Pester Lloyd - esti kiadás, 1929. március (76. évfolyam, 50-72. szám)

1929-03-01 / 50. szám

kinrolnummvr SN VoeksntsssnLb, »n 5onnt»avn SS «sllsr lelvpsioii Ser keönlttlon: 848-SVi>?k:8ir» I.I.VV0 ^vL«vLL^rr á^vomrouLeQr: küp SuäLp-s1: mit tLsUsd «vv»rw»U^ LuatsULQL ruiâ tü» äs« -lor^Q- mrâ -Ldsvâdlatt r VtortsIlLLrUo!» iS L», nlovsiUed 6.4S I». küi' rl»» >ong«ndlLt1 »Nein viertÄ^Lrirliod in'; wolrLMed4?. ^uvtl »uf ^LL ^denil­­»livin kann unter lien vl»iodon Ssrugs­­-ssingungsn »donnlsrt uwnien. ât« »spsrstv 2Q»enâuo§ áss ^dvnâd^Ltte» nsod Äsr rrovmL »isâ visrtsl^LLrUsd 1 kvvxü ru svtrlodtoa« -kor Visn »uek âurvd »vnn. voillsokmkir. !kÜr 6LS /^urlâNll mZL Siro^tsr Lreurdsoá­­«enâaLS visrtsI^LdrUod r fUk' Ossterrssok 'vllâ ?olsn rsoeS, tür ^ugoelswisn 'S4 rovxS, kür »tts vdrlgsn Stenten AO I'onxü. LdvLvsmsQts Hvsrásn »not» bsl «Lmtttoksn ausILniIIsokon posILmtern 1 írsHral^QauLQLlrrQv r ksstsr Liiá ÜL üsa ^uvuosn-Lurvsusr Sivoknsr, .k. Stnu, ÜZfüri L »ng^, ttLS3en8lsin L Vogler, üvö^lg klsgvi, Simon Kiéin, Sörnél t-vopolö, iullue Usopotü, lSsg^Lr Nirüstö-IroüL, /^nlon liisrel, Kuclolf Äorso, ias. Sok^err, Lilcrs^, iuliue Isnror. Ssnsraivsr'trettiNA ás» ^sstsr lloxá tűr Osstsrrsivd r N. Oukes itsokf. K.-S., ^!o» 'kVoU-sUv 18. 16 HsUsr, L2 LvllvtLxvll 8Ä LsUsr, LdsnLdIs.tt 16 HoUvr. — 5Ur Sssierrslok r LtorTsadlatt »o VoedsotLxso ÄO <^r., LN 8vLLt»x«a 40 Or. vná .Adónál»!»« LO Sr. — kllr jugoslsv-ion: Llorssv1>1»tt 4 Vinsr uoá Ldsvcldl»tt L Viosr 50, KoüLlction u. itöm.: V., ilLris Vslürin-uoos IS, lolopkon üer^ämlnietrstlon r 84S-0V. 76. Iahrgmtg. Budapest» Freitag» 1. Mar; 1929. Ur. 50 Attsimtdschau. — 1. März. — Die englische Auffassung über die Minder^itenftagc. Auf urehrfache Anfragen im Urrterhause, wie sich 'die englische Regierung in Genf M den Anträgen über die Minderheitenfrage stellen werde, wurde von der Re­­^gievungAbank aus eine ausweichende Antwort erteilt. In der Hauptsache besagte die Antwort, die englische Regie­­i-rnng wünsche deri BölkerbundverhaMungen nicht vorzu­­igrei^fen und behalte sich ihre Stellungnahme für die Zeit ivor, irr der sie volle .Kenntnis von Lern der Ratstaguriig vorliegend en Verh anLliungsmaterial haben iv ird. Mitt­lerweile erschien aber in den Spalten der T i ur e s eine sehr bemertensiverte Artikelserie, in der das Minder­­heitenprdÄem mit einer bis^r von dieser Seite nie be­iobachteten Sachlichkeit erörtert wird. Zumal in denr uns iilMte telegrapPsch überinittelten abschließenden Aufsatz der Serie stellt sich das City-Blatt in !der Frage der bis­her beim Völkerbund üblich gewesenen Prozedur beinahe restlos auf den Standpunkt, den auch wir schon seit Jah­ren vertreten. Es wird da scharfe Kritik geübt an der !Art und Weise, wie der sogenannte Dreier-Ausschuß rnit !den beim Völkerbund einlaufenden Minderheitenbeschwer­­sden bisher umgesprungen ist. Namentlich beinängelt -das große englische Blatt den Ausschluß feder Kontrolle und èfeglicher Öeffentlichkeit im Walten dieser Zwischeninftanz. ^,für dessen Gebühren es Worte strengster Bevnrteilung èfindet: Wir lassen hier die betreffenden AusführungeM der tTirnes folgen: Die Artikelserie der Times über die ua­­»ionalen