Bőripari Szemle, 1920 (19. évfolyam, 1-24. szám)

1920-08-01 / 15. szám

1920. augusztus 1. BORIPARI SZEMLE Der Rückgang der Warenpreise. Die niedergleitende Bewegung der Warenpreise in England hält an. Die In­dexnummern der „Times“ zeigen für den Juni eine wei tere Senkung des Preisniveaus. Der Gesamtindex beträgt verglichen mit Juli 1914, gegenwärtig 307‘4. Diese Preise sind also noch immer dreimal so gross als vor dem Kriege. Gegenüber dem Monat Mai beträgt der Rück­gang 16 Prozent, gegenüber dem April, welcher den Hochstand von 329-2 verzeichnet hatte, 21-8 Prozent. Wie sehr die Preise noch immer übermässig teuer sind, zeigt die Tatsache, dass vor einem Jahre der Index sich nur auf 244-1 Prozent gestellt hatte. Der stärkste Preisfall ist in den Rohmaterialien zu verzeichnen. Der Preis der ame­rikanischen Baumwolle stellte sich im Februar zuhöchst auf 31 Pence für das Pfund. Jetzt ist der Preis auf 27 Pence gesunken. Weit heftiger war der Preissturz der ägyptischen Baumwolle, welche im Februar 92V2 Pence notiert hatte und gegenwärtig auf 62V2 Pence zurückge­gangen ist. Noch unvermittelter entwickelte sich der Preissturz der Schafwolle. Merinowolle hatte im März und April 47 Pence für das Pfund gekostet, senkte sich im Mai auf 44 und im Juni auf 34 Pence. Der Kupferpreis ist vom Hochstande im Februar, der 120 Pfund für die Tonne betragen hatte, auf 86 Pfund, somit um ein vol­les Drittel gesunken. Auch der Silberpreis ist im andau­ernden Rückgang. Er beträgt nur mehr 503A Pence für die Unce, während vor zwei Monaten ein Preis von 85 Pence notiert worden war. Dagegen sind die Lebensmit­telpreise noch andauernd hoch. Weizen hat den höchsten je erreichten Stand von 78 9 und der Gesamtindex der Lebensmittel, der im Mai den Höchststand von 329-1 inne hatte, ist nur auf 324-9, praktisch also so gut wie gar nicht zurückgegangen. Wie viel Wolle wurde angemeldet? Von kompe­tenter Seite wird mitgeteilt, dass bis zum 18. Juli 1. J., 2.400.000 Kgr. Wolle angemeldet und hievon 1,800.000 Kgr. in die Székesfehérvárer Magazine abgeliefert wur­den. Die diesjährige Wollgewinnung wird kompetenten Ortes auf 350.000 Meterzentner geschätzt. Gerbextrakt-A.-G. Diese Gesellschaft (Budapest, V., Nádor-u. 21) hat in ihrer Sitzung vom 5. April ihre Li­quidierung ausgesprochen. Die Forderungen sind inner­halb sechs Monaten anzumelden. Oesterreich an der Spitze ? In der Heimat des Bureaukratismus, in Österreich, beginnt es schon zu ta­gen. In neuerer Zeit sind dort mehrere Industrieunterneh­mungen entstanden, an denen auch der Staat selbst in­teressiert ist. Die Vorschriften dieser staatlichen Industrie­unternehmungen enthalten die imperative Vorschrift, dass die Angelegenheiten streng nach den Handelsusancen er­ledigt werden müssen. — Also kurz, und was die Haupt­sache ist, rasch. — Wenn jemand ein Fabrikat kaufen will, muss er nicht erst ein mit Stempel versehenes Ge­such einreichen, das Gesuch braucht nicht erst zur Ent­scheidung einer Generalversammlung vorgelegt zu wer­den, die den Petenten von der Erledignng schriftlich ver­ständigt etc. — sondern kurz, kommerziell: hier die Ware, hier das Geld. Und wenn es sich um eine gut situierte Firma handelt: hier die Ware, hier der Kredit. Österreich, das sonst bekanntlich