Archiv des Vereins für Siebenbürgische Landeskunde, 1850-1851 (Band 4, nr. 1-3)
1850 / nr. 2
nach seinen innern Werth, nach seinen Verdiensten und Talenten, seiner Brauchbarkeit und Tüchtigkeit, und darum hofft man, auch der Herr Sherfaffer werde sich nicht mehr, wie so viele Andere, bemühen, *) aus einem Anhang des den Sachsen in Siebenbürgen von König Andreas I. im Jahre 1224 verliehenen Privilegiums , von zufällig auch die Blacei und Bisseni als Willbesiger und Mitbenüber eines den Sachsen verliehenen Waldes erwähnt worden, herauszudeuteln, daß der König dieses ganze Privilegium nicht nur den Sadsen, sondern auch den Walachen gegeben habe, und sich nebenbei hämische Ausfälle auf die Sachsen zu erlauben, weil sie die Walachen durch Lift aus dem Mitgenuß jenes Privilegiums verdrängt haben sollen. Ein solcher Mißbrauch ehrwürdiger alter Urkunden sind eines Historiferd un wirdige Advokatenkniffe und glücklicherweise sind wir recht im der angenehmen Lage, solcher Argumente nicht mehr zu bedürfen, sondern blos dem Vernunftrechte huldigen zu können. Wenn wir nun aber die vorliegende Frage, vom Mrsprung der Walachen, 6108 aus dem historisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkt betrachten, so will zwar Re *) siehe Magazinu istoricu pentru Dacia, supru redactia lui A. Treb. Lauranu si Nicol. Balcescu. Thomas II. 1846. Seite 118, wo die Biefer gehorige Citee im deutscher Ueberlegung, folgendermaßen lautet: ,,28ie aus diesem Siplom zu ersehen, haben die neuem Deutschen Colonisten (oder Gästehospites) nichts anders erhalten, als alle die Rechte, welche die Domänen und Biffener bereits auf dem Königsboden hatten; aber im Lauf der Zeiten war es ihenen, all versehmigten Leuten ein leichtes, alles Feuer unter ihren Topf zu ziehen und ihre Mitbewohner aller ifsrer Rechte zu berauben. —" Man vergleiche mit Diesem Urtheil: Schlöger, Kritische Sammlungen zur Geschichte der Deutschen in Siebenbürgen, drittes Stif, Seite 638 — und, Sur Magazin fc Geschichte Siebenbürgens Band I, Seite 179. ·