Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)

1846-09-17 / nr. 74

1846. Siebenter Nr. 74. Hermannstadt am 17. September. Jahrgang. — Landtags-Eröffnungsreden. I. Eröfffnungsrede Sr. Ercell. des Hrn. Ständepräsidenten. Hochgeehrte Landesstände! Durch die Gnade der göttlichen Vorsehung und uns­­eren die Gesetze ehrenden allerhöchsten Landesfürsten ist mir das Glück zu Theil geworden, die versammelten ge­­reggebenden Landesstände Siebenbürgens abermals zu bewillkommen, und sie auf der schönen Laufbahn, auf welcher das Ziel unserer edlen Bemühungen, die Befesti­­gung der von unsern Ahnen ererbten bürgerlichen Ver­­fassung , die Vermehrung des Glanzes des königlichen Thrones und die Bewirkung des Glückes unserer geliebs­ten Landsleute i­, unter­­ den frühesten Hoffnungen zu leiten. Wenn die Reihe jener segenreichen Einrichtungen groß und beinahe unzählbar ist, mit welchen unsere Vor­­fahren, als sie unser­ Vaterland mit dem Schwerte er­­worben, dasselbe durch die Kraft ihrer Weisheit dauernd und im Wohlstand blühend zu machen trachteten, so be­­ginnt hochgeehrte Landesstände der gegenwärtige Landtag mit nicht minder wichtigen Gegenständen, dieser Land­­tag, welcher in den Jahrbüchern Siebenbürgens auf alle Fälle eine ausgezeichnete­­ Gebe Gott auch eine ruhm­­würdige­­ Stellung einnehmen wird. Ueber die aufrichtige Handreichung unseres erhabe­­nen Fürsten zu dem gewünschten Ziele, sind wir schon durch die ersten beiden Punkte der höchsten Propositionen versichert, in welchen uns derselbe freiwillig zur Aus­­übung eines unserer schönsten verfassungsmäßigen Rechte auffordert, und uns dadurch thatsächlich darüber beru­­higt, daß nie mehr davon die Rede sein kann, jene Rechte, in deren fortlaufendem Besige unsere Vorfahren durch Jahrhunderte waren und deren Ausübung wir von neuem errungen haben, in Zweifel zu ziehen. Lassen Sie uns daher dieser königlichen Aufrichtigkeit durch Treue, durch Zuvorkommen in den Wahlen entsprechen. Das Vaterland kennt seine Männer und ich bin voll­­kommen überzeugt, daß die hofgeehrten Landesstände durch freie Wahl, im Einklang mit der Gnade unseres erha­­benen Landesfürsten, eines der wichtigsten Aemter, und mehre andere der Wahl des Landes anheimgefallene Be­­dienstungen, durch solche verdienstvolle Männer besetzen werden, auf welchen das gemeinschaftliche Zutrauen der Regierung und des Volkes ruht, deren unverbrüchliche Aufgabe die ordnungsmäßige und zum Gemeinwohl füh­­rende Leitung der Geschäfte sein, und in welchen die Verfassung und das allgemeine Wohl eine neue Bürg­­schaft finden wird. Bei dem vielen Schönen und Segensreichen,, wel­­<es wir durch unsere von unsern Ahnen ererbte Ver­­fassung besißen, ist uns auch eine schwere Schuld auf­­erlegt, deren Ausgleichung durch Jahrhunderte der fort­­währende Gegenstand der Bemühungen unserer alle Clas­­sen ihrer Unterthanen mit gleicher Batterliebe umfassen­­den erhabenen Könige war. Das schwankende Rechtsverhältniß zwischen der durch Bildung, Befug und Vorrechte überwiegenden Classe und den Übrigen weit zahlreicheren und gedrückten einiger­­maßen zu erleichtern, hat schon früher der Zeitgeist, der niedere Entwicklungsstand unserer Oekonomie und das Beispiel unserer Umgebungen für beide Theile wünschens­­werth gemacht. Allein die veränderten Zeiten und Ver­­hältnisse dringen gegenwärtig gebieterisch darauf, und es ist uns weder erlaubt, noch möglich, in dieser Hin­­sicht weit hinter dem Beispiele unseres größern Schwester­­landes zurüczubleiben. In der That eine wichtige, viel­­seitige und verwickelte Angelegenheit, welche sowohl der glänzenden Beredsamkeit, als der läuternden Prüfung ein weites Feld darbietet. Daß es sich hiebei um Opfer handle, kann nicht geläugnet werden , aber vor welchen Opfern haben sich wohl jemals Siebenbürgens begeisterte Söhne gescheut, wenn sie von ihrem geseßlichen Fürsten, TRANSSILVANIA, Beiblatt zum Siebenbürger Boten.

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