Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)
1847-11-22 / nr. 93
Fiebenbürger’ Wochenblatt. .IkuiianeegusviWii-ijuug. ONKronftadt, 22. November | Desterreichische Monarchie: 0 @iebenbürgen. aı tagsnachrichten. Das E Reseript in. Bezug auf die Eidesablegung des Hof fanzlers, ,Wire r's’«iian"v"l.ie."DaEuerGesuch,wel- W-ihr"·tt"eEurers-unterthäni*gen,sit-gewöhnlichem W«Uns-unterbkeietennrstwan vom«12."«"Jättner XX etc-sichtlich dkr pokenwznglichcheuven Eidkeilok W-des muewensj siebenburgischen Idofkanzler g ·M«M·- Esset-theilen Gollarionalien vorgebracht BEE ERR nn nathen Gründen, welche Ihr in Eurer frühern diesfälligen Bestellung vom 20.Nov. 1837 anführtet, beruht: so haben Wir Euch getreue Stände auf den Inhalt Unfres in Dieser Angelegenheit erlassenen "f. Nefeript" vom 19. Jänner 1838 zu verweisen befunden. Wir bleiben Euch übrigens 2c. Gegeben am 13. Sept. 1847. ı Das E. Rescempt.bezüglich des Salzes. Margerdinand I. rc. Da die in der unters thänigen Uns in Bezug auf das Salz unterbreiteten Barstellung Unfrei getreuen Stände vom 10. Mai 1842 mit Wiederholung hessen, was Uns in derselben Angelegenheit bereits vom Landtage 1838 unterthänigst vors gestellt" worden , enthaltenen Gründe nicht so beschaffen sind, daß Wir darin binlänglichen Beinweggrund zur Ab- Änderung Unfres allergnädigsten Euch unterm 22. Nov. 1842 fund gegebnen fönigl. Willene finden, so haben Wir Eu an ven Inhalt Unfres erwähnten Allerböchesten. .. Rescriptes allergnädigst anzumeisen beschlossen. Die Wir Euch übrigens . Gegeben am 21. September 1847. Dash, Refeript in Betreff der 3 Nationalsiegel. Rirardinand Inc Was Eure Vorfahren in ‘der That mit gutem ’Vorbedacht als eines der geeignetesten Mittel zur Erzielung der Beglaubigung der öffentlichen Landtagsacten umerkaunt haben, daß nämlich alles, was im Namen der Landesstände beschlossen werde, feiner Beglaubigung der Besprüfung der 3 Siegel der 3 durch das gemeinschaftliche Band homagratischer ‚Ergebenheit ‚gegen den Fürsten und gegenseitiger brüderlicer ‚Liebe vereinigten Nationen erhalten solle, wollen Bir, da sein Grund für die Abänderung dieses langjährigen Gebrauchs vorliegt, auch in Zukunft unversehrt erhalten wissen. Mit Beharren auf dem klaren Inhalt des 11. Art. 1791 _ haben Wir denn den von Euch vorgeschlagnen , mittelst Eurer Vorstelung vom 3.ebruar 1343 Uns unterbreiteten Artikel über die Verae. Ma 3. Nationalsiegel in eines, als zu Unsrer Allerhöcen Betätigung ungeeignet befunden. Wir bleiben Euch sc. Gegeben am 29. August 1846. Veits-Leiwe a. Siebenbürgischenandwirthbschaftsverein unter von Schu des Be ·itz ! Da die Landesstände die Beförderung des Nationalwohlesj im Verzeihn-Wemfo«stellen sie,als ei«nhie«fsihrendes Mittel»,den siebenbsggischen Lammetnschaftsverein auch,insolange,bis darü"beri"in Wege der Öejeggebung weitere Einrichtungen getroffen werden, mit allergnädigster Genehmigung Se. F. F. Muajestät, denselben unter den Schuß des Kandes. Gesetzvorschlagüber die Aufnahme des Marktes Kezdi-Wssifsärhely in die Reihe der königl.Freistädte. Der Markt Kezdi-Wissarhely wird in Betracht der Beförderung der Industrie,des Handels und der Gewerbe, ‚mit „bezüglicher Abänderung des Appl. Geseßes 3 Th. 78. Tit. und namentlich ‚dessen diese Vom Gesetz des Stuhles betreffenden Klausel,unter di·.. königl.Freistädte des Landes aus genommem Gesetzvorschlag wodurch in Sachen der Grenzdifferenzen zwiischen dem Großfürstenthum«Siebenbürgen» und dem Biharer Komitat des Königreichs Ungarn eine ständische Deputation ernannt wird. Zur Untersuchung und » Entscheidung, der zwischen 1." " ° - A b 3