Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1880. Oktober (Jahrgang 7, nr. 2063-2088)

1880-10-23 / nr. 2082

- FE Br ’ C- ’,’«",· ’"----«· «’-«FAC«J « , . « ·s . pr . Be 7 TER a De ER SE a ee « .. Redaction und eldmeinistration Heltauergasse 23. Erscheint mit guinatsen oder-anspielen Jeteriage täglich. Abonnement für Hermannstadt: pe Mi Fe 2 f1.50 Fa Ss; 5fl., ganzj. 10 fl. ohne Aufteilung und Ha an 21,3 e Ehe Abonnement mit Postversendung : für das Inland: viertelj. 3 fl.50 f., halbj. 7 fl., ganzi. 14 fl. = es a a; ERM viertelj. 9 ., 12 Src., Halbj. 1 . nacktes­, ganzj.ssRM.,4­8Fm.« afesri Uns-Wut­­e werben nit anenon es nicht rückgellt. Siebenbü­rguns-Deutschen Ne 2082. H­­ermannstad­­t, Samstag 23. Oktober Präm­mterationen und Infercte übernehmen uufen dem Hauptbureau, Hel=­­tauergasse 23, in Kronstadt Fr. Wilhelm Frank sowie Heinrich Dresswandt, Me­­­diasch J. Hedrich's Erben, Schässburg Erler’s Buchhandlung, Bistritz Friedrich Wachsmann Nr. 187, Sächsisch - Regen Adolf Dengyel, Mühlbach Ferdin. San­­­der, Broos Paul Batzony, Lehrer, in Wien Haaseffstein , Vogler, Rudolf Mosse, A. Opslik, Rotter & C., H. Schalek, Frank­­­furt a. M. G. L. Daube & 0. Infertionspreis: per Salmondzeile 5, 6 und 7 Fr, excluside Inseratensteuer & 30 fr, ee Wirthschaftliche Fragen in Siebenbürgen. II. Wenn die wirthschaftliche Stellung der herr­­­schenden Klasse in Siebenbürgen und eben so in Ungarn bedrogt is, dann ist all ihre gesellschaftliche und stanzliche Herrschaft im gleichem Maße gefährdet. Hält der Herzog, so fält ihm an der Mantel nach. Schon Aristoteles hat erkannt, daß Befig und öffentliches Recht sich gegenseitig bedingen;­­­weist Hat darauf Hingewiesen, daß die Staatsverfassungen auf der Vertheilung des Grundbefiges beruhen. Lorenz von Stein hat die Lehre, daß das Güter­­­­ eben, die Gesellschaftsordnung und die Staatsverfassung in engem Zusammenhange stehen, in ein wisssenschaftliches System gebracht. Namentli­­cher Legtere weißt überzeugend nach, daß wirthschaftliche Herrschaft zugleich gesellschaftliche und staatliche Herrsscaft, eben­­so wirthischaftliche Abhängigkeit zugleich gesellschaftliche und staatliche Abhängigkeit bedeutet. Die wirtchaftlich Herrschenden Klassen sind auch die in Ge­­­sellschaft und Staat herrschenden, und die wirthschaftlich Beherrschten sind all die in Gesellschaft und Staat Br­­herrschten. Dieser Zusammenhang ist Har. Der Begüterte ist sein eigener Herr und hat zugleich die Bedingungen des Daseins und der Entwicklung des minder Begüterten oder Besigiosen in seiner Hand; der Legtere ist vom Ersteren wirtsschaftlich abhängig. Und der Begüterte vermag den wirthschaftlich d. H. in den Lebensbedingungen von ihm Ab­­­hängigen an in den öffentlichen Funktionen sich unterzu­­­ordnen und eine Höhere gesellschaftliche Stellung an gegen den Willen des Abhängigen zu erlangen und zu behaupten. Beimöge der wirthigaftigen und gesellschaftlichen U­eber­­­legenheit bemächtigt si dher Begüterte an der Herrschaft im Staate in Verfassung und Verwaltung: er bestimmt in der Verfassung den Willen des Staates und führt ihn in der Verwaltung dur­­cie That aue. Ein Wechsel in der Bertheilung des Befiges erschüttert daher das ganze gesellshhaftliche und staatliche Gebäude. Daher sind die Herrigenden jedem Befigwechsel abhold und Hammern sich um ben