Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1920. Juli (Jahrgang 47, nr. 14160-14185)

1920-07-10 / nr. 14168

l­i­x Siebenbürgisch-Deutsches He­rmannstadt, Sonnabend 10. Juli 1920 IN­WI Wes-MU­­WMMM Irr-Irrwa- WILL «Wsr.st Fuhrmann-edit MMWM HE­­»Was-Inw­­ung monail, 31 K . lich....wx ya ladet monatlichh 31 K od. Lei 15:50 17, jährl. 90 K od. Lei 45’ — Einzelne Nummer: 2K oder Sen 1’— ar. 14168 jeder Bettungser[le uns­teigenvermittlungsstellen d*8 Ins und Yusla = Altrumänien,Bessarabien obrudidha­m. Bulowing bei Friedrich 8, Bendsch,­­Bukarest, Str. Gen, Berchelot 19 Der Hanm einer einspaltigen eile roftet beim jedes» ven Einrüden 3 K. Bei größeren Aufträgen sntsprechender Nad­af. Er mäeint täglig mit Anänahng­er und Zeieriapt, 47. Jahrgang Pede des Senators D. Adolf Schullerus gehalten in der Situng des rumänischen Senates am 5. Juli 8.5. Hohes Senat! Indem ig mich dem Abreßentwurf des Ausk­nffes anfchliege, will ich die Aufmerksamkeit des Hohen Genates nie für zwei Bemerkungen in A Anspruch nehmen, da ich fon in der Sitzung vom 26. März. .. die Stellung der deutschen Volk­partei in Großrumänien gegenüber der neuen Regierung dargelegt Habe und mein Kollege, Herr Brandieh, in der Sammer unsere besonderen Wünsche und Forderungen vorbringen wird, insbesondere was die Einwechslung der Krone im Verhältnis zu 1:1, die Einleitung der Kriegsan­­teihe, die Heimbringung des Kriegsgefangenen ans Rußland, die Aufhebung des Belagerungsauslandes und der Benfur in den neuen Gebieten, die Einstellung des gesehwidrigen Vor­­gehend bei Durchführung der Agrarreform, und die Ein­­führung eines vernünftigen und lebendigen Verwaltungs­ fyRems betrifft. Vorher sei­ es mir gestattet, kurz auf die Ausführungen eines geehrten Borreduerd, Herrn Bogdan-Dui­a, bezüglich der Belitit der Siebenbürger Sachsen zu reflektieren. Der Herr Kollege hat in seiner überans­ichtvollen und eingehenden Darlegung der Barteiverhältnisse in Siebenbürgen unserer fährlichen Volitit den Vorwurf gemacht, sie gehen nir nach festen Reinzipien vor und zeige eine schwanzende Haltung, wobei er als Beispiel die Kronfäbter Wahlen anführte. I bebauexe lebhaft, daß der geehrte Herr Kollege als Grund­­lage seiner Reitit unserer Politit, einen vorübergehenden Sal, wie eine Wahl dad immer is, genommen hat, und­­ acht das Programm der politischen Partei selbst, der wir­­ um gehorem, wie er hat bei Beurteilung der Übrigen Parteien BRAD -Helsin­gprogramm 5 ge­funden, waß er zum Sc­hlusse seiner Mede verlangt, nämlich 2­ 7 Richtlinien, mach denen das Volls­ und Nedtälchen von nationalen Minderheiten in einen modernen und demokrati­­schen Staat fs einfügen lan und zwar, wie ber Here Vorrechner e# selbR verlangt, nit nie für den Augendlich, * Fondern für dawernde Zeiten. & wid darum als Ergänzung die hauptsäch­iichen Bestimmungen dieses Programmes herausgeben. Am diesem Programm, das von dem am 5. November 1919 abge­­haltenen Bollstag des Gichenburger Sadiien einstimmig an­­­­genommen wurde, und das ich hier in der Hand halte, wird das am 8. Januar 1919 in der Rationalversammlung zu Mebiarch abgelegte feierliche Bekenntnis des sächsischen Volkes zum sumänischen Staate bekräftigt und wiederholt. 3 wird bei IHlukmähig ausgesprochen, da die­­ Siebenbürger Sachen vereint mit den Deutschen Altrumäniens, des Banats, Bessa­­­gabiens, der Dulowina sowie aller anderen Gchiete Groß­­rumäniens in das politische Leben des rumänisäen Staates eintreten (Beifall) und wird erwartet, daß diese Sefäloffen­­heit für alle Zukunft bewahrt bleibe. Als zuverläßliche und vollberechtigte Staatsbü­rger glau­­ben wir darum das Net zu haben, nachfolgende bestmmte Biätpar­tie aufzustellen: „1. Die von der rumäniscn Nationalversammlung in Rorleburg am 1. Dezember 1918 gefaßten grundlegenden Beischlüffe werten im ihrer Wirrang ausgedehnt anf das ge­­samte Staatsgebiet. 