Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1882. Februar (Jahrgang 9, nr. 2471-2493)

1882-02-14 / nr. 2481

N­­ ü - ‘ Seite 146 Hermannstadt, Dienstag in Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt. 14. Februar 1882. Nro. 2481 zutreten, als sich an die So’ge dieser sympathisirenden Bewegung zu stellen und ihre Diplomatie entsprechend anzumeisen." 0, H Der Berliner „Tribüne“ wird ferner aus Gatschina geschrieben, daß in den leitenden russischen Kreisen der Banflavism­us vollkommen die Dserband habe und eine Action beschlossene Sache sei. Man warte nur auf den Moment, wo Desterreich Montenegro bewegen müßte, um dann so­­­fort die Maske abzu­werfen. Die Action­partei rechne darauf, das im Kriegs­­­falle gegen Oesterreich Freycinet durch Gambetta erregt wird und so Deutsch­­­land die Hände gefunden würden. Gambetta sei mit den Führern des Pan­­­flavitismus bis in die Nähe des Thrones in täglicher Verbindung. Der Korrespondent signalisirt auch flavische Agitationen im Banat und rumä­­­nische unter den Siebenbürgern Sadhien. ‚In­ diplomatischen Kreisen, meint ein anderes Blatt, wolle man ähn­­­liche Eindrücke empfangen haben. Dagegen schreibt die „National Ztg.", in Berliner maßgebenden Kreisen betrachte man den politischen Horizont als ungetrübt. Nicht nur dis Verhältnis zwischen Deutschland und Rußland, sondern an das Verhältnis zwischen Rußland und Oesterreich zeigen seine Störung. Aus Wien seien Nachrichten gekommen, inhaltlich deren auf öster­­­reichischer Seite anerkannt werde, daß in der Bewegung auf der Ballan­­­halbinsel die Thätigkeit ruffiiger Emissäre oder das Eingreifen ruffischen Geldes, nicht nachgewiesen werden könne. Au der leitende Meinister des Auswärtigen in Frankreich, Fred­­­cinet, hat die Active mit England bezüglich Egliptens aufgegeben und ist in das europäische Concert eingetreten. Mit den Signatermächten des DBer­­­liner Vertrages soll eine Uebereinstimmung erzielt worden sein zu einer ge­­­meinsamen Action, und eine von Frankreich redigirte und von den Mächten acceptirte Collectiv-Note würde demnächst an den Khebive abgeben. In Paris, meldet die „N. Fr. Breffe”, werde die Ypee einer Con­­­ferenz ver Mächte zur Regelung ver­­mancherlei Fragen landirt. Fürst Dis­­­marc solle der Urheber dieser Ipee sein. Aus dem 7.5komitee des Unterrichtsausschußes. » ’ Dfenpest, 9. Februar. Das Subkomitee des Unterrichtsausschußes des Abgeord­netenhauses hat am 9. d. M. Nachmittags 5 Uhr unter Vorsig Gabriel Baroß’ eine Litung gehalten. Schriftführer: Georg Szathmary. Anmwetend sind: die Mitglieder des Subkomitees, Kardinal-Erzbischof Haynald, Baron Nikolaus Bay, Baron Anton Radvansky, Andreas Kalmar, Viktor Kaczvinsky, Dr. Ferdinand Lutter, Anton Berecz, Moriz Say, Yapislaus Kovark; von Seite der Regierung: Deinisterialrath Karl Szaß. Auf der Tagesordnung steht die Spezialdebatte über den Gefegentwurf Betreffend die Gymnasien und Realschulen. Der Titel wird bis zur Erledigung der Vorlage in suspenso belassen. Der S 1 nimmt Baron Anton Nadvanty das Wort und bemerkt, daß die protestantische Kirche bisher bei der Vorlage eines jeden solchen Gelegentwurfes ihren Standpunkt entwickelt habe und auch jegt an demselben festhalte. Von diesem Standpunkte ausgehend, hat er Einsprüche zu erheben gegen die im 8­­1 enthaltene Klassifikation. Die ungarländische protestantische Kirche hat eine geschichtlich entwickelte Autonomie, ihre Selbstständigkeit ist durch Friedensscläffe und Gefege festgestellt, so durch den Wiener Frieden, welcher auch den politischen Frieden erst nach Befriedigung der gerechten For­­­derungen der protestantischen Kirche sicherte.