Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1936. február (83. évfolyam, 26-50. szám)
1936-02-06 / 30. szám
PESTER LLOYD Donnerstag, 6. Februar 1936 • IO« Volkswirtschaft. Der Franc au! dem Scheideweg. E. K., Paris, Ende Januar. Im! zwei Erklärungen von kompetenter Seite hat Frankreich erneut »einen Willen zur Wiahrungsstabilität, Bum Festhalten an der bisherigen Franoverteidliigiung, bekundet. Der neue Ministerpräsident Sarraut hat in der Ricgierungserklänung, mit der- sich das Kabinett der Kammer vorstellte,, die Bereitschaft des neuen Kabinetts zur Verteidigung de» Francs erklärt. lAnldlerertseits legt die Leitung idler Bank von Frankreich in ihrem soeben veröffentlichten Jahresbericht eine Analyse ihrer Wätonumgs* politik nieder, di" eine bedfagungstase Verteidigung dter Framoparität und als Endziel einie allgemeine Währungstslabilisierung auf der Basis des Goldes anstrebt. Gerade aber die verchledene Form dieser beiden Erklärungen, die im Sinne gleichlautend sind1, zeigt die ganze Probitesnatik der französischen Währungspolitik, den Kampf der ausein and <■ rstreben den Richtungen, Während die Re* giierungserklärung durchauis. vage gefaßt, ist und vor allem — außer einer Anspielung auf die Sicherung des französischen Kredits — nichts über die Mittel aussagt, mit denen in Zukunft die Stabilität des Francs gesichert werden soll, enthält der Berjcht dler französischen Notenbank eingehende Darlegungen über die Methodien der Francverteidigung, mit denen die Bank weiter ihre „klas» sische“ Währungspolitik verfolgen will. Eie innere Situation Frankreichs ist damit klargestellt: Das Zentrum der Franoverteidigiung befindet sieh heute eindeutig nicht nur technisch, sondern auch intellektuell bei der Bank von Frankreich, d. h. bei den Finanzmächten, die ihren Regemfcsicihaftsrat bildien, während die Politik — vor allem mit Rücksicht auf die schwierige iWirtsdiaftslage — un* ler Umständen zur Aufgabe der bisherigen IntransigenK bereit wäre. Der innere Kampf beider Tendenzen wird die nächste Zukunft der französischen Wirtschaft«- und ■ Währungspolitik bestimmten. Der außerordentlich interessante und glänzend ge ischriebene Jahresbericht des französischen Noteninstituts zeigt die Kompliziertheit der Aufgabe, die dler Bank von Frankreich dm letzten Jahre gesteift war. Das Jahr 1935 äst wohl idias bewegteste Jahr in der langen Geschichte der Bank gewesten. Nicht weniger als elfmal hat die Bank ihren Diskontsatz ändern müssen, um die Währung gegen die Angriffe der Spekulation zu Schützern:. Die Leitung der Bank sieht die zweimalige Schwäche der französischen Währung als künstlich an. Die Goidausfuhren, die im vergangenen Jahre 16 Milliarden Francs, das ist fast 20 Prozent des Goldschatzes betrugen, sind „nicht auf eine natürliche Schwäche der französischen Währung zurückzuführen“. Die Spekulation hat den Franc angegriffen und hat ihre Unterstützung in dem panikartigen Exodus der in Frankreich ruhenden ausländischen und in letzter Zeit vor allem der inländischen Kapitalien gefunden. „Das Schicksal des Francs ist daher heute mehr als je in dten Händen der Franzosen,“ Es kommt nach Ansicht der Leiter der Bank vor allem darauf an, das Vertrauen der französischen Kapitalisten in die Stabilität des Francs zu stäiken und ihn an der Flucht in Gold, Devisen oder Sachwerte zu hindern. ,,Die Rückkehr >zum Umlauf von Goldmünzen“ erscheint der Bank • als ein ausgezeichnetes Mittel zur Vertrauensstar-' kung. Mehr als jemals folgt die Bank damit dem Richtlinien der klassischen Währungstheorie. Die Bantoleitiumg bemüht sich in ihrem Jahresbericht ■cTarzullegen, daß der unbestreitbare technische Erfolg der Franc Verteidigung nidhit auf Kosten der anderen