2. Den Denk­en Grofıumäniens wird der Schaf­­fung eines Staningsundgesehes für alle Zeiten das Medht­­ gewährleistet, sie zur Erfüllung ihrer besonderen Kah­­zellen, nationalen und wirtschalischen Aufgaben politisch als ein­­heitliche Nation frei zu organisieren. 4. Die deutsche Nation Großrumäniens erhält sowohl für fi als auch für ihre einzelnen lieder (Körperscharten, Vereine und Winzerpersonen) das Net, Schulen und Bil­­dungsanstalten jeder Art und jeden Grades frei zu er­richten und die Lehrkräfte für b dieselben selbst auszubilden und zu bereiten.­­ 5. Für die Wahl zu den geld­gebenden Körperschaften wünschen die Dentichen Großrumäniens das durch die Karls­­burger Beischläffe festgelegte allgemeine, gleiche unb geheime Btadlrecht nach nationalen Landesrat­er. Ebenso wünschen sie für die Gemeinde- und Wintzipalvertreiung die Ein­­führung des Lienwaplrechtes nach nationalem Kataster. 6. für die allgemeine Verwaltung, und gwaz für die politive Verwaltung wie auch für die Binang und Zustig­verwaltung und alle übrigen Zweige der Verwaltung wün­­ftigen die Deutschen Großrumäniens die möglichste nationale Abgrenzung der Verwaltungsgebiete. Für die Munizipals -und Gemeindeverwaltung wünschen sie die Aufrechterhaltung, bezw. Gewährung der vollständigen Geldftverwaltung mit dem Rechte der Wahl der Beamten durch die eigenen Ver­teetungskörper. Die Beamten in den Gemeinden und Muni­­zipien werden entsprechend dem z­ahlenmäßigen Stärkever­­hältnis der verschiedenen Völker deren Angehörigen ent­­nommen.­­ 7. Im Sinne der Beischläffe von Karlsburg wird den Deutschen Großenmantens das volle Recht auf den Gebrauch ihrer deutschen Muttersprache in allen Zweigen und allen E­tufen der Verwaltung­ und der Rechtsprechung und dem­­entsprechend­ auch die pflichtgemäße Anwendung der deutschen Sprache durch die Behörden gewährt”. &3 folgen weiter die Forderungen bezf­glich der Auto­­nomie der Slirchen, mit dem Recht konfessionelle Schulen zu erhalten, sowie der verhältnismäßigen Unterfragung der kon­­fessionellen und nationalen Schulen durch den Staat. Ferner : 10. Die besonderen Wirtschaftsinteressen der nerange­­gliederten Gebiete werden bei der Regelung der Wirtschafts­­­verhältnisse zu Altenmännen und bei der allgemeinen Wirt­­schaftspolitik de Staates volle Berichtigtigung finden. 11. Im Interesse des allgemeinen sozialen Sortischrittes wü­nschen die Deutschen Großrumäniens als Mindestmah eine moderne soziale Gereggebung,­­die das Gebiet der Keanten, Unfalls, Invaliden-, Alters- und Arbeitslosen­­versicherung usw. zu umschließen hat. 13. Die­­ Deutschen Großrumäniens wänscen die ftante grundgefechliche Festlegung der vollen Religions-, Prob-, Bersammlungs, V­ereinigungs-, Lehr- und Lernfreiheit, der uneingeschränkten Freizügigkeit im Besuche ausländischer Hochsäulen und anderer Lehranstalten sowie des freien Seruch- und Beichtwerberechtes,. — Und und gefallen Sie, meine Herren Senatoren, daß ich mich wieder Dem Adreßentionif gumende. _ Meine erste Bemerkung geht dabin, daß ich einen Hinweis darauf vermise, dad bieted Barlamest den Charak­­ter einer Konstirmante trage und daß die Michelien der Verfassungsrevision ehrbalbigst in Augeiff genomm erde iu ae wigdg isle die Ve ea an Andoafle bie Dazu bestimmt sind, augenblicliche Nöte zu beheben, ii auch die Testlegung der Grundrechte des vereinigten Groß­­rumäniensd. Ia vielfach ist diese Revision der Grundrechte geradezu die Vorauslegung für die entsprechende