Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1848 (Jahrgang 9, nr. 42-101)
1848-08-07 / nr. 63
1 BRATIG Jahrg M . nAnT nie om nrtinun 1848. eiextirn itt Die freie Presse „im Dienste der unmehselichen Schule und Kirche. Es haben Zeitverhältnisse und Zeitereignisse das Sachsenthum aus den Verschänzungen früherer Einrichtungen vertrieben, und dermalen befinden wir uns, in allen Heiligthümern Unserer Nationalität , Sprache, Sitten’ und Wissenschaft, = auf den legten Zufluchtsort, Unfrei evangelischen Kirche, beschränkt und gedrängt. Dieser Schlag kam nicht, wie ein Blrgstrahl aus heiterem Himmel, sondern seit vielen, vielen Jahren hat der stille Einfluß" der" Zeit daran gearbeitet, und die jegigen Stürme" haben nun das förmlich ausgesprochen, was als vorbereitete Thatsache größtentheils in allen Anlagen“ schön“ fertig lag. Ohne jemanden darüber Vorwürfe machen zu wollen, wenn sie nicht einzelne Wien? ficher, und auch nicht blos das jezt lebende Geschlecht treffen “würden, und jedenfalls zu spät kommen, weil sie nur Nachwürfe sind, ist es besser und ersprießlicher die Vergangenheit aus dem Spiele zu lassen, und sich über die Zukunft wenigstens jegt nicht zu täuschen , sondern lieber die Wunde genau zu untersuchen, um dem Kranken wdmöglich Mittel an die Hand zu geben ihm Heizung zu verschaffen. Was unsere Nationalität äußerlich: bisher sragte und schüßte -- ist verloren, als E72 1.) die dritte Standschaft bei der Geseßgebung auf dem siebenbürgischen Landtag. 2.) Die Betheiligung der Sachsen, als Solcher, im bechlöchl. Landesgubernium, und 3) die beinahe ausschließliche Verwendung von blos Sachsen "im "Beamtenwesen "auf der Königserde. Diese politische Bewahrungsanstalten sind gefallen. Der siebenbürgliche Landtag soll aufhören. Die Repräsentation auf dem vereinigten Reichstage beruhet nicht mehr auf dem Grundlage der Nationen und Religionen, min von einem sondern auf „allgemeiner Volksvertretung , Sachsen, als Solchem, ist keine Rede mehr. Alle Nationen sind, nach der ungrischen Verfassung ‚im allgemeinen Bürgerthum “untergegangen. , Der „Königsboden wird zwar 22 Deputirte auf Buda-Pest schien, aber “, daß dieses Sachsen sein „müßten , ist theils nirgends ger,schrieben, theils schon durch die erste Beschickung dieses ungrischen Reichstages, widerlegt. ar: ‚Die ‚heil. Landesstelle soll auch aufhören. Vermöge der Generalisation wird nur aus Buda-Pest regieret« .Unwiderstehlich, sonst kann kein Ministerium verantwortlich sein. Wenn wir Sachsen nun, auch im gesammten , Ministerisum eine abgesonderte Kanzlei je unsere Verhältnisse, eingeräumt erhalten sollten. (21), so würde dieses „Zims, merchen im großen Prachtbau nur etwa ein, Dachstäb,chen sein, wo man von den vergangenen Tagen viel, von den künftigen wenig zu reden hätte.. Im bisherigen Lane desgubernium waren welche, Stühle an den Landestisch, nur für Sachsen gestellt. Die dortigen, Sachsen redeten, und handelten fürs ganze Land, nun, können sie höchstens im Hausgärtchen die Schnur aufziehen, „und je länger, je Lieber pflanzen, oder Kränzchen von Vergißmeinnicht, binden. In der allgemeinen Reichsverwaltung verschwimmen sie, wie ein Bächlein im Strome und man fragt, nur nach allgemeiner Brauchbarkeit und nicht, nach, Abs. funft, sondern nur magyarischer Sprache. Die früheren Stützen unserer, Nationaler , die Vertretung im, Lande, sind also, wie Krücken gebrochen oder weggeworfen. — Gleicherweise ist die bloße Verwendung von Sachsen, in der Verwaltung auf Königserde zuerst nur thatsächlich hie und da allmälig abgeändert und nun plötzlich „auch als rechtlich ausgesprochen “ worden. Denn auf vielen Dörfern schon sind die Communitäten „vermischt, die Amtleute abwechselnd. „Der ausschließliche Bodenbesitz.. war schon, seit alten Zeiten, keine, ausnahmslose Regel mehr. Nas bestand das „ausschließliche Boden“ und Büge, ger. Recht. Da machte Kaiser Joseph, als „menschenfreundslicher Despot, eine weite Bresche in diese Ringmauer. By: 149/035 ANS BILTANIA. res 30 +41 44 324008