Befig als Wurzel ihrer gesellschaft­­­lichen und staatlichen Stellung; daher streben andererseits die Nichtbefigenden nach dem Befige als dem Schlüssel der ge­­­sellschaftlichen und staatlichen Herrschaft. Für die Ersteren ist der Befigwechsel ein Gegenstand der Furcht und Abwehr, für die Legtern ein Gegenstand aneifernder Hoffnung. Aus diesem Gegentage entfiehen die großen Kämpfe der Welt­­­ichte. E­­ine Gegenfug zwischen Befigend­en und Nichtbe­­filgenden, Herriependen und Beherrigten wird in Sieben­­bürgen duch nationale Unterfeplede noch verschärft und gestaltet sich hier leidenschaftlicher als in Ländern, in welchen bloße Güterunterfeplede den Gegenzug in einem homogenen nationalen Volk­ erzeugen. Auch Graf Stephan Bethlen erkennt diese Gegenzäge. Allerdings läßt er das Sachsenland außer Betracht, in welchem der Mittelstand vertreten ist, eine gleichmäßigere Vertheilung des Befiges vorherrsct, durch die Ausschließung der Extreme ein Sleichgewicht her­­­gestellt und die Grundlage einer freien, staatsbürgerlichen Gesellschaftsordnung gefertigt ist. Er hat nur den außertäg­­­fischen Komitatsboden, auf welchem sich die magyarische und ro­­­maniiche Raffe in der Rolle von Refigenden und Nichtbfigenden, Herrschenden und Beherrschten gegenüberstehen, im Auge. Der Kampf um den Befig ist hier zugleich ein Kampf der Raffen. Sehen wir, wie Graf Bethlen ihn beurtheilt! Er schreibt („Kelet" Neo. 239 vom 17. d. Mts.): „Es giebt hier zwei an Zahl stärkere Naffen, welche in der Vergan­­­genheit, unter der niemals bestrittenen Herrschaft der einen, friedlich mit einander in diesem Lande gewohnt haben. Die volkreichere war die schwächere, welche sich mit der Niederlegenheit ihres Mitbewohners zufrieden gab. In neuerer Zeit hat ein gleiches Voll in er unmittelbaren Nachbarschaft ein unabhängiges staatliches Leben errungen und großstaatliche Velieitäten sind entstanden, so daß eine intensivere Gestalt des zwischen den beiden Stämmen in Siebenbürgen ausgebrochenen Kampfes ums Dasein zu er­­­warten ist. In diesem Kampf wird die Waffe des Einen die thatsächliche Macht, die Kultur, das Vermögen, das Eigen­­­thumerecht am Boden sein, der andere besigt zwei natürliche Bartheile, welche in seiner größern Vermehrungsfähigkeit und Ansprüchslosigkeit bestehen. Was soi nun die Herrschende Nation, deren Macht nicht nur in Folge ihrer Vergangenheit berechtigt, sondern eine kulturelle Nothwendigkeit ist, thun, um siegreich ihren Pla behaupten zu künnen ." Graf Stephan Bethlen scheint das alte Verhältnis zwischen Rumänen und Magyaren verewigen zu wollen, ein Verhältnis, das er an einer Stelle seiner Artikelreihe ("Kelet" Nr. 235 vom 13. d. M.) folgendermaßen schildert : „Hat diese (romänische) Ruffe, welche fürwahr in der M­ehr­­­heit ist, seit der vollsten Rechtegleichheit Terrain zu gewinnen gewußt? welchen Anhaltspunkt für ihr schredhaftes Wesen bietet die Vergangenheit? Hat sie ihrer Meh­rheit zum XTrog irgend eine beachtenswerthe Stadt erlangt? wann machte sie die magharische Suprematie in diesem Lande streitigP­­ft sie den Einflüssen der Kultur gegenüber nicht geblieben, was sie gewesen? thatlos, untergeordnet, zur Führung unfähig? Für unsere Roaffe ist es ein so unfhmäbliches chronisches Uebel, daß wir beimwegen getrost die späten Jahre des Greifenalters erreichen können.