gesechliche Linie von brennenden Einselfragen. Denn die neuen Ge­­biete sind nicht nur mit ihren Menschen, Wünschen und Gefühlen, mit Befig und Boden herübergekommen, sondern mit ihren besonderen wirtschaftlichen und Eulinxellen Ber­hältnissen, mit ihrem eingewurgelten Necht und ihren leben­­den Bedürfnissen. Da ist es, abgesehen von allem anderen, auch pom­oraktischen Standpunkte nicht mdglich, das einfach die bisherigen Einzelgelege Mlirumäniens abgeändert werden u um auf die angeschlossenen Zeile Anwendung zu finden, sondern e83 wo in mehrfacher Beziehung die Grundlage der Konstitution selbst abgeändert werden, damit Raum für eine nit­ge Beurteilung und Befriedigung der Verhältnisse der neuen Gebiete geschafft­ werden könne, sonst wird jede ber­­f­cgte Shiang immer wieder Anlaß zu innerem Streite und zu Teibungen werden. Um nur einige Beispiele anzuführen: Die Tatsache, das in den angegliederten Zeilen verlegte beme­nigten männlcche Völlerstämme als vollbereu­gte Staatsbü­rger wit ihren eingeborenen, dazu Dur die Karlsourger Be­­schlüsse eigens gewährleisteten Sprach und nationalen Lebens­­rechten wohnen, die Tatsache, daß dort selbständige autonome Khten verschiedener Bek­nntnisse bestehen, die alle ihre be­­sonderen konfessionellen Schulen aller Stufen haben, während hier im alten Königreiche Higher nur eine Nation, die ru»­mänische, vollberechtigt und nur eine Kirche, die griech. orient., die herrigende war, besagt zur Sensige, daß hier der Nahmen der besteh­nden Konstitution zu enge­n­, um den neuen Vers­­ältnissen und Bedingungen des geeinigten Staates Nehinung tragen zu können. Die zweite Bemerkung betrifft im Verbindung mit dem eben Ausgeführten das Verhältnis zwischen­ Senat und Kammer. Ich habe nun zum zweitenmal die Ehre, Mitglied dieser hohen Körperschaft am sein, bin aber wie in der frühe­ren, so auch in der jenigen Sejsion oft unter dem Druck der Empfindung gestanden. Daß unsere Verhandlungen Hier zu­­meist nur eine Dublette der Verhandlungen in der Kammer sind, hab wir darum vielfachhAberflüssige Arbeit leisten, auf jeden Fall viel zu viel Zeit, die zum anderem adliger wäre, vertun. Außer den fragen bed­anchgeld, die gemäß den Bestimmungen der Konstitution zuerst in der Kammer ver­ Handelt werden woiüssen, könmen die anderen Bejebentwirfe alle andy zue­rst im Senat, müssen aber alle im Eingel­en­d­en Senat verhandelt werden. Wozu diese Doppel­­arbe­it ist, im Tepfer Zeit im bei Erörterung von Ber­­­affungsfragen öfter dem­ Senat überhaupt das Necht des BDaseins abgesprochen und da Einlammersustem gefordert worden. I flimme b dieser Meinung nicht tıt, da ich e3 für wünschenswert halte, daß in so wichtigen Lebensfragen des Staates, wie seine Begehe e3 sind, aud abgesehen von der Zustimmung der Krone, schon im der gefäßgebenden Körper­­haft selbst eine Ueberprüfung der gefaßhten Weichsäfte ef­­olge. Bei der zumeist Hohen Temperatur der parlamentaris­­chen Verhandlungen ist­ es leicht möglich, daß im ersten, tafchen Anlaufe an leicht Weichsäfte gefaßt und Wichtiges übersehen wird. Die Angabe dieser Medierprüfung fällt nun der ersten Kammer, dem Senat, zu. Das will aber nicht be­­sagen, daß der Senat nochmals die ganze Verhandlung bis ins Einzelnste durchzunehmen oder gar damit zu beginnen habe, sondern seine Aufgabe wird sein, vom Standpunkt der geaundjäßlichen Benrteilung die von der Kammer beschlossenen Gelee zu Überprüfen, sie demgemäß auch grundläglich an­­zunehmen oder sie zu vermerfen. 