werden. Dec folgende Redner, Botzaris, erklärte, daß angesichts der Tatsache, daß die Arbeiten auf Grund des Vertrages schon in Angriff genom­men seien und die Power and Traction bisher schon mehrere Millionen von Golddrachmcn sür Liese Arbeiten verausgabt habe, in diesem Augenblick eigent­lich nicht nrehr darüber gesprock-en werden könne, ob der Kontrakt gültig oder nngültig sei. Jetzt könne es sich nur mehr darum handeln, daß die Regierung trachten müsse, die allzu önerősen Bestimmungen des Vertrages im Wege neuer Verhandlungen mit der Gesellschaft zu ver­bessern. .Hierauf nahm Verkehrsmmister Metaxas das Wort. Als die jetzige Konzentrationsreigierung nach Ver­treibung des Diktators die Führung der Geschäfte über­nahm, fand sie — wie der Minister ausführte — eine große Reihe von Konzessionen und Verträgen vor. Es eirtstand nun für die Regierung die prinzipielle Frage, ob Verträge, die eine Oo-knoto-Negierung, wie es die Pangalosfche tvar, rnit frentden Staaten abgeschlossen hatte, durch eine spätere De-luro-Regierung annulliert werden können? Man forschte in der Geschichte der inter­nationalen Verträge nach und fand nur zwei Fälle von annähernder Analogie vor. Der eine Fall trug sich in Peru zu, wo die Regierung einen durch ihren Vorgänger tnit der Privatgesellschaft „Dreyfuß" eingegangenen Ver­trag annullierte. Der zweite Fall bezog sich darauf, daß der Kurfürst von Hesten die durch seinen Vorgänger Jerome Bonaparte erlassenen Dekrete Lurchtveg als null und nichtig deklarierte. Jrn ersteren Fall handelte es sich um einen Vertrag zwischen Staat und ftemden Privat­personen, im zweiten Fall aber um einen solchen zwischen Regierung und eigenen Untertanen. Im Falle der Power and Traction aber liege die Sache ganz anders. Hier handett es sich um einen Vertrag zwischen Staat und Staat. Denn die Power and Traction ist nicht einsach als ein Privatunternehmen zu betrachten. Tatsache ist, daß die britische Gesandtschaft, als sich die Pangalosregiemng UNI Referenzen an sie wandte, in einer Verbalnote an den Diktator erklärte: „Die Gesandtschaft Seiner Bririsckjen Majestät ver­sichert das griechische Ministerium von dem Interesse, das die Regierung Seiner Majestät an den durch die Power and Traction unterbreitete» Propositionen nimmt. Der Schatzkanzler Seiiwr Majestät hat der Ge­sellschaft gegenüber die Garantie sowohl für das Jnve­­stitionskapital von zwei Millionen Pftmd Sterling wie für dessen Interessen übernommen. Die Gesandtschaft Seiner Majestät ersucht die Regierung, Liäse vorliegende Ikote den kompetenten Behörden der hellenischen Regie­rung vorzulegen." Der Verkehrsminister erklärte weiter, er sei nur Les­halb in der Lage, diese Verbalnote der cnglischen Regie­rung dem Parlantent vorzulegen, weil diese selbst es getvünscht hatte; die weiteren, auf die Power and Traction bezüglichen Schriftstücke könne er nicht vorlegen, — das Parlament könne wohl Einsicht in sie nehmen, doch nicht unter seiner Ministevschaft, denn er würde dann abdanken. Er könne nur erklären, daß die Anleihe an sich sehr vorteilhaft für das Land sei: der Emissionskurs sei tnit 97lch Prozent fixiert und die Zinsenbelastung mit 5 sch Prozent. Die RegierMg stand also dem juristischen Novum gegenüber, daß sie als ve-jure-Regierung über die Gültigkeitsfrage eines Vertrags zu beschließen hatte, den ihr Vorgänger, eine bloß De-knoto-Regierung, aber im Namen des Staates, mit einem fremden Staat abge­schlossen hatte. Im Völkerrecht gebe es nun keinen ein­zigen Fall, wo derlei Staatsverstäge annulliert wurden. Und zwar aus sehr naheliegenden Gründen. Denn würde man zulassen, daß ein fremder Staat vor Abschluß eines Vertrages rnit einem anderen Staat vorher die Legalität der ckv kaoto bestehenden Regierung des letzteren Staates zum Gegenstand