Kaschauer Zeitung, Januar-März 1873 (Jahrgang 35, nr. 1-26)

1873-01-22 / nr. 7

2:8 BON . , Nr. 7. XXXV. Jahrgang 1873. a Se Erscheint jeden Mittwoch und Samstag, für Pränumeration Kaschau vierteljährig 1 fl. 25 sendung kr., mit Postver­­t fl. 50 fl. Pränumeration wird jeden Tag angenom­­men bei der Administration der rer­uptgasse und Zeitung, Nr. 60, bei al­­lh Postanstalten u. Buch­­handlungen. Megjelen minden Szerdán és Szombaton. Untransirte Briefe an die Redaktion werden nicht angenommen. Anonyme Briefe werden nicht berüc­­sichtigt und Manuskripte nicht zurüc­­k­gegeben. 3 Pokalblatt für Volks-, Haus- und Landwirthschaft, Industrie und geselliges Peben. Inserate, 5 kr. für eine fünfmal gespaltene Petit­­zeile. == Anseratenstem­pel 30 kr. für jede Anzeige. Bei größeren Ankündigung­­en und öfterer Einschaltung entsprechender Nachlaß. In Wien übernehmen Inserate für uns die Her­­ren A. Oppelik, Wollzelle Nr. 22, Hansgenstein , Vogler, Neuer-Martt Nr. LI’ und Rudolf Messe Annoncen - Expedition. 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Das Ministerium Auersperg-Laffer und die österreichische Verfassungspartei scheinen endlich mit Bezug auf die galizischen Nationalpolen geheilt zu sein und hoffentlich haben die jüngsten Enthüllungen, welche durch die übelriechende Affaire Sinkovic stattfanden, auch unseren politischen Kreisen die Ueberzeugung aufgedrängt, daß an einen gütlichen Ausgleich mit der kroatischen Nationalpartei unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht zu denken ist. In der That sind die Fehler, welche von Seite unserer Regierung seit Abschluß des ungarisch-kroatischen Ausgleichs begangen wurden, so zahlreich und so folgenschwer, daß es heute schon äußerst schwierig ist, dieselben wieder gut zu machen. Graf Julius Andrasy war in der Wahl der Männer, denen er die Regierung und Verwaltung Kroatiens anvertraute, be­­kanntlich keineswegs glücklich, denn diese Leute schalteten und walteten im Lande nach Willkühr, suchten sich zu bereichern und als endlich der Sturz des Baron Rauch in Folge des Urtheils des Militärgerichts zu Petrinia herbeigeführt wurde, da war es schon zu spät, um das Ansehen der Regierungspartei wieder herstellen zu können , denn die nationale Partei war mittlerweile an Zahl namhaft erstarkt und hatte im Lande auch an mora­­lischer Bedeutung wesentlich gewonnen. Nicht weniger unge­­schi>t erwies sich hierauf Graf Longay bei seinen kroatischen Ausgleichsunterhandlungen, indem er den Nationalen in dem Herrn Bakanovic einen tastlosen Mann mit starken Herrscher­­gelüsten vorseßte, durch dessen Verhalten die oppositionelle Bewegung anstatt gedämpft, vielmehr gesteigert wurde, und das Endergebniß aller dieser Ausgleichsbestrebungen liegt uns nun­­mehr in einem Entwurfe zur Abänderung des Ausgleichsgesetzes vor, welcher von der kroatischen Regnicolar-Deputation aus­­gearbeitet wurde und derart beschaffen ist, daß­ er den Ausgleich vollständig über den Haufen wirft und daher gar nicht discutirt werden kann. In Folge dieser Mißgriffe hat sich in Kroatien die Lage der Dinge derart verwickelt, und andererseits haben sich die Führer der beiden der unionistischen, derartige Blößen der nationalen sowohl als auch gegeben, daß unsere Regie­­rung mit ihren constitutionellen Hilfsmitteln zur Bewältigung der dortigen Schwierigkeiten nicht mehr auszureichen vermag. Es ist nämlich weder möglich, die Herren Rauch und Consorten an die Spitze der kroatischen Regierung zu stellen, noch kann unser Ministerium, nachdem ihr durch die Affaire Sinfovic ein Blik in die abgrundtiefe Verkommenheit der nationalen Wort­­führer ermöglicht wurde, daran denken, die Herren Voncina und Mrazovic von der nationalen Partei darum handeln würde, mit Behauptung der Führung der kroatischen Regierungsgeschäfte zu betrauen. Und da es Dank den Fehlern unserer Regierung dahin gekommen wun, ist, daß sich gegenwärtig Kroatien in vollster Agitation befindet, die na­­tionale Partei im steten Wachsthum begriffen ist, die eigentliche Civilverwaltung dort in schwachen und unzuverlässigen Händen liegt, so scheint man vor der Nothwendigkeit zu stehen, sich der „starken Hand“ eines Militärs, wie dies in Böhmen bezüglich des Generals Baron Koller der Fall ist, bedienen zu müssen, z um in Kroatien Ruhe und Ordnung herzustellen, die Verwal­­tung wieder in das rechte Geleise zu bringen und die­sen Parteien im Zaume zu halten, feindsehi­­Dn