Schul- und Kirchen-Bote, 1879 (Jahrgang 14, nr. 1-12)

1879-07-01 / nr. 7

4 Schul- m Kirchen-Bote. Herausgeber: Franz Schert, ev. Pfarrer in Hebeldorf. Verleger: Julius Spreer (S. Filtsch’sche Buchhandlung), Hermannstadt. a Hermannsindt, 1. Juli 1879. Dieses Blatt erscheint monatlich einmal in 11a —2 Bogen starken Heften. Pränumerationspfeis : ganzz jährlich 2 fl. 40 fl. — Mittheilungen, deren Veröffentlichung im „Boten“ gewünscht wird, sind an den Herausgeber (legte Post Mediarch), Pränumerationsgelder ausschließlich an den Verleger zu Leiten. Inhalt. In Angelegenheit der Abschaffung des für die Lehramtskandiraten Hinsichtlich der theolo­­gischen Prüfung bestehenden Prüfungszwanges, — Erklärung des Stadtpfarrers Samuel Traugott Schiel zu dem vor das Kronstädter Presbyterium gebrachten Antrag zur Abänderung der Prüfungsnorm für die akademischen Kandidaten des Lehramtes in den Schulen und Kirchen unserer ev. Landeskirche A. B.— Die Verordnung des Unterrichtsministerde an die Schulin­­spektoren. — Nachrichten. — Literatur. — Kleine Mittheilungen. — Lesefrüchte. ‚In Angelegenheit der Abschaffung des für die Lehramtskandidaten hinsichtlich der theologischen Prüfung bestehenden Prüfungszwanges wurde nachstehendes Gutachten dem Kronstädter ev. Presbyterium vorgelegt . Löbliches Presbyterium! Noch unterm 17. Dezember 1874 hatte das Löbliche Presbyterium eine Kom­mission, bestehend aus den beiden Gefertigten und dem seither verstorbenen Nestor Fr. £affel, niedergelegt, um eine „motivirte Vorlage über die verfassungsmäßige Änderung der die Prüfung der Kandidaten der Theologie und des Lehramtes der treffenden Paragraphen unserer Kirchenverfassung“ auszuarbeiten. Die Kommission hat diese aus der Feder Fr. Laffel’8 getroffene Vorlage am 8. Dezember 1875 ge­­macht und darin, der allgemein gehaltenen Aufgabe entsprechend, nach vorausgerehh­ter ausführlicher Begründung, die drei Anträge gestellt : 1. Die Bestimmungen unserer Kirchenverfassung über die Prüfung und An­­stellung der Kandidaten sollen bezüglich einer richtigeren und genaueren Styliserung einer Revision unterzogen werden.­­ 2.Die Kandidaten sollen zu eingehendem,mit dem Besuch eines pädagogischen Seminars verbundenen Studium und zu einer schriftlichen und mündlichen Prüfung aus der Pädagogik verpflichtet werden. Z.Zu einem geistlichen Amte,soll,sowie bisher,auch künftig niemand ge­­langen können,der nicht zuvor in einem­ Schulamte gedient hat.Dagegen soll den Lehramtskandidaten der Nachweis theologischer Studien erlassen und es den­selben­ freigestellt werden­,ob u­nd wann sie nach der Lehramtsprüfung auch die theologische Prüfung ablegen wollen. Das Löbl.Presbyterium hat alle drei Anträge angenommen und im Wege des Löbl.Bezirkskonsistoriums dem Hochlöbl.Landeskonsistorium zur Veranlassung der verfassungsmäßigen Vorbereitung fü­r die Landeskirchenversammlung unterbreitet,Hoch­­dasselbe hat aber unterm 17.Mai 1877 die Anträgehieher zurückgeleitet mit der L­HA XIV. Jahrgang.­­ 13 - 7

Next