wichtigen Aufgaben der Zentralbank: der Stützung des Staatskredifs und der Hilfe an die Wirtschaft erfolgt ist. Sie weist darauf hin, daß in der Form der 3Ötägigen Vorschüsse auf kurzfristige Staatspapiere nioht nur dem Geldmarkt, sondern indirekt auch dem Staate eine erleichterte Finatizierumgsmöglidhlkeit gewährt wurde. Außerdem hat die Bank in größerem Maßistalbe Sdbatizwechstel zum Rediskont angenommen. Es ist aber kein Geheimnis, daß in politischen Kreisen die Unterstützung, die die Notenbank dom Staate in seiner außerordentlich schwierigen Budgetings geleistet hat, als völlig ungenügend angesehen wird. Man weist vor allem darauf hin, daß die Vorschüsse gegen ,Staatspapiere, eine Konzession, die der Bank bekanntlich von FHamdin mühsam ahgerunigen wurde, und die die Demission des damaligen Gouverneurs Morét zur Voraussetzung hatte, erst im Dezember ihren Höchststand von etwa 1 Milliarde Francs erreicht halben. Das hohe Zinsniveau, das durch die Notwendigkeiten der Fnancverteidigiung geschaffen wurde, ist heute das schwerste Hindernis für eine definitive Sanierung dter französischen Staatsfimauzen. Eine Herabsetzung der Lasten des Schuldendiemstes, eine Renlenbonivertierung, wird dadurch unmöglich gemacht. Die Bank von Frankreich betont in ihrem Bericht weiter, daß sie sich dauernd um eine Erleichterung der Kreditbedingungen der Wirtschaft bemüht bat. Die Ausdehnung des landwirtschaftlichen Kredits, die Finanzierung des französischen Exporthandels durch Mobilisierung dter „eingefrorenen“ Guthaben im Ausland werden Von der Bank als wichtigste Beiträge zum Wiederaufstieg der französischem Wirtschaft bezeichnet. Dias Handelsportefeuille der Bank ist im Laufe des Jahres 1936 von 3.3 arnif 9.7 Milliarden Francs gestiegen. Die Bankiéi tung muß jediodh selbst anerkennen, daß diese Erweiterung der Finanzierung der Wirtschaft durch die Notenbank nicht durch eine Zunahme dter wirtschaftlichen Aktivität hervorgerufen wurde, sondern daß die zusätzlichen Kreditmemgen nur zur teilweisen Kompensation der Beträge verwendet wurden, die dem französischen Markt infolge dter Geldalbflüase entzogen wurden. Audi bei der Bewertung der Wirtschaftspolitik - der Bank von Frankreich muß fest-gestellt werden, daß es große Kreise der französischen Wirtschaft, selbst wenn sie der Währungspolitik der Bank zustimmen, an einer Kritik dter Diskontpolitik nicht fehlen lassen. Sie weisen darauf hin, daß mehr noch als die hohen Diskontsätze die strengen Kreditbedingungen der Diskontabteilung der Bank die kleine und! die mittlere Industrie gegenüber der großen Industrie benachteiligen. Nach wie vor sieht die Bank von Frankreich in einer internationalen Zusammenarbeit auf währungspolitischem Gebiet das Ziel ihrer Währungspolitik. „Ohne eine allgemeine Stabilisierung der Währungen anf der Basis des Goldes ist an eine dauerhafte Erholung der Weltwirtschaft -nicht zu denken.“ Die Bank von -Frankreich konstatiert die Übereinstimmung dter amerikanischen Regierung mit dieser fundamentalen These -der französischen Wirtscha-ftsvnd Währungspolitik und hofft, -daß auch England in naher Zukunft den Weg zum Goldstandard zurückfinden wird.. Es ist ein bedeutsames Spiel dies Zufalls, daß im Augenblick des Erscheinens des Jahresberichtes der Bank die französische und die englische These der Währungspolitik auch praktisch z-usammenstoßen. Infolge der Transaktionen des englischen Ausgleich fonds, der -die englische Devise vor einer unerwünschten Hausse bewahren wollte, ist die Bank von Frankreich in der letzten Woche gezwungen gewesen, erneut über eine Milliarde Francs Gold abzugeben. Dieser Goldverlust ist die merkwürdige Folge d-er amerikanischen Kapitaleixporte, die im normalen Spiel