­ Es ist dies ein bilateraler Beitrag, von welchem man nicht einseitig abgehen könne; es ist dies die magna charta der protestantischen Kirche. Auf Grund dieser gewährleisteten Rechte können die Schulen der protestantischen Kirche nicht in die nämliche Kategorie kommen mit den Schulen, welche von Zuriepiftionen, Gesellschaften, Einzelnen erhalten werden; für jene Schulen ist in einem separaten Ab­­­schnitt vorzuführen. Allein auch in dieser Weise wäre die Regelung des Schulwesens ein filius ante patrem, denn biß nicht die in den Gefegartikeln vom Jahre 1848 niedergelegten Prinzipien volltändig verwirklicht sind, ann diese Angelegenheit ohnehin nicht definitiv geregelt werden. Seither sind viele fachliche und Schulgefege geschaffen worden, doch hat sein einziges die An­­­gelegenheit der Kirche vollständig und organisch gelöst. Er verlangt indeß, daß zumindest das protestantische Schulwesen in einen separaten Abschnitt geh! werde. Meder und seine Gesinnungsgenossen haben die Aufgabe, die­­nsichten der protestantischen Kirche zu entwickeln; diese Ansichten sind in der eingereichten Denkschrift schon niedergelegt. Er will hier Feine onfessio­­­nelle Diskussion hervorrufen, doch ist er gern bereit dem Ausschuße Ver­­­handlungsmaterial zu bieten. Wenn man feine und feiner Genossen An­­­wesenheit wünscht,­­­so werden sie anwesend sein und werden, so oft ein Paragraph vorkommt, welcher die protestantische Autonomie verlegt, auf ihre Denkschrift hinweisen ; sonst fünnen sie nichts thun. “ P­räsident Baros erklärt, daß bie legte Neuferung des Vorredners an ihn einen sehr beruhigenden Eintritt mache. Ien Uebrigen sonstau­rt­­er, ter Männer hatte Irog der ansprüchlichen Erklärung Zaras’ gehofft, daß man nicht wie in einem Kloster leben, sondern Beute machen und das schnell gewonnene Gut ebenso schnell verpraffen würde. Sie alle aber verstanden die Größe und Erhabenheit ver­­misften die er sich gestellt nicht, und am allerwenigsten seinen naiven schönen Glauben an die Gerechtigkeit, dem er ein Opfer wurde. Z­aras mußte die Unzufriedenen entlassen. In der Ebene war er jedoch gefürchtet, und so entf­loß sich das Gericht, in Anbetracht heffen, daß er niemals um persönlicher Zwecke sondern um der Gerechtigkeit willen Gericht gehalten hatte, ihn durch sein Weib den Antrag zu stellen, sich dem Gerichte zu übergeben, wofür ihm versichert wurde, daß er nach einer Gefängnisstrafe unbehelligt im Genuße, seines Eigenthums weiter leben­­­ solle. Sein Weib suchte ihn im Gebirge auf, bat und beschwor ihn, auf diesen Antrag ein­­­zugehen, da ja das Gericht auch wegen des strittigen Gemeinweaders eine neuerliche Untersuchung wolle anstellen hassen. Taras weigerte sich darauf einzugehen, denn wer bürge ihm dafür, dass sie bei nächster Gelegenheit nicht wieder ungerecht richten würden; seine Mission sei nur mit seinem Qobe zu Ende. Da fragt ihn sein Weib ob er so sehr überzeugt sei, daß er nie­­­mals ungerecht richten würde? Er antwortet ihr, das fünne Gott nicht zu­­­laffen; jemanden der die Gerichtigkeit so werfe, könne Gott nicht verlasfen. Da in ihrer­­­ höchsten Leidenschaft sagt