Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1850 (Jahrgang 60, nr. 108-206)
1850-10-23 / nr. 168
U--168. Erscheint wörben tl.4mal, Montaxi«Mittwoch-Freistag u.Sanntag.Kosket füt tasbalber.ib1-4fl.,daz Vierteljahr 2fl.,den Monat 40kr..5!iit Postversendung halbjähr.4fl.30kr., Vierteljahr.2fl.20kr.· Hermannstadtant LI Oktober Siebenbürger Bote. Inserate aller Art werden in der ©. Hofmeister' schen Buihbands angenommen. Das einmalige Einladen einer einspaltigen Wetitzeile fortet 3 ff., für eine zweite und dritte Wiederholung 2tr.ce.M. « — » _ an der «Wadowice,Bochnia, Amtlicher TheiL Nr. 24766 C. M. G 1850. Verwaltung Kundmachung. Im Nachhange zu der Kundmachung vom 18. September 3. 21204 C. M. G. über die Bestimmung und den Wirkungskreis der mit dem hohen Justizministerial-Erlasse vom 10. Sept. 1._3., 3. 9935, bestellten Obergerichte - Commission für das Kronland Siebenbürgen (mit Ausnahme des Sachsenlandes) wird allgemein bekannt gegeben, das Die f. f. Obergerichts-Commission mit dem heutigen Tage zu Hermannstadt ihre Wirksamkeit beginne, daher sich von heute an Jedermann in Ausgelegenheiten, welche dem Wirkungstreffe dieser F. E. Oberbehörde zugewiesen sind, an Dieselben zu wenden habe. Hermannstadt, am 18. Oktober 1850. Im Auftrage des im Dienste abwesenden Heren Gouverneurs, Kalliany, 5Mt. In Gemäßen der Allerhöchsten Entfehclierung vom 29. Sept. 1850 werden nachstehende Bestimmungen über die Einrichtungen der politischen Königreiche Galizien und Lodomerien mit den Herzogthümern Auschwig und Zator und dem Großherzogthume Krakau erlassen und zur allgemeinen Kenntniß gebracht.An der Spitze der Verwaltung eht der Statthalter,t welcher in Lemberg seinen Sig hat. Das Personale,»welches unter seiner Leitung und Verantwortung —die Verwaltung-geschäfte zu besorgen Leere ,«bestehltem so eine so entsprechendett Zahl von Statthaltereiräthen, beamten. II. In administrativer Beziehung wird das Kronland Galizien in drei Regierungsbezirke eingetheilt, welche von ihren Hauptorten : Lemberg, Krakau und Stanislau die Namen führen. Das Regierungsebiet von Krakau umfaßt das Land von den Karpathen bis zur Weichsels und bis zum FlußgebieteM daneben das Gebiet des Groherzogthums Krakau, und die ehemaligen Kreise von ander, Iaslo, Tarnow, und Nieszow sammt einig Theilen des Sanofer und Przemysler Kräfer. “ Das Lemberger Regierungsgebiet begreift in sich „die bisherigen Kreise von Przemysl, Zolkiew, Lemberg, Sanof und Sambor mit einem Theile des Steyer, der Zloczower und des Brzezaner Kreises. Die übrigen Theile der legtgenannten drei Kreise, dann der Tarnopoler, Grortfower, Stanislauer und Kolomener Kreis bilden das Regierungsblatt von Stanislau. · ·· » ll.Die Verwaltung der Regierungsgebiete leitet ein Regierungs- Präsident,welch em als Stellvertreter ein Statthaltereirath,·dann·eine entsprechende Zahl von Kreisräthe1,Concipisten und Manipulationsbeamten beiegeben so wird.Die Regierungs-Präsidenten·sind·in ihrer dienstlichen Stellrng dem Statthalter untergeordnet Die nähern·Bestimmungen über die Fälle und Modalitäten, in welchen der ‚unmittelbare Geschäftsverkehr zwischen denselben und den Dinitterien einzutreten hat, werden theils duch die’ bereits bestehende Instruktion für die polistischen Behörden, theils durch besondere Anordnungen festgestellt. IV. Die Regierungsgebiete werden in Bezirkshauptmannschaften gestheilt. “Die beigeschlossenen Uebersichten zeigen, welche Bezirkshaupt: Bye in jedem einzelnen Regierungsbezirke bestehen, und welche Gerichtöegiffe sie im sich schließen. I . V.Die Verwaltung der Bezirkshauptmannschaft leitet der Bezirks·hauptmann,welcher unmittelbar demegierungs-Präsidenten untergeordnet ist,und welchem zur Besorgung der Geschäfte,Bezirks-Commissare und ein Sekretär für»den«"Manipulationsdienst beigegeben sind.Die «Bezirkshauptmannschaft"bildet in der Regel die·eeste Instanz in alle politischen Angelegenheiten ihres Verwaltungsgebietes. ONE Der Statthalterei, den Regierungen und Beiufshauptmannschaften wird die nöthige Dienerschaft beigegeben, als Vergütung für Amtliche Reifen innerhalb der Verwaltungsgebietes ein Reisepauschale, und sie Die Besorgung der eg , insofern nicht durch Zusweisung verfügbarer Beamten dem Bedürfnisse abgeholfen wird, sowie für Beleuchtung, PDOHEIBUG und sonstige Kanzleierfordernisse