es sich hiebei zunächst die erforderliche Zeit zu gewinnen, um die besonnenen und regierungsfreundlichen Elemente in Kroatien zu stärken und dieselben im geeigneten Momente zu verfassungs­­mäßiger Thätigkeit heranzuziehen, so müßte man selbstverständ­­lich vor der Hand von der Einberufung des Landtages absehen. Dem Vernehmen nach wurde die kroatische Angelegenheit vor einigen Tagen von unserer Regierung zu Pest mit dem FML­ von Mollinary, Commandivender in Agram, einer mehrtägi­­gen Berathung unterzogen und man hat hieraus gefolgert, daß dieser General dazu bestimmt sei, eine wichtige Mission in dem von uns oben angedeuteten Sinne in Kroatien zu übernehmen. Jedenfalls wird durch diese Ereignisse neuerdings die a priori augenfällige Richtigkeit der bestätigt, daß Zur österreichisch-ungarischen Bantfrage. TE . A Kaschau, 21. Jänner. Je lebhafter die öffentliche Meinung in unserem Lande das Verlangen nach Selbstständigkeit des ungarischen Staa­­tes mit Bezug auf das Geld- und Zettelbankwesen aus­­sprach, umso mehr war die Leitung der österreichischen Na­­tionalbank darauf bedacht, sich in Ungarn die Anerkennung und wo­möglich die Verlängerung ihres Privilegiums zu sichern. Zunächst machte sie in unserem Güterleben die Macht fühlbar, die sie durch die Entwert­ung und den Zwangkurs ihrer Noten und dann auch staates erlangt hatte, indem als Gläubigerin des Gesammt­­sie die Dotationen ihrer unga­­rischen Filialen und die Zahl derselben verringerte, kurz sich zu der ungarischen Volkswirthschaft in eine Art von Kriegs­­zustand versetzte. Da nun in Folge dieser ungenügenden Dotationen der Bedarf an Banknoten für den Verkehr Un­­garns zum Theile von Oesterreich aus gedeckt werden mußte, so wurde hiedurch insbesondere der Wechselescompte ver­­theuert und es litten darunter der Handel und die Produc­­tion unseres Landes. Dieser Zustand wurde in den jüngst verflossenen beiden Jahren um so drückender, als sich das Creditbedürfnis in Folge des ungünstigen Ernteausfalls in Ungarn stark vermehrt hatte und andererseits die großen Creditinstitute in der Hauptstadt unseres Landes ihre Capi­­­­talien zum größten Theile der Börse und der Speculation zuwendeten, das solide Discontiren und das Contocorrent­­geschäft aber als zu wenig lohnend vernachlässigten. Wie durch diese Vorgänge und dann auch durch das Drängen von Gründerlingen, die ihre Projecte zu einer selbstständigen un­­garischen Zettelbank je eher zu verwirklichen wünschten, die öster­­reichisc-ungarisc­he Bankfrage auf die Tagesordnung unserer in­­neren Politik und wie endlich über Beschluß unseres Reichs­­tages diese Bankfrage in das gegenwärtige Stadium ge­­langte, ist zu bekannt, als daß wir dies hier wiederholen sollten ; dagegen ist der Umstand hervorzuheben, daß die Leitung der Nationalbank den bisherigen Gang dieser Angelegenheit vollständig be­herrscte. Sie wußte nemli<, daß unsere Regierung un­­ter den obwaltenden, äußerst schwierigen Verhältnissen den Bruch mit der österreichischen Nationalbank wo möglich zu vermeiden suchen werde und wenigstens vor der Hand die Gründung einer selbstständigen ungarischen Zettelbank kaum für durchführbar halte, während ihr gleichzeitig ganz genau bekannt war, daß man in maßgebenden Kreisen die Einheit des Zettelbankwesens für die österreichisch-ungarische Monarchie nicht nur aus Gründen der Nittlichkeit für den Verkehr zwischen den beiden Reichshälften, sondern auch aus Gründen der Reichspolitik als unerläßlich nothwendig er­­achtet. Gestüßt auf die Kenntniß dieser Umstände und dann des dringenden Bedürfnisses einer Vermehrung der Geldcir­­culationsmittel für unsere Volkswirthschaft, versucht es die österreichische Nationalbank, die gegenwärtige Situation für den Zweck auszunüßen, ihr Privilegium in Ungarn nicht nur bis zum Jahre 1876 anerkannt, sondern auch darüber hinaus in beiden Reichshälften auf eine Reihe von Jahren jezt Thon verlängert zu erhalten. Gegenüber dieser Haltung der österreichischen National­­bank fehlen sowohl unserer als auch der österreichischen Re­­gierung die gesetzlichen Mittel, um dieselbe zum Aufgeben ihres Bortheils zu nöthigen ; — die ungarische vermag dies nicht, weil sie mit der Errichtung einer selbstständigen Zettel­­bank gegenwärtig zwar drohen kann, aber an der Ausfüh­­rung dur­ kaum zu überwältigende Schwierigkeiten verhin­­dert ist und die österreichische kann dies um so weniger, in­­dem das