Siebenbürger Wochenblatt, 1840 (Jahrgang 4, nr. 1-104)

1840-04-27 / nr. 34

. . Kronstadt,den­­.April Mitallergnädigster Bewilligung. Siebenbürgen. Kronstadt, 25. April, Dem bei Gelegenheit der allerhöchsten Geburtstagfeier Sr. Majestät des Kaisers ausgeructen Militär haben der hiesige Stadt-Distrikts- Oberrichter Herr Johann Georg von Trautchens­feld und der Herr Stephan D. Cservenvodal­, Richter der griechischen Handelscompagnie, ersterer 30 fl. EM. und legterer .10 fl. EM. zur V­ertheilung an die Mannschaft verabreichen Lassen. — Der Winter scheint ung heuer durchaus nicht verlaffen zu wollen, es ist seit einigen Tage­r wieder Falt, und­ heute Nacht fiel beinahe Hand hoher Schnee. Mediafh. In dem drei Stunden von hier ent­­fernten Dorfe Bogaltfch Brad am 16. d. M. Feuer ab, und binnen zwei Stunden sind 23 Häuser durch das wüthende Element zerstört worden. Ungarn. . Breßburg Am 26. d. M. m wurde in der ges mischten Reichstagsfisung folgendes allergnädig­­stes Königl. Rescript hinsichtlich der gefeks­lichen Redefreiheit verlesen: Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, Apostolischer König von Ungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, von Galizien und Lodomerien, König der Lombardei, V­eredigs und Slyriens, Erz­­herzog von Oesterreich 72c. 2c. 2c., Durchlauchtigster Erzherzog, Brielgeliebter Oheim, Hochwürdigste, Hochs­würdige, Ehrenhafte, Achtbare und Hochmögende, auch Hochmögende und Vortreffliche und Edle, Weise und Umsichtige, Vielgeliebte und Getreue! Was Wir einst feierlich zusagten, daß Wir Unser vielgeliebtes Ungarn, und die dazu gehörigen Theile nach den Ger­­egen und althertümmlichen Gebräuchen regieren m wol­­len, das wollen Wir Laut Unserer Gerechtigkeit und Unserm feiten Vorfaße beständig beobachten. Nachdem Wir daher vernahmen, daß über die öffentliche Rede­­freiheit eine Besorgniß entstanden, welche eine Ursache der Verzögerung des Landtags sei, wollen Wir Euer Liebden und Euch Getreuen hiermit gnädig erklären, welche Gesinnung Wir hegen, um Beweise zur geben, wie aufrichtig Unser Wunsch it, die Nechte des Kö­nigs und des Randes, welche innigst verbunden sind, fortdauernd umverlegt zu erhalten. Wir wollen, daß die geiegliche öffentliche Redefreiheit, welche von der althergebrachten Konstitution selbst befraigt wird, so­­wohl den Yurisdictionen selbst, als auch jenen Indi­­viduen, welchen selbe gebührt, ungeschmählert und voll­kommen aufrech­t erhalten werde; dagegen brachte es Unsere strenge Regierungspflicht mit sich, daß Wir gegen solche Individuen, welche die Grenzen der gus­ten Ordnung mit, einer feindseligen Licenz überschrite­ten haben, im gehörigen Rechtswege von den betreff­­enden Gerichtsbehörden amtshandeln ließen. Som Wir imnigst überzeugt sind, daß die Wolfahrt des Landes, und selbst die Fundamentalgefege, am meisten dadurch), gefährdet werden, wenn die gefeliche Inder­pendenz des­ Gerichts angetastet wird, so verachten Wir es für eine der wichtigsten Negierungspflichten, fürzus­­ sorgen, daß jene gefetliche Independenz nicht beeinträch­­tigt werde; somit müssen Wir allc in Anbetracht der gegen gedachte Imdividuen gefällten Urtheilssprüche, diese gelegmäßige Autorität der Gerichtsbehörden auf­­recht­erhalten. — Da Wir indessen bloß des öffentlichen Wohles wegen Strenge handhaben, und geneigter sind, zur gehörigen Zeit zu verzeihen, statt Rache zu üben, so wollen Wir Em. Liebchen und Euch­ Getreue laut der Allerhöchst bewiesenen Huld und Gnade versichern, daß Wir auch dießfan­d­ung immer gleich bleiben wer­den. Denen Wir übrigens mit Unserer Ef. Huld und Gnade fortwährend gewogen verbleiben. Gegeben in Unserer Kaiserl. Residenzstadt Wien in Oesterreich, den 24. März 1840. In der am 24. d. M. abgehaltenen Reichstagst­eigung der Ständetafel wurden über ein an die hohe Magnatentafel in Betreff der Bürgerrechte der Suden abzusendendes Nunciumb die Berathung gepflogen. In derselben Sigung wurde ferner ein Repräsens­tationsentwurf in d­em­selben Sinne, und schloßfich andy der Gefegentwurf darüber folgendermaßen berathen und beschlossen: Hinsichtlich der jüdischen Glaubensgenossen wird verordnet: $. 1. Die Toleranztate wird abges­­chafft: $. 2. Unter der heiligen Krone Ungarns wers­t

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