Kaschauer Zeitung, Januar-März 1873 (Jahrgang 35, nr. 1-26)
1873-01-22 / nr. 7
2:8 BON . , Nr. 7. XXXV. Jahrgang 1873. a Se Erscheint jeden Mittwoch und Samstag, für Pränumeration Kaschau vierteljährig 1 fl. 25 sendung kr., mit Postvert fl. 50 fl. Pränumeration wird jeden Tag angenommen bei der Administration der reruptgasse und Zeitung, Nr. 60, bei allh Postanstalten u. Buchhandlungen. Megjelen minden Szerdán és Szombaton. Untransirte Briefe an die Redaktion werden nicht angenommen. Anonyme Briefe werden nicht berücsichtigt und Manuskripte nicht zurückgegeben. 3 Pokalblatt für Volks-, Haus- und Landwirthschaft, Industrie und geselliges Peben. Inserate, 5 kr. für eine fünfmal gespaltene Petitzeile. == Anseratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. Bei größeren Ankündigungen und öfterer Einschaltung entsprechender Nachlaß. In Wien übernehmen Inserate für uns die Herren A. Oppelik, Wollzelle Nr. 22, Hansgenstein , Vogler, Neuer-Martt Nr. LI’ und Rudolf Messe Annoncen - Expedition. 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Das Ministerium Auersperg-Laffer und die österreichische Verfassungspartei scheinen endlich mit Bezug auf die galizischen Nationalpolen geheilt zu sein und hoffentlich haben die jüngsten Enthüllungen, welche durch die übelriechende Affaire Sinkovic stattfanden, auch unseren politischen Kreisen die Ueberzeugung aufgedrängt, daß an einen gütlichen Ausgleich mit der kroatischen Nationalpartei unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht zu denken ist. In der That sind die Fehler, welche von Seite unserer Regierung seit Abschluß des ungarisch-kroatischen Ausgleichs begangen wurden, so zahlreich und so folgenschwer, daß es heute schon äußerst schwierig ist, dieselben wieder gut zu machen. Graf Julius Andrasy war in der Wahl der Männer, denen er die Regierung und Verwaltung Kroatiens anvertraute, bekanntlich keineswegs glücklich, denn diese Leute schalteten und walteten im Lande nach Willkühr, suchten sich zu bereichern und als endlich der Sturz des Baron Rauch in Folge des Urtheils des Militärgerichts zu Petrinia herbeigeführt wurde, da war es schon zu spät, um das Ansehen der Regierungspartei wieder herstellen zu können , denn die nationale Partei war mittlerweile an Zahl namhaft erstarkt und hatte im Lande auch an moralischer Bedeutung wesentlich gewonnen. Nicht weniger ungeschi>t erwies sich hierauf Graf Longay bei seinen kroatischen Ausgleichsunterhandlungen, indem er den Nationalen in dem Herrn Bakanovic einen tastlosen Mann mit starken Herrschergelüsten vorseßte, durch dessen Verhalten die oppositionelle Bewegung anstatt gedämpft, vielmehr gesteigert wurde, und das Endergebniß aller dieser Ausgleichsbestrebungen liegt uns nunmehr in einem Entwurfe zur Abänderung des Ausgleichsgesetzes vor, welcher von der kroatischen Regnicolar-Deputation ausgearbeitet wurde und derart beschaffen ist, daß er den Ausgleich vollständig über den Haufen wirft und daher gar nicht discutirt werden kann. In Folge dieser Mißgriffe hat sich in Kroatien die Lage der Dinge derart verwickelt, und andererseits haben sich die Führer der beiden der unionistischen, derartige Blößen der nationalen sowohl als auch gegeben, daß unsere Regierung mit ihren constitutionellen Hilfsmitteln zur Bewältigung der dortigen Schwierigkeiten nicht mehr auszureichen vermag. Es ist nämlich weder möglich, die Herren Rauch und Consorten an die Spitze der kroatischen Regierung zu stellen, noch kann unser Ministerium, nachdem ihr durch die Affaire Sinfovic ein Blik in die abgrundtiefe Verkommenheit der nationalen Wortführer ermöglicht wurde, daran denken, die Herren Voncina und Mrazovic von der nationalen Partei darum handeln würde, mit Behauptung der Führung der kroatischen Regierungsgeschäfte zu betrauen. Und da es Dank den Fehlern unserer Regierung dahin gekommen wun, ist, daß sich gegenwärtig Kroatien in vollster Agitation befindet, die nationale Partei im steten Wachsthum begriffen ist, die eigentliche Civilverwaltung dort in schwachen und unzuverlässigen Händen liegt, so scheint man vor der Nothwendigkeit zu stehen, sich der „starken Hand“ eines Militärs, wie dies in Böhmen bezüglich des Generals Baron Koller der Fall ist, bedienen zu müssen, z um in Kroatien Ruhe und Ordnung herzustellen, die Verwaltung wieder in das rechte Geleise zu bringen