Banater Deutsche Zeitung, November 1927 (Jahrgang 9, nr. 246-270)

1927-11-01 / nr. 246

bt 4 - - wu 5 „din­ lezeae- dela «sa Vigoare 1% #artis"1004, in Ardeal“ "=< D.Museul Areviatione. „Sibiu... Ma “2 Taxa piatitin numerar aprobare “Dir. en, P. T. T. 0­4887. Nr. 246 ; | - . Bezugspreis? Inland ganzjährig 930 Lei, halbjährig 588 Lei, vierteljährig 262 Zei und Batlich 9 a. an in TRETE 10 Bei monatlich, — ie für das w­­zzogailich 90 Dei.­­­ 4 Yusland ganzjährig ? Seller, — Einzelpreis: Achtreifig 4 Dei, Berzipre­ifeltig 5 Nei. Sch­ittellung und Berwallung: Zemestier. Stadt, Deutsches Kann. . vers Schriftleitung Rr 14-18, Verwaltung Nr. 4-66. räscheint­räglic 4 Uhr nachmittags außer Gonn- und Feiertagen. 9. Jahrgang Timisvara-Teweswar, Diensl eg, € den 1. November 1927 ERR SNR RE RISSE EEE SII IREN HRADEC Deutsche Souveränität­­ "und Wirtschaft Von Dr. Paul Rohrbach Der viel erörterte, unnüßerweise als ein halbes Geheimnis behandelte Schritt des „Reparations­­agenten“ Parker Gilbert hat daran erinnert, daß Deutschland seit dem Frieden von Versailles kein eigentlich souveräner, sondern nur noch ein hal­b- souveräner Staat ist. Es gibt sogar Leute, die behaupten, es sei eigentlich nur noch eine Kolo­­nie der sogenannten Siegermächte, mit ausnahmsweise weit gehaltenen Selbstverwal­­tungsrechten. Diese Uebertreibung — vorläufig ist es noch eine — hat den Vorzug, daß sie, wenn auch in zugespibter Form, den eigentlichen Kern der Frage trifft, um die es sich hier handelt. Wenn von den Einschränkungen der deutschen Souveränität durch das Friedens­diktat die Rede ist, so wird meist auf das Verbot einer angemessenen Wehrmacht hingewiesen, sowohl was die Zahl der Einheiten als auch ihren Wert der Kampfmittel, die Herstellung von Munition usw. betrifft. Auch daß Deutschland und Oesterreich sich nicht vereinigen dürfen, trozdem diese beiden aus­einan­­dergerissenen Teile des deutschen Volks danach stre­­ben, hebt an einer sehr wichtigen Stelle die praktische Souveränität auf, die zum Vollbegriff des Staates gehört. Den meisten fallen die Einschränkung nicht­­ auf, namentlich denen nicht, die sich weniger mit öffentlichen Dingen beschäftigen. Jett greift mit einem­ Mal die Tatsache der bloßen Halbsouveräni­­tät Deutschlands nicht nur an das nationale Gefühl im allgemeinen, sondern auch an die mate­­riellen Lebensinteressen von Millionen Deutscher. ..8­ ist zwecklos, um die Denkschrift des Repara­­tionsagenten viel herumzureden: Sie sei nichts Außerordentlichen, sie sei nur „im Fortgang“ der laufenden Meinung S38 austausc­hes über­­reicht usw. Der „Agent“ hat mit ihr gezeigt, was er­ in Wirklichkeit ist, nämlich der von den Empfangs­­berechtigten der deutschen Jung bestellte Aufseher über Kriegsentshädt­­die deutsche Finanz­­wirtschaft. Schon vor einigen Monaten hat er einen kaum verhüllten Wink gegeben, des Inhalts, daß er wegen dieser Finanzwirtschaft jen habe. Es handelte sich dabei gewisse Reden­­um die miteinan­­der verbundene Aufgabenpolitik des Rei­­ches, der Länder und der Gemeinden. Jett ist durch den Artikel einer amerikanischen Zeitung bekannt geworden, daß es sich in dem kürzlich übersandten Memorandum wieder um dieselben wichtigen Fragen handelt, außerdem aber noch um die Erh­ö­­hung der Beamtengehälter. Der Agent sagt: Eure Verwaltung ist unzweimäßiger und kost­­spieliger als sie zu sein braucht, und die Besol­­dungserhöhung für eure Beamten legt die Frage nahe, ob sich die vermehrten Bezüge mit euren Ver­­pflichtungen gegen die Reparations­gläubiger und mit jenem Punkt in den Friedensbedingungen ver­­tragen, daß die deutschen Lasten (d. h. die Be­­lastung des deutschen Lebens) nicht geringer sein DETER