von Nachforschungen mache, so würds dies ein ganz unzulässiges Eingreifen in die SoMeräni­­tätsrechte dieses Staates bedeuten, — und zu einer der­artigen Schmälerung der souveränen Rechte Grieä^n­­lands könne keine, am allerwenigsten aber die gegenwärtige Konzentrationsregierung, die Hand bieten. Jedes Land habe die Regierung, die es will, und kein frentder Staat hat das Recht, sich — auch nur in Form einer Investi­gation nach Legalität oder Illegalität der Regierung — in die inneren Angelegenheiten dieses Staates einzu­mengen. Bei diesem Stande der Rechtsfrage blieb sür die Regierung keine andere Lösung übrig, als bei Anerken­nung der Gerechtsame des britischen Unternehmens, doch nach Möglicksteit darauf zu dringen, daß die augen­fälligsten SckMen, die diesenr Vertrage entspringen wür­den, nach Möglichkeit durch Verhandlungen mit der Power and Traction eliminiert werden. Der Außenminister Mi ch a l ak op u los ergriff nach dem Verkehrsminister ebenfalls das Wort. Er be­kräftigte in allen Stücken die auf die juristische Lage be- Züglichen Ausführungen des Vorredners. „lMn hat," so führte er dann weiter aus, „es als befremidend erac^ tet, daß die britische Regierung sich in Sai^n eines Privatunternehmens mit Empfehlungen und diplomati­schen Aktenstücken an uns gewendet hat." Das sei aber eben die Rolle der Regierungen und der Außenministe­rien überall in der Welt. Er ersuche ebenfalls das Parla­­rnent, sich vor der gegebenen Tatsache zu beugen. Eine Annullierung des Vertrages mit der Power and Traction könnte nur allzuleicht zu einer Isolierung Griechenlands führen, und das wäre bei der heutigen wirtschaftlichen Lage des Landes geradezu katastrophal. Nach dieser Sitzung währte die Parlamentsdebatte ilber den Vertrag noch Wochen hindurch. Inzwischen er­folgte ein Streik der Autobusbesitzer, die sich durch die fremde Konkurrenz der zollfrei einqesührten englischen Autobusse in ihren Lebensinteressen bedroht fMten. An-, geblich sollen auch Amerika und Italien wegen der ein­seitigen Bevorzugung der britischen Automobilindustrie einen Protest eingelegt haben. Als besonders nachteilig für Griechenland wurden im Laufe der Debatte folgende Punkte angeführt: die Zollfreiheit des fiir die Gesell­schaft eingeführten Benzins und sämtliicher Jndustrie­­^tikel zu ihrem Gebrauch; die Wtretung der staatlichen Rechte bei der Athen-Piräus-Eisenbahn an die fteinde Gö,ckkscha.ft; das Vorrecht der Gesellschaft, ihre Fahr­­oitdnung nach eigenem Gutdünken ohne Kontrolle der^ griechischen Behövden fesfftelleir zu Mpfen; der allzuhche! Preis des durch die Gefellischaft zu liefernden elektrischen 'Ltrvines, toobei zu beachten ist, daß gegen eine spätere eventuelle Steigerung der air sich schon hohen Strompreise kein Punkt des Vertrages eine Garanüe bietet; dann die^ Stipulation, wonach in Rechtssachen der Gefellschaft nicht die griechischen Gerichte kompetent seien; endlich. Laß der ganze Vertrag den griechischen Staat für sechzig Jchre bilidet. In langeir Nachlsitznngen, die oft Lis irr die Morgen­stunden dauerten, mußte endlich die Regierung, die — als Konzentrckionsregierung — auch von'den eigenen Par­teien angegriffen wurde, die Vertrauensftage stel­len. Da eine eventuelle Demission der Regierung Las Land ill ganz unabsehbare Wirrnisse gestürzt hätte, sah sich das Parlarnent veranlaßt, in der Nachtsttzung vom 12. v. M. der Regiemng die getvünschte Vertr'auens­­kmrdgebung zu gewähren: voir 182 abgegeberien Stim­men lauteten 144 für die Regierung, ein großer Teil der Deputierten entfernte sich aber bei'der ASstiminung aus dem Saal. Hingegeic wurde ein durch 58 Deputierte unterzeichneter Anrrag den: Parlament vorgelegt, wonach ohne nunmehr auf die Nechtsgültigke'i't oder lln-

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