des Goldstandards einen iGoldzufluß nach Frankreich Bur Folge gehabt hätten. Die Leiter der französischen Währungspolitik sehen in dieser anormalen Entwicklung eine Frankreich schädigende Rückwirkung der „dirigierten“ englischen Währungspolitik und haben in London und New York mit Repressalien auf dem Devisenmarkt gedroht. Der Leitung der Bank von Frankreich steht heute eine schwere Aufgabe bevor; sie -hat ihre Währungspolitik nicht nur wie in früheren Jahren gegen die ausländische Spekulation, gegen die Angriffe der ausländischen Theoretiker, und Praktiker, sondern auch gegen einen wachsenden Widerstand von innen her zu verteidigen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Regierung Sarraut in der Frage der Goldwährung einen mehr orthodoxen Standpunkt einnimmt als ihre Vorgängerin. Die letzten Debatten im Parlament lassen den Eindruck entstehen, daß eine große Anzahl von Politikern heute bereit wäre, den —- nach Angabe der Bank von Frankreich —- noch vorhanden gewesenen Preisunterschied von 12 Punkten gegenüber den englischen und 18 Punkten gegenüber den amerikanischen Preisen durch einen Schnitt des Francwertes auf einen Schlag auszugleichen. Nur die Unsicherheit -hinsichtlich der Reaktion der Massen, die sich in wenigen Monaten über die französische Gesamtpolitik ausspreohen werden, hält diese Parlamentarier von der offenen Vertretung ihr-es Standpunktes zurück. Auf der anderen Seite machen sich auf der Linken verstärkt Tendenzen geltend, die Änderung der Währungspolitik von einer Änderung der gesamten Kredit- und damit der Wirtschaftspolitik des Landes -begleiten zu lassen. Die „Banque de France“ soll eine „Banque de la France“, eine Staatsbank werden, deren Leitung nicht mehr in den Händen einer kleinen Gruppe von Großfin-anziers und Großindustriellen liegt, sondern die von einer Wirtschaftsvertretung des gesamten französischen Volkes geleitet wird. Die „Eroberung der Bank von Frankreich“ ist ein Mittelstück dies Wahlprogramms der linken Parteien, -der paktischste Teil eines Wirtschaftsprogramms, das in seinen Einzelheiten noch oft stecken bleibt. Hinter den Kämpfen über die künftige französische Währungspolitik, über Deflation oder Devalvation, leuchtet so die tiefere Auseinandersetzung zwischen der kapitalistischen und der sozialistischen Richtung der französischen Wirtschaftspolitik auf. Bilanz der Sfeuerfixierung. Von Dr. ERNST SZEGŐ, Sekretär der Budapester Handels- und Gewerbekammer. Es werden bald zehn Jahre her sein, daß der GL-A. V : 1927 die Steue-riixk-rung eingeführt hat. Dies ermöglichte, daß .bei -der Einkommens- und Erwerbssteuer die Steuerbasis bils zu 6000 P, bei der Vermögenssteuer die Steuerbasis bis zu 150.000 P unverändert auf das nächste Jahr übertragen werden konnte. Später wurden die Grenzen dieser Steaerfixierung bis 10.000 P, bezw. bis 200.000 P erweitert. Dies war eine weittragende technische Neuerung, über deren Auswirkungen damals die Ansichten auseinandergingen. Einzelne hielten darin vor allem den wahren Sinn der Einkommensteuer, nämlich die Erfassung des tatsächlichen Einkommens, für verfehlt, sie betrachteten diese Verfügung daher als einen Rückfall von der ideáim, individuellen, zu der summarischen Massenund Durchschmttsbehan-diung. Einige sahen in der neuen steuerrechtlichen Institution bloß eine Reform zum Vorteile des Fiskus, wobei wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte notwendigerweise den Kürzeren ziehen. Wir meinen, daß die praktischen Erfahrungen fast eines Jahrzehntes um so mehr eine objektive Beurteilung des Systems der Steuerfixierung ermöglichen, als unsere unmittelbaren Beobachtungen durch die Daten der Steuerstatistik bekräftigt werden. Es ist freilich nicht