als die Lasten in den alliierten Lan­­ern. Das Memorandum selbst ist sachlich gehal­­ten, und seine Schärfe liegt weniger in seiner Fon als in dem Umfang und in der Selbstver­­ändlichkeit der Kritik, die es ausübt. Um es richtig zu würdigen, muß man zweierlei berücksichtigen. Das Erste und Wichtigste ist die Tatsache, daß fast überall in der Welt die Ueberzeugung von einer außergewöhnlichen, überraschenden Rege­­­nerationsfraft und einer aufnehmenden wirt­­schaftlichen Blüte Deutschland 3 besteht. Das fing an mit der Stabilierung der Mark, Ende 1924­­­ einem Vorgang, der wie kein anderer seit dem Kriege der Welt imponierte. Verhältnis­­mäßig am nüchternsten in der Beurteilung Deutsch­­­­lands ist man noch in Am­e­rika. Der Direktor der Beratungsstelle für den Innen- und Außenhandel im Handels­ministerium in Washington, Klein, spricht sich aber auch dahin aus, daß kein Land Europas lebhafteres Interesse an amerikanischen Wirtschaftsmethoden zeige als Deutschland , daß 156? kein Zweifel bestehen könne an­ Deutschlands rapi­­dem Fortschritt im Aufbau­ eines leistungsfähigen Apparats zur Bewältigung der Wirtschaftsaufga­­ben der Nachkriegszeit — und an der Besserung der deutschen Lebensverhältisse im Ganzen. Klein zieht dazu die Statistik der Konsumvereine, den Verbrauch von Luxuswaren und Bier, das An­­schwellen der Spareinlagen und die Ausgaben für Vergnügungsumwede in gleicher Weise he­­ran. Als ein besonderes Moment betonte er außer­­dem die Stärke­ des deutschen Willens, die jeder­­mann beobachten könne. Man mag nach Frankreich, nach England, nach Jugoslawien, nach der Türkei, nach Sowjetrußland gehen: überall trifft man auf die mitunter bis ins abergläubische gesteigerte Vor­­stellung von Deutschlands aufsteigender Wirtschafts­­­kraft und Blüte, von den in Deutschland gemachten und noch bevorstehenden Erfindungen und von der unwiderstehlichen Energie der deutschen Aus­dustriellen. Diese Ideen sind sehr gefährlich. Sie führen notwendig dahin — und damit berühren wir den zweiten zu erwägenden „Punkt — daß sich im Aus­­lande und besonders auf der Seite der „Sieger“ die Frage erhebt, ob man es sich gefallen zu lassen brauche, daß Deutschland, der Besiegte in Weltkrieg, anfange, besser zu leben­ als die Sieger? Die Erfahrung lehrt, daß wenn sich einmal ein falscher Gedanke in der öffentlichen Meinung der Welt festgesebt hat, es Schwer oder unmöglich ist, ihn wieder auszurotten. Ein solcher Gedanke war vor dem Kriege und im Kriege der, daß Deutschland nur an die Gewalt glaube, nur die Gewalt anbete, und sehr ist es das Dogma von dem unerhört rasch wie­­deraufsteigenden Deutschland. Wir, die wir in Deutschland leben, wissen am besten, wie übertrie­­ben dieser Glaube ist. Auch wir sehen die Fort­­schritte und freuen uns ihrer, aber uns braucht nie­­mand daran zu erinnern, wie tief unter der Vor­kriegszeit wir noch stehen, und wie bedingt das meiste von dem was wir wieder erreicht haben, durch fremde Kredite ist. In die Bewunderung, die D re­zollt wird, mischen sich Neid und Berger, stärksten ist das in Frankreich der Fall. Hier ist das Memorandum­­ Parker Gilbert 3_ deshalb auch mit lauten Ausbrüchen der Schadenfreude begrüßt wor­­den. Es wird großer Ruhe und Sachlichkeit bedür­­fen, um wenigstens diejenigen Stellen, die nach dem Dawesplan ein Recht auf Kritik an der deutschen Finanzwirtschaft beanspruchen. Davon zu überzeu­­gen, daß es sich bei der Reform der Beamtenbesol­­dung nicht nur um ein Mehr von soundsoviel Ge­­haltsprozenten handelt, sondern um eine Frage des deutschen Kulturbesitzes schlechthin. . R BU; EREPIITFIPE:EBHREHD Be |Die Untersuchung gegen Manoilescu nody nicht abgeschlossen Die schwierige