und diesen Parteien im Zaume zu halten, feindsehiDn es sich hiebei zunächst die erforderliche Zeit zu gewinnen, um die besonnenen und regierungsfreundlichen Elemente in Kroatien zu stärken und dieselben im geeigneten Momente zu verfassungsmäßiger Thätigkeit heranzuziehen, so müßte man selbstverständlich vor der Hand von der Einberufung des Landtages absehen. Dem Vernehmen nach wurde die kroatische Angelegenheit vor einigen Tagen von unserer Regierung zu Pest mit dem FML von Mollinary, Commandivender in Agram, einer mehrtägigen Berathung unterzogen und man hat hieraus gefolgert, daß dieser General dazu bestimmt sei, eine wichtige Mission in dem von uns oben angedeuteten Sinne in Kroatien zu übernehmen. Jedenfalls wird durch diese Ereignisse neuerdings die a priori augenfällige Richtigkeit der bestätigt, daß Zur österreichisch-ungarischen Bantfrage. TE . A Kaschau, 21. Jänner. Je lebhafter die öffentliche Meinung in unserem Lande das Verlangen nach Selbstständigkeit des ungarischen Staates mit Bezug auf das Geld- und Zettelbankwesen aussprach, umso mehr war die Leitung der österreichischen Nationalbank darauf bedacht, sich in Ungarn die Anerkennung und womöglich die Verlängerung ihres Privilegiums zu sichern. Zunächst machte sie in unserem Güterleben die Macht fühlbar, die sie durch die Entwertung und den Zwangkurs ihrer Noten und dann auch staates erlangt hatte, indem als Gläubigerin des Gesammtsie die Dotationen ihrer ungarischen Filialen und die Zahl derselben verringerte, kurz sich zu der ungarischen Volkswirthschaft in eine Art von Kriegszustand versetzte. Da nun in Folge dieser ungenügenden Dotationen der Bedarf an Banknoten für den Verkehr Ungarns zum Theile von Oesterreich aus gedeckt werden mußte, so wurde hiedurch insbesondere der Wechselescompte vertheuert und es litten darunter der Handel und die Production unseres Landes. Dieser Zustand wurde in den jüngst verflossenen beiden Jahren um so drückender, als sich das Creditbedürfnis in Folge des ungünstigen Ernteausfalls in Ungarn stark vermehrt hatte und andererseits die großen Creditinstitute in der Hauptstadt unseres Landes ihre Capitalien zum größten Theile der Börse und der Speculation zuwendeten, das solide Discontiren und das Contocorrentgeschäft aber als zu wenig lohnend vernachlässigten. Wie durch diese Vorgänge und dann auch durch das Drängen von Gründerlingen, die ihre Projecte zu einer selbstständigen ungarischen Zettelbank je eher zu verwirklichen wünschten, die österreichisc-ungarische Bankfrage auf die Tagesordnung unserer inneren Politik und wie endlich über Beschluß unseres Reichstages diese Bankfrage in das gegenwärtige Stadium gelangte, ist zu bekannt, als daß wir dies hier wiederholen sollten ; dagegen ist der Umstand hervorzuheben, daß die Leitung der Nationalbank den bisherigen Gang dieser Angelegenheit vollständig beherrscte. Sie wußte nemli<, daß unsere Regierung unter den obwaltenden, äußerst schwierigen Verhältnissen den Bruch mit der österreichischen Nationalbank wo möglich zu vermeiden suchen werde und wenigstens vor der Hand die Gründung einer selbstständigen ungarischen Zettelbank kaum für durchführbar halte, während ihr gleichzeitig ganz genau bekannt war, daß man in maßgebenden Kreisen die Einheit des Zettelbankwesens für die österreichisch-ungarische Monarchie nicht nur aus Gründen der Nittlichkeit für den Verkehr zwischen den beiden Reichshälften, sondern auch aus Gründen der Reichspolitik als unerläßlich nothwendig erachtet. Gestüßt auf die Kenntniß dieser Umstände und dann des dringenden Bedürfnisses einer Vermehrung der Geldcirculationsmittel für unsere Volkswirthschaft, versucht es die österreichische Nationalbank, die gegenwärtige Situation für den Zweck auszunüßen, ihr Privilegium in Ungarn nicht nur bis zum Jahre 1876 anerkannt, sondern auch darüber hinaus in beiden Reichshälften auf eine Reihe von Jahren jezt Thon verlängert zu erhalten. Gegenüber dieser Haltung der österreichischen Nationalbank fehlen sowohl unserer als auch der österreichischen Regierung die gesetzlichen Mittel, um dieselbe zum Aufgeben ihres Bortheils zu nöthigen ; — die ungarische vermag dies nicht, weil sie mit der Errichtung einer selbstständigen Zettelbank gegenwärtig zwar drohen kann, aber an der Ausführung dur kaum zu überwältigende Schwierigkeiten verhindert ist und die