mit jedem Gedanken, mit jeder Handlung nachzuhinken pflegt, hat jetzt mit dieser klu­gen Verfügung viele Staaten überholt, in denen noch immer der Jahrhunderte alte Bureaukratismus herrscht, der hundertmal mehr Beamte beansprucht, als die von kommerziellen Geist geleiteten Unternehmungen, zu de­nen Erfindungsgeist, Flinkheit, Erfahrungen, Umsicht und initiative erforderlich sind. Die aber unbedingt. . . Gewerbescheinberechtigung der chem. Fach­schule der staatfichen höherem Gewerbeschule. Der Handelsminister hat mittels Verordnung Zahl 45.417/1920 die chemische Abteilung der staatlichen höheren Gewerbe­schule in die Reihe jener Lehranstalten eingereiht, deren Absolvierung zur Lösung von Arbeitsbüchern im Leder­­verfertigungs- und Lederfärbungsgewerbe und nach dem Nachweise einer 1jährigen Praxis mittels Zeugnisses der Anstaltsdirektion auch zur Ausübung dieser Gewerbe be­rechtigt. Die staatliche höhere Gewerbeschule wurde gleichzeitig angewiesen, die Zeugnisse der Zöglinge die­ser Sektion mit der entsprechenden Befähigungsklausel zu versehen. Verschiebung einer Generalversammlung. Der Handelsminister hat gestattet, dass die Lederzentrale-A.-G. ihre für die Jahre 1918—1919 gemeinsam abzuhaltende Generalversammlung bis zum 31. August 1. J. verschie­ben dürfe. Wie steht es mit der angeblichen Weltknappheit in Häuten und Fellen ? In einem Artikel über die an­gebliche Knappheit in Fellen und Häuten äussert sich „Weekly Bulletin“ über die von der Marktabteilung des Landwirtschaftsministeriums der V. St. gesammelten Zah­len über die Häutevorräte für Monat März 1920. Vergli­chen mit dem Monat März 1919 sind 1,400.000 Rinder­häute, Kalbfelle und Fresser 1,600.000 bis 2,900.000 und Ziegenfelle 10,000.000 Stück mehr als im Monat März 1920 auf Lager. Nun hat Amerika seit März 1919, wo eine Knappheit in Häuten und Fellen sich wirklich be­merkbar machte, ungeheure Mengen Häute und Felle ein- und ausgeführt. In Europa dürften ebenfalls grös­sere Lager vorhanden sein. Trotz der fieberhaften Tätig­keit auf allen Märkten sind die Vorräte grösser als vor einem Jahr. Es würde sich daher nicht empfehlen, ge­dankenlos die Behauptung aufzustellen, dass eine Knapp­heit vorhanden ist. Grosse Sorgfalt ist dem Handel in dem Abschliessen von Geschäften zu empfehlen. Mit Horn eingewogene Häute müssen auch 1nit Horn geliefert werden. In der Plenarversammlung des Verbandes der Lederindustriellen Niederösterreichs vom 16. d. M. wurde konstatiert, dass in der letzten Zeit der Uebelstand eingerissen ist, dass seitens der Häuteliefe­ranten Häute ohne Horn geliefert werden, trotzdem als Eingangsgewicht die Häute mit Horn gewogen in Rech­nung gestellt werden. Die Plenarversammlung hat ein­stimmig ausgesprochen, dass im Sinne aller Verordnun­gen der letzten Jahre, wie auch gemäss den seit jeher bestehenden Usancen des Häutehandels mit Horn.einge­­wogene Häute auch mit Horn geliefert werden müssen. Die Plenarversammlung hat ferner einstimmig beschlos­sen, dass mit Horn eingewogene Häute von den Fabri­kanten ohne Horn nicht zu übernehmen sind, oder dass für den Entgang des Hornes eine entsprechende Vergü­tung von dem Fakturenbetrage in Abzug zu bringen ist. 17. oldal.

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