sich sein Weib von ihn Los und fehrt voll des bittersten Grolles in ihr Heimatbedarf zurück. Nun tritt ein was kommen musste, was zugleich den Schlußstein des ganzen Romanes bildet. Taras kommt endlich zur Erkenntniß, daß nicht ein einzelner allein si zum Rächer aufiwerfen und glauben dürfe, daß er immer gerecht han­­­deln würde und könne, und zwar kommt ihm diese­­rk­enntniß durch das Geständniß einer Sterbenden, durch welches ein furchtbarer Betrug, der ihm gespielt worden war, aufgedeckt wird. Durch falsches Zeugnis war er dahin gebracht worden einen Unschuldigen zu tödten. Das Bewußtsein dieses unge­­rechten Mordes wirkt fürchterlich auf ihm; jet gibt es nur noch eines für ihn, sich selbst vom Gerichte zu stellen, wenn jet ist seine Mission in ein Nichts zusammengefunden, auch er hat Unrecht gethan. Er meldet ei beim Gerichte, er bittet nur um den Tod und hofft nur auf ihn. Nach wochenlangen Ver­­­ungen erfolgt seine Hinrichtung und Taras stirbt versöhnt mit seinem erbe. Dies ist der kurze Inhalt des zweibändigen Romans. Aber um den­­­ Roman ganz zu verstehen, muß man ihn lesen. Die Zeichnung des Taras, den Alles, was in seiner Jugend auf ihm ein­wirkt zu dem macht, was er als Mann wird, ist eine­­­ meisterhafte. Die Gerechtigkeit ist ihm die erste Tugend und gerate sie ist es, die ihm hinreißt, Unrecht zu thun. Es ist eine Anmaßung sich gleichsam zum gottgefuntten Nüher aufzimerfin daß nur ein V­erschlag gemacht wurde, nämlich der, daß die protestantischen Schulen in einem separaten Abschnitt behandelt werden sollen. Kardinal Haywald reflektirt auf die Ausführungen N­abranly’s; er billigt seinen Standpunkt, interpretirt ihn aber so, daß gleichwie die pro­­­testantische Kirche ihre magna charta und ihre Autonomie habe, ebenso die katholische Kirche ihre Autonomie habe, die auch in Betreff des Schulwesens besteht. Demgemäß verlangt Nebner seinerseits, daß auch die katholischen Schulen in einem separaten Abschnitt behandelt werden sollen, Diesem Prinzip hat Redner auch in seiner Denkschrift Anspruch verliehen. ‘Dieser Sonder» standpunkt war überflüßig, so lange der ungarische Staat ein katholischer Staat gewesen; jett ist er ein interkonfessioneller Staat geworden, doch kann die katholische Kirche in Folge dieser Veränderung nicht den übrigen Konfessionen gegenüber rechtlos werden. Er verlangt, daß in den $ 1 ein besonderer Punkt aufgenommen werde, welcher den Rechtsbestand der Schulen der katholischen Kirche sichert. Zur Vermeidung von Mißverständnissen sol­­llten in Punkt 1 und 2 des $ 1 Folgendes aufgenommen werden : „Die unter der Verfügung und unmittelbaren Leitung des Ministers stehenden staatlichen oder­ (2 Ah­nen) jene katholischen Meittelschulen, die aus dem unter der Verwaltung der Regierung stehenden katholischen Studienfond oder durch Lehrorden erhalten werden, stehen unter der unmittelbaren Leitung der von dem apostolischen König als obersten Schugheren eingesetzen katholischen Studien-Kommission und des Unterrichtsministers." Dann fime Punkt 2 des Entwurfes al Bunt 3. Adolf Zay empficht vom Gesichtspunkte des modus procedendi, daß die erschienenen Vertreter der Kirchen­ und Schulen über alle Fragen ange­­­hört und daß ihre Aeußerungen stenographisch in das Protokoll aufgenommen werden. Die Weußerungen werden dem Sublimits als Material dienen, auf Grund werfen es später in seiner Mitte feine