Verhältniß zwischen ihr und dieser Bank durch Verträge und Gesetze geregelt ist, die jener Haltung keines­­wegs widersprechen. Es wußt nichts, wenn sich unser Stolz dagegen aufbäumt, daß sich die österreichische Nationalbank als die dritte Großmaut im österreichisch-ungarischen Reiche sie­ist­­utismus geworden und es leider durch die Sünden des Abse­­es handelt sich Bankprivilegiums wäre vor wenigen Tagen den Bewohnern in eine sich nicht dazu verstehen konnte, die schwebende Frage Die und soll nemlich die in ist es, was als eine "vor Allem darum, mit ihr bis zu ihrem seligen Ende im Jahre 1876 zu rech­nen und endlich abzurechnen. Herr von Kerkapoly­ ist zwar nicht geneigt, für das Linsengericht von 4 1/2 Millionen Dotationsvermehrung die Unabhängigkeit Ungarns mit wesen an er nimmt dieses Anerbieten mußte, die das Zettelbank­­Abschlagszahlung österreichische allein auf das Verhältniß *832 an, worauf er ebenso beharrt, wie auf der unabhängigen Direction der zukünftigen österreichisch-unga­­rischen Reichsbank-Abtheilung zu Pest; gleichzeitig erklärt sich jedoch bereit, bezüglich der sofortigen er Verlängerung des wir nun den Wiener und Pester Blättern entnehmen, sind un­­sere offiziellen Unterhändler bereits westwärts gezogen, um mit der österreichischen Regierung wegen in der Generalversammlung Lösung „der Bankfrage Vorbesprechungen zu pflegen und die österreichische Nationalbank hat Actio­­der österreichisch­­ungarischen Monarchie tröstliche Mittheilung gemacht, „daß sie zu zerlegen, sondern bestrebt sein gemeinsc­haftlichen Interessen beider Theile der Monarchie durch eine gemein­­same Lösung der sich zeigenden Schwierigkeiten zu befriedi­gen“. Österreichische Nationalbank gemeinsame Reichszettel­­bank werden, wie sie es jetzt thatsächlich ist, und das durch die legislativen K­örperschaften der beiden Reichstheile vers hindert werden muß. Daß eine Erwerbsgesellschaft, wie die österreichische Na­­tionalbank, eine solche Stellung im Staate erlangen konnte, ist offenbar eine Anomalie, welche beseitigt und deren Wiederholung vorgebeugt werden sollte. Die Herrlichkeit der österreichischen Nationalbank findet mit der Herstellung der Valuta sofort ihr Ende und hierauf muß von Seite der beiderseitigen Regierun­­gen hingewirkt werden, während es im augenfälligen Interesse jener Bank liegt, die Aufnahme der Baarzahlungen mindestens bis zum Jahre 1876 zu verschleppen. Sollte sich, woran wir nicht zweifeln, die Nothwendigkeit darstellen, wegen des Zettel­­bankwesens in der österreichisch-ungarischen Monarchie ein Uebereinkommen zwischen den Regierungen der beiden Reichs­­theile zutreffen, dann ist die Errichtung eines Creditinstituts, welches den Charakter einer gemeinsamen Reichszettelbank an sich tragen würde, jedenfalls zu vermeiden, weil sonst abermals die Gefahr geschaffen würde, daß die devalvirten Noten dieser Bank zwangsweise das österre­ichisch-ungarische Geld würden. Die Verhandlungen, welche mit Bezug auf die Bank­­frage gegenwärtig zwischen den beiderseitigen Regierungen in Wien gepflogen werden sollen, können insoferne nur nügen, als hiedurch mehr Licht über diese Angelegenheit verbreitet wird. Die Entscheidung liegt in den Parlamenten und es steht zu er­­­warten, daß weder das österreichische noch das unsrige es aber­­mals zulassen wird, daß eine Zettelbank als maßgebender Fac­­tor in das Güter­leben der österreichisch-ungarischen Monarchie eingreifen könne. Herstellung der Valuta und völliges Lostren­­nen der Staat­sfinanzwirthschaft von der österreichischen Na­­tionalbank — das muß das nächste Ziel der Finanzpolitik dies­­seits und jenseits der Leitha sein. Bis zum Jahre 1876 läßt sich dieses Ziel, wenn außerordentliche Störungen des inneren und äußeren Friedens des Doppelreiches nicht eintreten, ohne große Schwierigkeit erreichen und das Weitere wird sich dann finden, die­­ geberdet , denn und die ungarische Bezug auf österreichische Nationalbank zu veräußern, in Unterhandlungen zu treten, der Wie ihrer will a Neueste Nachrichten. Ungarn. P­est, 18. Jänner. Nach einem Telegramme des „Pesti Napló“ aus Wien ist die von der „Times“ ver­­öffentlichte Depesie Andrásy's ungenau. Der Wortlaut wird erst spät, wahrscheinlich im Rothbuch, veröffentlicht werden. — Der Kriegsminister hat die Heeresausrüstungs-Com­­mission auf den 23. Jänner nach Wien einberufen. — ' - + * S

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