Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1850 (Jahrgang 60, nr. 1-102)

1850-06-03 / nr. 87

Natürlich ist dasjenige,was in den einzelnen Klassen gefordert werd nach dem Maßstabe bemessen der in den einzelnen Discipli­­nen für die gesammte Gymnasialbildung als der richtige angesehen wird. Diesem gemäß finden wir in den 4 Klassen des Untergymna­­siums folgende Unterrichtsmaterialien und zwar I. in der I. Stoffe, deren Schüler in dem 10. Lebensjahre stehen, außer dem Lateinischen und der Muttersprach­­ungslehre und der Naturgesich­te, in der Geographie und Gescichte: Zopische Geographie der­ ganzen Erde — Hauptpunkte der politischen Geographie als Grundlage des geschichtlichen Unterrichts — in der Mathematik: Ergänzung zu den 4 Epecies und zu den Vrüden; Decimalbrüche. 1. in der II. Klasse, deren Schüler im 14. Lebensjahre stehen, außerdem Lateinischen und der Muttersprache in der Geographie und Geschichte: alte Geschichte bis 476 n. Chr. mit vorangehender Geo­­graphie jedes in der Geschichte vorkommenden Landes — in der Ma­­thematik, Proportion, Negeldeth­ mit ihren verschiedenen Anwendungen, Maßkunde­nc. Großen: Bestimmung und Berechnung der drei- und mehrseitigen Figuren, Verwandlung und Sheilung derselben, Bestim­­mung der Gestalt der Dreiede — in der Maturgescichte :: Zeologie der Krestaziten, Insekten x. und Botanik. II: in der II. S­taffe, deren Schüler im 12. Lebensjahre fe­ben, außer der Muttersprache — im Lateinischen: Kasuslehre und Urberlegung aus Corn. Nepos, so dab bei Swecentlichen Etunden der größere Theil dieses Schriftstellers in der Klasse gelesen, werden fet — im Griechischen: Regelmäßige Sormenlehre mit Ausflug der Verba ii­tus und Ueberfegung aus dem Lesebuche — in der Ge­­shigte: Mittlere Geschichte und österreichische Geschichte mit Berück­sichtigung der Hauptpunkte der allgemeinen Geschichte bis zum weils­­phärischen Frieden — in der Mathematik: 4 Epected in Buchlaben Klammern, Potenziren, Quadrat: und Kubiswurzeln, Permutationen, Kombinationen — außerdem Anschauungslehre und Physis. EV. in der IV. Stoffe, deren Schüler im: 48. : Lebendjahre fies­sen, im lateinischen Modustehre, Caesar bellum gallicum — im Griechhsschen in. Verdica in ps, das MWichrigste der unregelmäßigen Sterionen — in der Geschihhre und. Geographie: :Fortlegung und­ Schluß der öftere. Geschichte, zustammensteh­ende Wiederholung und Ergänzung der politschen Geographie, populäre Vaterlandstunde­n. im der Polik: Gleichgewicht und Bewegung, Araftis, Optik, Magnes­tismus, Elektriciät, Hauptpunkte der Astronomie und physische­­ Geo­­graphie — außerdem Muttersprache. und Mathematik, «Fortfegung folgt.) Klausenburg, 25. Mai. Auf Anordnung unseres verehrten KHeren 3 Uhr mehrere weniger gravirte politische Vers­brecher Theild gegen Never, theil3 aber gegen Bürgschaft daß sich selben bis zur beendeten Untersuchung nicht aus Klausenburg entfernen würden, ihrer Haft entlassen. — Die Freude der in Urban bedauert habe, dem edlen Zuge seines Herzens nicht folgen, und noch mehrere politische Verbrecher dieses den Zeugen nicht gestatten wollte. — Der deutsch­rechtliche daher das Gefeg auch zur Vorliebe gegen diesen Unfug eine Vers­chaftung eingeführt, und der Nugen zeigt bafü­rte S Inculpaten weit früher ein sich aufridriges Geständniß ablegen, als solche welche auf­ freiem Zuße untersucht hersehen, daß die unabhängig abgehörten Zeugen doch dasselbe Resul­­tat herstellen, ‚und eine Strafe herbeiführen werden, neben welcher der Untersuchungsarrest als ein nngloses, selbst verschuldetes Uebel da stände. — Aus diesem Grunde it selbst in allen der freiesten Initie­tutionen fr­ erfreuenden Staaten, als Nordamerika, England, Frank­reich und einem großen Theil Deutschlands für­ in Untersuchung stei­bende Individuen ein sehr strenger Haft und Absonderung von aller andern Personen, — nämlich das sogenannte Zellensystem — ein­geführt und vorgeschrieben. — It nun aber eine so strenge Abson­­derung und Haft fon für solche Personen erforderlich welche si­eeir­nes gemeinen Verbrechens schuldig gemacht haben, so gilt dies um­so mehr von politischen Verbrechern,, denn nirgends werden sich häufiger Collusinen der Zeugen ergeben, als bei dieser Art von Verbrechen, und man müchte jedes Gericht bedauern, welches­ dur­ctr enge Haft keinselben nit vorbeugen, und auf diese Art sein erhabenes Ziel Wahrheit zu erforsigen, nicht erreichen könnte. 2 Mien. Der „Observatore Zriestino“ theilt den Inhalt der Dank­­sprift mit, welche die Werfenreputation von XTriest bei der Abschiedtaucheng Sr. Dajıkat dem Kaiser überreichte. Es wird darin auf die Uebel der Ent­­werchung ‚des Papiergeldes hingewiesen, und dringend gebeten, über die von den­­ Vertrauenemännern vorgeschlagenen Mairegeln einen­ Befepluß­ zu­­ faffen.