Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)
1846-01-16 / nr. 5
26 „um Siebenrichterkaße anderweitigen Bedürfnissen kaum ‚genügen kann, die Allodialkasse an Fast auf dam "Tracnen ist, — frommey Vermächtnisse und Donatiöten aber zu den antiquirten Dingen gehört (nicht ganz ohne Sin: recht, da man von der Anwerdung Folcher Mefchedehen Vermächtnisse und Donationen nicht nur keine Redenschaft, „gibt, sondern sie auch zu beliebigen Zwecken „verwendet, — so bleibt nichts anders übrig als eine Anweisung an die Kirchenkasse. — Da gerathen wir aber erst „ganz und gar auf den Sand. Diese arme Kasse ist schon vor einigen Jahren so seicht gewesen, daß man sie genöthigt sah den Lehrern am Gymnasium das ihnen daraus, zufließende geringe Trinkgeld zu entziehe, und seitdem ist eine solche Ebbe eingetreten, daß sich das löbl. Lokalconsistorium sogar veranlaßt gefunden hat bei Gelegenheit einer Session, darüber zu sprechen. Kurz . der Hermannstädter Kirchenkasse geht es wie der Tasche jenes. Studiosus im Wirthshause — es ist der Teufel dem — das heißt: 17,000 fl. — das, heißt soviel als Nichts. — «Diesex, Jämmerlichkeit muß abgeholfen, damit andre zum Theil schon berührte, Armseligkeiten, Unziemlichkeiten und Schädlichkeiten dadurch abgestellt werden mögen. In der legten Consistorialfigung sind auch bereits in dieser Beziehung einige Vorschläge gemacht worden — alle aber erwiesen sich oder werden sich als unzureichend erweisen. — Meines Erachtens nach gibt es nur zwei Mittel und Wege diesem Uebelstande schnell, gründlich und dauernd zu begegnen. Das eine dieser Mittel ist: Selbstbesteuerung der evangelischen Bürger nach Maßgabe der Contribution, die jeder leistet, oder noch besser, damit auch diejenigen beisteuern, welche wenig oder gar keinen Grundbefig haben, und dennoch ebenso sehr wie der größte Grundbefiger und Steuerzahler, Kirche und Schule in Anspruch nehmen, nach Maßgabe des Einkommens, das Jeder hat, gleichviel auf welche Weise er dieses bezieht, und wobei man sich, um jede Vexation und Inconvenienz zu vermeiden, auf die einfache durch das geleistete Ehrenwort beglaubigte Angabe der Einnahmen der in Anspruch Genommenen beschränken müßte. — Das zweite ,hier anzuwendende Mittel, das vielleicht vor dem ersten den Vorzug verdienen dürfte ist: die Entsagung der Scantkgerechtigkeit der Hauseigenthümer zu Gunsten der Kirchlichen und Schulbedürfnisse, nur käme hiebei zu berücksichtigen, daß es auf Farholische, Hauseigenthümer schillings, an die katholische Kirche und Schule, welcher dergleichen Zuflüsse nicht minder wünschenswerth wären, fallen müßte. — Allerdings legt eine und die andere ver: Hess lägelte Einnahmsquelle von Betheiligten ein Opfer Auf == aber ohne Opfer und wir nicht mehr über dem Wasser zu erhalten, und was sind dies für unbedeutende Dange nicht nutzezeh dem zu erreichenden Zweck, sondern gegen die Opfer, welche unsre Vorfahren in jedem Deovennium bringen müßten. Es fehlt in unsrer Mitte nicht an Analogien zu diesen Vorschlägen. Die Dorfsgemeinden gaben schon längst zu Gunsten der Attachen des Sankrechtes, welches ihnen so gut wie den Bürgern von Hermannstadt, zufelm, freiwillig entsagt, zu demselben Zwecke haben die Bürger von Hermannstadt sich des Rechtes des Bierbräuchs gegeben, zur Erhaltung der Kaserne ist der Ihorgulden für Wein eingeführt worden, und zur würdigen Sustentation des nicht unirten Bischofszahlen die Walachen auf jeden Contributionsgulden 3 Er. Conv. Mir. Um nun diese Vorschläge zu realisiren, müßte man etwa auf folgende Weise verfahren. Nachdem das fühl. Lokal-Consistorium nach reichlicher Ueberlegung sich entweder für den einen oder den andern Vorschlag entschieden hätte, müßte im Einverständnisse mit dem 16bl. Magistrate ein detaillirter und gehörig motivirter Entwurf ausgearbeitet und den Zünften und Nachbarschaften zuerst, dann der Communität mitgetheilt werden, mit der Aufforderung darüber zu berabschlagen. Mittlerweile müßte von allen wohlgesinnten und einflußreichen Personen alle Mühe angewandt werden in ihren respectiven Wirkungs- Kreisen Meinungen für einen solchen Plan zu gewinnen. "It die Einwilligung der ehrenweichen Bürgerschaft, woran doc gewiß nicht zu zweifeln ist, wenn die Sache gehörig eingeleitet wird, gewonnen, so wird das Lokal:Consistorium im Vereine mit dem löichlt. Magistrate und der Communität die geeigneten Schritte thun, um die Genehmigung Sr. Maj. zu erhalten, Wer einen bessern das Uebel schnell und radikalebenden Rath zu geben weiß, der thue den Mund auf und trete unumwunden mit demselben hervor, unbekümmert um das Geschrei gedankenloser und selbstsüchtiger Menschen, das einen jeden Vorschlag begleitet, welcher in ihren Sockel greift, möchtet sie auch dur Befolgung des Rathes selbst vom Ertrinken gerettet werden. Koloman Gozmeister. Ein Beitrag zur Nechtepflege und Sittengeschichte des 17. Jahrhunderts. ** Ehren-Seivert Pfarrer zu Hammersdorf im vorigen Jahrhundert hat mit seiner unermüdlichen Feder