G. A. Seyler: Wappen der deutschen Souveraine und Lande

Hohenzollern, das Haus III, Abschnitt: Die Markgrafen von Brandenburg

Das Haus Hohenzollern. (Fortsetzung). 3. Abschnitt. l>ie Markgrafen von BrMudenburg, Herzoge von Preoßen. Herzog Albrecht Friedrich von Preußen wurde von dem Könitf von Polen auf dem Reichstage zu Lublói 1569 mit dem Herzogtum Preußm belehnt. Zugleich mit ihm erhielten die Belehnung Kurfürst Joachim il. von Bran­denburg und Markgraf Georg Eriedrich zu Ansbach. In dem Lehnbriefe vom 19. Juli 1569 wurde diesen die Nachfolge versprochen 1). Kurfürst Joachim II. UcJ auf dieses Ereignis eine Gedächmismünze schlagen mit der Jahrzahl (15)69 und dem Wappenbilde des Herzogtums ant der Rückseite: im w. Schilde ein # Adler mit g. Kleestengeln auf den Flügeln, dann auf der Brust die verschlungenen An­fangsbachstaben S. A., von einer Krone überhöht. (Taf. 1 Nr. 2) Wir erwähnen hier noch einige überlieferte Preußische Schildzeichen, obgleich sie in das landesherrliche Wappen nicht aufgenommen worden sind: Der Züricher Konrad von Mure (f 1281) kennt einen König von l'reußen 2): Pr il ss ia rex tuus in nivea tria fertur habere Maurorum capita, si verum nescio de re. Die bei Johann Daubman 1566 gedruckte „Chronica Kurtzer Außzug der Preußischen Chroniken von dem Jahr 1200 bis auff diese jetzige Zeit ete." gibt als „der Preussen Wapen" einen von zwei nackten Engeln ge­haltenen, geteilten Schild, in jedem Felde eine Laubkrone, die untere gesenkt. (Taf. 1 Nr. 3). Die Preußische Chronik*) des M. Lucas David, der 1550 Hofgerichtsrat wurde, berichtet über dieses Wappen: „Es haben die Preußen noch ein ander Banier und schilt gefnhret, nemlich der Schild ist in zwen gleiche Teil geteilet gewesen, das oberste teil batt in einem gelben felde gehabt eine blawe Krone, das underste feld des Schildes hatt hinwider auf einem blawen felde gehabt eine gelbe Krone. Aber diese gelbe Krone ist vorkeret oder umbgekeret gewesen, also das die Munde der beiden Kroaen kegen einander gewendt waren." Ein besonderes Wappen führten die von der Ordens­herrschaft abgefallenen Preußischen Landschaften, näm­lich einen Adler mit Halskrone und einem ans dem Halse hervorkommenden geharnischten Arm, der ein Schwert über den Kopf des Adler quer hält. lu den Beschlüssen, die der Preußische -Landtag zu Thom am 19. Juli 1528 wegen der Ausprägung neuer Münzen faßte, wird bestimmt, dass alle diese Münzen, die Pfennige, Schillinge und Groschen, auf der einen Seite den „Preußischen Adler* oder „des Landes von Preußen Adeler" haben sollten1). Eine solche Münze vom J. 1680 zeigt das Wappen in Schildform, andere geben den Adler frei im Mönzfelde. (Unsere Tafel 7 Nr. 1). « Vossberg 2) war der Meinung, das Reitersiegel Jagals, Königs von l.ittauen 1380 bilde teilweise den Urtvpos des Wappens für die abgefallenen Landschaften. Es sei nämlich der das Schwert schwingend« geharnischte Arm mit dem Adler verbunden worden, welchen der vom Kö­nige Casimir Jagiello zum Landesgubernator ernannte preußische Ritter und bisherige Rat des Hochmeisters Hans von Baysen im J 1454 zum Landeswappen des neuen Herzogtums Preußen annahm und welches in dieser Gestalt noch auf vielen Denkmälern jener Zeit, auch auf Preußischen Münzen und Medaillen sich erhalten habe. Noch gegenwärtig sei aber der Adler mit dem bewaffneten Arm am Halse n. a. auf dem Siegel der Westpreoßischen Landschaft im Gebrauch. Auf Tafel i Nr. 1 holen wir nach: die schon im vorigen Teile S. 107 beschriebene Wappendarstellung von dem Todenschilde des Markgrafen Sigismund f 1495, be­sonders w^g«? 0 der Ausführung der Helmkleinode. Ferner auf Tafel 2 das Wappen der Kurraark Bran­denburg, nach der Zeichnung des Herrn Professors (»tto Hupp im Müncheuer Kalender für das Jahr 1904, mit Genehmigung meines verehrten Freundes hier wieder­gegeben : in W. ein r. Adler mit g. Waffen und g. Klee­stengeln auf der Brust. Gekrönter Helm: zwei ^ Flügel (in der Zeichnung geschlossen) mit g. Kleestengeln belegt und g. Blättern bestreut. Helmdecken: $$ g. — Im vorigen Teile S 109 waren wir bei dem Kur­fürsten Johann Georg f 1598 angelangt und wir haben gesehen, dass unter diesem der Adler des Herzogtums Preußen in den Schild aufgenommen worden ist. Seine jüngeren Söhne Christian geb. 30. Jan. 1581 und Joachim Ernst geb. ll. Juni 1583, erhielten nach dem Tode des Markgrafen Georg Friedrich (26. April 1603)*) die fränkischen Lande Bajreut und Ansbach. Als Kurfürst folgte: Joachim Friedrich geb. Jan. 1546, Erzbischof von Magdeburg 1566—1598, folgte 1598 als Kurfürst, f 18. Juli 1608. Titel: Markgraf zu Brand., d. h. li. R. Erzkammerer u Kurfürst, in Preußen, zu Stettin Pommern, der Caäsuben und Wenden, in Schlesien zu Croß^n und Jägerndorf Herzog, Burggr. a. Nürnb. und Fürst zu Rügen. Er führte als Kurfürst zunächst das von seinem Vater ererbte Wappen unverändert weiter; es sind nur die Fel­der der beiden untersten Reihen anders geordnet: 13. Gutz­kow 17. Rnppin 18. Zollern. 1) Köhnes Zeitschr. f. M. S. u. W.-K. I. (1841) S. 167 ff. 2) Vierteljahrsschritt des Herold 1880 S. 22. 8) Herausgegeben von Dr. Ernst Hennig I. Band Königsberg 1812 S. 41. I. 1 4 1) Zeitschrift für Münz-, Siegel- u. Wappenkunde I. Jahrg. 1841 S. 8. 2) Ebenda U. Jahrg. 1842 S. 121. 3) S. uuseren Teil Iii S. 108.

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