“ Aber dieses Verhältnis wird durch den Befigwechsel, durch „das Walzen der Grundstücke”, erschüttert. Wie sol es troßdem stabilisirt, verewigt werden? Lorenz dr. Stein schildert in Haffischer Weise, wie die herrschende Gesellschafts- Hoffe, wenn der Boden unter ihr warft, ihre Herrschaft zu behaupten sucht. Sie trachtet die aufsteigende Bewegung der untern Klafje recht­­lich unmöglich zu machen. Ihr Siechthum sol durch das Machtwort des Staates, wen sie beherrscht, aufgehalten, ihr natürliches Unvermögen, die aufsteigende Be­­­wegung der Beherrschten zu verhindern, duch den Zwang des Gefeges erregt werden. Es werden harte Gefee ge­­­schaffen, welche die Erwerbsfähigkeit der beherrschten Klasse konfisciren oder rechtlich beschränken. Es entsteht das unfreie Recht, welches die Ehe zwisc­hen von Angehörigen verschiedener Klassen verbietet und den Wechsel des herrschenden Befiges im Verkehre unter Lebenden und im Todesfall durch Beschränkung des Kauf- und Erbrechtes hemmt. So bildet ei die Rotte, deren Herrschaft im Orient so durch die miß­­­brauchte Weihe der Religion befestigt, nämlich auf eine Offen­­­barung des göttlichen Willens zurückgeführt wird. In Europa hat dagegen die natürliche Kraft der aufsteigenden Kräfte solche fünftliche, widernatürliche Weffeln immer wieder zu sprengen vermocht und das unfreie Recht der Geschlechter zu anderm alten Plunder geworfen. Dur welche Mittel will nun Graf Bethlen die durch den Befigwechsel gefährdete Stellung der herrschenden Klasse sicherstelen? Einige Vorsschläge, wie die strafred­liche Ver­­­folgung des Wuchere, die U Umgestaltung der sogenannten „Spickaffen” aus gewinnvertheilenden Aktiengesellschaften, wie sie in den ungarischen Gegenden bestehen, in gemeinnüßige, wohlthätige Zwecke fördernde Anstalten, wie sie in mehreren jährlichen Städten eingerichtet sind. Lafsen sich Hören, wenigsteng in Erwägung ziehen. Dagegen greift schon in mittelalterliche Rechtszustände der Vorschlag Bethlens zurück, Zwangsver­­­läufe des Grundbefiges auszuschließen, nämlich dem Hypo­­­thekargläubiger bloß ein Notnießungsrecht an dem verpfändeten Objekte zu gestatten, dagegen das Recht des Eigenthums­­­­­­verlaufes aufzuheben. Das ist das mittelalterliche Recht des deutschen Nenten- und Giltenlaufes, als der Bapii bas Zinsnehmen verboten hatte. V­ollende feudal ist aber der Berchlag Bethlen’s, den Grundbefig duch Fidpeilommisse zu fesseln, deren Errichtung er im „Selet“ (Nr. 239 vom 17. d. M.) in der Art empfiehlt, „daß manches Erbaut, dessen Umfang nicht Hoch bemessen werden müßte, gegen eine geringe Gebühr in ein solches verwandelt werden künnte. Da nit ein Familien-, sondern ein nationales Ins teresse obwaltet, wäre es nicht erwünscht, wenn diese Erleichterung von langjährigem Befug in der Vergangenheit, aber s von dem Familiennamen abhängig gemacht würde. Mit folgen­­deineren Majoraten wollte in Oesterreich der äftere weichliche Kaiser die traditionelle Treue einzelner Familien seinem Hause sichern; hier braucht die Nation ständige und treue­ Grundbefiger”. Die Errichtung von Fideikommissen, mag sie nun im­ Familieninteresse oder im Namen der Rassenherrschaft ge­­­fordert werden, steht in unlösbarem Widerspruch mit dem Princip ber auf- und absteigenden Klaffenbewegung; sie ist ein Unrecht an der staatsbürgerlichen Gesellschaft; die Ma­­­jorate „schaffen einerseits für jeden Dritten, auch für den verkehrsrechtlichen Gläubiger unerwerbbaren Erfig, während sie andererseits dem Befiger eine gesellschaftlige Stellung geben, die ganz gleichgültig ist gegen die persönliche Tüchtig* keit”. (Stein). Glaubt übrigens Graf Stephan Bethler, daß die Lage des Grumbbefiters dur Einführung von Fidel» fommisfen fi verbessern werde? Der Geldgeber würde, wenn das bürgerliche Verkehrsrecht für den Geschlechterbefig auf­­­gehoben, Leiterer also auch für den Gläubiger unter allen Umständen unerwerbbar wird, gewiß höhere Zinsen als bisher vom Grundbefiger fordern und den Realkredit einschränken. Das Sinten des Grundweiches, über welches Graf Bethlen Hagt, würde noch mehr fortschreiten. Sagt übrigens nicht auch Graf Bethlen selbst an einer von uns bereits erwähnten Stelle, daß mancher Grundbesiger wegen Mangeld an Be­­­triebskapital den Betrieb abtadeln, die Wirthschaft nur auf einem Theil des Gutes führen, dagegen den andern „wüst“ lossen müsse? Was soi es nun helfen, wenn wer Befig durch Videllommisse im vergrößerten Bestande erhalten, aber die Kreditfähigkeit noch mehr eingeschränft würde? Sollten si da die „Wüfteneten“ nicht noch mehren ? ” das sollte meine Seuilleton. en Erpvgygnuet. Roman von Gustav zu Putlig. (36. Fortlegung.) Dieser sah sie verwundert an und wies die Briefe zurück. Fi m sagte an: „Ich erbreche feine Schreiben, die nicht an mich gerichtet sind, und Habe mit Biopteren Anderer Nichts zu thun. Glauben Sie wirktich, daß der Empfang dem Kranken schaben könnte, so schiden Sie die Briefe zurück und melden Sie offen den Grund biefer Borfit.“ Ich ihm schreiden? Niemals!" rief Vera: „Aber erste Bitte an Sie sein, das für mich zu unternehmen." Sie hielt immer noch die Briefe ein, aber Eouard zauderte, sie anzunehmen. Lord, an welche die beiden Andern kaum mehr dachten, die mit Höchster Spannung den Vorgang verfolgte, hielt si nicht länger zurück. „Geben Sie mir die Briefe, Vera!" rief sie und fliehte die schmalen, Heinen Hände aus. Bera sah sie erstaunt an. &8 fiel sie jegt erst wieder ein, was das Kind da war. „Dir,“ sagte sie, „was hast du mit allem Dem zu schaffen?“" Mehr, als du bentst,” rief Lory, „find es de­­­briefe meines” ae Bruders Leopold, den ihr Alle nicht kennt, den ihr Alle verleumdet, und schrieb er sie doch um den Bruder unseres Lieben Vater, dem ich nicht fenne, den ich aber lieb haben wir, weil du sagst, daß er unglücklich, daß er Trank ist." Bera trat einen Schritt zurück und­ maß den jungen Arzt mit einem Blide des Vorwurfs, fast der Verachtung. „D, der Bater bat Recht," sagte sie halb vor sich Hin, „ale Mengen sind false, Hinterlistig und nmm wahr. Sie, der Sie mir noch gerade vorwarfen, daß ich mich zwischen die Ver­­­wandten drängen wolle, daß ich unwahr in fremde Angelegen­­­heiten eingriffe, der versicherte, er habe mit den Geheimnissen Anderer Nichts zu tun. Sie führen so durch eine Lüge dieses Kind in das Haus, das nur als Arzt Ihnen geöffnet ist. Mich, die ich Ihnen mit vollstem Vertrauen entgegenkam, wollten Sie aushören lassen. DO, das ist abscheulich, ab» sheulich !” Sie machte eine Bewegung fortzugehen, und wenn ihr Eduard al unwillkürlich entgegentrat, so that er c8 do bocperrethend vor Beschämung, denn er fühlte Die Berechtigung des Vorwurfs. Auch Hätte Bera ihren Schritt nicht