fraglich, daß die indviduelle Ausrechnung dies reinen Einkommens und Vermögens theoretisch die gerechteste Methode ist -— cs muß aber betont werden: nur theoretisch — denn die Festsetzung der individuellen exakten Steuerbasis wird nie in der klassischen Reinheit durchgeführt werden können, sondern es muß mehr oder weniger die Schätzung zu Hilfe genommen werden. Das Einkommen der großen Massen der Steuerzahler kann nicht nur für Zwecke der Besteuerung, sondern zahlenmäßig überhaupt nicht festgesetzt werden, und dabei ist es zweifelsohne sicher, daß in den Erwerbsund Steuerverhältmssen des kleinen Mannes eine wesentliche Verschiebung von einem Jahr zuan andern nur selten eintritt. Allgemein kann gesagt werden, daß in den Einkommen- und Vermögensumständen eintretende, verhältnismäßig kleine Verschiebungen keinesfalls die Aufregungen un-d Spesen rechtfertigen, die bei einer neuen Steuerveranlagung auftrelen. AU dies ist nur richtig und stichhältig, falls die Steuern wenigstens im großen und ganzen proportionell und gleichmäßig verteilt sind, und jeder womöglich nach seiner Fähigkeit seinen Anteil an den öffentlichen Lasten trägt. Dien Überblick über die Gesamtheit der Produktions- und- Umsatzverh-ältnisse ermöglichte die Umsatzsteuer, die sogar in ihrer einphasigen Form ein wichtiges Instrument -des Fiskus bei der möglichst lückenlosen Erfassung der Steuersubjekte ist. Die Umsatzbe-steuerung übt in ihrer Auswirkung auf die direkten Steuern bei der städtischen Bevölkerung jedenfalls eine wesentlich mehrbelastende, aber zugleich eine ausgleichende Wirkung. Hiiebei darf nicht vergessen werden, daß selbstverständlich aus dem Umsatz allein endgültige Schlüsse nicht gezogen werden können, da bei dienselben zahlenmäßigen ümsatzergebmssen sich verschiedene Erträge (Gewinn oder Verlust) zeigen können, weil der gesteigerte Umsatz nur ein nicht einmal unbedingter Faktor des Erfolges ist. Ein statistisch nachweisbarer Erfolg der Institution der Steuerfixierung ist es zweifellos, daß 66.63 Prozent der Subjekte der allgemeinen Erwerbssteuer, 57.76 Prozent der Einkommeiisteuersubjekte und 59.12 Prozent der Vermöigenssteuersubjekte fixierte Steuern zahlen. Es ist eine unbedingte Erleichterung der Steuergebarung, daß die Steuer, basis bei bloß 33 bis 42 Prozent dar Steuerzahler jährlich neu festgesetzt werden muß. Zu bemerken ist aber, daß der überwiegende Teil auch dieser letzteren Steuerzahler wirtschaftlich in einer Lage ist, daß sie auf Grunld ihrer Sieuerbasiis eigentlich unter die Steuerfixierung fallen würden, falls ihre Steuer aus irgendeinem steuerrechthchen Gesichtspunkt nicht neu veranlagt worden wäre, wie beispielsweise in dem Falle, wenn der Steuerzahler seine Steuer in der letzten Steuerperiode auf Grunld eines unvollständigen Jahres gezahlt hat, oder seine Steuerbasis noch nicht rechtsgültig festgesetzt ist, oder im Falle neuer Steuersubjekte usw. Dies in Betracht gezogen, können wn feste teilen, daß nur ein halbes Prozent der Erwerbssteuerzahler keine iixierbare Steuergrundlage hat, während bei der Einkommens- und Vermögenssteuer 4.5 Prozent der Steuerzahler in die Kategorie fallen, die eine individuelle Behandlung nötig macht. ■ Diei Tatsache, daß bei dter Erwerbssteuer fast jeder in die iixierbare Kategorie fällt, kann damit erklärt werden. daß einerseits überwiegend die kleinen Existenzen Subjekte dieser Steuer sind, andererseits, daß die großen Unternehmungen, die eine aktiengesellschaftliche oder genossenschaftliche Form haben, nicht unter diese Steuer, sondern unter die Körpeirschaftssteuer fallen, Dabei können zweifellos die Gründe für eine Fixierung der allgemeinen Erwerbssteuer in der Tatsache gefunden werden, daß die ■gesellschaftl'iche