Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1852 (Jahrgang 62, nr. 1-103)

1852-01-26 / nr. 15

+ " * + - - . - . ; RN 15. Erscheint wöchentlich; 4 mal, Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag. Kostet für 40 fl. Mit Postversendung halbjährig 5 fl., vierteljährig 2 fl. 40 Fl. Auferate aller Art werden in der von Hochmeister’schen U « Buchhandlung angenommen. das halbe Jahr 4 fl., das Das einmalige Ginrüden Vierteljahr 2 fl., den Monat + einer einspaltigen Petitzeile fortet 3 Fr., für eine zweite und dritte Wiederholung 2. EM. Hermannstadt am 26. Jänner, 1852. ««·­ ­ © Herman­nstadt,25.Jänner.Unter den Bestrebungen,die von «der Revolution geschlagen­en un den zu heilen,nimmt ein Unternehmen «­die öffentliche Aufmerksamkeit in Anspruch,welches bei seiner geräusch­­­losen Versolgun­g zu äußerst erheblichen­ Resu­ltaten geführt ha­t,und welches zugleich ein erfreulicher Beweiß dafür ist, wie sich Die sächsischen ‚ Nationall und Glaubensgenossen der Solidarität ihrer Interessen auch „ über Die engen Grenzen des Sachenlandes hinaus voll­ommen bewußt sind, der Menschenfreundlichkeit und Nächstenliebe nicht zu vergeffen, von­ welchen dasselbe zugleich ein glänzendes Zeugniß gibt. Wir mei­­nen hier die von dem Augenarzt Heren Doctor Kaft und von Seiner MWohle­rwürden dem Giefeld-Auer Pfarrer, Heren Johann Schul­­ler, im Mittel der sächsischen und protestantischen Glaubensgenossen eingeleiteten Sammlungen zum Behufe des Wiederaufbaues und zur Unterftügung der, während des­ barbarischen Nebenfalls von Enged ebenfalls zerstörten, evangelisch-sächflichen Schule daselbst. Das Resultat dieser Sammlungen ist, wie gesagt, für unsere Verhältnisse ein erhebliches zu nennen; der legte Ausweis in Nr. 10 des Intelligenzblattes zum Siebenbürger Boten zeigt bereits die einges­tangenen Summe im Betrage von 1001 fl. 3 fr. EM. — Die be­lobten Herren Sammler­s geben sich aber der Hoffnung, die Unterftügungs­­summe noch höher aufzubringen, um so zuversichtlicher Hin, als ihnen auch mehreren Kreisen des Sachsenlandes noch Beiträge in Aussicht gestellt worden sind. Segen möge sein bei diesem Löblichen Unterneh­­men, Segen ruhen auf den Unternehmern und Jedem, der Hand mit angelegt Hat zum Wiederaufbau und zur Unterftügung der Enge der evangelischstächstischen Schule­­ , i­ n « Sauland. Wien, 15. Jänner. Gestern war seine Sigung des Zollfongref­­fes, weil die zur Beschleunigung der Verhandlungen niedergefegten Suchs - Kommissionen den ganzen Tag zu ihren Arbeiten benügten. Heute wer­­den die Resultate derselben der Versammlung vorgelegt. Es wird und bei dieser Gelegenheit versichert, daß der 8. 9 des ersten Theiles bed - Entwurfes, welcher von den Monopolen handelt, wesentliche Berände­­­­rungen erleiden werde, ja man spricht sogar, daß der österreichische Bes­vollmäctigte die Erklärung abgegeben habe, daß die kaiserliche Negie­­rung nicht abgeneigt wäre, diesen Paragraph ganz aufzulasfen, sobald die im zweiten Theile des Entwurfes enthaltenen Bestimmungen in Er­­füllung gegangen wären. — Zugleich wird mir mitgetheilt, daß man in Wien eine Einladung des preußischen Gabinetts erwarte, Die Zollfonfes­zenzen in Berlin zu befinden. Graf Arnim sol bereits eine Erklärung abgegeben haben, die einen solchen Schritt der königl. Regierung für ziemlich gewiß halten läß.. Man glaubt, daß Oesterreich eine solche Gelegenheit nicht vorüber gehen lassen werde, um auch in Berlin für die Opportunität seiner Vorschläge zu wirken. — Hannover hat sich bis jegt bei den Verhandlungen des Zollfangreises ziemlich passiv vers­chalten, dagegen gelten Baiern, Sachsen und Kurhesren für warme An­­­hänger der österreichischen Propositionen. Wien, 16. Jänner. Die im Auftrage Sr. Maj. des Kaisers nach dem Norden Ungarns entsendete Hilfskommission hat Sorge ges­tragen, daß einzelnen Landleuten, welche das zur Aussaat bestimmte Getreide als Nahrung verwendeten, Aussaatgetreide verabfolgt werden kann. — Die im lomb. venet. Königreiche mit 30. v. M. außer Cours gefegten Sedhsfreuzerftüde, fließen bereits in die hiesigen Kaffen zurück. Gestern sind für zwei Millionen Gulden derlei Münzen aus Mailand hier eingetroffen und werden auch schon im Kleinverkehr sichtbar.