Kassa-Eperjesi Értesitő, Januar-Juni 1851 (Jahrgang 13, nr. 1-50)
1851-02-26 / nr. 17
Cs. kír. kegyelmes engedelemmel: Massa-IEperjesi < JG ÉRTESETŐ Szerdán Télutó 26kán 1851. Felesztendei elivfizetes : kassára nézre 20 kr. | Kperjesre 8Q kr., horitekban postabér mentes Szá iumerorton halbjayrig : für Kaige ED irr / für Eperies 80 kr , mit freier Postversendung szállítás mellett A for. p.p. Egy sor beiktatási 8dij Ke úg. | unter Couvert 1 fl. (S. M. Insertions-Bebübr A kr. pesgő pénzben. für eine Zeile 4 kr. Conv-Münze 5.7 : Kundmachung. = . Von Seite des Verwaltungsrathes der k. Freistadt Kaschau wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht , daß zu Folge allerhöchster Entschließung vom 21. November 1850 und der hierauf erlassenen Verordnung des H. Finanzministers, vom 11.. März 1851 angefangen, so wie beim Bier und Branntwein , die Verzehrungssteuer auch vom Wein und Fleisch ins Leben treten wird, — wo jeder Berbrando von Wein , insonderheit der Kleinverschleiß , nach veranlassender Conscription sämmtlicher zum Ausschank bestimmter Weine , und zwar jeder Eimer pr. 48. kr. C. M. besteuert werden soll. = Was aber das Fleisch betrifft, werden die Fleischhafer - Wirthe, Fleischseller, Würstler, Schweinefleischhändler, Bratelverkäufer, über»haupe alle, deren Gewerbe in Viehschlachtungen oder im Verkaufe von Fleisch im rohen oder zubereiteten Zustande besteht , verpflichtet seyn , außer der vom städtischen Regale entfallenden Gebühr , "folgende Verzehrungssteuern zu entrichten , und zwar: von einem Schlachtochsen, Stier, Kuh 3 fl. C..M. , einem Kalb 30 kr. , Schaf , Widder , Ziege, Bad, Hammel oder Schöps 12 kr. C. M., von einem Lamm bis 25 Pfund, >Kiße, Spanferkel 8 kr., einem Schwein über 35 Pfund 45 kr., von einem Frischling unter 35 Pfund 20 kr. C. M..; ferner: vom hereingebrachten geschlachteten Stechvieh oder einzelnen Theilen desselben, dann eingesalzenen , geräucherten und eingepödelten Fleische , Salami und andern Würsten werden vom Centner am Thore 40 (ír. C. M. zu entrichten seyn. — WE ) : Rindfleisch hereinzubringen ist aus polizeilicher Rücksicht nicht gestattet, und wird im Befreiungsfalle als Contreband betrachtet. — úsks 18 Schließlich, nachdem die Einhebung der Weinverzehrungssteuer, wie auch die Fleischsteuer vom Hornvich Seitens der Stadt domestisch -administrirt werden soll , zu welchem Ende ein eigener Verwalter, mit dessen Amte ein monatlicher Gehalt von 80 fl. C. M. verbunden ist, so mögen Diejenigen , die sic um diesen Posten zu bewerben Willens sind, sich längstens binnen 3 Tagen beim subst. Bürgermeister dieser Stadt melden. Sign. Kaschau aus der am 24. Februar 1851 abgehaltenen Magistrats - und Gemeinderathe- Sißung. 430. MENET A Ehester:Madgridt 7 3 Freitag den 28. Februar wird zum Vortheile des Schauspielers Carl WEmay im Theater zu Kaschau zum Erstenmale aufgeführt: * (ANE EE] Rosen und Dornen, oder: Lüge und ihre Folgen. Original - Drama mit Musik, Gesang und Tableau in 4 Handlungen , von Th. W. (Ber Fasser der Juristen.) Musik von Eisenhofer und Seyfried. — Da das Stü „die Juristen» hier so größen: Beifalls. sich erfreute , so kann der Erfolg dieses Stückes nur wo größer seyn. — Es hat bei der Aufführung in Pesth und Berlin einen ungescheuern Beifall geerntet, und wurde vom Dichterx dem Schauspieler Rémay nur auf „diese eine Vorstellung überlassen. DENER " 125.5"Mit k. k. allergnädigster Bewilligung, * 74,79 - Kaschau- Eperieser = KUM GE > ; VERNE a LV je Kundschaftsblatt. . . - Mittwoch den 26ten Februar 1851. " " . TIE || ro. vs . A 78. A = . r I -2