Minderheiten findet heute ihren Ab­.schluß. In diesem abschließenden Aufsatze ist zunächst her­­jvorgehoben, daß zum Zwecke des, wirksamen Schutzes eine ständige Verbindung zwischen den Minderheiten und dem Völkerbunde geschaffen werden muß. Das war die klare Ab­sicht des seinerzeit von Tittoni ausgearbeiteten Entwurfes für das Verfchren in Minderheitssachen. Besonders wichtig -in diesem Enttourfe war die Bestimnmng, daß die Min­derheiten oder in ihrem Namen außerhalb -des betreffenden Staates lebende Perso­­men sich mit Petitionen an das Völkerbund­­jsekretariat wenden dürfen. Schr häufig wurde auch angeregt, daß im Rahmen des Völkerbundes für die -Prüfung der Minoritätsfragen ein permanenter -Minoritäten ausschuß nach dem Muster der Man­­chatskommissiou errichtet werden soll. Der letztere Plan kcheiterte jedoch an dem Widerstände Polens und der Tschecho-Slowakei, die den Standpunkt ein­nahmen, daß der Völkerbund nur eingreifen könne, wenn ein Ratsmitglied den betreffenden Fall offiziell und in vollem Bewußtsein seiner Verantwortlichkeit dem Völkerbunde zur Kenntnis bringt. Der gegenwärtige Dreier­­ausschuß ist eigentlich gar kein normaler Ausschuß,^ Es verblieb zwar jedem einzelnen Rats­mitglied das Recht, konkrete Fälle vor den Völker­bund zu bringen, doch wurde dieses Recht niemals aus­geübt. Die Quelle der größten Unzufriedenheit ist «lber der geheime Charakter der Prozedur. BiS zum Jähre '1923 hat dos Sekretariat die Minderheitettbcschwer­­tzen wenigstens ollen MitglredSstooten des Böl-kerbundcS zu­­sarmnen mit de» BeinerLumgen der interessierten Regierungen, zunr Zwecke der Informierung mitgeteilt. Seit dem Jahre 1923 weiden aber die betrefftnden Schrifteir bloßden Rats­mitgliedern zugesendct, von 34 Mitgliedsstaaten des Wundes also bloß den 14 RotSmitgliedern. Es ist ein un­haltbarer Zustand, daß cs vom Dreierous­­schuß abhänyen soll, ob die Petition über­haupt vor den Völkerbund gelangen kann «der nicht. Wenn eS dem Ausschüsse beliebt, lwnn er die Sache einfach all acta legen, und dann kommt sie nie wieder ans Tageslicht. Bloß die RatSmitglieder wissen um die Petition, aber auch ihnen sind die Gründe unbekannt, aus denen die Petition nicht berücksichtigt worden ist. Das Zahlenverhältnis zwischen den eingelaufemn Petitionen und den tatsächlich verhandelten Fällen läßt sich nicht «innwl annähernd seststellen. Ueberhaupt lassen sich keinerlei amtliche AusschWsse erlMten über die Zahl der Petitionen, noch aber deren G^nstand und UrsyMngSlaud. Den Minori­täten aber wird gar nicht gesagt, warum ihre Beschwerde nicht vor den Rat zelanzt ist. Ob mit Recht oder Unrecht, ober jedenfalls beginnt sich die Überzeugung festzuirmrzeln, daß bloß ein unbedeutender , Bruchteil der eingebrochten Petitionen vor den Völkerbund­rat gelangt, und in VeMndunq damit beginnt sich die An­nahme durchzuringen, daß der Völkerbund den Mi­noritätssachen gegenüber gleichgültig sei, und daß er die Minderhc i tsbeschwerden eher nach dem Mundgeschmack der betreffen­den Regierungen als vom Standpunkt der Interessen der betreffenden Boiksteile behandelt. Für den Völkerbund könnte es sehr ge­fährlich werden, wenn dieser