­­MWien, 24. Mai. Von einer gewissen. Seite her werten alle Künfe der Dialektit in Anwendung gebracht, um mindestens scheinbar den Beweis dere zu steh­en, daß der Weg, den die Regierung dem Kronlante , ‚Ungarn gegenüber seit der Katatrophe von Bilagos verfolge, ein Herfehlter, nicht zum Ziele füh­ sender sei. Man behauptet , vie Regierung habe sein Recht vorzugeben, wie sie wirklich vorgebt, Ungarn sei sein „erobertes Land," nur eine Insurrestion wäre daselbst­ niedergekämpft, der­­„früher geiegliche Zustand des Kanzes jedoch gerettet“ worden. Im dieser gänzlich haltlosen Argumentation ‚scheint der Er­­klärungsgrund der Renitenz gegen die Intentionen des Ministeriums zu liegen, welcher fr­eie Hüfte der sogenannten, magyarifgen­ Inteligenz seit Kurzem wieder ohne Nacpalt hingibt, Ungarn aber ist in Bezug auf die Sonderfü­l­­lung, welche es in den verflossenen zwei Jahren sa fhmäßlich mitbrauchte, mwistih ein unterworfenes Land. Diese Sonderstellung stand der Personal­­union sehr nahe, und überfäh­rt bei Weitem die Grenze einer blos administrati­­ven Sonderung. Der gefegliche Zufand, der aber wieder herzustellen ist, und in der That auf wieder­hergesteit worden, ist die pragmatische Sanf­­tion, die Gemeinsamfett­­er Regierung, die Einheit der Monarchie. — Wenn die pragmatische Santtion den Staatsbürgern aller Provinzen vielseits und jenseits ver. Leitha gleiche Pflichten auferlegt, so ist in der That nicht abzu­­­reden, warum vier Nechte, die aus diesen Pflichten si ableiten, verschiedene sein solen, warum­ der Umstand, daß Ungarn dur ahı hundert Jahre zwei Jahrhunderte hinter den Anforderungen der Civiliation zurücklieb, Brand genug sein foßte, die Berfehtmelzung des altungarischen mit dem neuösterreichfischen Standerechte zu verhindern. Komme in Ungarn eine geregelte Verwaltung zu Stande, heilt 65 die Wohlthaten einer freisinnigen, von Anforderungen der Zeit genügenden Berfaffung mit den übrigen Kronländern, so find­ es weshalb wo­ nit zu „einem­ geographischen Begriffe” herab, sondern er behauptet gar denselben Rang und ganz eineselbe Stellung, welche ihm als ein unabtrennbarer Bestanztheil der Monargie zusommen. So lange die außerungarisch-österreich­­ischen Provinzen keine B Verfassung hatten, war der Stolz der Magyaren auf ihre, wenn auch morfih gewordene Bertoffung ein natürlicher, die „Liebesworbes nen“ Hatten. Berechtigung. " Jene "waren Unterthanen, viele, wenigstens eine Karte derselben, freie. Staatsbürger. Fortan­ fällt­ dieser Unterschied weg, 109« zu also, dieses Drängen­­ um eine. Sondersteiung.*: Was follen die Bürger ein und desselben Staates mit zwei. Berfoffungen, was ‚die Katholiken mit zwei Päpsten * Das größere oder Heinere Maß von, Treigen­, das einem Volke ger­währt werden kann, if bedingt durch die Bildungenufe, auf welcher sich das­selbe befindet. In diese Annapıne unbezweifelt richtig, so hat sich die Bewölfe­­sung Ungarns wahrlich nicht zu beklagen, daß die Verfassung v. A. Mür, das seioft feierlich publigirt wurde. Die Grenzen derfriben­­ sind seinesfalls zu­ eng gesteckt, einzelne Velimmungen deuten auf Modifikationen hin, mittelst melden man den „eigenthümlichen Landesverhältnissen“ Rechnung zu tragen gefonnen ft. Diese Berückfistigung, diese Konzessionen dürfen jedoch nicht zum Nach­­thelfe der Übrigen treugebliebenen Kronlä­nder zu weit, nicht so weit ausgespon­­nen werden, als es­ im­ Wunsch der Stmmführer, magyarischer Parteiichatti« sungen liegt, die seinen Moment zögern­ würden, das Dl­roy v. A. März als unvereinbar mit den Wünschen der Nation in Bezug auf ungarische Verhält­­nie für ein politisches Winter zu erklären. Die Klagen Über die Unmöglig­­keit In Ungarn eine Rechtsgleichheit einzuführen und fernhalten, welche mit den Übrigen Provinzen, homogen:­is, die Berufungen auf das Gefühl der ungart­­(cen Nation in seiner Totalität,­ das jeder Neuerung, auf organisatorischeng Wiege, jeder Sängelung durch Eindringlinge, wie man die nicht im Lande ges Obersten fion wit den Oberst baut, v. und Militär: Distrifts- Kommandanten Carl von heute Nachmittags ten Arrestanten, war groß, und theilhaftig &bungsrichter Kriminalbew­is den Personen machen eines und doch ist mehr zu follte Können, ich bin oder weniger für sich gewinnen? der Aufhaus Freiheit gefrg­­Gnadenaftes Urban, fest überzeugt,­­daß zur Vermeidung der entziehen, wenn man ihm die Verhaftung 63 den Snculpaten vergönnt es war: Kerr vors­cie­­ge: hat — Allein man würde dem Unterfus der unentbehrlichsten Mittel zur Wahrheitserforschung fast ausschließlich auf die Aussagen der Zeugen Colla­ fragli­­sein, alle Künste der Intrigue, Verstellung und Beziehung anzuwenden, um die Mic­het befonders darın, daß werden, indem fie in

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