Kassa-Eperjesi Értesitő, Dezember 1854 - Mai 1855 (Jahrgang 16, nr. 5-51)

1855-05-30 / nr. 51

Was fan. Eperieser Nr. . Rundschafteblatt. Mittwoc den 30-ten Mai 1855. Megjelenik min ten Szerdán és Szombaton. Eyvnegyedi. előfizetés : Kassára nézve 29 kr. Eperjesre 24 kr., postabér mentes szállítás mellett L for. p. p. — Egy kétszer hasábos sorért beiktatási díj 4 kr. pengő pénzben. gebühr für eine zweimal gespaltene Zeile 4 kr. G. M. KASSA - EPERJESI ERTESITO. XVII. Jahrgang. Erscheint jeden Mittwoc und Samstag. Pränumeration vierteljährig: für Kaschau 20 kr , für Eperies 24 kr, mit freier Postversendung- 1 fl. C. M. JInsertions­­ Vermischtes — Interessantes. Kaschau. A Die Artigkeit und Complisarität ist bei unserer gebildeten Einwohnerschaft sehr gut vertreten, so daß wir nicht ermangeln können Einiges über die Physio­­logie des Grußes zu erwähnen, denn jeder Mensch grüßt auf andere Art, z. B. Wer bei dem Gruße mit der Hand winkt, will den Hut schonen oder gerne ein vornehmes Wesen affectiren. Freunde grüßen sich mit der Hand, Liebende mit den Augen , Damen von gleichem Range durch schnelles Nicken , Bittsteller durch Kraßfüße , Subordinarte durch Stehenbleiben , und arme Schlu&er durch tiefe Bück­­linge. g Diplomaten , welche die Hand oft in der Weste tragen, etwas steif gehen und den Hutschr hod heben, wenn sie grüßen , sind eben nicht“ stolz, sondern wohl= wollende Leute, die etwas gelten wollen. Zwei Menschen die sich gegenseitig verachten , grü­­ßen sich sehr ehrfurchtövoll, wenn sie einander fürchten ; ist dies nicht der Fall , gießen sie sich an. Der Mann grüßt den Liebhaber seiner Frau mit Gönnermiene, der Liebhaber lächelt dazu, nicht ganz ohne Ironie. Zwei Nebenbuhler beißen sich in die Lip­­en. Gläubiger, grüßen in der Regel verlegen ; Schuld= ner, wenn sie keine Neulinge mehr sind, unbefangen. Zwei­ Personen , von denen die Eine höher steht, die aber Beide gleich gebildet sind , grüßen sich entweder gar nicht, und thun so, als ob sie sich nicht sehen, oder machen einen Abstecher nach rechts oder links, um nicht aneinander vorüber zu gehen. Stolz ist der Ungeschliffene , der bloß mit einer kal­­ten Kopfbewegung grüßt. Leute, welche Perücken tragen , grüßen nur ungern und mit großer Vorsicht, da ihnen das Putabziehen gerechte Besorgnisse einflößt. Ein Mensch der kei­n Gruße den Hut an der hintern Krämpe erfaßt , ist­ in der Regel ein armer Teufel, oder ein geiziger Filz. DS. Der­ anonyme­ Einsender, des Artikels , „wegen Falschspielung mit Kegel , in einem hiesigen öffentlichen­­­­ Garten“, wird ersucht , für die Redaction seinen Na­­men in seinem Berichte zu unterfertigen , weil ohne Kennt­­niß desselben, der Auffag nicht aufgenommen werden­ann.­­ In Frankfurt bestand ein englischer Kaufmann, Mr. Arthur Flemming , folgendes Abendtheuer: Vor ungefähr einem Jahr hielt er sich zwei Tage in einem der ersten Gasthöfe auf und erhielt am dritten Tage eine Rechnung von 240 Fr. Er fand dieselbe übertrieben und bot die Hälfte an. Der Gastwirth beharrte auf sei­­ner Forderung und drohte mit der Leibhaft. Der Eng­­länder ließ sich einsperren. Dadurch kam der Wirth in den Fall, die Kosten für den gefangenen Gentleman zu tragen , nicht nur was die Nahrung , sondern auch­­ die Kleider anbelangt. Herr Flemming brauchte nun eine Maßsse Kleider, ganz besonders viel Wäsche , so daß er im Lauf von 44 Monaten eine Rechnung von mehr als 20.000 Fr. hatte; da ließ ihn endlich sein Peiniger , Groß seines Grimmes, auf freien­ Fuß seen. So wie Flemming frei war, so legte er zum Beweis, daß es ihm nicht­ um Geld zu thun war, 40.000 Fr. in die Frankfurter Armenkasse. Dieser Tage kam er in Lyon durch und erhielt von seinen dortigen Landsleuten ein glänzendes Bankett. SS In England kam vor Kurzem ein eigenthümli­­cher Rechtsfall vor. Der Besitzer eines großen V­ermör­gens hatte dasselbe testamentarisch seiner Haushälterin vermacht. Seine Verwandten glaubten aber nach seinem Tode das Testament umstoßen zu können, weil sich darin deutliche Spuren­ befänden, daß der­ Testator bei“ dessen Abfassung nicht völlig seines Verstandes mächtig gewe­­sen sei. Derselbe hatte nämlich unter Andern auch berz­fügt, bag aus einem Theile seiner Gedärme Violinsai­­ten, aus dem übrigen Theile, mittels Sublimation, Riechsalze und aus dem übrigen Theile seines Körpers, durch Verglasung , Linsen zu optischen Zwecken gefertigt würden , weil ihm jeder Leichenpomp zuwider sei und er den Wunsch hege , auf diese Weise noch n­ach seinem Tode der Menschheit mit seinem Körper zu nüßen. Das Gericht entschied jedoch zu Gunsten der Haushälterin und hielt das „Testament­ aufrecht , „weil in den angeführten 3404­ matt Bt 4: 7:

Next