iGlaube sich noch nwhr festigt. Es kann sein, daß ein großer Teil der einlausenden Boschtver­­den unbedeuteird ist, oder daß ldas Sekretariat einen Teil davon hinter den Kulissen friedlich erledigt hat — das alles wäre durchaus zulässig, derm an deir Völlerbund soll bloß in den äußersten Fällen appelliert iverden —, irichtsdestcwcNiger ist es überraschend, daß man beispielsweise über die aus Rumänien stammenden Petitionen nichts hört. Wahrscheinlich bedarf atich das Schicksal der j ir g o s l awi­schen Albanier der Prüfung, und es ist sehr auffällig, daß mit Aufnahme eines einzigen Falles vom Jahre 1921 kein einziger Fall sich ergebeir hat, der vor das Jaleriiatio­­nale Schiedsgericht gabracht werden- konnte. Ebendeshalb wird es nicht überraschen können, werrn anläßlich der bevor­stehenden Vökkerbimdtagung eine gründliche Noöerprüfung des gegenwärtigen Systems des Miuvritatenschutzes verlangt iverden wird. Wahrscheinlich wird die Ueberpvüfnug sich le­diglich auf die Prozedur beschränken und kein Versuch gemacht werden, die Verträge anAUgreifen und deren Auteridat zu schwächen. Denn wenn dies versucht würde, so könnte es so­fort als Präzedenzsallfür die Revision der übrigen V e rtragsbest imm ung em, nament­lich der t er r i t o r i a lon, d i e n e n. Jedenfalls muß die Untersuchllng sich auch darauf erstrecken, warum dem Inter­nationalen -Schiedsgericht seit denl Jahr 1921 keinerlei Rolle zugesallen ist, obzwar die Hauptsache denn doch die Oesfont­­lichkeit bleilbk. Das heutige Systein erleichtert geradezu die Einstellung, wonach die Minderheitsbeschwerden in Genf oinfach unter die Aktenniiassen begraben werden. Sehr zweâiäßig wäre 'es, wenn das Sekretariat jedes halbe Jahr dem Rate einen Bericht unterbreiten würde, worin es alle eingelausenen Beschwerden und die Art ihrer Erledigung aufzählt. Di« Veröfsentlichung dieser Berichte würde manchen Klagen den 'Grund entziehen; andererseits, wenn es sich erwiese, daß der Völkerblmd in dieser Hinsicht indifferent ist, würde die öffentliche Meinung, besonders in Frankreich und England, einen Druck in der Richtung ausübcn, daß der Völkerbund seine Verpflichtung erfüllen und die Verantwortlichkeit für diese Angelegenheitcrr aus sich nehnren soll. So lauten in der ,Hauptsack)e die abschließenden Ausführungen der Times. Wir sagen nicht, daß Ungarn nicht auch noch Wünsche hätte, die ülier das Nèaß dessen, was das englische Blatt einräumen möchte, in manchen Stücken hinausgehen. Doch stehen wir nicht an, zu erklä­ren, daß wenn auch nur die Gesichtspunkte der Times in Gens beriicksichtigt werden, damit schon ein großer und erfreulicher Fortschritt in der Behand­lung der Minoritätsbeschwerden erreicht wäre. Obzwar die Unabhängigkeit der Times von der englischen Re­gierung außer Frage steht, Iveiß man doch, daß dieses große Blatt in Fragen der auswärtigen Politik sich nicht zu Aufassfungen zu bekennen Pflegt, die von den amtlichen Stellen mißbilligt werden. .Hoffesitlich gilt das auch von den Ansichten, die das Blatt jetzt von der Unerläßlichkeit einer Reform der Prozedur sn Minderheitsbeschwerden geäußert hat. Politik und Elektrizität. Der amerrkanische Gesandte Mr. Butler