juristische Qualifizierung des Bergehens — Wei­­tere Verhaftungen bevorstehend — Ein energischer Protest der Averescaner gegen die Regierung zu diesem Zeitpunkt Bufarest, 30. Oktober. Die Untersuchung des Falles Mand­lesen, der nach wie vor die Ge­­müter beschäftigt, hätte bis gestern abgesclos­­sen werden sollen. Das von Tatarescu angekündigte Erpose wurde nicht abgehalten. Als Ursache dieser Verschiebung wird wei­ten Personen die Tatsache angegeben, von einge­­daß sich mehr zu untersuchende Fälle ergeben hätten, als ursprünglich angenommen worden ist. Und diese Fälle sind alle in Verbindung mit Paris. Fernex soll auch die Qualifizierung des Vergehens Schwierigkeiten bereiten, da sich im Militärstrafgesetzbuch kein Artikel findet, der das Vergehen Mand­les­cus entsprechend definieren könnte. Darum wird, wie verlautet, der Militär­­taatsanmalt die Anschuldigung auf die Arti­­kel 78 und 80 des Zivilstrafgesetzes, kom­­biniert mit Artikel 3 des Gefeßes über den Ausnahmezustand, aufbauen. Der nach der Hauptstadt gebrachte ehemalige averescanische Präfekt Axenti erklärte während der Untersuchung, gehalten, welche zum Gegenstand den Fall Ma­­­­j­er nehme alle Verantwortung für die Vertei­­lung der Manifeste, welche das seinerzeitige Interview des Exthronfolgers Karl im „Ma­­tin“ enthalten, auf sich nehme. Auch die Untersuchung gegen Stabschef der Fliegertruppen Oberst, den gewesenen Teodores­­cu dauert fort. Bei der Hausdurchsuchung wurde eine belastende Korrespondenz, Dokumente, sowie ein Chiffreschlüssel zu Tage gefördert. Gestern abends fand eine Besprechung zwischen den Seiten der Polizei und Untersuchungsbehörden mit den Staatssekretären Tatarescu und Fra­nasovici bei der Siguranka statt.­­ Bulagarest, 30. Oktober. General Averescu hat gestern mit seinen Freunden eine Beratung ab­­weilesen hatte. Ein Beschluß wird erst nach dem Bekanntwerden von den Anklagemomenten möglich­ sein. Im Anschluß hieran hielt die Sifover Komi­­tatsorganisation unter dem Vorsitz Trancu-­­Safis eine Beratung ab. Im Falle Manvilescu wurden Proteste gegen die Regierung erhoben, die innere und äußere Politik der schärfsten Kritik unterzogen und deren Mißwilligung ausgesprochen.­­Es wurde beschlossen, daß sich alle Advoka­­ten und Offiziere, die Anhänger der Partei sind, zur Verteidigung Mano­lescu38 melden sollen. An den leiteren wurde ein Gruß gerichtet, der die Versicherung enthält, daß die Organisation alles für ihn tun werde. Die Amnestieverordnung Bukarest, 30. Oktober. Der Ministerrat genehm­igte in seiner legten Sitzung die vom Justizminister verfaßte Amnestieverordnung, die nach der Ad­­reßdebatte dem Parlament den hauptstädtischen Blättern vorgelegt wird. Zach soll die Verordnu­­ng folgenden Inhalt haben: 1. Die Deserteure der Kriegsjahre 1916-128 bekommen Amnestie. 2. Begnadigt wurden all jene, die sich vor Kriegs­­ausbruch (1916) vom Militärdienst entzogen. Darun­­ter gehören auch diejenigen, die ins Ausland geflüch­­tet sind. Die Amnestie erstreckt sich auf jene Militär­­pflichtigen, die in der Zeit zwischen 1913 und dem Ausbruch des Weltkrieges fahnenflüchtig geworden Dieser Teil der Amnestieverordnung bezieht sich auch auf die rumänischen Staatsbürger, die in­­folge des Kriegsausbruches in ihre Heimat nicht zu­­rückehren konnten. 3. Der Amnestie werden auch alle Personen teil­­haftig, die sich gegen die Mobilisierungsvorschriften vergangen haben.­­ 4. Begnadigt werden schließlich diejenigen, die ihre Vorgesetzten tätlich insultierten. Bei diesem Punkt kommen nur solche Fälle in Betracht, wo ein kriegs­gerichtliches Urteil gefällt wurde. sind. EE 3 DI „IW 33 4 |

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