­­— Wertheimers Geschäftsbericht schreibt: Bei nun erfolgter Aus­nahme des öfterr.stard. Handelsvertrages von Seite der piemontesischen Deputirtenkammer stehen wir nicht Länger an, diesen Traftat als eine hochwichtige Errungenschaft — fon vom kommerziellen Standpunkt aus — zu begrüßen. Die Gleichstellung mit den begünstigsten Staaten gewährt unserer Industrie herabgefegte Eingangszölle, die sich bei manc­hen Artikeln, wie Dum­cailleriee und Sattlerarbeit, um mehr als die Hälfte dadurch verringern. Noch erfreulichere­ Aussichten gibt die Kons­­­ention wegen des Schmuggels, welcher übrigens an der ital. Grenze bereits in starrer Abnahme begriffen is. Hiezu tritt nun auch die vers «besserte Poschifffahrt,welche bei Hebung der Versendungen die Fracht von Triest und Venedig nach Mailand ausL.6perme­trischenCtr. ermäßigen läßt. Wien,17.Jan.Die Bevollmächtigten zur österreichisch-deutschen Zoll-Konsums versam­melten­ sich heu­te w­ieder zu ein­er Sitzu­ng. — Der bisherige Gesandte Oesterreichh in Kurhessen, Hr. Graf v. Hartig, wird in einigen Tagen hier eintreffen, und sich sodann auf seinen neuen Posten am Königl. Hofe zu Kopenhagen begeben. — Die & 3. €. meldet: Um den Bedarf an Scheidemünzen decken zu können, hat das E f. Münzamt vielfach Verträge wegen Kupferb­es­serungen abgeschlossen, die Maschinen des Instituts arbeiten fortwähe­rend an Erzeugung von Scheidegeld, welches in die Kronländer vers­pendet wird. —·Die „Defterr. Korresp.“ bespricht in einem längeren Artikel die Grundzüge der auf telegraphischem Wege bekannt gewordenen neuen französischen Verfafsung. „Der Hauptgedanke,” heißt es darin, welcher dieser Verfafsung zum Grunde liegt, besteht wesentlich darin, unter gleich­­zeitiger Herstellung von Einrichtungen, welche den in Frankreich seit mehr als einem halben Jahrhundert in Gebrauch stehenden Formen analog sind, die Leidenschaft und das Spiel eines ungerechtfertigten Ehrgeizes m­öglichst von dem Bereiche des öffentlichen Lebens auszus­­chließen. Aus diesem Grunde hat sich der Präsdent die Initiative in der Gefeggebung vorbehalten. Er weiß, daß nichts den parlamentarischen Parteien fäirere Gewalt zu verleihen im Stande ft, als das unbeschränkte Recht­, störende, mit den praktischen Bedürfnissen des Landes nicht in Medereinstimmung stehende Anträge auf die Zris bnne zu bringen. Andererseits liegt es jedenfalls der Staatsgewalt sehr nahe, zu erkennen, ob und in welcher Art eine Veränderung der bes­­tehenden­ Gereggebung dem Lande Noth t­at. Die Anregungen hierzu gehen von­ den berufenen Organen der Administration aus, und der aus 150 ansgezeichneten Kapacitäten des Landes gewählte Staatsrath ist bestimmt die Geiegesentwürfe zu befriedigender Reife zu bringen, so daß sie schon in einem höheren Grade der Vollendung dem Geh­a bcihen Körper vorgelegt werden können. In weiteres Mittel, wodurch parla­­mentarische Verhandlungen die Leidenshafen künftlich aufregen und wach erhalten, liegt in der unbeschränkten Oeffentlichkeit derselben, indem das kaum gesprochene, oft leidenschaftsvolle und nicht einmal zu­r Sache gehörige Wort auf den Flügeln einer geschäftigen P­resse weit in das Land hinausgetragen wird, um nicht selten Aufregung, Unzufriedenheit und Mißstimmung zu erzeugen. In dieser Beziehung können wir es nur durchaus angemessen finden, daß die Oeffentlichkeit der Verhand­­lungen des gefeggebenden Körpers dahin beschränkt ward, daß nur pros­tofollarische Auszüge darüber veröffentlicht werden sollen, welche­ zwar nicht dDR ® zeigende Beiwert, aber jedenfalls und in selbem Umfange den wahren Gehalt der Erörterung wiederzugeben bestimmt sind. 7 Se. E E.*apostolische Majestät finden bezüglich der Anwendung des 4. Kriegdartifeld mit a. h. Befehlsschreiben vom 12. d. M. anzuord­­nen, Daß die in diesem Artikel wider den bereits ausgesprochenen oder auf dem Ausbruche stehenden Aufrufe in Kriegs- oder Friedenszeiten verhängte Todesstrafe duch Pulver und Blei, auch außer dem stands­rechtlichen Verfahren durch ordentliches Kriegsrecht wider die Urheber und Rädelsführer eines meuterlschen Komplotes in Friedenszeiten in Anwendung gebracht werden könne, wenn hieraus für den Dienst ein wichtiger Nacktheit entstanden ist, oder zu besorgen war, oder aus sün­­ftigen Rücksichten ein schnell­ abschredtendes Beispiel für nöthig erkannt wird. Wäre bei einer entstandenen Meuterei auch nur von einem der Meuterer an den Vorgefegten Hand angelegt, oder sich gegen ihn einer Waffe bedient worden, er mag dabei verlegt worden sein oder nicht, so it der Schuldige nach dem ersten Kriegsartikel zu bestrafen. ‚— Die „Prag. Ztg.“ von gestern enthält in dem nichtofficiellen Theile folgende Mittheilung: Gleich nach dem Erscheinen der allerh. Patente vom 31. Dez. v. 3. hat sich der Zweifel geltend gemacht, ob es bezüglich der ablösbaren Leitungen auch bei den Bestimmungen des allerh. Patents vom 4. März fein Verbleiben habe. Dieser Zweifel ent­­stand dadurch, daß in dem neuen Statute zwar von der Bestätigung, der billig zu entschädigenden, nicht aber von den abzulösenden Grundlasten die Rede ist. In­folge einer Anfrage wurde dieser Zweifel durch eine * . -

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