3 ist selbsverständlic, da B ex dabei, wie 1:3 auch sonst in den ersten Sammern anderer Staaten gefälscht. Kleinere, mehr Formale Gefege nur summarisch behandelt, dagegen in den großen internen und externen Fragen gemabtägliche und damit entscheidende Stellung nimmt. Eine in dieser Art geführte Verhandlung im Senat tillche aber eine wesentliche Ersparnis an Rett und Lebend­­frist­ bedeuten. Wenn alle Gelegentwürfe zueist in der Kammer verhandelt werden, dort dad pro und contra bis ins Einzelne erdient wird, dort — wa doch auch ein wesentlicher Baltor­it — die vom Standpunkt der Partei­­enschanungen aufgehäuften Bandstoffe ihre Explosion ge­­funden Haben, dann wird für den Senat eine kürzere Zeit der Beratung genügen, um im xuhiger und abgeklärter Mederprüfung der von der Kammer geschaffenen Gehege fein­e Aufgabe zum erfüllen. Dadurch wird es möglich sein, den Senat nicht für die ganze Sessionsdauer gleichzeitig zusam­­menzuberufen, s sondern nur von Beit am Bett, jobelnd von der Kammer genügendes Material­ vorgearbeitet worden ist. ‚Bad da8 aber für uns am Zeit: a ua. bedeuten wilde, tafiz brand ! b noch ein Stüc Berufs: und Bebenzar­den. Da re se « ks."·«"to bellst­ vollen» tuten ungleidh,hier gezwungen zznfehoft sochrnlang diesen­ mit leeren Formlitäten und-wsofskönen langen Neben zu verlieren. ne - Andererfettz find sir doöqnch zn seift Mämnirr zu verantwortungsvollen Beruftstellungem Es ist auch natürs lich-ohne ung selbst schneicheln zu wollen­,saß­ an in diese hohe Bekfmm­ung solche Misner als Vertreter entsendet,dieacchanante durch die Vertrauen d­er Mitbü­rgerin führend-Stellungen gehoben­ erbenId. Von diesess unserer Huptberuf können vir nicht dauernd wochenlang fernbleiben,ohne ihn ganz zu vernachlässig. Wenn alsotust eine solche Einrichtung der Senatgristssen geschassen wird,daß sie nur in größeren Zwifchenräm­m stattfinden und sie selbst nur von suszervaner sind,so werdenI­U Gevonthfofchwer es ihnen anch fällt,ihr­ Mandat und SenatorinCtutt ihrem Hauptberuf vereinen können.Sie werden also entweder ihren Berufsefgeben oder in senatihren Platz denna Altergrü­cksichten aus dem praktischen Leben ausgefriedenen wirklier»Senatoren« einräusen süssemdm«Vollsgreifen«,wie sie Mathotk scherzhaft benervt Er ist aber zu bezweifelm obtai fürss das allgemeine Wohlvorteilhaft-Erzda gerade die fr Vrrs bindiung von praktische-Beruf auf verschiederen Gebieten des Lebergmitterberatendenseitnahmeen der Gesetzs gebung der lieberprüfung der von der kasmer geschasenen Gesetze ihren befordernnert und Inhalt verleihh Eine solche Abtüt­zung der Sungzdauerdiszatei fichtUit der gegemättig insksftendlichen sotsstitntion richts­iderspruch.Irrslbertsmutnuydsß der Senat nicht außerhalb der sissngsianerherkam­er tagen darf,verfügtsber nicht,daß er bie garzesisungss niededersKaImtrhis durch auch Stringenznhittri­ebe.Einesertigung,­q­ fovon Falls-Fall inder vors hinerträhnten srtztst demnach archanfsst und der be­­stehenden sosftttrtkon gestattet und es bedürfte dazu vivhl nnr eine­ dahingehenden Beschlufes desserutez Ich hatte diesbstcihbonI-tragzusteenx etnekonstiffton mithe-Studium dieser Ftsge und­ it’bersusalleims eines EntIukfes derlibsndersngder sudordmmsznbes treuemsdfmtemiåmnhdssfconivu anderer seite dieser isiotdtrdsutordnung unserestt vordeutsM bittebe uürårädikiabri auch die von mir gegebenen Anregungen gu­ber . ." - Jsühreunehseich,irreichfäquarfeuss erllärt habhdrnsdreßetxtwtzrfittrllge seinen ar­ tsertfallnf allen Seiten der Hanfri.­—» ,». Der­ nachfolgende»iduer,­Genatorstodesch,­ssettor derllvisersität insularefhrktlätte ausdrücklich,dass­­sich diesensnstgen ansschließlich ejssrfsiägesfär efund underivsgenit vertkaltr.VetGelesenheits der Revis­imn der Konstutition und der Handorditung werde man anf e zwrildzutommen haben, ar v

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