Wright hat in seinem vorgestvi-gen Vorträge ülwr die geographischen Grundlagen der amerikanischc-ir Wirtschaft mit besonderen, stkachdruck die bmierkensnwrte Tatsache hevvorgehoben, daß die über 6000 Meilen lange Grenze zwischen .staimda und den Veroinigten Staaten an keinem einzigen Punkte befefttigt ist, und daß es zwischen diesen, britischen Dominium und der benachbarten Union seit langen Jahr­­zehiMn keine wie in,mer gearteten Streitigkeilen, w:d.'r wirtschaftlicher noch politischer Natur, gegeben hat. Im f^g.ut.ül, immer fester werden die beiden Staaten durch gemeriffame Jniteressen, iiemeinsame Einrichtungen an­­einandergebunden, ohne Laß die unmitt.'lbare Nachbar­­sckwft und der in -g.'wissen Belarvgen ziveifellvs bestehende Wettbewerb irgendwelche gefährlickw Reibungen ergeben hätten. Als frappante Bestätigung disser ganz eigenartigen Erscheinung komint dn die Nachricht, daß eine in ihren -Ausmaßen, aber auch in ihrer politischen Bedeutung ein­zig dastehenlde Richeirunternehmung in naher Zukunft die beiden Staaten noch fester aneinanderket^en werde. Es lMdelt sich um eine Unternehmung, di; das Gefälle! und die Kraft der kolossalen Waffermengen des .St. ' Lawr-ence-Fluffes, der di« Gewässer der großen nord- . amerikanischen Seen i-n den OzeanZät, in Elektrizität -Verivandeln und den Strorn in beiden Staaten verteilen soll. Der St. Lmvronee-Fluß bildet die Greirze zwischen Kanada und den, Staate New Aork und die zur Errich­tung der Sperrdämme und Turbinenanlagen n!0tw';udi­­gen Geldmittel sollen gemeinsam von dem Dominium und New Uork aufgebracht werden. Da nun aber Ka­­nada »veder über flüssige Geldinittel, noch über den er­forderlichen Kredit verfügt, hat der Staat New Aork sich erbötig gemacht, das Kapital allein aufzubringen und Kanals das Recht öinzurâumen, den auf seine Lasten fallenden Anteil -der Baukosten nach «inein bequemen Til­­gungsiplan ab-zutra-Mi^ Die Gesamtkosten -des Baues der Sperrdämme unw der Kraftanlagen werden auf un­gefähr eine halbe Milliarde Dollar geschätzt, aus dis eigentlichen Baukosten entfallen aus diesem Betrage 3l)0 Millionen Dollar, Li« von New Aork und Kanada getragen werden sollen, während die bereits besteheiwen großen Gssellschasten, die die Stronwerteilmig besorgen Iverden, sich zur Deckung der Baukosten der hochspanni­­gen, nach einem vollkommen neuen Systein zu erbauen­den Leitungen bereit ercklärt haben. Das Leitun-gsnetz der neuen Anlagen »oird sich an die bestehenden Strom­leitungen auschließeir und die in Äektrfzität uangewan­­delte Kraft -des großen Grenzstromes tief imch Südeir und Norden diesseits und jenseits der Grenze fuhren. Bevor man aber an die Verivircklichung dieses grandiosen! PlaNjes schreiten Wirch muß vorerst die große juridische Frage zu bereinigen sein, wer -der rechtmäßige Eigen­tümer der Wasserechte auf den großen schiffbârerr Flüssen Kanadas ist, das Dorninimn oder die Provinzen,. Nach einer Entsckfeidung des Obersten Gerichtshofes von Kanada bilden diese Wafferveckste, deren materieller Wert voi, Tag zu Tag zunimnrt, das Eigentum der Provin­zen, allerdings wurde die praktisckje Bedeutung dieser Entscheidung durch oine schi-er