Klasse der Gewerbetreibenden, Kaufleute und freien Berufe wirtschaftlich stark gesunken ist. Auch die Statistik der Einkommens- und Vermögenssteuerfixierüng zeigt ein trauriges Bild. Nach einer größeren Basis als 10.000 und 200.000 P werden nur 10.786, bezw. 8100 Subjekte besteuert. Diese 4.5 Prozent sämtlicher Steuerzahler betragende Gruppe bringt jedoch zum Ausgruck, daß die Statistik dieser Steuergattung durch das E'nsc’iait«n der wohlhabenderen Klassen günstig beeinflußt wird. Bei der allgemeinen Erwerbssteuer beträgt die Steuerbasis des oben erwähnten halben Prozentes der Steuerzahler 11 Prozent der gesamten Steuerbasis, und die Summe ihrer Steuern 11 Prozent der gesamten Erwerbssteuereinnahmen. Bei der Einkommensteuer werden 4.5 Prozent der Steuerzahler auf Grund von fast 30 Prozent der gesamten Steuerbas!:« besteuert; diese Gruppe leistet runid die Hälfte des gesamten Finkomiriensleuerertrages. Bei der Vermögenssteuer trägt diese kleine Kategorie auf Grund von 35.39 Prozent der Steuergrundlage 43.7 Prozent der Steuerlast. Von der Periode vor tdter Einführung der Steuerfixiisrung steht un,s ,keine Statistik zur Verfügung, so daß wir auf Folgerungen aus neueren offiziellen Daten und auf die praktische Erfahrung anoewiesen sind. Unser Eindruck ist, daß der finanzpolitische Zweck dler Steuerfixierung:: daß nämlich auf die sorgfältigere Ermittlung der Steuergrundlagen der größeren Steuerzahler gesteigertes Gewicht gelegt werden soll, im großen und ganzen erreicht worden ist. Das geht schon aus der Tatsache hervor, daß d;e Hälfte des Ertrages der Einkommensteuer durch eine kleine Minorität von 4.5 Prozent aufgebracht wird. Der Umstand, daß bei der Kategorie der fixierbaren, aber tatsächli ch nicht fixierten, sondern neu veranlagten Steuern verhältnismäßig größere Steuergrundlage,n veranlagt werden und däß der Anteil dieser Kategorie an Ertrag verhältnismäßig größer ist, befestigt unser« Überzeugung, daß die Steuerfixierung auf idr.e großen Massen allgemein einen günstigen Einfluß ausübt, was freilich an der Tatsache n.chts ändert, daß die Steuerfixieruntg große Mißverhältnisse hervorrufen kann. Zur Korrigiert!ng dieser Möglichkeit stellen allerdings die gesetzlichen Mittel zur Verfügung: das Künd igungsrecht -steht sowohl dem Steuerzahler' als auch dem Fiskus zu. Wichtiges Interesse knüpft sich daran, daß die Steuerbehörden gemäß dem Wortlaut und dein Geiste der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Steuerfixierung de Gesuche für eine Neu Veranlagung der Steuerbasis mit der gewohnten großen Objektivität behandeln. Die Kammer erklärt von Fall zu Fall, daß zum Gesuche ein regelrechtes Steuerbekenntnis beIzulegen ist und macht die Parteien darauf aufmerksam, daß» nur in sehr begründeten Fällen ein Antra,g auf Änderung des Rechtsverhältnisses der Fixierung am Platze ist. Falls aber tatsächlich wichtige objektive Gründe eine neue Steuerveranlagung rechtfertigen, so ist die Intention der bestehenden Verordnungen die, daß die neue Veranlagung auf Grund der neuen Gesichtspunkte geschehen soll. Die kleiner. Existenzen, die eines Schutzes bedürfen, sind oft nicht fähig, ein zahlenmäßig genaues Steuerbekenntnis zu geben. Gemäß den Verordnungen ist es ln solchen Fällen genügend, wenn der Steuerpflichtige die Quellen seines Einkommens genau umschreibt und auf diejenigen Momente hin weist, auf Grund deren das in Frage kommende Einkommen genau geschätzt werden kann. Bei einem elastischen Steuerfixieru ngssys tem und unter Mitwirkung von verständnisinnigen Behörden — die bei uns in der Tat gegeben ist —, wird das in der Steuerfixierung selber liegende Petrifizieruagsmoment weniger fühlbar. Auch die ansteigende Last der Steuer»