Banater Deutsche Zeitung, April 1933 (Jahrgang 15, nr. 74-98)

1933-04-01 / nr. 74

; Sette “ Battater Denise Zeitung ET N”. Die lobten Briefe des Kelbstmörders in der Kammer verlesen Korpskommandant Gica­ Vogesen verflucht Yun und Seine Hintermänner Die 5000 Lei des Temeswarer Rechtsanwalts Brudarin Die gestrige Nachmittagsfibung der Kammer wurde mit der Verhandlung des Boranschlages des Aderbauministeriums begonnen. Der liberale Abgeordnete Manoilescu-Strunga unter­­warf die Agrarpolitik der Regierung einer scharfen Kritik. Er forderte, daß die Konvertierungsfrage end­­lich­­ werde. rauf schritt Unterminister Galinescu zum Rednerpult und teilte mit, daß der zum Selbstmor- Fan ewordene General Sica-Popescu vier­e hinterlassen habe. Sein letter Wunsch war, u diese Briefe in der Kammer vorgelesen werden. Er kommt diesem Wunsch nach und verliest die Briefe. In dem Brief an Marschall Presan schrieb General Sica-Popescu unter anderem folgendes:­­ „Die herzliche Freundschaft und das Wohlwol­­len, das Herr Marschall mir gegenüber stets an den Tag legten, ermutigt mich, Ihnen ruhig zu schreiben, daß die Beschuldigung, die man böswillig gegen mich erhob, eine gemeine Verleumdung ist. Sie kön­­nen in sämtlichen Banken der Welt nach Geldern, die ich als Bakschisch erhalten haben soll, suchen. Wenn Sie etwas finden, so soll das ganze Geld Lupu und Stefanescu-Am­sa gehören, die gegen mich ar­­beiteten. Wenn Sie das Geld aber nicht finden, und Sie werden es nicht finden, so möge den Verleum­­dern mein Blut stets ins Gesicht steigen, so oft sie an die Gemeinheit denken, die sie mir gegenüber begin­­gen. Ich bitte Sie, Herr Marschall, bewahren Sie ihr Wohlwollen mir und meiner Frau gegenüber auch wiederhin und trösten und unterstützen Sie sie. In dem Brief an General Condee 3­c­u schrieb General Sica-Popescu: „Ich bitte um die Einleitung der strengsten Un­­tersuchung, damit festgestellt werde,­­ ob ich schuldig war oder nicht. Ich bin überzeugt davon, daß die Un­­tersuchung meine Unschuld beweisen wird. Seit zwei Jahren wurde eine systematische Hetze gegen mich bes­trieben. Diese Falschheit und dieser Haß­ haben meine Nerven aufgerieben und zwangen mich, Selbstmord zu begehen. Gewesener Heeresminister Stefanescu- Amsa suchte nachts im geheimen die einzelnen oppo­­sitionellen Politiker auf und hetzte gegen mich. All: diese sollen nie mehr Geld haben, als ich als Bak­­schisch angenommen habe. Mein Blut komme über sie. Sie seien verflucht. In dem Brief an seinen Generalstabschef Oberst Alta schrieb General Sica-Popescu, daß er un­­schuldig sterbe. Die Briefe machten auf die Mitglieder der Kam­­mer großen Einbruck. Nach Verlesung derselben, mel­­deten sich der Lupist L­eon, der Liberale Inculet und Junian zu Wort. Aus den Reihen der Mehrheit wird ihnen zuge­­rufen: „Mörder!