Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)
1846-05-28 / nr. 43
206 Deutschland über die Amtstrachten gut lacht, wie über die Schnurrbartverordnungen , die schon und jeit neuerdings in einigen Staaten Deutschlands des Haarwuchses der guten Deutschen zu bemächtigen trachten. Herr Mitpflüger, auch was Sie in dem siebenten Absage Ihrer lichen Epistel vorbringen, nur eins muß ich Ihnen bemerksim machen. Im sechsten Absatze sagen Sie: „aber doch ist selbe (die Amtstracht) von der eigentlichen militärischen Uniformirung wesentlich verschieden“ — und im folgenden fae tadeln Sie mich, daß eine Erfindung absoluter Monarchien des hunderts genannt habe, während doch schon die Senatoren des alten Roms, die Mittelalter, auch unsere guten Vorfahren besondere Kleidungsstüce getragen haben. — Hier begehn Sie jedenfalls einen Fehler : entweder Sie nehmen Ihrer frühern Definition von Uniform und Amtstracht widersprechend, Uniform gleich Amtstracht, oder Sie zeihen mich gleich dem Gegner im Satelliten eines Irrthums , den ich nicht begangen habe, indem sie mir vorwerfen habe behauptet, vor dem behauptet habe, 16. und und 17. sei keine Amtstracht zu tragen üblich gewesen, während ich doch die Uniform, d. h. Uniform der Beamten sei die Erfindung dieser Zeit gewesen. Und dieses behaupte ich noch und zwar mit dem Zusatze : die Uniform, (im eigentlichen, allein Sinne genommen) ist eine Erfindung der französischen Monarchie, sie wurde zuerst für das Militär allein erfunden und bei diesem eingeführt und zwar schon im 15. Jahrhundert, als man anfing stehende Heere zu organisiren. Stehende Heere finden wir zwar schon bei den Römern unter dem Namen der Legionen, so mag man auch die Janitscharen Strelißen stehende reich im fünfzehnten Jahrhundert eingeführt. Karl VII. von Frankreich war es, der zuerst fünf Ordonnanzkompagnien errichtete, die auch im Frieden besoldet wurden und bei jeder Kompagnie Waffenröce von einerlei Farbe über dem Harnisch trugen. Dies war der erste Ursprung der Uniformen, denn wenn die römischen Legionen, die Janitscharen und Streußen auch eine gemeinen gleiche Kleidung trugen, eben die allgemeine Nationaltra<t und der Krieger zeichnete sich mehr durch seine bessere Bewaffnung als durch eine besondere Tracht aus. — Unter den spätern französischen Regierungen ward das stehende Heer vermehrt, der gesammte Adel trug damals die Waffen, ward Soldat und nahm die übliche militärische Tracht an. Bald strebten auch die Civilbeamten nach dieser Auszeichnung, die ihnen von den absoluten und tyrannischen Regierungen Frankreichs auch gewährt wurde. Ich kann von dem hierüber Gesagten nichts zurücknehmen — es ist keineswegs ein Phantasiegemälde, wie mir mein Gegner im Satelliten ohne auch nur einen Geigenbeweid zu versuchen, vorwirft, sondern Resultat der Geschichtsforschung.. Er mag darüber im Conversationslexikon Belehrung suchen, wenn er es nicht schon aus früheren Studien weiß. Die Sitten, Gebräuche und Einrichtungen Frankreichs wurden damals schon eifrigst nachgeahmt. In allen Staaten wurden stehende Heere errichtet und nach dem Muster der französischen eingetheilt , everziert und uniformirt , nachdem man in Frankreich auch den Civilbeamten militärische Uniformen gegeben hatte, wurden diese auch in andern Staaten früher später bei den Beamten eingeführt. — Coward Modesache, so kam die französische militärische Uniform, die auch nor gegenwärtig Militär und viele Klassen von Staatsdienern tragen, nach Deutschland, nach Oesterreich. — Wenn ich behauptet habe, daß bei der ursprünglichen Einführung der Militäruniform, die nun auch die Uniform des Adels geworden war, die Absicht zum Grunde gelegen sei, die Beamten dadurch für den Haß des Volkes zu entschuldigen, so folgt daraus keineswegs, daß überall wo später die Uniformirung der Beamten eingeführt worden, dies auch aus diesem gehäßigen Grunde habe geschehn müssen. — Der Ursprung der Beamtenuniform in Frankreich war der angegebne , andere Staaten ahmten es nach, weil es Mode geworden war. “ Ueberdieß hatte ich es mir nicht zur Aufgabe gestellt gegen die Uniformirung der Beamten überhaupt zu Felde zu ziehn, ich widersprach nur der verlangten, neu einzuführenden Uniformirung „der sächsischen Municipalbeamten. Dieses gilt in Beziehung auf Die Uniform; in Besziehung auf die bürgerliche Amtstracht entgegnet ich : folgendes : die auszeichnende Amts- und Standestracht ist freilich sehr alt, sie ist vielleicht nicht viel jünger , als "das Menschengeschlect = aber eben so alt ist auch der sich früher In dem zuleit Erörterten iM nennen, aber im Abendlande wurden der Professoren haben Sie, die Antwort auf das die 17. und so geehrter gelesen, 18. Jahrgültigen im allfreundschaftAmtskledung Richter und Schöffen Jahrhundert Abs des ich die militärische Heere diese erst in Frankfo war diese Kleidung