Banater Deutsche Zeitung, Juni 1928 (Jahrgang 10, nr. 120-143)

1928-06-01 / nr. 120

BRT SUITES Taxa platit in numerar aprobare DI. Gem. P./ 2775.65. No. 43504,— 1927. SC KT RSS BEEN EEE TR GAT IRAT ZE IREEN | | | IE. > 8; ›in vigoare scutii de taxa postala arti din­ terea dela­­ 19 Martie 1904. in Ardeal T.Museul Asociatiune 9. an Bezugspreis bei Vorauszahlung: ganzjährig 980, Halbjährig 500, vierteljährig 260,­­ monatlich 90 Lei. — Zustellung in Temeswar,10 Lei monatlich. — Ausland monatlich 150 Lei. — Bei Zahlung im Nachhinein wird der monatliche Bezugspreis berechnet. — Einzelpr.: 4. Sonntag 10. Jahrgang 5 Lei Zimijoara-Temeswar, Freitag, 4 des 1. Juni 1923 Scriftleitung und Verwaltung: Temeswar, Stadt, Deutsches Haus, Fernsprecher: Schriftleitung Nr. 14-48, Verwaltung Nr. 4-66, Erscheint täglich 4 Uhr nachmittags. Nr. 120 REN Ein Vernichtungsvorstoß gegen unsere katholischen Schulen Das Dissentlichkeitsrecht sieben Klosterschulen und einer kath. Knabenbürgersc­hule entzogen — Die sofortige Einführung der rumänischen Unterrichtssprache angeordnet Das Unterrichtsministerium hat einen neuen Vorstoß gegen unsere katholischen konfessionellen Schulen unternommen und eine Verordnung erlassen, durch die sieben Temeswarer Klosterschulen und­ einer katholischen Knabenbürgerschule das Oeffentlichkeitsrecht mit einem Federstrich ent­­zogen und verfügt wird, daß der Unterricht ausschließlich in rumänischer Sprache zu erfol­­gen hat. Die Ministerialverordnungen wurden direkt an die betreffenden Schulen geschickt und seitens dieser, da ihnen kein Verfügungsrecht zusteht, dem bischöfli­­chen Ordinariate als kirchlicher Schulbehörde unter­­breitet. Die Verordnungen sind in ihrer Begründung­­ einander ähnlich, in der Schlußfolgerung gleichlau­­tend, nämlich: der betreffenden Schule wird das Oeffenlich­­keitsrecht entzogen, sie hat den ausschließlic rumänischen Unterricht einzuführen, die Zög­­linge haben die Prüfungen vor der staatlichen Kommission gegen Entrichtung der Prüfungs­­taxen abzulegen.­­ Solche Verordnungen sind ergangen gegen: das Mädchenlyzeum im Jofefstädter Kloster,2. 1. die Lehrerinnen-Präparandie ebenda, 3. und 4. die Mädchen Bürgerschulen im Jo­­sefstädter und Fabriker Kloster,­5., 6. und 7. die Mänchenbürgerschulen in Arad, Lippa und Orawitßa,8. gegen die katholische Knabenbürgerschule in Temeswar, welche bisher alle das Oeffentlichkeits­­recht hatten mit deutscher, beziehungsweise ungari­­scher Unterrichtssprache. - Zur herannahenden Stabilisie­­rung des Leu (A. H.) Die geistliche Stabilisierung des Leu, die seit Monaten und Jahren in Wort und Schritt so unendlich viel besprochen wurde, rückt zwar lang­­sam, aber doch Schritt für Schritt näher. Zwar ist die notwendige Auslandsanleihe noch immer nicht abgeschlossen, auch die Mithilfe aller in Frage kom­­menden Notenbanken noch nicht endgültig gesichert, nach beiden Richtungen sind aber in letzter Zeit we­­sentliche Fortschritte­­ zu verzeichnen gewesen und wenn kein unvorhergesehener Zwischenfall eintritt, werden die Sommermonate die Entscheidung in die­­ser volkswirtschaftlich überaus wichtigen Frage bringen. _ Wir haben in unserem Blatt i­m Laufe der leß­­ten Jahre das Währungsproblen, gemäß seiner überragenden Bedeutung für das Wirtschaftsleben und damit für das Schicksal jedes einzelnen Bewoh­­ner dieses Landes, wiederholt und von verschiedenen Seiten beleuchtet, troßdem erscheint es uns notwen­­dig, das Wesen der zu erwartenden Währungsre­­form in gemeinverständlicher Form nochmals kurz zu erläutern, weil in letzter Zeit in der heimischen Presse die abenteuerlichsten