Zákonník Říšský, 1883 (1-56)

1883-10-27 / No. 49

Jahrgang 1883. 509 A ach ÔTU ck. Reichsgesebblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. XLIX. Stück. — Ausgegeben und versendet am 27. October 1883. mm OMR TOM SRC O 158. Erlaß des Finanzministeriums vom 6. September 1883, betreffend die Ermächtigung des Hauptzollamtes in Marburg zur Abfertigung von dena­­turirtem Olivenöl. Das tt Hauptzollamt in Marburg wurde zur Abfertigung von heimfunterten Olivenöl nach Zolltarif Nr. 72, HOME, ermächtigt. 159. 8. 1 Dunajewski m. p. Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium für Kultus und Unterricht vom 19. September 1883, "betreffend den Nachweis der Befähigung zur Bedienung (Wartung) von Dampfkesseln und zur Ueberwachung des Dampffkesselbetriebes. " Zur Bedienung (Wartung) von Dampfkesseln und zur Ueberwachung des Dampf­­kesselbetriebes dürfen nur soche Personen zugelassen werden, welche das 18. Leben­sjahr zurückgelegt haben, einen nüchternen und verläßlichen Charakter befigen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sich angeeignet und ihre Befähigung durch Ablegung einer Prüfung nachgewiesen haben.­­ Die Bestimmungen dieser Verordnung finden auf alle Personen Anwendung, welche zufolge ihrer Dienstesverwendung auf die Sicherheit des Dam­pffesselbetriebes Einfluß nehmen, daher nicht nur auf Dampfkesselwärter (Heizer), sondern auch auf die Wärter : 98

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