Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)

1847-11-22 / nr. 93

Fiebenbürger’ Wochenblatt. .IkuiianeegusviWii-ijuug. ON­­Kronftadt, 22. November | Desterreichische Monarchie: 0 @iebenbürgen. aı tagsnachrichten. Das E Reseript in. Bezug auf die Eidesablegung des Hof­ fanzlers,­­ ,Wire­ r's’«iian"v"l.ie."DaEuerGesuch,wel- W-ihr"·tt"eEurers-unterthäni*gen,sit-gewöhnlichem W«Uns-unterbkei­etennrstwan vom­«12."«"Jättner XX etc-sichtlich dkr pokenwznglichcheuven­ Eidkeilok W-des muewensj siebenburgischen Idofkanzler g ·M«M­·- Esset-theil­­en Gollarionalien vorgebracht BEE ERR nn nathen Gründen, welche Ihr in Eurer frühern diesfälligen Bes­­tellung vom 20.Nov. 1837 anführtet, beruht: so haben Wir Euch getreue Stände auf den Inhalt Unfres in Dieser Angelegenheit erlassenen "f. Nefeript" vom 19. Jänner 1838 zu verweisen befunden. Wir bleiben Euch übrigens 2c. Gegeben am 13. Sept. 1847. ı Das E. Rescem­pt.bezüglich des­ Salzes. Margerdinand I. rc. Da die in­ der unters thänigen Uns in Bezug auf das Salz unterbreiteten Barstellung Unfrei getreuen Stände vom 10. Mai 1842 mit Wiederholung­­ hessen, was Uns in derselben Ange­­legenheit bereits vom Landtage 1838 unterthänigst­ vors gestellt" worden , enthaltenen Gründe nicht so beschaffen sind, daß Wir darin binlänglichen Beinweggrund zur Ab- Änderung Unfres allergnädigsten Euch unterm 22. Nov. 1842 fund gegebnen fönigl. Willene finden, so haben Wir Eu an ven Inhalt Unfres erwähnten Allerböche­sten. .. Rescriptes allergnädigst anzumeisen beschlossen. Die Wir Euch übrigens . Gegeben am 21. Septem­­ber 1847. Dash, Refeript in Betreff der 3 Natio­­nalsiegel. Rir­a­rdinand Inc Was Eure Vorfahren in ‘der That mit gutem ’Vorbedacht als eines der geeig­­netesten Mittel zur Erzielung der Beglaubigung der öffentlichen Landtagsacten umerkaunt haben, daß näml­ich alles, was im Namen der Landesstände beschlossen werde, feiner Beglaubigung der Besprüfung der 3 Siegel der 3 durch das­­ gemeinschaftliche Band homagra­­tischer ‚Ergebenheit ‚gegen den Fürsten und gegenseitiger brüderlicer ‚Liebe vereinigten Nationen erhalten solle, wollen Bir, da sein Grund für die Abänderung dieses langjährigen Gebrauchs vorliegt, auch in Zukunft unver­­sehrt erhalten wissen. Mit Beharren auf dem klaren Inhalt des 11. Art. 1791 _ haben Wir denn den von Euch vorgeschlagnen , mittelst Eurer Vorstelung vom 3.­ebruar 1343 Uns unterbreiteten Artikel über die Ver­­ae. Ma 3. Nationalsiegel in eines, als zu Unsrer Allerhöc­­en Betätigung ungeeignet befunden. Wir bleiben Euch sc. Gegeben am 29. August 1846. Ve­its-Lei­­we a. Siebenbürgischen­andwirthbschaftsverein unter von Schu des Be­­ ·itz ! Da die Landesstände die Beförderung des Natio­­n­alwohlesj im­ Verzeihn-Wemfo«stellen sie,als ei«nhie«­­fsihrendes Mittel»,den siebenbsggischen Lamm­etns­­chaftsverein auch,insolange,bis darü"beri"in Wege der Öejeggebung weitere Einrichtungen getroffen werden, mit allergnädigster Genehmigung Se. F. F. Muajestät, denselben unter den Schuß des Kandes. Gesetzvorschlag­­über die Aufnahme des Marktes Kezdi-Wssif­­särhely in die Reihe der königl.Freistädte. Der Markt Kezdi-W­issarhely wird in Betracht der Beförderung der Industrie,des Handels u­nd der Ge­­werbe, ‚mit „bezüglicher Abänderung des Appl. Geseßes 3 Th. 78. Tit. und namentlich ‚dessen die­se Vom Gesetz des Stuhles betreffen­den Klausel,unter di·.. königl.Freistädte des Landes au­s genommem Gesetzvorschlag wodurch in Sachen der Grenzdifferenzen zwii­­schen dem­­ Großfürstenthum«Siebenbürgen» und dem­ Biharer Kom­itat des Köni­greichs Un­garn eine stän­dische Deputation er­­nannt wird. Zur Untersuchung und » Entscheidung, der zwischen 1." " ° - A­ b 3

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