Gerüchte und Vermu­­tungen über die Bedingungen und Folgen der ange­­kündigten Stabilisierung des Leu aufgetaucht sind, die in dem mit Währungsfragen weniger vertrauten Teil des Publik­ums vielfach ernste Befürchtungen über mögliche Verluste an Gut und Geld wachgeru­­fen haben. Man hört von der „Entwertung unseres Geldes durch Einführung rung“ und von ähnlichen unverständlichen und sinn­­losen Schlagworten, und wo das Mißverständnis hufhört, da treibt politischer Parteihader sein Un­­wesen durch Verbreitung von Falschmeldungen und Beugung gegebener Anhaltspunkte. Stabilisierung des Leu bedeutet Festlegung seines Wertes im Verhältnis zum Golde, bezw. zu den Goldwährungen anderer Staaten. Stabilisierung ist, dem Schwanken des Börsenkur­­ses unserer Währung und den unablässigen Verän­­derungen ihrer Kaufkraft ein Ende zu bereiten und damit der Wirtschaft ein verläßliches Preismaß und Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen, dessen Fehlen in den Nachkriegsjahren eine Hauptursache der ewigen Wirtschaftskrise in­ Rumänien war. Wohl war der Kurs unseres Leu seit bald einem Jahre keinen größeren Erschütterungen mehr ausgeseßt, um ihn jedoch endgültig gegen alle Wechselfälle des­­ Verhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Devisentrakt und den Einflüssen des Börsen­­spieles zu entziehen, muß die Einlösungspflicht der Notenbank wieder hergestellt werden. D. h., die Na­­tionalbank muß jede Banknote, die ihr vorgelegt wird, zu einem festgelösten Kurse in Gold oder in Wechsel, die auf eine Goldwährung lauten, einlösen, und anderseits jede vorgelegte Menge an Gold oder Auslandswechseln zu nahezu demselben Kurse gegen Banknoten­­ eintauschen. (Von notenbanktechnischen Einzelheiten, wie Kursunterschied zwischen Goldein­­lösung und Banknoteneinlösung sehen wir hier ab, ebenffo von der voraussichtlichen Einschränkung der Pflicht zur Einlösung in Gold auf den Verkehr mit dem Ausland­) ging Um d­ieser Vorbedingung zur gesechlichen Fest­e­­des Währungskurses Genüge leisten zu kön­­nen, muß die Nationalbank von Rumänien über einen ausreichenden Bestand an Gold und Aus­­landswechseln verfügen. Einen solchen besißt sie, nicht zulegt wegen des Verlustes ihres seinerzeit in Moskau hinterlegten Goldes, vorläufig nicht. Der gegenwärtig als Golddedung in Frage kommende Metallvorrat der Nationalbank beträgt nur etwa 250 Millionen Goldlei und bedeutet zum Tageskurse der Leu gerechnet nur eine Dritteldedung der sehr im Umlaufe befindlichen Banknotenmenge von rund 21 Milliarden Papierlei. Da jedoch die Dek­­lımasanote unbedingt erhöht und im Laufe der Zeit auch die Banknotenmenge vermehrt werden muß, so ist die Auffüllung des­ Metallvorrates mit Hilfe einer Ansgands­anleihe unbedingt nötig. Außer der Be­­schaffung des die Stabilisierung des Leu gewähr­­leistenden Gold- und Devisenbestandes muß Die Na­­tionalbank die Eröffnung von Krediten bei den maß­­gebenden Notenbanken Europas erreichen, die im äußersten Falle, wenn der eigene Stügungsfond nicht mehr ausreicht, in Anspruch genommen wer­­den können. Die erwähnten zur Stabilisierung nötigen Mit­­tel werden der Nationalbank in der Art zugeführt werden, daß der Staat seine Schulden bei der No­­tenbank in der Höhe von etwa 12 Milliarden Lei, von denen etwa 2% Milliarden Lei durch einen seit 1925 gespeisten Fond gedegt sind, aus der Aus­­landsanleihe ganz oder zum größten Teile deckt. Im allgemeinen wird angenommen, daß der Staat von seiner Auslandsanleihe etwa 40 Millionen Dollar der­ Nationalbank überlassen und nur den Rest (20 oder 40 Millionen Lei?) zum Ausbau der Eisen­­bahn, Zahlung