Beschlüsse fassen wird. Ladislaus Hegedis hat sowohl die Denkschrift der protestantischen Kirche als die des Kardinals Hahmald gelesen ; es ist in diesen Denkschriften viel neues enthalten und Redner füge in B Verlegenheit, wenn er sie über die Dinge sohon jet eingehend äußern müßte. Das Sublimite hat die Dorfschriften übernommen, hat die Vertreter der Kirchen angehört und ihre Aegierungen mit Dank entgegengenommen; damit ist dieser Theil seiner Aufgabe erledigt. Rebner meint, jet fomme ver Theil über­ das Unterrichts­­­wesen und hierüber wären die Schulmänner zu vernehmen; daß es auf sei­­nem Gebiete viele Fragen zu erörtern gibt, anerkennt auch der Meinister. Der Gelegentwurf, so wie er eingereicht ist, sanktionirt den früheren Zustand und da muß Abhilfe geschaffen werden. Er beantragt, daß den Vertretern der Kirche nunmehr der Dank ausgesproc­hen werde und das Sublomite sich den Schulmännern zuende. Präsident Baros war der Meinung, daß das Sublomite, indem es die Verhandlung des $. 1 begann endlich den vorgezeichneten Weg betreten habe: er würde bedauern, wenn das Sublomite durch Zwischenfragen und Vorschläge sich von diesem Wege immer wieder abbringen ließe. Auch Nedner ist ver­­anfacht, daß bezüglich jeder einzelnen Frage nach den­­­ Ver­­­tretern der Kirche die Schulmänner angehört werden sollen; da Hält er es für nothwendig, daß die Vertreter der Kirche bis zum Schluffe anwesend seien und mitwirken. Das Sublimits beschliegt Hierauf, mit Weitergehung der Swischen­­­fragen unb Vorschläge bei dem begommenen Modus der Verhandlung zu bleiben. Die Schulmänner haben zu $ 1 nichts zu bemerken. Adolf Zay mißt der Denkschrift des Kardinals Haynald eine große Tragweite bei. Kiefelbe enthält einen ganz neuen Vorschlag betreffend die Katholische Studien - Kommission. Bevor er sie über diesen Gegenstand äußert, verlangt er Aufklärung von dem Vertreter der Regierung darüber, welchen Standpunkt die Regierung diesem Vorschlage gegenüber einnehme. Er­­­wünscht zu wissen, ob die Regierung­ in­ dieser Frage schon einen be­­­stimmten Standpunkt habe und ob das Komite in dieser Angelegenheit be­­­schließen wolle, bevor die Regierung sie geäußert habe ? Karl Syaf hat das Memorandum soeben erst erhalten und konnte mit dem Minister darüber nicht Tonfeh­ren ; von der Kommission Hänge es ab, ob sie sehon jei beschließen wolle, allein so wie die Erklärung der Re­­­gierung für das Sublomits nicht bindend sei, so präjubizire auch die Ver­­­einbarung des Sublomites den Standpunkt der Regierung nicht.­­­ Ladislaus Hegedis erklärt sich an der Verhandlung nicht weiter be­­­theiligen zu können. Adolf Zay: Da er der Weisheit der Commisston beliebt habe, troß der wichtigen Gegenstände in die Detailberathung einzugehen, müsse er erklären, daß er sich an der Specialberathung des Entwurfes deßhalb nicht activ betheiligen, also weier Anträge stellen, wo stimmen werde, sondern sich— und zwar auch dies nur vom rein individuellen Standpunkt — auf die Kritik einzelner Stellen des Entwurfes beschränken müsse, weil der Gelegentwurf von­ staatskirchenrechtlichen Auffassungen ausgehe, die mit den fundamentalsten Staatsgefegen in unlösbarem Widerspruch stehen. Er und zugleich ist er eine Unterwerfung unter das Gebot Gottes recht zu t­un und das Recht zu fchtigen. Und darin liegt auch sein tragisches Gefiie, was ihn fü­r sich Hoch erhebt über die andern