“ Es entsteht großer Lärm und der Präsident anf die Ruhe nur mit großer Mühe wiederherstell­en Präsident Chcio-Pop erklärt, daß er über die zur Verlesung gebrachten Briefe keine Debatte erlaubt. Die Opposition fordert aber auch weiterhin die Worterteilung, worauf der Präsident eine Pause an­­ordnet, damit die Gemüter sich beruhigen. Nac­h der Pause verliest der Mehrheitler Jo­ne­s­­­­cu-Botosani einen Brief des Temeswarer Re­­servehauptmannes Adrian Brudarim, in welchem dieser die von Lupu verbreitete Nachricht, er hätte General Sica-Pope 38cu 5000 Lei geschikt, damit . XD nicht zur Waffenübung einrühen müsse, widerruft. Brudariu erklärt, daß dies nicht wahr sei. Die 5000 Lei gab er für die Reise aus, Junian behauptet, daß die Regierung durch­­ die Verlesung der Briefe die Aufmerksamkeit von der­­ Stoda-Angelegenheit ablenken will. Seiner Meinung­­­ nach stand auch die national-zaranistische Partei mit­ Seletzky in Verbindung. Aderbauminister Boi­u Nibescn ee im Namen der Regierung und erklärt, daß Seletzky höchstens durch Junian, der als Vizepräsident der Partei sein Advokat war, mit den National-Zarani­­sten in Verbindung stand. Die Opposition will mit d­eser Angelegenheit nur die öffentliche­n aufwirbeln. Die Regierung versichert das Land, das­s sie die strengste Untersuchung einleiten wird ,a.­ufs: so gibt, so werden diese auch fühnen. ge­h7 die Regierung. Das Obium für die Stetten Ange­lgenheit fällt auf die Be­rung. Die Kammer lag dann auf die eu eere3ministerium3 über. Feuerduell zwischen Gendarm und Einbrecher in einem Postamt haftung wurde ein größeres Aufgebot von Polizisten und Geheimpolizisten entsendet, abgesehen hatten und durch das unerwartete Erschei­­nen der Gendarmeriepatrouille in ihrem Vorhaben gestört wurden. Einem gelang es noch zu Zeiten, durch das Fenster zu springen, der andere verkroch sich in einer Exe der dunklen Stube und dürfte, in legter Verzweiflung, halb von Sinnen vor Angst, die Schüsse abgegeben haben. Der geflohene Einbrecher hat sich bei der Ziegel­­fabrik in Pestpend­erincz verkrochen. Zu seiner Werk Aus Budapest wird gemeldet: In der Gemeinde Vec3es, unweit der ungarischen Hauptstadt bemerkte heute nacht eine Gendarmeriepatrouille, daß ein Fen­­ster des Postamtes offen stand. Als sie näher kamen, sahen sie eine Gestalt aus dem Fenster springen und im Dunkel verschwinden. Der eine Gendarm machte sich sofort an die Verfolgung der fliehenden Gestalt, während der andere den in der Nachbarschaft w­oh­­nenden Apotheker und dessen Gehilfen zu Hilfe neh­­mend in das Postamt eindrang. Kaum hatten die drei Männer die Tür geöffnet, als aus der finsteren Stube in schnellem Nach­­einander drei Schüsse abgegeben wurden. Der Apothekergehilfe Stefan Kovacs brach mit einem Wehschrei zusammen. Der Gendarm gab daraufhin gleichfalls 3 Schüsse in das Dunkel ab, worauf der Sturz eines Körpers auf den Bo­­mben und qualvolles Röc­heln ertönte. Jetzt erst „wurde das Licht angedreht und dem Gendarmen und dem Apotheker bot sich ein grauenhaftes Bild dar. Neben der Tür lag der Apothekerge­­hilfe, von zwei Kugeln getroffen, tot, in einer Ede des Zimmers aber lag, gleichfalls von zwei Kugeln getroffen der Einbrecher tot in seinem Blute. Die sofort eingeleitete Untersuchung ergab, daß j die Einbrecher e3 auf den Geldschrank des Postamtes 3 4 Die Entschädigung Die Durchführung Der Konvention vom 5. Juli 1924 über den Besitz in der Grenzzone. 