von Schulden bei der Industrie, Er­­öffnung neuer Kredite usw. verwenden wird. Wenn die Staatsanleihe, über deren Abschluß in Paris verhandelt wird, zustandegekommen ist, wird ein Gesetz erbracht werden, das das Wertverhältnis des Leu zu einer oder zu mehreren auf Gold bezoge­­nen Auslandswährungen festsetzt. Ueber die Höhe dieses Stabilisierungsku­rses sind­ die verschiedensten Annahmen und Mutmaßungen verbreitet. Man nennt Kurse von 100 Lei gleich 3 Schweizer Franken bis zu 100 Lei gleich 4 Schweizer Franken. An zuver­­lässigen Anhaltspunkten für die Absichten der Regie­­rung Fehlt­es. Ministerpräsident Bratianu hat vor Schluß der legten Parlamentssession erklärt, der Stab einer neuen Goldwähz Zwe­der . Die Prüfungen eine Katastrophe für die Schüler Unerträglige Belastung der Eltern wie diese sollen nun knapp vor den Prüfun­gen piöklich auf den rumänischen Unterricht übergehen, was schon rein pädagogisch unmög­­lich ist. Die Ablegung der Prüfungen aus Ge­­genständen, welche während des ganzen Jah­­res in der Muttersprache unterrichtet wurden, vor einer fremden Kommission in rumänischer Sprache, kann auch für die besten Schülerinnen nur katastrophale enden. Dazu bedeuten auch die Prüfungstaxen für die meisten Eltern, die auch den normalen Aussagen bei den heutigen schweren Zeiten nur mit größter Selbstaufopfe­­rung nachkommen konnten, eine unerträgliche Neube­lastung. Auch Herabsetzung des Ansehens der kirchlichen Oberbehörde Schon der Umstand, daß derartig entscheidende Verordnungen direkt an die betreffenden Schulen gerichtet werden, mußten befremdend wirken, da doch das Ministerium weiß, daß Die einzelnen Schulleitungen ohne die kirchliche Schulbehörde seine derartigen Maßnahmen treffen können. Verabfekung Oberbehörde des­ Ansehens irgendwelcher kirchlicher kann bei den heutigen Zeiten gewiß nicht im Staatsinteresse liegen, abgesehen von dem unnötigen Zeitverluste, welcher mit solchen Um­­wegen­ verbunden ist. Die Verordnungen selbst sind geradezu unbe­­greiflich. Unsere Klosterschulen gelten seit ihrem fast hundertjährigen Bestande als erstrangige Muster­­anstalten. Auch seitens der rumänischen Behörden wurde ihnen wiederholt Anerkennung gezol­t. Kaum irgend­ein­ Minderheitslehrkörper dürfte sich zur Aneignung der rumänischen Staatssprache und zur Erfüllung gerechter Ansprüche solche Mühe ge­­geben haben und solche Erfolge aufweisen, wie un­­sere sich selbst aufopfernden armen Zehntausende von Zöglingen gedenken Klosterfrauen, bis in ihr spätes Alter dankbar der sittlich-religiösen­­ Er­­ziehung und des erfolgreichen Unterrichtes, welche sie in diesen Musteranstalten genossen haben. Auch die katholische ungarische Knabenbürger­­schule in Temeswar kann den Vergleich mit jeder gleichen Anstalt bestehen. Die | Stellungnahme der Kirchengemeinden gegen die Ausnahms­­verfügungen Barum also solce Ausnahmsverfügungen gegen die vorzüglichen katholischen Schulen des Banates, während z. B. in Siebenbürgen nicht nur die protestantischen, sondern auch die Kloster­­schulen das Oeffentlichkeitsrecht und von Unterricht in der Muttersprache zugesichert­ haben?­ Das sind unbegreifliche Ausnahmsmaßnahmen, welche nicht nur das katholische, bischöfliche Ordi­­nariat in die peinlichste Lage versetzen, sondern auch im katholischen Volke des Banates große Bestürzung und Erbitterung hervorrufen werden. Wie wir er­­fahren, gedenkt das bischöfliche Ordinariat, die Kirchengemeinden zur Besprechung der Stellungnahme in dieser kulturellen Existenzfrage einzuladen. | ERBLBOLZIONILGPBBEDGLEHIPEIEO:IBPO229902 LOSSEEEGELSE IHR ISTEBENUT DE PIE

Next