Meenschen. Das macht ihm zu fest fallen. Die Carl Moor sind in der wirklichen Welt eben nicht denkbar. Bis zu seinem Ende verläßt ihn sein Gottesglaube nicht und wie er sich das Verhältniß zwischen Gott und Menschen denkt gehört zu den schönsten Stellen Franzos hat sein Problem scharf zugefolgt und durchaus originell gestaltet, nicht in Anlehnung an die berühmte Novelle Kleist’s, sondern in bewußtem­ Gegentore zum „Rohlhaas“. Während dieser zu den Waffen greift, weil ihm das Unrecht der Machthaber Hab und Gut und schließlich sein eigenes Süch zerstört, wird hier ein friedlicher Mann ne deshalb zum Empöhrer, zum blutigen Richter und Rächer, weil er das Unrecht an Anderen auf's Tiefste empfindet, also blos aus Ehrfurcht für die Heiligkeit des Rechts. Sicherlich eine gewagte Figur, aber der Dichter hat sie so glaubhaft, so rein menschlich gestaltet, daß uns sein Zweifel überkommt. Die Gestalten der Französischen Dinte sind alle von einer Leidenschaft, von einer Größe des Charakters, die uns imitreißen muß, aber umsonst suchen wir im dem langen Roman auch nur eine Liebliche Stelle. Als Taras und sein Weib einander in Liebe finden, da bricht aus einem Streit die Liebe hervor, und als Anufia den Geliebten dur das Verbot des Vaters nicht zum Gatten erhält, da wird das leigenschaftliche Weib zulegt frant und nur die Einwilligung des Vaters und nur die Versöhnung mit dem Geliebten läßt sie gefun­den. Das sind die estalten, die eine eble Eigenthümlich ist Franzos aber auch das Schildern der Schattenseiten des menschlichen Charakters. Neben den gewaltigen Charakteren des Taras, der Anufla u. |. w. stehen Menschen von einer Niederträchtigkeit mit einem, man kann sagen, „Hohn“ geschildert, die von Leser, breiten Leben in ruhigen geordneten Verhältnissen verfloffen, niederbrüden und schmerzlich berühren. Aber nach jeder Seite hin liegt eine Gestaltungskraft in der Feder Franzos’, die nicht Vielen eigen ist. Sehr hübsch und anschaulich sind die Schilderungen der Gegend, hauptsächlich der Karpathen, wenn auch etwas lange ausgedehnt. Die Wahrheit der Thatsachen, welche Franzos entrolft, scheint nicht angezweifelt werden zu dürfen, doch macht gewiß die poetische Zuthat, welche ein s­­chönes Vorrecht des Dichters ist, die Gestalt des Taras zu einer edleren, größeren als sie in Wirklichkeit sein konnte. Der Leser jedoch, welcher das Buch mit Aufmerksamkeit liest, erfreut sich an dem vielen Schönen was er darin findet. Drud und Papier sind gleich geschmabben­, so, daß auch die äußere Form des Buches seinen Wunsch übrig läßt, Wap font empfehlen wir das Buch unseren Lesern aufs hefte, wolle, da dies durch Commissionsbeschluß angeschlossen se­­i Hier seine staatsfirchenrechtliche Discussion initiiren, sondern behalte sich dies für die Plenarcommission und eventuell für das Plenem des Hauses vor; hier müsse er nur constativen, daß die auf dem, auch heutigen Tages­­vermöge des 1868er Unionsvertrages in voller Rechtskraft stehenden 55. G.­. Av. 9. 1791 beruhende volle Schulautonomie der Siebenbürger Confessionen, ja selbst die auf dem Preßburger 26. &.­W. v. 3. 