österreichische kann dies um so weniger, indem das Verhältniß zwischen ihr und dieser Bank durch Verträge und Gesetze geregelt ist, die jener Haltung keineswegs widersprechen. Es wußt nichts, wenn sich unser Stolz dagegen aufbäumt, daß sich die österreichische Nationalbank als die dritte Großmaut im österreichisch-ungarischen Reiche sieistutismus geworden und es leider durch die Sünden des Absees handelt sich Bankprivilegiums wäre vor wenigen Tagen den Bewohnern in eine sich nicht dazu verstehen konnte, die schwebende Frage Die und soll nemlich die in ist es, was als eine "vor Allem darum, mit ihr bis zu ihrem seligen Ende im Jahre 1876 zu rechnen und endlich abzurechnen. Herr von Kerkapoly ist zwar nicht geneigt, für das Linsengericht von 4 1/2 Millionen Dotationsvermehrung die Unabhängigkeit Ungarns mit wesen an er nimmt dieses Anerbieten mußte, die das ZettelbankAbschlagszahlung österreichische allein auf das Verhältniß *832 an, worauf er ebenso beharrt, wie auf der unabhängigen Direction der zukünftigen österreichisch-ungarischen Reichsbank-Abtheilung zu Pest; gleichzeitig erklärt sich jedoch bereit, bezüglich der sofortigen er Verlängerung des wir nun den Wiener und Pester Blättern entnehmen, sind unsere offiziellen Unterhändler bereits westwärts gezogen, um mit der österreichischen Regierung wegen in der Generalversammlung Lösung „der Bankfrage Vorbesprechungen zu pflegen und die österreichische Nationalbank hat Actioder österreichischungarischen Monarchie tröstliche Mittheilung gemacht, „daß sie zu zerlegen, sondern bestrebt sein gemeinschaftlichen Interessen beider Theile der Monarchie durch eine gemeinsame Lösung der sich zeigenden Schwierigkeiten zu befriedigen“. Österreichische Nationalbank gemeinsame Reichszettelbank werden, wie sie es jetzt thatsächlich ist, und das durch die legislativen Körperschaften der beiden Reichstheile vers hindert werden muß. Daß eine Erwerbsgesellschaft, wie die österreichische Nationalbank, eine solche Stellung im Staate erlangen konnte, ist offenbar eine Anomalie, welche beseitigt und deren Wiederholung vorgebeugt werden sollte. Die Herrlichkeit der österreichischen Nationalbank findet mit der Herstellung der Valuta sofort ihr Ende und hierauf muß von Seite der beiderseitigen Regierungen hingewirkt werden, während es im augenfälligen Interesse jener Bank liegt, die Aufnahme der Baarzahlungen mindestens bis zum Jahre 1876 zu verschleppen. Sollte sich, woran wir nicht zweifeln, die Nothwendigkeit darstellen, wegen des Zettelbankwesens in der österreichisch-ungarischen Monarchie ein Uebereinkommen zwischen den Regierungen der beiden Reichstheile zutreffen, dann ist die Errichtung eines Creditinstituts, welches den Charakter einer gemeinsamen Reichszettelbank an sich tragen würde, jedenfalls zu vermeiden, weil sonst abermals die Gefahr geschaffen würde, daß die devalvirten Noten dieser Bank zwangsweise das österreichisch-ungarische Geld würden. Die Verhandlungen, welche mit Bezug auf die Bankfrage gegenwärtig zwischen den beiderseitigen Regierungen in Wien gepflogen werden sollen, können insoferne nur nügen, als hiedurch mehr Licht über diese Angelegenheit verbreitet wird. Die Entscheidung liegt in den Parlamenten und es steht zu erwarten, daß weder das österreichische noch das unsrige es abermals zulassen wird, daß eine Zettelbank als maßgebender Factor in das Güterleben der österreichisch-ungarischen Monarchie eingreifen könne. Herstellung der Valuta und völliges Lostrennen der Staatsfinanzwirthschaft von der österreichischen Nationalbank — das muß das nächste Ziel der Finanzpolitik diesseits und jenseits der Leitha sein. Bis zum Jahre 1876 läßt sich dieses Ziel, wenn außerordentliche Störungen des inneren und äußeren Friedens des Doppelreiches nicht eintreten, ohne große Schwierigkeit erreichen und das Weitere wird sich dann finden, die geberdet , denn und die ungarische Bezug auf österreichische Nationalbank zu veräußern, in Unterhandlungen zu treten, der Wie ihrer will a Neueste Nachrichten. Ungarn. Pest, 18. Jänner. Nach einem Telegramme des „Pesti Napló“ aus Wien ist die von der „Times“ veröffentlichte Depesie Andrásy's ungenau. Der Wortlaut wird erst spät, wahrscheinlich im Rothbuch, veröffentlicht werden. — Der Kriegsminister hat die Heeresausrüstungs-Commission auf den 23. Jänner nach Wien einberufen. — ' - + * S