Kassa-Eperjesi Értesitő, Dezember-Mai 1844-1845 (Jahrgang 7, nr. 1-52)
1845-03-26 / nr. 33
' * " Cs. kir. kegyelnies engedelemmel. Mie 6. E. allergnädigster Bewilligung. - Kaschau - Eperieser Kassa-Eperjesi / AE Wis ERTESI TÖ. [Kundschaftsblatt, tj. Mittwoch den 26%" März 1845. Szerdán Tavaszelő 26:81 1845. 2 zor | To. ETT A N 33. „Fälesaztendei előfizetés 20 kr. , egy 758 EN Aae A kr. ezüst „PS X. JEGET valbjährig 20 fr.; Infertions- Sep jörg € eine Zeile A kr. I 7 viii ; | | A Brenn hb. NG 17 Dugan ő Gp 360: Klafter , weißeichener Gattung, bewörbhiget das biefi Sch:t. Militär - „BD dofledts"Magazin. Um nun diesen Bedarf sich in den möglichst billigen Preisen zu verschaffen, wird hiemit eine öffentliche Verhandlung auf den 10. April d. J., in der Kanzlei überzeichneten Magazins um die 10te Vormittagsstunde ausgeschrieben. Zur vorläufigen Kenntniß aller Liefer- Lustigen wird bekannt gegeben , daß Lstens das Holy von einjährigem Schlag seyn muß. " 1 Atens. "Daß auch hierunter sich“ keines von überalten Stämmen befinden darf. 3tens. Werden nur vollständige und gerade, nicht dünne und krumme Scheitel angenommen. 5 Atens. Darf kein Scheit kürzer als 36 Zöll seyn, wie es hier Tanöcs üblich ist. > 5tens. Müssen: die Scheiter von: Sefa Wen: nicht: Fetter SB seyn. Hieraus folgert sich, daß. 6tens.. alle Klöße, Prügel und krumme Leiter ausgestoßen werden, „welche der Ziesende zurückzunehmen und auf seine Rechnung aus dem Magazin: zu schaffen gehalten ist. .Ttens. Da. dieses Holz die Bestimmung hat, ein Jahr bis zur Abgabe zu liegen, mithin eine Eintronnung folgen, muß , so wird sie nicht nur eine möglichst feste Schlichtung, sondern auf eine Ueberhöhe über 6- Schuh, von wenigstens einer Scheiterlage pro Klafter bedungen. Stens. Das behandelte Holzquantum mann drei. 300 „nämlich bis Ende Mai, August und October “abgeliefert werden. 9tens. Hat jeder Unternehmer sein Anerbieten der am besagten Tage versammelten Commission sgriftlichh zur übergeben. 10tens. Muß vor dem Beginn der gieitation von jedem Mie Lieititenden ein: „Reugeld von 160 fl. Conv. Münze erlegt werden, ohne welchem Reugeld Niemand zur Licitation zugelassen wird Dieses Reugeld oder Vadium wird jedem Nichtersteher nach beendigter Verhandlung sogleich zurürgegeben , von "dem Ersteher aber a Conto der zu verlegenden 10percentigen Caussion , nach von der hohen Stelle erfolgenden Genehmigung seines“ Anbotes, rückbehalten. Kaschau: am 22. März 1845. GY MED hll - PLD. Be Militär : : Verpflegs: Haupt : -Magazin. Dachschiefersteine ; sind in dem k. k. Militär - Verpflegs-- Magazins'"Gebäude zu Kaschau- fool in. jügtöbel, als kleinemn Parthieenceptnerweise und zu den möglichst EN DEER tag und zu jeder Stunde -aus- Rede zu verlaufen. szít "Vagyohfäkkole kássai kalaposmester. Mayer György hitelezőinek eie : gőtekte. folyó hó 28dik napja tűzetvén ki a" Tettés Városi Tánács áltab, azok " ezennel felszóllíttatnak ,. hogy: követeléseiket azon. határ napra az illető helyen béadni el ne mulassák. Kassán Martius 18kan "DE (407 3 3 Te 3 Az eljáró Küldöttség által. Es Tind 200 "(Center Heu zu SFT ME. Näheres darüber gyb in Lfasy im Hause Bra 193 gegenüber: „dem Senghause in-Kaschau Rb SEB in 8 (3) Fels 4% M6 EBE a) ; 7