1791 beruhende, be­­­schränktere Autonomie der ungarländischen Confessionen von der Regierung in deren Entwurf zum­ Theil völlig ignorirt, zum Theil aber auf ein werth­­­loses Minimum herabgeschraubt worden sei. Ganz so, wie die Vertreter der reformirten Landeskirche und der ungarländer Lutheraner, müsse er, jedoch nur als Vertreter, sondern als anspruchsloses Mitglied der evang. Landeskirche A. U. in Siebenbürgen, — deren Rechtsstand in den vorlie­­­genden Denkschriften derselben constatirt sei — seinerseits erklären, daß zwischen der gefeglichen Rechtslage der autonomen Sirdhen ıumb der von der Regierung im Gefegentwurf bewiesenen und in der Commission neuerdings bethätigten Rechtsmißachtung ein Compromiß, eine Verstän­­­digung leider unmöglich erscheine, so daß er nicht activ das Kirchenstaats­­­recht Ungarns im V­orhinein megiren, und weßhalb in seinen Augen improbus labor seien und bleiben würden. Mit der Forderung des Generalinspectors Nabvanffy, für die Con­­fession im 8­­1 eine besondere Alien und in der weiteren Folge ein beson­ «­­­deres Hauptstück geschaffen werde,würde er einverstanden sein,wenn er, Garantien dafür hätte,daß jenes Hauptstück die gesetzliche Autonomie der’ Confessionen codifiziren und bekräftigen wolle. Gegen deni­alin.2ben Confessionen gegenüber gebrauchten sue­· druck»c·inspectionerecht«müsse er sich entschieden verwahren,da im Sinne der Religionargesetze,die Inspection und die Oberaufsicht Sache der Cons­­­ession ist,und ver Krone nur die oberste Aufsicht(supremain-» spectisch zustehe—wie dies ja selbst die Regierung in ihrem Motivenbes nicht anerkenne Ebenso sei im weiteren Verlauf des§1 der Ausdruck»Disposit­­i­­tionerecht«mit Beziehung auf die Confessionen gesetzwidrig weil selbst­«.«? die beschränkte rem­garländer Autonomie·(1791:26)dem Staatesam­t" die Bestimmung des Lehrquantums durch Die Legislative und das oberste it aber der Regierung absolut sein V­erfügungsrecht gewähre. Vom [chulmännischen Standpunkt müsse er darauf aufmerksam machen, daß die erste Zeile des $ 1 nur vom Chymnasium und Real­­­schule spreche, und der Meotivenbericht diese als die beiden einzigen Arten der Mittelschule einstelle, während ja bekam­tlich in andern Kultur­­­staaten, und insbesondere in dem vom Herrn Unterrichtsminister als „Eaffie­­lher Boden des Bildungsmwesens“ gepriesenen Deutschland außer dem Gym­­­nasium und der Realschule erster Ordnung wo die Realschule zweiter Ordnung, das Progymnasium und die Höhere Bürgerschule als Mittel­­­schulen bestehen. Beson­ders auf die höhere Bürgerschule, die ba, berufen sind den Bildungsgang der untern Schichte des Mittelstandes nicht vom Standpunkt der Fach- sondern von dem der allgemeinen Bildung zu einem abgeschlosfenen Ganzen zu machen, müffe er in Ungarn, wo die Bildung gerade diefer Claffe so täglich gering sei, nachbrütlich auf­­merksam machen. Auch müsfe ja auch unsere jenige achtelartige Mäpchen­­­­schule als eine Gattung der Mittelschule angesehen werden. — Redner müsse den Negierungsvertreter fragen, ob im Schooß das Ministeriums über die hier einschlägigen organisatorischen Fragen Verhandlungen gepflogen worden und ob das Weinisterium, das im M­otivenbericht die „Vi­elgestaltigkeit" des Unterrichtswesens gerühmt, denn wirklich die Ueberzeugung hegen könne, daß der Begriff und die Aufgabe der Mittelschule durch die beiden Gattun­­­gen „Symnasion” und „Nealschule" erschöpft und erfüllt sein! Karl Szaf bemerkt, der Entwurf handelt wohl blos von Symmaosten und Nealschulen, doch schließt das die Existenz anderer Mittelschulen nicht an. Gegenüber Radvansky bemerkt Nedner, die Eintheilung des Entwurfs sei die richtige ; er