gehemmt, hätte ei nicht Lory gewaltsam aufgerichtet und mit über­­­strömenden Thränen gerufen: „WVB ergieb ihm, DBera, er ist nicht sehuld, ich allein bin es, nur aus MWiberfrieden gab er mir nah! DO, glaube mir doch!” Sie wollte versuchen, auf Bera zuzugehen, einen Armn strebte sie nach ihr aus, mit dem andern hielt sie sich am Stamm der Eiche, aber als sie einen Schritt wagte, schwankte sie und wäre zu Boden ges­­tunten, wäre nut Vera mit dem unfreiwiligen Entschluß, den jete Hilfsbedürftigkeit bei dem Kräftigeren hervorruft, der Zusammenbrechenden zu Hilfe geeilt und hätte sie in ihren Armen aufgefangen. „Um Alles in der Welt, was tHuft du?“ rief sie an. Cory lachte freudig auf unter den fliömenden Thränen und fehlang beide Arme um den Namen des schönen Mädchens. „Sett habe ich dich und jegt Halte’ich dich fest,“ schmeichelte sie, „bin du mir vergeben Haft, und dem Doktor an, denn er ist wahr und wahrhaftig ganz unschuldig und so verblüfft, bog er mich ruhig hätte Hinfallen Lassen und vielleicht die ganze Frucht, die seine glänzende Kur seit Wochen getragen, zu Grunde gegangen wäre, wenn du mich nicht aufgefangen hättest, wenn du mich nicht Hieltest. Aber ich will es ich­ vergelten, so gut ich kann, Ihr solt mir nur vertrauen, denn die Meine Lory meint es gut mit euch Allen, und befgalb faßt ihr sie nit aus eurem Rath Taffen, wenn in ihrer Einfalt könnte sie doc einmal einen gescheizten Einfall haben, auf den ihr Flugen Leute gar nicht verfallen wären. Mit der Klugheit ist hier Überhaupt wenig zu machen, denn schließ­­­lich muß bed das Herz Alles wieder ins Geleite bringen. Das Hat mir Bruder Leopold nur niemals glauben wollen und das sehe ich jegt noch Haver als vorher.“ Sie hatte sich, auf Vera gefragt, so weit vorgebeugt, daß sie Eduard’s Hand fessen konnte, der noch immer miß« muthig und verdrießlich, am meisten über sich selbst, brein­­­schaute. Da stand nun das rührende Kind­­­ zwischen den Beiden und sah so bittend, so freundlich von Einem zum Andern, so zuversichtlich Durch das eigene, reine und uneigen­­­nügige Wollen, so vertrauensvoll dur das eigene Herz, das nur zu lieben vermochte, daß es nicht die Hilfsbedürftige, sondern die Hilfebringende zu fein fhlen. Das ist die nie widerstehliche Gewalt des Schwachen, wenn er nur sich selbst vertraut. Bera wußte sich nicht zu rathen. uf der einen Seite fühlte sie wohl, daß das Kind sie vollkommen gewonnen und jedes Mftrauen besiegt hätte, auf der andern Seite hatte die Erwähnung Leopold’8 ihren ganzen Groll, den ganzen Stolz ihres Herzens wieder wachgerufen. Eduard sah den Kampf ihrer Empfindungen in den geängsteten Zügen und glaubte sie zu verstehen. „Wir können Lory vertrauen," sagte er, „lassen Sie uns ihrer reinen, Tinblichen Hinsicht folgen.” „But!” sagte Vera nach kurzem Zaubern: „Ich will geschehen lassen, was Ihr für Necht findet, wenn ihr mir versprecht, den Vater zu schonen. That ich Unrecht, ihm die Briefe vorzuenthalten, so geschah er aus seinem andern Grunde, als seine Gesundheit zu Hüten, und weil ich allein und rathlos bin in der Welt, die ich nicht kenne, Er war ja al ver­­­gebens, denn er weiß Alles. Das ist das Rätyfel in feinem Wesen, daß, so einsam, so abgeschlossen er ist, er doch Alles we UM Kar NEUER % X ER 3­­­—s « IE En Of EEE RE

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