ACTA JURIDICA - A MTA Jogtudományi Közleményei Tom. 22 (1980)

1980 / 1-2. sz. - KULCSÁR KÁLMÁN: Világhy Miklós 1916-1980

Acta Juridica Academiae Scientiarum Hungaricae, Tomus 22 (1 —2), pp. l—2 ( 1980) MIKLÖS VILÁGHY 1916—1980 Wir nehmen mit tiefer Erschütterung von Miklós Világhy Abschied, von dem korrespondierenden Mitglied der Ungarischen Akademie der Wissenschaf­ten, von dem international anerkannten hervorragenden Rechtswissenschaftler. Es ist ein früher Abschied, da er sein 64. Lebensjahr nicht erfüllt hat, doch hat sein Tod sein vollkommenes Leben abgeschlossen. Miklós Világhy hat ein vollkommenes Leben gelebt, in dessen Zentrum die Rechtswissenschaft stand. Er war berühmter Forscher der Rechtswis­senschaft, Pfleger der Rechtspraxis ausgezeichneten Gefühls und unvergeßba­rer Erzieher zahlreicher Juristengenerationen. Er hat sein Leben dem Recht gewidmet, als er im 1934 zum ersten Mal den Tor der damaligen Juristischen Fakultät der Péter-Pázmány-Universitát betreten hat. Er hat es sogar früher getan, da er das Interesse für das Recht, die Achtung für die Rechtswissenschaft vom Juristenvater, von dem berühmten Richter geerbt hat. Er wurde im Jahre 1939 Doktor der Staats- und Rechtswissenschaften und in diesem Jahr hat er seine Arbeit im Justizwesen aufgenommen. Als Gerichtsreferendar arbeitete er in Budapest. Nach Befreiung Ungarns wurde er zum Mitarbeiter des Volkswirtschaftsrates ernannt. Miklós Világhy spielte entscheidende Rolle in der Ausarbeitung der die Verstaatlichungen betreffenden Rechtsregel, in der Schaffung der Rechtsordnung unserer neuen Wirtschaft, im Ausbau unserer sozialistischen Rechtsordnung. Seit 1949 war er Professor mit Lehrstuhl an der Fakultät für Staats- und Rechtswissenschaften der Loränd-Eötvös-Universität. Von 1953 bis 1956 als Dekan der Fakultät später als Rektor der Universität, zwischen 1962—1965 als wissenschaftlicher Stell­vertreter des Rektors hat er bestimmende Rolle gespielt in der Herausbildung und Beeinflussung der geistigen Atmosphäre nicht nur der Fakultät, sondern der ganzen Universität. Der Kern seiner weitverbreiteten wissenschaftlichen Arbeit bildeten die theoretisch-konzeptionellen Fragen des sozialistischen Zivilrechts. In diesem Kreis beschäftigte er sich mit dem Problem des Wirtschaftsrechts, mit den theoretischen Zusammenhängen des Waren Verhältnisses und des Zivilrechts, sowie mit der umfassenden Bearbeitung der ganzen Materie des Zivilrechts. Er hat aber auch in der Analyse der Detailfragen des Zivilrechts hervor­ragende Ergebnisse erreicht. Wenn wir auch nur einige von der ungeheueren Acta Juridica Academiae Scientiarum Hungaricae, Tomus 22, 1980 1*

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