Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)
1844-01-26 / nr. 8
25 tenstandes bei zusammengesetten Commissionen in vielfältige Berührung kommen, so kann es ihnen in der Regel an einer wohlbegründeten Bekanntschaft mit dem Werthe der Einzelnen im Beamtenstande nicht mangeln, und mangelt nicht daran, wie man in unabhängigen Privatkreisen oft erfährt. Aber durch die Einschränkungen der Candidation werden sie vielleicht oft generhigt gegen ihre bessere Ueberzeugung zu wählen. — Und hier wäre es wohl an dem Ort und könnte vielleicht mit Recht als allgemeiner Wunsch bezeichnet werden, daß die zu Oberbeamten kandidirende Behörde in der Aushebung der Candidaten von der ihr anvertrauten Vollmacht freieren und umfassenderen Gebrauch machte. — Was nun aber das allgemeine Zutrauen des Volkes zum Beamtenstande überhaupt betrifft, so gibt dieses allerdings dem Gemeinwesen, wo er sich vorfindet, eine moralische Kraft, deren Wirkungen für Zeit und Raum unberechenbar sind Daß dieses Zutrauen zum Beamten stande. — ehrenvolle Ausnahmen werden damit nicht in Abrede gestellt — in der sächsischen Nation sehr tief gesunken sei, kann nicht geläugnet werden; aber ebenso wenig kann zugegeben werden, daß der gegenwärtigen Generation allein die Verschuldung dieses Mißstandes zugeschrieben werde, und eben so wenig, daß durch die allgemeine Oeffentlichkeit allein das erloschene Zutrauen wieder werde belebt werden. Die Generationen haften solidarisch für einander, und oft muß eine spätere büßen, was eine frühere gefrevelt hat. Ob die gegenwärtige so Harte und vielfältig angeklagte Generation unseres Beamtenstandes sich in dieser Lage befinde, oder ob sie zu dem unseligen Erbe vielleicht selbst noch etwas Gleiches hinzugethen, kann hier ‚nicht entschieden werden.— Aber Hab es durch die Oeffentlichkeit mit dem allgemeinen Zutrauen zu dem Beamtenstande nicht besser werden würde, läßt sich mit vieler Wahrscheinlichkeit voraus bestimmen. Allerdings würde sich der einzelne Beamte in dem Kreise gedrängter Zuhörer anders aussprechen, als in dem Schooße nur seiner Corporation, aber schon Lichtenberg sagt: „nichts ist mißsicher, als aus den Reden auf den Charakter schließen zu wollen.“ Vielmehr wird eben dadurch dem Schlaufkopf in weites Feld eröffnet, den Manzel nach dem Winde zu hängen, in vieldeutigen Reden allen zu genügen, dem Vollkswillen im eigenen Interesse, nicht in dem des Gemeinwohls, zu schmerzheln. Und wenn nun ein Solcher Ziel und Amt erreicht, und dann doc nicht duc oder thun kann, wie er gesprochen und versprochen, wird wohl das allgemeine Zutrauen wachsen ? == Und denken wir uns nun diesem gegenüber den Tüchtigsten in jeglicher Art, wie er, weil sein edleres Selbstgefühl ihm nicht erlaubt sie zu solchen schleichenden Kunstgriffen zu erniedrigen, wie er frei und offen, und ohne Rücksicht auf den wandelbaren Volkswillen seine wohlerwogene Weberzeugung für das Wieneinwohl ausspricht, wird er nicht neben dem geschmeidigen Mauldiener als Volksfeind erscheinen, und somit ihn des verdienten Zutrauens der Menge gleichfalls verlustig gehn? — Das Zutrauen zu dem Beamtenstande kann gewiß eher, als durch ausgedehntere Defr fentlichkeit der Verhandlungen, dadurc> sic) mehren und befestigen, wenn dieser Stand sich sorgfältig hütet bei Auftheilung von Gemeindelasten oder aber auch von Gemeindevortheilen von der ihm aus vertrauten Gewalt zur Befriedigung des eigenen Interesses, selbst mit offenbarer Verkürzung der Gestammtbürgerschaft, Gebrauch zu machen, und den in dem strengsten Sinne des Wortes heidnischen Grundz faß: Quod licet Jovi, non licet Jovi, faktisch in Anwendung zu bringen. Er gewinnt überall an Adyrtung und Zutrauen dieser Stand, wenn er sorgfälig seine Neinheit dadurch bewahrt und bewährt, daß er, statt befangen in engherzigem Rattengeist die Unsgerechtigkeiten einzelner unwürdiger Mitglieder, deren es gewiß in jedem Stande mehr oder weniger gibt, zu verdecken und zu vertheidigen, vielmehr alle ihm zu Gebote stehenden Mittel anwendet, den offenbaren Schänder seiner Ehre aus seiner Genossenschaft auszustoßen. — Er wird aber auch gewinnen an Achtung und Zutrauen dieser Stand, wenn die Communitätsmitglieder, als der achtbarste und einflußreichste Theil der Bürgerschaft, den Versammlungen der Communität pflichtmäßig beiwohnen, und dem Gang der Verwaltung mit prüfender Aufmerksamkeit folgen, und Durch ihren Einfluß auf das weniger eingeweihte Publikum verhüten, daß nicht auf eitles Gerede ein grundloser Verdacht gebaut werde. — Auf diese Weise ließe sich wohl hoffen, daß das für das Gemeinwesen so sehr wünschenswerthe Vertrauen zu dem Beamtenstande sich allmählich wieder belebe und stärke. — Auch auf die Abwehr ungerechter Richtersprüche von vornherein würde wahrscheinlich die Oeffentlichkeit der Gerichte die wohlthätigen Wirkungen nicht üben, welche man sich hie und da davon verspricht. — Auch der bestochene Richter weiß es recht gut, daß seine Urtheile zur Kenntniß des Publikums kommen, vielleicht gar mit dem Geheimniß ihrer Erzeugung, daß sie also u werden,