Banater Deutsche Zeitung, Oktober 1934 (Jahrgang 16, nr. 218-243)

1934-10-02 / nr. 218

“8 * | | | Die grosse Schnittwarenhalle ABC ist die billgste Einkaufsquelle für Damen­­und Herrenstoffe Timișoara I. P. Unirii 7. rum TT gran m X ws”, T € 5 Ermächtigung des obersten Bankrates ändern. Es darf vor der Autorisation durch den Zweigniederlassung oder Ausland errichtet werden. Errichtung innerhalb ins Bankrat keine einer Bankgesellschaft im Zu­­der größeren Wird die bewilligte eines Jahres nicht durchge­­führt, so geht dies Recht verloren und es muß im Be­­darfsfalle neuerlich darum angesucht werden. Genossenschaften dem Bankgeseß nicht unterworfen Den Bestimmungen des Bankgeseßes sind n­icht unterworfen: Die Nationalbank, die Postsparkassa, die Spar­­ kassa und Hinterlegungsanstalt in Bukarest, die Zen­­tralgenossenschaftsbank und die Kreditgeno­s­­sensc­haften, die auf Grund des Genossenschafts­­­gesäßes vom 27. Juni 1933 bestehen, die Kredit- und Aushilfsinstitutionen, sei es mit gewerbsmäßigem Charakter oder solchem auf Gegenseitigkeit, sofern sie Geschäfte jeder Art nur mit ihren Mitgliedern abwic­­keln, die Institute für Pfanddarlehen der Landwirte und Industriellen, die auf Grund des Gesees vom 9. März 1915 bezw. 30.­ Mai 1929 bestehen und die bürgerlichen Gesellschaften für ländlichen und städti­­schen Bodenkredit, die gemäß den Geseten vom 27. Juli 1923 und 20. August 1929 errichtet wurden. Die Raiffeisenvereine fallen demzufolge nicht unter das Gesetz und unterstehen der Kontrolle des Dobersten Bankrates nicht. Das Bankenregister wird als Spezialregister beim Handelsregister ge­­führt, das bekanntlich bei der Handelskammer liegt. In Zukunft wird also die Eintragung ins Bankenre­­gister diejenige Handel­sregister Die Taxen für das Bankenregister sind dieselben wie für das Handelsregister, ebenso untersteht das Banken­­register demselben delegierten Richter wie das Han­­delsregister. Die Veröffentlichungen ersehen­ im Amtsblatt, im Nachrichtenblatt des obersten Bankra­­tes und in einem Durchführungs­verordnung bringt Lokalblätter. „Bank“ in Die ausführliche Be­­stimmungen über die Führung des Bankenregisters. Erwähnt sei noch, daß die Kreditgenossenschaften (Volksbanken)­ die Bezeichnung ihrer Firma führen können. Es ist dies eine Konzession zu­­folge des rumänischen Sprachgebrauches. Natürlich können die Raiffeisenvereine auch weiter ihre bis­he­­rige Firma führen und dies empfehlenswerter sein. Führungsverordnung mit dem Wirkungskrei­z des Obersten Bankrates, dessen ständiger Sit in der Hauptstadt des Landes ist. Seine Urkunden und Entscheidungen genießen im Justizwesen vollen Glauben. Er organisiert das Bankwesen und gibt die Rich­uung für die Bankpolitik des Landes an. Außer von schon im Gesetz bestimmten Vollmachten wird noch erwähnt, daß er die Tätigkeit der Banken über­­prüft, über die Art der Anwendung des Bankgesetzes entscheidet und die Vorschriften betreffend die Zus­­ammenstellung der Bilanzen gibt. Er macht den öf­­fentlichen Anträger auf Uebertretungen des Bankge­­sezes aufmerksam, um die Anwendung der vorgese­­henen Sanktionen zu veranlassen. Er gibt für seine Das Ban­kgesetz sieht bekanntlich vor, daß die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen Reserven in Staatspapieren, in vom Staat garantierten Papie­­ren oder in bei der Nationalbank lombardierbaren Werten angelegt werden muß. Ergänzend bestimmt die Durchführungsverordnung, daß die bei Erbrin­­gung des Gesetzes bereits vorhandenen Reserven in­­nerhalb von fünf Jahren ebenfalls in dieser Form anzulegen sind. Der Oberste Bankent erfolgen wird jedenfalls auch Besonders eingehend beschäftigt sich die Durch- x \­ X. ME. -+ NH ‚Dienstag, 2. Oktober 1934 * Bottafer Deutsche Zeitung Bauern beim deutschen Erntedankfest Hitler: Der deutsche Mensch aus der Gleichgültigkeit­ aufgerüttelt — Das Ergeh- der deutsche Boden als waren Kapitals nis der alten Wirtschaft : al Hameln, 1. Oktober (Dp) Gestern wurde in Hameln ein Erntedankfest ge­­feiert, wie es in der Weltgeschichte nicht seinesglei­­chen findet. Ueber 700.000 Bauern waren am Festort erschienen, um dem tiefen Sinn der Veranstaltung zu huldigen und den Worten des Reichsführers zu lau­­schen. Fast alle Diplomaten waren anwesend und über 300 ausländische Zeitungsberichterstatter hatten sich eingefunden. Großes Aufsehen erregte der Auf­­marsch prächtiger Trachtengruppen, wie überhaupt das Programm eine soru und dem Tag ange­­paßte Zusammenstellung verriet. Die erste Ansprache hielt Propagandaminister Dr. Gö­bbels, der die Erschienenen, sowie Hitler herzlich willkommen hieß. Er führte u. a. aus, daß der Führer nach 14jähriger Vorbereitung­­ dem deut­­schen Volk die nationale Ehre zurückgegeben und die Möglichkeit zum Erwerb des täglichen Brotes durch ehrliche Arbeit geschaffen habe. Auf dem Erntedank­­fest vereinige sich im Wege der Aetherwellen die ge­­samte deutsche Nation in der Huldigung der 700.000 erschienenen Bauern vor dem Führer, der das Reich der Bauern, Arbeiter und Sol­­daten wieder errichtet habe. Minister Dar­re wies darauf hin, daß sich die Wirtschaftslage den­­ Jahren 1924, bedeutend gebessert habe. In bis 1932 seien die Schulden der Bauernklasse auf 12 Milliarden Mark angewachsen, was soviel bedeute, daß die deutsche Erde bis zum obigem Betrag ein Pfandobjekt des zwischenstaatli­­chen Kapitals darstellte. Diese Ziffern lassen deutlich die Folgen der Agrarpolitik erkennen, die von dem alten System befolgt wurde. Hitler betonte in der Einleitung seiner paden­­den Ausführungen die verlotterten Zustände, die ei­ne Üebernahme der Regierung im Reich vorf­and. „UVeberall drohte der Einsturz, der Zusammen­­bruch und das Zugrundegehen. Es ist eine schwere Aufgabe, die verfahrene Lage wieder aufzurichten. Mit vervielfältigtem Fleiß, kämpfend mit Sorgen, müssen wir das wieder gutmachen, was andere in 15 Jahren leichtfertig verwirtschaftet haben.­­ Das Ver­­trauen ist in erschrekendem Maße verloren gegangen. Viele haben nicht an unserem Erfolg geglaubt, viele fürchteten sich sogar vor ihm. Der Erfolg hat sich Aus eingestellt, denn abgesehen von den realen und un­leugbaren Ergebnissen, wie z. B. die­ Besserung in­ den Zustand der Arbeitslosigkeit, ist es uns gelungen, dem deutschen Menschen aus der Gleichgültigkeit auf­zurütteln. Br : | Pfandobjett: des ‚int­­ernatio- | Erklärung des bulgarischen Regierungschefs x EEE Jugoslawien und Bulgarien | Konflikt mehr entzweien- = - König Alexander und Gemahlin aus 6ofig­ heimgefahren Sofia, 1. Oktober (R) Der Besuch des jugoslawischen Königspaares in Sofia stand im Zeichen der Versöhnung zwischen den beiden Nachbarländern. Al König Alexander und Gemahlin Samstag­vormittag Sofia verließen, wurden sie vom bulgarischen Königspaar, den Mit­­gliedern der Regierung und einer großen Menschen­­menge auf dem Bahnhof verabschiedet. Der Hofzug passierte die Grenze bei Dragoman, wo König Alexander die Front einer Ehrenkompagnie abschnitt.­­ Nach der Abfahrt der hohen Gäste aus Sofia, er­ Härte der bulgarische Ministerpräsident Ge­o­r­­gieff Vertretern der jugoslawischen Presse, dass die Zeiten vorüber seien, wo ein unglücklicher Konflikt die beiden Brudervölfer entzweit hatte und die Hoffnung vorhanden sei, daß in Hinkunft das Verhältnis zwischen den zwei Ländern sich­­ freundschaftlich gestalten werde. Das jugoslawische Königspaar traf Sonntag nachm. 