Siebenbürger Wochenblatt, 1848 (Jahrgang 12, nr. 1-52)
1848-04-20 / nr. 32
186 gethanhap Schritter seiner vollständigen politischen Wiedergeburt Eben deßhalb sind wir im s prencipe nicht nur gegen,sondern entschieden für die Vereinigung Siebenbürgens mit ungen. Nur müssen wir unsere Zustimmung an gewisse Bedingungen knüpfen, die uns die pflichtmäßige Sorge für unsere Volksthümlichkeit und unser Municipalleben dictirt; — ein Vorbehalt, in welchem wir ja, wie wir aus Ihrer Zuschrift mit Vergnügen ersehn, auch mit, Ihnen und voraussichtlich der ganzen edlen Steffernation in Beziehung auf die auch von Ihnen gewünschte Emporhaltung der Steflerverfassung vollkommen zusammentreffen. Daß üsingend den wir ald nenen ald zu müffen, von die, selbst mit Allerhöchst Sr. Majestät Genehmigung zu erfolgende Vereinigung Siebenbürgens, mit Ungarn dem in der pragmatischen Sanction geunds gefeglich festgestellten Verbande mit den übrigen Theilen der Monarchie nicht präjudeiren dürfe und solle, grauet was, das ich unter allen ebenso betonhochherzigen, ihres abgelegten Homagialeides seinen Augenblick vergeffenden Söhnen des gemeinsamen Vaterlandes versteht, Ungarn, nicht weiter ausführen Zum Schluffe erlauben wir und die Mittheilung, daß wir der, von Allerhöchst Sr. Majestät ohne Zmeisfel in der nächsten Zeit erfolgenden Ausschreibung des G Siebenbürgischen Landtages vertrauensvoll entgergen sehn. ·« . Mit dem Ausdrucke fre undnachbarlicher Gesinnunsgen und aufrichtiger Hochirägung verbleiben wir wc Pr Aus Preßburg theilt die Perther Zeitung die Nachricht mit, in der Reichsfigung am 7. sei verkündet worden, daß am 9. April in den Nachmittagsstunden Se. Majestät der König, Allerhächstreffen Gemahlin, ‚Erzherzog Franz und der präsumrive Thronerbe auf dem Dampfboote ohne alles Gepränge in der Krönungsstadt eintreffen werde. Am Abend desselben Tages nimmt der Monarch die Huldigungen der versammelten Reicheslände entgegen und Tags darauf findet im Primatialgebäude unter üblicher Feier die Sanction der Gefege und also der Schluß des Landtags statt. — Große Vorsbereitungen werden zum Empfange Sr. Majestät getroffen. Eine große Anzahl Nationalgarden werden von Raab und Tyrnau zu der Festlichkeit erwartet. — Die Gefeßgebung arbeitet ununterbrochen fort. Die Sigung am 8. ist auf Ministerd Deafh Antrag für permanent erklärt. Sie beginnt um 8 Uhr Morgens und dauert mit Wechsel der Mitglieder, die sich gegenseitig ablösen, ununterbrochen bis in die Nacht, in Gestalt einer Confferenge oder Gipfel- oder Neid, oder gemischten Sitzung, je nachdem die Natur der Gegenstände und der Berathung es erfordern. Die Sigung am 8. dürfte allem Anscheine nach Die legte dieses ereignißreichen, ja in Ungarns Geschichte beispiellos dastehenden Reichstags sein. Dle in der Schwebe stehenden Fragen sollten am 8. entschieden werden. In der Circulartigung am 2. April kam einer der interessantesten Gegenstände des gegenwärtigen Reichstages zur Sprache, nämlich die Frage, was nun bei dem gänzlich veränderten Stande der ungarischen Staatsverhältnisse mit einer unter wichtigsten Institutionen nämlich mit den Comitatsmunicipien anzufangen sei? In ihrem jenigen Zustande sie zu belassen, ist offenbar unmöglich, nicht nur politisch unmöglich, weil das Ungarn nach dem 15. März die Staatstheorie des Europa der neuesten Tage angenommen, sondern auch unmöglich durch die factische Stellung der Gomitate selbst, indem in einigen derselben, und das Perther voran, v diese avistische Adelsmunicipalverfassung der volfsthümliche Elemente bereits in ihrer innersten Natur tödtlich verlegt, ja zu Grabe getragen ist. Die Leiter der sedigen Bes wegung im gefeßgebenden Körper, und das Ministerium hatten diese Anzeichen der Zeit erkannt, und Kofsuth die Einbringung eines Gefegvorschlages,der die Komitate 618 zum nächsten Nationallandtag provisorisch regele, in Anregung gebracht. Dieser Vorschlag selber, kam also heute zur Verhandlung. Die Grundidee auf welcher er beruht ist diese, «das Gomitatsmunicipium der Idee der Bolfsrepräsentation, die auch dem Gefege über die fünfzige Deputirtenwahl zur Grundlage gelegt worden, näsher zu bringen. Er projectirt,also, die Somitatsversammlungen, mit Abgeordneten von der adeligen und nicht adeligen Gromitatseinwohnerschaft in gleicher Weise gewählt zu beschiefen. Freilich :heißt das dem foberabrchlagenden ungarischen Adel, und insbesondere den weltberühmten Xablabiro’3, die, gerade aus dieser Municippalverfassung wie aus einer königl. dotirten Pflanzschale üppig wuchernd hervorgegangen, einen schweren Streich verseßen. Auch zeichnete sich die stattgefundene Debatte durch eigenthümliche Typen aus. Zumeist äußerten sich Redner der bisherigen sogenannten Opposition. Und es war erstaunlich, im Monate April des Jahres 1848 diese staatsmännlschen Kundgebungen zu vernehmen. Der erste Sprecher war Kubinyi von Neograd. Er begann den Kampf gegen den comitatsfeindlichen Gefäßvorschlag. Unter dem Vorwande, in den Berathungen hauptsächlich die Nationalität zu wahren, also eine solche Verfügung zu treffen, daß die sprachverschiedenen Volksstämme hauptsächlich in den Grenzcomitaten das ungarische Element nicht unterdrücken künnen, stellte er die Motion, daß der Adel auch hinfüro im Berathungssaale sein Virifrecht beibehalte, die Nichtadeligen dagegen von jeder Gemeinde ein paar Delegirte in die Gomitatsversammlung senden sollen. Diggay von Preßburg meinte, die ganze Sache Fünfte bis zum nächsten Landtag in der Schwebe bleiben. Wil man aber dennoch verfügen, so unterfrügt er Neograd. Die Basis des Entwurfs berzüglich der Nichtadeligen ist ihm zu breit, für die Adeligen aber will er die breiteste nämlich das bisherige Suisfragium universale. Schnee erkennt wohl die Nothwendigkeit der Komitatsorganisation, aber nicht so wie der Entwurf will sollen sie geregelt werden. Man tasse dem Adel seine Rechte. Das Uebel, das aus den sogenannten ungarischen Gorten entsteht, ist ein geringeres |