Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)

1847-08-02 / nr. 61

595 Mökesch verliefen. Hiermit wäre auch diese mehr denn ein Vierteljahr gedauert­ habende Geschichte zu Ende, und manches aufgeregt gewesene Gemüth wieder be­­sänftigt. A­rzt. Domofos, 28. Juli. Heute gegen jed­e Uhr Abends haben und einige Millionen Heuschreden heimgesucht und halten hier Nachtquartier. Ein Bauernmann, melchen das Ungeziefer im Walde über­­rumpelte, sagte aus, daß die Heuschrecfen mehr denn einen Schuh he lagerten. Die zu uns genommenen dürften also 6108 ein reicher Vortrab sein, während die Hauptarmee noch zurüc­kf. — Wir haben nichts un­­terlassen um das Ungeziefer zu vertreiben. Es wurde geschoffen, getrommelt und ein wahrer Höllenlärm ver­­anstaltet, es half aber alles nichts, sie waren nicht fort­­zubringen. Unserm Rostrauch haben wir es einzig und allein zu verdanfen, daß D­iese unmill­ommene äste nicht­ in die Gärten eingefallen sind. Soeben erhalten wir durch Eilboten die Nachricht,daß die Keuschrecken auf der Feldmattun­g von Neustadt im Kronstädter Kreis angekommen sind. Die Oeconomen im Burzenland mögen ein scharfes Augenm­erk haben,damit nicht der böse Feind die reiche Ernsteaussicht zunichtemache! Innerszolnoker Comita­tsversammlung. (Fortsetzung.)Der mündlich abgestattete Bericht des einen anwesenden Landtagsdeputirten J.T.wurde zur Wissenschaft genommen,und von den­ Ständen die Er­­wartung auscheine­ schriftlichen Berichts ausgesprochen.Das Operat der systematischen Deputation über die Rekruti­­rung wurde mit dem Zusatze angenommen,daß sich an der Vertheidigung des Vaterlandes auch der Adel so wie jeder andere Bürger des Vaterlandes betheiligen solle.—Es wurden­ an diesem Tage auch die Comitats­­richter in der gewöhnlichen Weise mittels Ideeseimer Ab­­stimmung gewählt. Am folgenden Tage,am 25.wurde das Operat über die Landtagsquartiere verhandelt und mit dem Zu­­satze angenommen,waß für die Mitglieder derk.Tafel die Kammer die Quartiere bezahlen solle, da sie dem Entwurf zufolge von ihren ohnehin nicht erhöhten Ge­­halten zwei Quartiere halten müßten... Bei dieser Gele­­genheit tauchte eine etwas sonderbare Meinung auf, dag nämlich die eine Hälfte des Haugzinses der Ein­­quartiere, die andere die Hauseigenthümer zusammen fragen sollten. Obwohl diese Meinung aller rechtlichen und vernünftigen Grundlage entbehrt, fand je­doch in der G Komitatdkommission bei der Mehrheit Anklang, in der Versammlung jedoch fiel sie durch. Bezüglich der neu vorzunehmenden Eintheilung der Komitate wurde die 2. Meinung der systematischen Des­putation angenommen, mit dem Zufag, daß auch in Zuk­­unft eine Gerichtsbarkeit unter dem Namen Dobofa verbleiben und der Prätorialort statt Neen Teen­­dorf sein solle. Ein merkwürdiger Beschluß wurde bezüglich der Gewohnheit gefaßt, nach welcher für Amtliche Bescheide von den betreffenden Parteien 12 ff. EM. gezahlt wur­­den. E38 wurde nämlich beschlossen, daß die s­chriftli­­chen Steuerträger von solcher Zahlung enthoben sein und dieselbe nur vom Adel und der Juden entrichtet werden sollten. Legere — obwohl Steuerträger — ded« megen, „weil sie genug betrögen und also zahlen konn­­ten.” Beide vaterländische ungarische Zeitungen sprechen über diesen Beschluß und dessen Motivirung, wie billig ihr Befremden aus. E83 wurden Bedurd eines anzufertigenden Entwur­­fes zur Feststellng der Vorspansverpflichtung, fer­ner Behufs der Anfertigung der Dorfsrehhnungen und der Systemisirung der Ausgaben­kommissionen ernannt. — € 8 wurden auch die Unterrichter gewählt. 3 Oesterreich. Wien, 16. Juli. Die Regierung macht nun mit­­telst eines Circulars bekannt, daß Se. Majestät der Kai­­ser angeordnet hat, daß,auch in diesem Jahr mit Be­ zug auf die herabgefegte Militärdienstzeit, Begünstigun­­gen für die schon längen Dienenden einzutreten haben. Es werden demnach alle in den Jahren 1836, 1837, 1838 und 1839 gestellten Soldaten entlassen; auch jene genießen diese Begünstigung die sich nach Ablauf der ersten Dienstzeit auf weitere 14 Jahre, entweder freiwill­lig oder als (Einstandsmänner) wieder anmwerben ließen, und die erste Dienstzeit in­­­ieser Periode vollbrachten. Selbst Befrutirungsflüchtlinge, die ex ofhiert in den Jahren 1832 und 1833 abgestellt wurden, weiter Selbst­­verstümmler, die ab instantia ausgesprochen und mit 14jähriger Kapitulation in den Jahren 1834 und 1835 abgestellt wurden, erhelten heuer ihre Entlassung, da sogar erwiesene Selbstverstümmler, die nach dem Geieg lebenslänglich zu dienen verpflichtet wären, erhalten ih­­ren Abschied wenn sie 25 Jahr und länger dienen; ganz gleich mit diesen sind nach 25jähriger Dienstzeit zu entlassen,, die welche wegen mehrmaliger Desertion lebenslänglich dienen müßten. Hingegen jene Soldaten, die wegen erst­­r Desertion die halbe Kapitulation­ale Strafe nachzudienen hätten, künnen entlassen werden, wenn sie mit Ende Decembers d. h. vier Jahre der Strafzeit vollendet haben. Auch auf alle Ausländer er­­streckt sich unter gleichen Modalitäten diese Begünsti­­gung. "Daß eine sc huldvolle Anordnung des staifers alle Untertribanen mit dem freudigsten Danf erfüllt, ist wohl außer allem Zweifel; am größten ist die Wohl­­that für jene Unglück­chen, welche die Dienstzeit vermirrt hatten und nun mit einemmal sich durch die allerhöchste Gnade von ihrer Strafe entbunden sehen. Dermöge neuester Anordnung der 1.­­ Polizeioberdirection kann sich jeder hier Anfässige einen Parfirschein auf die Dauer einer ganzen Jahre ohne Beschränkung oder nähere An­­gabe des Reifeziels für die ganze österreichische Monarc­hie ausfertigen lassen — gewiß eine höchst Danfend«

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