unübersichtliche Monge von Vorbehalten und Beschränkungen eingeengt, so daß beide Parteien nun als Ijetzte Instanz den Geheimen Rot zur endgültigen Bereimg-mrg dieser Rechtsfrage ange­­rufcn haben. Wie nun das ll-rteil des Geheimen Rates in diesem äußerst verwickelten Rechtsstreite ausfallen »oird, ist schwer vorauszusagen,, sicher erscheint nur, daß die geopolitische Gesta-ltung der Grenze zwischen Len Vereinigten Staaten und .Kanada nicht, wie dies in d«,? Alten Wölt so oft der Fall »var, die Quelle von Reibun­gen Ed effersüchtigen Streitigkeiten, sonderi, die ein^ angefpannten und fruchtbaren Zusammenwirkms bildet. Die amerikanische Taristrform. llcach wochânger Verndhrnung der Interessenver­tretungen, der nur dadurch ein Ende gesetzt werden konnte, daß die Redezeit schließlich auf zehn Minuten begreitzt wurde. Hat nun das Qomites ou Wa-zcs Mck. lKouns des amerika-nischeu Repräsentantenhanses seine Verhandlungen über die Reform des Mierikanifchen Zolltarifs beendet. Nun sollen die internen Beratungen des Ausschusses 'be-gi-nnen und im Frühscchr dürfte die neue Taristoorliage dein Re-präsentantenhaus zngehen. Aus -den bisherigen VephaiMungen ist ein>st»veil-en nur ersichtlich, daß eine weitere außerordentliche Verschärfuiu; des bereits bisher wink-samen u,td llttkedlosen amerikani­schen Zollschutzes geplant ist. Wenn mau von grotesken Wünschen, wie etwa der Forderuirg der Am-ericau Artist Professional League im-ch einem Schutzzoll für moderns Gemälde, Radierungen, Zeichnungen uiw., um die amerikanischen Kunstfreunde zum Kaufe lOOprozentiger amerikanischer Kunstschätze zu Mingen, absieht, ist es das Problem -der Zollford erungen der Farmer, das i-m Mittelpunkt -der Verhandlurrgen steht. In der Tat war bisher.der amerikanische Zolltarif nur in der .Hinsicht nicht prohibitiv, daiß er die Rohstoffe, die die amerikanische Industrie verarbeitete, mit keinem so Hohen Zollsatz belegte uüc die Fertigfabrikare, -um nicht die -Selbstkosten der Industrie zu verteuern. Nun Haben aber die Republikaner in den füngsten Wählen deir Farmern die Echöhung der Zollsätze für Rdhstoffe zugesagt, die auch die amerikanische Landwirtschaft egzeugeir bann. So geht ge.g<Mvärti-g der Hauptkampf -um die Konzessionen, oie die Industrie erhalten soll, falls sie dieser Begünsti­gung der amerikanischen LanidwirtsckMft zustimmen »ollte. Aus den Verhandlungen -der Tarifkommission des Repräsentanteichauses kann man darauf schließen, daß die KWLesfwnen einmal ir: der bedeutenden Erhöhung einer Reihe von inLustriellen Tarifposiffonen, aber darüber Hinaus in der Einführung eiirer Reihe von prinzipiellen zollpolitisckien Neuerungen mrd in der Beibehaltuna von allgemeinen Bestimmungen, die nur für die Uebergangs­­zeit der europäischen Währmrgswirren vorgeschen waren, bestehen sollen. Diese allgemeinen Zollprinzipien und Ausnahmebestimnmngen sind oft von viel größerer Be­deutung als die Tarifposttionen selbst, weil sic em Ele­ment der Unsicherheit und UnbereckMLarkoit in »"ich bergen. So sollen die sogenannten „kloxidls provisloua" auch künftighin aufrechtèrl-aUcn werden, die im Jahre

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