Siebenbürger Wochenblatt, 1840 (Jahrgang 4, nr. 1-104)
1840-04-20 / nr. 32
"Kronstad«t,denso.April Wie zuer gnädigster Bewilligung. W Siebenbürgen. Kronstadt, am 17. April. Es haben fs hier bedenkliche, entweder aus Muthwilsen oder böser Absicht geschmiedete Gerüchte über den zweifelhaften Gesundsheitszustand, in der benachbarten Moldau und das Lachgei verbreitet, welche in ängstlichen Gemüthern sehr leicht nachtheilige Rückwirkung auf unsern transalpinischen Handel äußern künnten. Wir fühlen uns demnach verpflichtet, alle Diese, wenn auch nur ganz entfernte Bedenklichkeiten, durch die und heute zugenommenen verläßlichen Nachrichten niederzuschlagen, vermöge welchen der Gesundheitszustand im Allgemeinen in der Moldau und Walachei, und insbesondere in Gallacz und Sbrailla vollkommen befriedigend it. Am rechten türkischen Donauufer herrscht noch immer die Pestfeinde, zwar nicht mehr. in jener Intensität, wie wir früher berichteten, aber dennoch sind Die Symptome von der Art, daß die Strenge der moldauischen und walachischen Vorsichtsmaßregeln gegen die Einschlepsung derselben sehr zu rechtfertigen sind, da noch immer frische Ortschaften Davon ergriffen werden, und neuerlich in Isekiu, Karametmatter, Mustamalin und Azisailer mehre Personen von diesem Hebel hingerafft wurden. — Das Frühlingswetter scheint sich endlich auch bei uns durch, freundliche Sonnenblide am Tage ankündigen zu wollen, obwohl die Nächte noch sehr Falt sind, und in der Nacht vom 14. auf den 15. sogar zwei Zoll hoher Schnee fiel. Der heutige Wochenmarkt war sehr lebhaft. Klausenburg, am 7.d. M. Nachmittag 4 Uhr ist in dem Comitatshause der obere Theil des Gefängnisses eingestürzt. Zum größten Glücke waren die Geangenen nur in den untern Gefängnissen, und es ist dabei sein Menschenleben zu Grund gegangen. Aus dem Erdelyi Hirado erfahren wir ebenfalls, daß der dortige Sattlermeister Anton Behr in seinem Weingarten auf dem Berge Brette eine Mineralquelle entdeckt habe, welche nach dem Ausspruche eines Kunstverständigen für ein Heilbad geeignet sein sol. Hr. Anton Behr ist demnach Willens eine förmliche Badesanstalt zu errichten, da das Wasser so reichhaltig hervorquillt, daß binnen 24 Stunden 100. Eimer geschöpft werden können. Ungarn. U. Allergnädigste Königl.Resolution in Betreff der ungarischen Sprache Im Namen Sr. F. FE. Apost. Maiestät unseres allergnädigsten Herren Herrn, dem Durchlauchtigsten Erzherzog, den Hochwürdigsten, Hochwürdigen, Ehrenhaften, Achtebaren und Hochmögenden, auch Hochmögenden und Vortrefflichen und Edlen, wie auch Welsen und Umzichtigen, des Erlauchten Königreichs Ungarn und der damit verbundenen Provinzen Herren Ständen, die entweder persönlich oder als Abgeordnete im Namen ihrer Principale zu dem gegenwärtigen, durch ob erwähnte f. f. Majestät gnädigst angesagten allgemeinen Reichstag versammelt sind, ist huldreich zu wissen zu geben: Ge geheiligte Majestät haben die Mittel, ‚welche zur stufenweisen Förderung der vaterländischen Sprache führen, und welche dur die Reichsstände in der Repräsentation am 31. Jänner I. $. unterbreitet wurden, mit der den Reichsständen bereits mehrmals erwiesenen, und von denselben auch dankbar anerkannten Huld und Gnade vernommen, und geruhsten zugleich, diese Mittel mit den nöthigen Vorsichtsmaßregeln, und mit der Art, wie selbe im Sinne des 7. Art. 1792 gefeglich beschaffen sein müssen, zu erschwägen, auch allergnädigst zu befehlen, daß den Reichesländen hierüber folgende Eröffnung mitgetheilt werde: Hinsichtlich defsen, daß die Erzherzoge des Allerhöchstregierenden Hauses in der ungarischen Sprache unterrichtet werden sollen, geruhen Se. Majestät Sich auf die königl. Resolution vom 16. April 1836 zu berufen, welche ganz im Sinne der von den Reichsständen ers mwähnten Gefege lautet; gestatten zugleich dasselbe, das in diesem Landtage hinsichtlich der Repräsentationen bereit aller gnädigst bewilligt wurde, auch den Juris« Dictionen, daß nämlich diese die Repräsentationen auch bloß in ungarischer Sprache unterbreiten dürfen. — Um ferner diese Allerhöchste Zuneigung zu den Wünschen der Reichsstände zu beweisen, geruhende. Majestät zu gestatten, daß die fünf Statthalterei nicht nur die Intimate, sondern auch die Circularien an alle Juriss Dictionen des Landes ungarisch ergeben haffe; ebenso follen auch Die geistlichen Behörden mit den weltlichen,