braucht daher nicht die Ziedmäßigkeit dessen diskutirt werden, daß die protestantischen und katholischen konfessionellen Schulen ii en Abschnitte eingereiht werden; er bittet um die Annale des Origi­­­naltextes. Kardinal Dr. Haynald glaubt, die Motivirung des Regierungs-D Ver­­­treters ist unrichtig; denn wir wollen seine Geschichte schreiben, ‚sondern ein Gefeg Schaffen, wie es die heilige Sache der Erziehung verlangt Deshalb ws 5 es nicht für logisch, den bisherigen Zustand im Entwurfe beizub­­ehalten. « «­­­Alberthvacs präzisirt die Frage dahin:Soll die Eintheilung des Entwurfes beibehalten oder soll die viererleitherschlaggebrachte Ein-«« theilung angenommen werden.Gegenüber Zay bemerkt er,derselbe sei ge­­­wiß in der Kommisson der Einzige vor der Ansicht sei,der Staat habe nicht das Recht,ein Gesetz­ über die Mittelschul-Organisation zu schaffen Adequy erwidert,er habe dieses Recht des Staates nicht ange­­­zweifelt,doch müsse derselbe die vom Staatsrecht gezogenen Schranken res­­spektiren und könne selbst für die ungarländischen Confessionen gemäß dem Preßburger 26:1791 nicht mehr notiiren als das Minimum des vorzutragenden und von den Schülern zu fordernden Lehrquantums. Baron Vay:Die Ko­mm­ission müsse in die Spezial-Berathung ein­­­­geben,wobei die Vertreter der Konfessionen ihre Ansichten äußern werden. Bezüglich des Entwurfe bemerkt Redner,es heiße in demselben anstatt Ober­­­aufsicht des Staates stets Aufsicht. Er macht ferner einen Unterschied zwischen der protestantischen Autonomie, die von unten, sozusagen beim „Ich“ anfängt und zwischen andern Autonomien. Er wird überigens seine Ansicht­ auf Grund seiner Weisungen kundgeben. Gabriel Baros: Der Ausgangspunkt bleibt stets, die Fachmänner anzuhören und in die Details einzugehen. Er hält die Fortlegung der Vers handlung für notowen­dig. Lavislaue Hegedüs beweist,es seien da neue Prinzipien ausgetauscht,­s die er sich überlegen müsse,ehe er sein Votum abgebe. Die Subkommission beschloß hierauf,die Abstim­mung und Verhandlung­ auf die Sitzung vom 10.d.zu verschieben. . | Reidenschaft treibt. His- —·« Ess­­­...·sz«, | | Situng der Stadtvertretung. Hermannstadt, 13. Febru­ar 1882. Die heutige Sigung war gut besucht und erledigte in ralcher Folge die Tagesordnung. Vorerst wurde die Verpachtung der zur SForft­ultur noch nicht ver­­­wendeten Felder auf dem Lehmberge an die bisherigen Pächter für jährliche 193 fl. auf das Jahr 1882 genehmigt und die Aufstellung von je einer Straßenlaterne in der Schügen-­­­und Grabengasse bewilligt. Die Gemeinde Bongardt erhielt über ihr Einschreiten die legte Frist zur Einzahlung des Kaufschillingsrestes pr. 500 fl. bis Ende September­ laufenden Jahres unter der Bedingung, daß sie bis dahin die rüdständigen Binsen zahle. Ein­ Magistr­atsdharnist erhielt für außerordentliche Dienste eine Remunerationpnöofb und wurde sodann zur Wahl des Primararzten des Franz-Josef-Bürgerspitales geschritten Um diese Stelle hatte sich blos der bisherige Secundararzt dieser Anstalt Dr.Hermann Süßmann beworben,welcher denn auch per Acclamation­ einhellig gewählt wurde. Io die Hiedurch erledigte Secundararztstelle wurde Dr. Stephan v. Hannenheim gewählt. Hinsichtlich der Beschränkung des Haush­handels wurde da Dies­­­bezüglich vom 5. Ministerium erlassene Normalstatut acceptirt und ber. .­­­­ u

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