8­1. E3 wird vereinbart, daß die Bestimmungen der Konvention vom 5. Juli 1924 nur auf serbische oder rumänische Untertanen angewendet werden können, die am 5. Juli 1924 ihren Wohnsitz in der Grenzzone des einen Staates, einen Bodenbesitz aber in der Grenzzone des anderen Staates hatten. 8 2. Im Sinne des 8­3 der Konvention vom 5. Juli 1924, ist den Untertanen der beiden Staaten eventuell auch gegen die Bestimmungen der in den pa Lande geltenden Agrargeseche 5­e ‚ik „ Wiese, Obst­, Ge­nd Weinge­lassen, zu denen noch höchstens 50 Joch Weide Hin­­n zukommen können. ; 8 3. Wenn infolge einer irrigen Interpretation der Konvention die Durchführungsorgane der Agra­r­­reform die in der Konvention zugesicherte Fläche je­­mandem nicht belassen haben, so wird eine Rücker­­stattung der Felder erfolgen, die auf die angege­­bene Fläche fehlen. 8­4. Wo die Rücerstattung in Natura nicht mehr möglich ist, wird den Eigentümern der Verkehrswert der Doppelbesucher der auf 50, bezw. 100 Joch fehlenden Fläche bezahlt 5483, werden. Für die das Höchstmaß von 50 (bezw. 100) Joch übersteigenden Flächen gebührt den Eigentü­­­mern die in den Agrargeseten vorgesehene Schädigung. Ferner wird den Eigentümern eine Ent­­­schädigung für den entgangenen Nutzen gezahlt b­er: 63 € den, auf die Zeit von der Enteignung bis zur Zahl 8­5. Zur Durchführung dieser Vereinbarung tritt eine gemischte Zweierkommission zusammen, aus je einem Desepienten der beiden En denen je ein­­­­­en den iur erh des iu 3 der Konvention ent­spricht. Wenn die in der Konvention vorgesehene Mindestfläche dem Eigentümer nicht belassen wurde,­­ hat die gemischte Kommission das Ausmaß der feh­­lenden nun rücerzuerstattenden Fläche festzustellen. Sollte die Rücerstattung nicht möglich sein, ber­stimmt die Kommission den derzeitigen Verkehrsu«­­­wert. Bei der Schätzung sind zu berücksichtigen: in­ der Gegend abgeschlossene Verkaufskontrakte, Grund­­bücher, Pachtschilling, Bodenbeschaffenheit und jede, andere Information. Die Kommission wird gleich­­zeitig die Entschädigung für den jährlich entgange­nen Noten feststellen, mit Berücksichtigung der­ übli­­chen Pachtsumme, 8 7. Die Kommission hat ihre Arbeit binnen eines Monats von der Konstituierung zu­ beenden. 8 8. Im Streitfalle suchen die beiden Regierun­­­­gen eine freundliche Vereinbarung. 8 9. Die Nacherstattung der Felder, bzw. Zah­­lung des Wertes, erfolgt binnen eines Monats nach der Beendigung der Kommissionsarbeiten. 8 10. Nach Beendigung der Kommissionsarbei­­­ten werden die beiden Regierungen ähnliche Rekla­­­mationen einander gegenüber nicht mehr erheben, oder vertreten. 8 11. Die Konvention vom 5. Juli 1924 is in­ dem Sinne zu interpretieren, daß sie die Gültigkeit der betreffenden Agrargesete nur in bezug auf die von der Enteignung zu befreiende Fläche aufhebt. Alle anderen Bestimmungen der Agrargesetze werden­­ auf die Doppeldefilter angewendet. 8­12. Die Vereinbarung ist sobald als möglich zu ratifizieren. Text der rumänisch-jugoslawischen Vereinbarung jung des Bodens, a ! x ? | | Si js "er Am 5. April Richard Wagner-Feier im Sraditheater abends um Veranstaltter: Banater Deutscher Kulturverein. Mitwirkende: Gesellschaft der Musikfreunde und Stadtgruppe des Banater Deutschen Gängerbundes, Uhr N

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