Siebenbürger Wochenblatt, 1848 (Jahrgang 12, nr. 1-52)

1848-04-20 / nr. 32

­ 186 gethanhap Schritter seiner vollständigen politischen Wiedergeburt Eben deßhalb sind wir im s pren­­cipe nicht nur gegen,sondern entschieden für die Vereinigung Siebenbürgens mit ung­en. Nur müssen wir unsere Zustimmung an gewisse Beding­ungen knüpfen, die uns die pflichtmäßige Sorge für uns­ere Volksthümlichkeit und unser Municipalleben dictirt; — ein Vorbehalt, in welchem wir ja, wie wir aus Ihr­­er Zuschrift mit Vergnügen ersehn, auch­ mit, Ihnen und voraussichtlich der ganzen edlen Steffernation in Bezie­­hung auf die auch von Ihnen gewünschte Emporhaltung der Steflerverfassung vollkommen zusammentreffen. Daß üsingend den wir ald nenen ald zu müffen, von die, selbst mit Allerhöchst Sr. Majestät Genehmigung zu erfolgende Vereinigung Siebenbürgens, mit Ungarn dem in der pragmatischen Sanction geunds gefeglich festgestellten Verbande mit den übrigen Theilen der Monarchie nicht präjudeiren dürfe und solle, grau­­et was, das ich unter allen ebenso beton­­hochherzigen, ihres abgelegten Homagialeides seinen Augenblick vergeffenden Söhnen des gemeinsamen Vaterlandes versteht, Ungarn, nicht weiter ausführen Zum Schluffe erlauben wir und die Mittheilung, daß wir der, von Allerhöchst Sr. Majestät ohne Zmeis­­fel in der nächsten Zeit erfolgenden Ausschreibung des G Siebenbürgischen Landtages vertrauensvoll entger­gen sehn. ·« . Mit dem­ Ausdrucke fre undnachbarlicher Gesinnuns­gen und aufrichtiger Hochirägung verbleiben wir wc Pr Aus Preßburg theilt die Perther Zeitung die N­achricht mit, in der Reichsfigung am 7. sei verkündet worden, daß am 9. April in den Nachmittagsstunden Se. Majestät der König, Allerhächstreffen Gemahlin, ‚Erzherzog Franz und der präsumrive Thronerbe auf­ dem Dampfboote ohne alles Gepränge in der Krönungsstadt eintreffen werde. Am Abend­­ desselben Tages nimmt der Monarch die H­uldigungen der versammelten Reiches­lände entgegen und Tags darauf findet im Primatialg­ebäude unter üblicher Feier die Sanction der Gefege und also der Schluß des Landtags statt. — Große V­ors­bereitungen werden zum Empfange Sr. Majestät getrof­­fen. Eine große Anzahl Nationalgarden werden von Raab und Tyrnau zu der Festlichkeit erwartet. — Die Gefeßgebung arbeitet ununterbrochen fort. Die Sigung am 8. ist auf Ministerd Deafh Antrag für permanent erklärt. Sie beginnt um 8 Uhr Morgens und dauert mit Wechsel der Mitglieder, die sich gegenseitig ablösen, ununterbrochen bis in die Nacht, in Gestalt einer Conf­ferenge oder Gipfel- oder Neid, oder gemischten Sit­­zung, je nachdem die Natur der Gegenstände und der Berathung es erfordern. Die Sigung am 8. dürfte allem Anscheine nach Die legte dieses ereignißreichen, ja in Ungarns Geschichte beispiellos dastehenden Reichstags sein. Dle in der Schwebe stehenden Fragen sollten am 8. entschieden werden. In der Circulartigung am 2. April kam einer der interessantesten Gegenstände des gegenwärtigen Reichsta­­ges zur Sprache, nämlich die Frage, was nun bei dem gänzlich veränderten Stande der ungarischen Staatsver­­hältnisse mit einer unter wichtigsten Institutionen näml­­ich mit den Comitatsmunicipien anzufangen sei? In ihrem jenigen Zustande sie zu belassen, ist offenbar un­­möglich, nicht nur politisch unmöglich, weil das Ungarn nach dem 15. März die Staatstheorie des Europa der neuesten Tage angenommen, sondern auch unmöglich durch die factische Stellung der Gomitate selbst, indem in einigen derselben, und das Perther voran, v diese avis­tische Adelsmunicipalverfassung der volfsthümliche Ele­­mente bereits in ihrer innersten Natur tödtlich verlegt, ja zu Grabe getragen ist.­­ Die Leiter­ der sedigen Bes wegung im gefeßgebenden Körper, und das Ministerium hatten diese Anzeichen der Zeit erkannt, und Kofsuth die Einbringung eines Gefegvorschlages,­­der die­ Komitate 618 zum näc­hsten Nationallandtag provisorisch regele, in Anregung gebracht. Dieser V­orschlag selber, kam also heute zur Verhandlung. Die Grundidee auf welcher er beruht ist diese, «das Gomitatsmunicipium der Idee der Bolfsrepräsentation, die auch dem Gefege über die fünf­­zige Deputirtenwahl zur Grundlage gelegt worden, näs­her zu bringen. Er projectirt,also, die Somitatsversamm­­lungen, mit Abgeordneten von der adeligen und nicht adeligen Gromitatseinwohnerschaft in­ gleicher Weise ge­­wählt zu beschiefen. Freilich­ :heißt das dem foberab­r­chlagenden ungarischen Adel, und insbesondere den welt­berühmten Xablabiro’3, die, gerade aus dieser Municip­palverfassung wie aus einer königl. dotirten Pflanzschale üppig wuchernd hervorgegangen, einen schweren Streich verseßen. Auch zeichnete sich die stattgefundene Debatte durch eigenthümliche Typen aus. Zumeist äußerten sich Redner der bisherigen sogenannten Opposition. Und es war erstaunlich, im Monate April des Jahres 1848 diese staatsmännlschen Kundgebungen zu vernehmen. Der erst­e Sprecher war Kubinyi von Neograd. Er be­­gann den Kampf gegen den comitatsfeindlichen Gefäß­­vorschlag. Unter dem Vorwande, in den Berathungen hauptsächlich die Nationalität zu wahren, also eine solche Verfügung zu treffen, daß die sprachverschiedenen Volks­­stämme hauptsächlich in den Grenzcomitaten das unga­­rische Element nicht unterdrücken künnen, stellte er die Motion, daß der Adel auch hinfüro im Berathungssaale sein Virifrecht beibehalte, die Nichtadeligen dagegen von jeder Gemeinde ein paar Delegirte in die Gomitatsver­­sammlung senden sollen. Diggay von Preßburg meinte, die ganze Sache Fünfte bis zum nächsten Landtag in der Schwebe bleiben. Wil man aber dennoch verfügen, so unterfrügt er Neograd. Die Basis des Entwurfs ber­züglich der Nichtadeligen ist ihm zu breit, für die Adeli­­gen aber will er die breiteste nämlich das bisherige Suis­fragium universale. Schnee erkennt wohl die Nothwen­­­digkeit der Komitatsorganisation­, aber nicht so wie der Entwurf will sollen sie geregelt werden. Man tasse dem Adel seine Rechte. Das Uebel, das aus den soge­­nannten ungarischen Gorten entsteht, ist ein geringeres |

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