Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)
1847-08-02 / nr. 61
595 Mökesch verliefen. Hiermit wäre auch diese mehr denn ein Vierteljahr gedauert habende Geschichte zu Ende, und manches aufgeregt gewesene Gemüth wieder besänftigt. Arzt. Domofos, 28. Juli. Heute gegen jede Uhr Abends haben und einige Millionen Heuschreden heimgesucht und halten hier Nachtquartier. Ein Bauernmann, melchen das Ungeziefer im Walde überrumpelte, sagte aus, daß die Heuschrecfen mehr denn einen Schuh he lagerten. Die zu uns genommenen dürften also 6108 ein reicher Vortrab sein, während die Hauptarmee noch zurückf. — Wir haben nichts unterlassen um das Ungeziefer zu vertreiben. Es wurde geschoffen, getrommelt und ein wahrer Höllenlärm veranstaltet, es half aber alles nichts, sie waren nicht fortzubringen. Unserm Rostrauch haben wir es einzig und allein zu verdanfen, daß Diese unmillommene äste nicht in die Gärten eingefallen sind. Soeben erhalten wir durch Eilboten die Nachricht,daß die Keuschrecken auf der Feldmattung von Neustadt im Kronstädter Kreis angekommen sind. Die Oeconomen im Burzenland mögen ein scharfes Augenmerk haben,damit nicht der böse Feind die reiche Ernsteaussicht zunichtemache! Innerszolnoker Comitatsversammlung. (Fortsetzung.)Der mündlich abgestattete Bericht des einen anwesenden Landtagsdeputirten J.T.wurde zur Wissenschaft genommen,und von den Ständen die Erwartung auscheine schriftlichen Berichts ausgesprochen.Das Operat der systematischen Deputation über die Rekrutirung wurde mit dem Zusatze angenommen,daß sich an der Vertheidigung des Vaterlandes auch der Adel so wie jeder andere Bürger des Vaterlandes betheiligen solle.—Es wurden an diesem Tage auch die Comitatsrichter in der gewöhnlichen Weise mittels Ideeseimer Abstimmung gewählt. Am folgenden Tage,am 25.wurde das Operat über die Landtagsquartiere verhandelt und mit dem Zusatze angenommen,waß für die Mitglieder derk.Tafel die Kammer die Quartiere bezahlen solle, da sie dem Entwurf zufolge von ihren ohnehin nicht erhöhten Gehalten zwei Quartiere halten müßten... Bei dieser Gelegenheit tauchte eine etwas sonderbare Meinung auf, dag nämlich die eine Hälfte des Haugzinses der Einquartiere, die andere die Hauseigenthümer zusammen fragen sollten. Obwohl diese Meinung aller rechtlichen und vernünftigen Grundlage entbehrt, fand jedoch in der G Komitatdkommission bei der Mehrheit Anklang, in der Versammlung jedoch fiel sie durch. Bezüglich der neu vorzunehmenden Eintheilung der Komitate wurde die 2. Meinung der systematischen Desputation angenommen, mit dem Zufag, daß auch in Zukunft eine Gerichtsbarkeit unter dem Namen Dobofa verbleiben und der Prätorialort statt Neen Teendorf sein solle. Ein merkwürdiger Beschluß wurde bezüglich der Gewohnheit gefaßt, nach welcher für Amtliche Bescheide von den betreffenden Parteien 12 ff. EM. gezahlt wurden. E38 wurde nämlich beschlossen, daß die schriftlichen Steuerträger von solcher Zahlung enthoben sein und dieselbe nur vom Adel und der Juden entrichtet werden sollten. Legere — obwohl Steuerträger — ded« megen, „weil sie genug betrögen und also zahlen konnten.” Beide vaterländische ungarische Zeitungen sprechen über diesen Beschluß und dessen Motivirung, wie billig ihr Befremden aus. E83 wurden Bedurd eines anzufertigenden Entwurfes zur Feststellng der Vorspansverpflichtung, ferner Behufs der Anfertigung der Dorfsrehhnungen und der Systemisirung der Ausgabenkommissionen ernannt. — € 8 wurden auch die Unterrichter gewählt. 3 Oesterreich. Wien, 16. Juli. Die Regierung macht nun mittelst eines Circulars bekannt, daß Se. Majestät der Kaiser angeordnet hat, daß,auch in diesem Jahr mit Be zug auf die herabgefegte Militärdienstzeit, Begünstigungen für die schon längen Dienenden einzutreten haben. Es werden demnach alle in den Jahren 1836, 1837, 1838 und 1839 gestellten Soldaten entlassen; auch jene genießen diese Begünstigung die sich nach Ablauf der ersten Dienstzeit auf weitere 14 Jahre, entweder freiwilllig oder als (Einstandsmänner) wieder anmwerben ließen, und die erste Dienstzeit inieser Periode vollbrachten. Selbst Befrutirungsflüchtlinge, die ex ofhiert in den Jahren 1832 und 1833 abgestellt wurden, weiter Selbstverstümmler, die ab instantia ausgesprochen und mit 14jähriger Kapitulation in den Jahren 1834 und 1835 abgestellt wurden, erhelten heuer ihre Entlassung, da sogar erwiesene Selbstverstümmler, die nach dem Geieg lebenslänglich zu dienen verpflichtet wären, erhalten ihren Abschied wenn sie 25 Jahr und länger dienen; ganz gleich mit diesen sind nach 25jähriger Dienstzeit zu entlassen,, die welche wegen mehrmaliger Desertion lebenslänglich dienen müßten. Hingegen jene Soldaten, die wegen erstr Desertion die halbe Kapitulationale Strafe nachzudienen hätten, künnen entlassen werden, wenn sie mit Ende Decembers d. h. vier Jahre der Strafzeit vollendet haben. Auch auf alle Ausländer erstreckt sich unter gleichen Modalitäten diese Begünstigung. "Daß eine sc huldvolle Anordnung des staifers alle Untertribanen mit dem freudigsten Danf erfüllt, ist wohl außer allem Zweifel; am größten ist die Wohlthat für jene Unglückchen, welche die Dienstzeit vermirrt hatten und nun mit einemmal sich durch die allerhöchste Gnade von ihrer Strafe entbunden sehen. Dermöge neuester Anordnung der 1. Polizeioberdirection kann sich jeder hier Anfässige einen Parfirschein auf die Dauer einer ganzen Jahre ohne Beschränkung oder nähere Angabe des Reifeziels für die ganze österreichische Monarchie ausfertigen lassen — gewiß eine höchst Danfend«