5 Uhr in Belgrad ein und wurde am Bahn­­hof vom Prinzen Paul und den Mitgliedern der­ Re­­gierung begrüßt. A Sofia, 1. Oktober (R) Gevergieff und Batoloff Jestitsch, wurde ein offizielles Kommunique herausgegeben. Laut diesem Kommuni­­que wurden bei der Unterredung all jene­­ Fragen ge­­handelt, die das Verhältnis zwischen Jugoslawien und Bulgarien näher berühren. Es wurde beschlossen, neue Grenzüberschreitungspunkte zu eröffnen, die Formalitäten bei der Herausgabe von Reisepässen zu vereinfachen und der Frage einer­­ Verbesserung der Eisenbahnanschlüsse in der Region von Vidin, Nego­­tin und Kumanovo gesteigerte Beachtung zu schenken. Von der 3 „bab Unterredung EUER: len» y „Es “ a ie zwischen Wan : en Pan EEE (ELEUNEEENENTENEINNEENNEGEEEENEENEEEEEEEEENNEENENETEEENE EEE HENEE ENGEREN TEER EEIE GEIGEN aan IIR en Eee WENGE Wm ex Bekanntmachungen, eine Zeitschrift heraus und setzt die Abgaben und Gebühren, die die Banken zu leisten haben, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fest. Der Oberste Bankrat tritt monatlich mindestens einmal zusammen und ist bei Anwesenheit von min­­destens 7 Mitgliedern beschlußfähig. Er beschließt auf Grund von schriftlichen Vorlagen. Interessierte Parteien sind mittels rekommandierten Schreiben 10 Tage vor dem Termin vorzuladen und können bei der ersten Verhandlung einen neuen Termin zweis Vorlage von Alten und Denkschriften verlangen. Für die Gültigkeitt der Entscheidungen des Bankrates sind sechs Stimmen notwendig, unabhängig von der Zahl der in der betreffenden Lagung Anwesenden. Diese Entscheidungen sind endgültig und es gibt dagegen nur einen Rekurs beim­ Kassationshof, der auch vom Generalstaatsanwalt beim Kassationshof erhoben werden kann. Dem Bankrat steht ein Generalsekretär zur Seite, der dem Beamtenpersonal des obersten Bankrates­ vorsteht. Die an den Bankrat zu leistenden Abgaben sind folgende: a) eine jährliche Zahlung von höchstens 0,25 nach je Tausend des Gesellschaftskapitals, die von allen im Bankenregister eingetragenen Banken­­gesellschaften eingehoben wird. Diese ist in vier vier­­teljährlichen Raten zu entrichten. Der Bankrat hat das Recht, die Streichung von Banken aus dem Regi­­ster anzuordnen und deren Betrieberlaubnis zurück­­zuziehen, sofern­ sie in nicht zu rechtfertigender Art die Zahlung der veranlagten; für die Gesuche um Autorisation sind höchstens 0.50 je Tausend des Aktienkapitals zu zahlen; c), für die Spezialautorisation gemäß Art. 52 sind höchstens 0.20 je Tausend des Aktienkapital3 zu entrichten; d) bei Errichtung von Filialen 0.10 je Tausend des Ak­­tienkapitals; e) bei Statutenänderung 0.10 je Tausend des Aktienkapital3; f) bei Fusionen 0.10 je Tausend des Aktienkapital3. Die Gesuche zur Renderung­ der Statuten zum Zwecke der Anpassung an das neue Ge- Teb sind gebührenfrei. Im obigen Rahmen bestimmt der Bankrat die tatsächlich zu leistenden Beträge. «In einem zweiten Aufrat werden wir die Bi­­lanzierungsbestimmungen und das Schema für die Erfolgs- und Vermögensrechnungen «sowie für­ die Rohbilanzen besprochen. Die Abgaben an den Bankrat Korruptionsaffäre in Lettland Ehemaliger Außenminister unterschlägt Staatsgelder Riga, 1. Oktober Der kürzlich vom Posten des lettländischen Ge­­sandten in Paris enthobene frühere marxistische Außenminister Zo­elen3 wird von der Staatsan­­waltschaft wegen Verwendung staatlicher Gelder zum Ankauf von Waffen für die lettische so­­zialdemokratische Partei zur Verantwortung gezogen werden. Wie die Untersuchung ergeben hat, sind die bei dem früheren Parlam­e­ntsvorsitzenden Dr. Kalmin und anderen Sozialdemokraten ge­­fundenen Waffen seinerzeit von Zoelen3 in­ seiner Eigenschaft als Außenminister aus Mitteln der lett­­Beträge, verweigern; b) goländischen Außenressorts gekauft worden.

Next