eine Kanzeleipauschale angewiesen. Bei amtlichen Reifen außerhalb des Verwaltungsgebietes steht den Beamten der vorgenannten Behörden der ihrer Dienstesklasse entsprechende Anspruch auf Diäten. Reifekostenvergütung zur politischen Verwaltungsbehörden sind für die gesammte Geschäftsführung verantwortlich, die Aufträge und Anordnungen der vorgefegten Stellen genau und fehleinig zu vollziehen. Durch wiederholte man sich von dem Zustande und dergeregelten Verwaltung des ihnen anvertrauten Amtsgebietes zu überzeugen und Vorgefegten zu erstatten. Das unterstehende Personale, so ange nicht eine andere Verfügung von der höhern Behörde erfolgt. Die Stelle des Statthalters von dem ersten Statthaltereirathe. Die Stelle des Regierungs-Präsidenten von dem jeder Regierung beigegebenen Statthaltereirathe und jene des Bezirkshauptmannes von dem am Amtssie befindlichen, im Range ältesten Bezirks-Commissär versehen. IX. Die Organe der politischen Verwaltung haben bei ihrer Geschäftsführung die bestehenden Gefege und Verordnungen sich gegenwärtig zu halten und die Weisungen zu beobachten, welche ihnen von den onen zufo aie näheren Bestimmungen über die Geschäftshindlung und die Amtsinstruktion. ‚X: Die politische Verwaltung gehört zunörderst in den Bereich des Ministeriums des Innern, nächst alle, in den Wirkungskreis Ministeriums einschlagenden Angelegenheiten, von den zum Geschäftsbereiche anderer Ministerien geshörigen ,aber. jene zu, welche, politischen Behörden legteren Zweigen der menstellung statistischer öffentlichen Daten, der in und Herstellung Durch in Dieses im Einvernehmen mit dem le find verpflichtet, Die worliber ihnen die Amtsinstruktion näher festzulegendem Grenzen zusteht, Anordnungen künstlich und ungeräumt zu vorstehen, und die ihm übertragenen Geschäfte nach den Weisungen der Amtsvorsteher zu behandeln. VII. In Verhinderungsfällen wird so ferne dafür nicht besondere, die allgemeinen gejeglichen Normen oder durch Ministerium des Innern xengefegten Behörden in besonderer Aufträgen oder in eigenen Ins über die Dienstliche Stellung der politischen Verwalt von den betreffenden Ministerien unmittelbar abhängige Organe befteit sind, den zur Besorgung übertragen werden. In den Verwaltung haben die politischen Beamten insoweit einzuschreiten und mitzuwirken, als es ihnen durch die Weisungen und Instruktionen auferlegt oder zugestanden wird, welche von den betreffenden Ministerien schaffen werden. XI. Zur Wirksamkeit der politischen Behörden gehört überhaupt die Sorge für die Kundmachung und Vorsiehung der Gefege, und für die Aufrechthaltung der Sicherheit, öffentlichen Ordnung und Ruhe im Umfange ihres Amtsgebietes. XI. Insbesondere umfaßt der Wirkungskreis der politischen Organe die Evidenzhaltung der Bevölkerung, Die Erhebung Die Ueberwachung Der Daher zusamd Zusamsbarts-, Eher und Sterberegister, die Mitwirkung zur Ergänzung, Verpflegung und Einquartigung des Heeres, das Vorspann-, Bap-, Heimats- und Femdenunwesen, die Verwendung der Gensd’armerie und sonstigen Wachkörper, die Gewerbes ımnd' Handelssachen, das Sanitätswesen, die Heberswachung der Gemeindeartgelegenheiten und aller die Ortspolizei betrefffenden Mnstalten und Bittere “die Kirchen, Schuß und Stiftungssachen, die Oberaufsicht über die Wohlthätigkeits- und Humanistätsanstalten und öffentlichen Institute, Die Verwaltung der Gefängnisse, die Ueberwachung der Presse und Association, die Sorge efvidenzhaltung der Reichslnden und für die Erhalte der Land- und Maflerstragen, die Mitwirkung bei der Bemessung, Eins hebung und Abschreibung der Direkten Steuern, die Landes-Kuftursachen, die Privilegiertangelegenheiten, die Einflußnahme bei der Erpropriation, bei Streitigkeiten über Wasserrechte und Bauten, und die Verfassung, der Voranschläge für die politische Verwaltung und für die Staatsausstalten ihres Amtsgebietes. ·· ER 23 XI. Die Durchführung der Organisation der politischen Verwaltung des Kronlandes Galizien wird einer besonderen, dem Ministerium des Innern unterstehenden Organifirunge-Kommission unter der Leitung » oneipisten und Manipulation dERBE · . , die VIE Die Vorsteher aatungsorgane enthält der über alle wichtigeren Vorkommnisse Bericht am i Disciplinargewalt an ift strengstens_ verpflichtet, ihre Dienstlichen Den politischen Behörden stehen er> _ _ L h Rn il