Kaschauer Zeitung, Juli-September 1874 (Jahrgang 36, nr. 52-78)

1874-07-15 / nr. 56

­ XXXVI. Jahrgang 1874. Erscheint jeden Mittwoch und Samstag, fär Pränumeration Kasc<hau vierteljährig 1 fl. 25 kr., mit Postver­­jendung 1 fl. 50 tr. Pränumeration wird jeden Tag angenom­­men bei der Administration der Kaschauer Zeitung, Hauptgasse Nr. 60, bei al­­lr Postanstalten u. Buch­­­­handlungen. Kaschau, Mittwoch, 15. Juli. Inserate, 5 kr. für eine fünfmal gespaltene Petit­­zeile. — J Inseratenstempel 30 fr. für jede Anzeige. Bei größeren Ankündigun­­gen und öfterer Einschaltung entsprechender Nachlaß. In Wien übernehmen Inserate für uns die Her­­ren A. Oppelik, Wollzeile Nr. 22, Haassenstein , Vogler, Neuer-Martkt Nr. 11 und Rudolf Messe Annoncen - Expedition. Megjelon minden Szerdán és Szombaton, unfrankirte Briefe an die Redaktion , werden nicht angenommen. Inserate übernimmt für ung die Inter­­nationale Annoncen - Expedition von Lang & Schwarz Pest, Badgasse und Wollzeile 6. — In Berlin S. Kornik. In Stuttgart E. Stöcke­hardt. In Paris Havas Laffitt- Bullier & Comp; Kaschauer Zeitung Fokalblatt für Volks-, Haug: und Landwirthfäaft, Industrie und geselliges Leben. (KASSA-EPERJESI ERTESITÖ) Kundschaftsblatt für Kaschau und Spezies. Anonyme Briefe werden nicht berück­sichtigt und Manuskripte nicht zurüc­­k­gegeben, en­d­­ete Wien, Kaschau, 14. Juli. Es müßte geradezu auffällig erscheinen, wenn in der sehr politisc ruhigen Zeit die Presse sich nicht sehr aus­­führlich mit der nächstens in Ziel stattfindenden Kaiser­­zusammenkunft beschäftigte, und andeutete, was man allen­­falls hinter der Gardine zu hören bekäme, falls man dem Gespräche der beiden Mächtigen lauschen würde. Der „Pester Lloyd“, der die Sache in einem sehr eingehenden Artikel bespricht. Befürstung tritt von vornherein mit aller Entschiedenheit der entgegen, daß die Kaiserzusammenkünfte in Berlin, Wien­ und St. Petersburg irgend etwas anderes, als die „Politik des Friedens und die Kräftigung des kon­­servativen Prinzips in Europa zum Gegenstand gehabt haben können“. Namentlich bezüglich der rumänischen Ver­­tragsfrage zeigt sich genanntes Blatt vollkommen beruhigt, und glaubt zu wissen, daß gerade in dieser Frage Preußen von seinen „Verbündeten“ sich keineswegs isoliren werde. „Man begreift sehr wohl“, heißt es dort weiter, „daß auch die materiellen Fragen der Vasallenstaaten ihre Berücsich­­tigung fordern, und wenn Preußen vielleicht nicht gerade im Vordergrund der diplomatischen Bemühungen steht, die sich jehr in Konstantinopel vollziehen, so wird die deutsche Mer­kierung es an einem nachdrüclichen Aufbieten ihrer Auto­­rität und ihres diplomatischen Ansehens zur Unterstützung dieser Bemühungen sicherlich nicht fehlen lassen“. Eine aus­­reichende Bürgscaft läge überhaupt schon darin, daß ein politisches Ränkespiel das natürliche und gesunde Verhält­­niß zwischen den drei Kaiserstaaten noch nicht durchkreuzt habe, so daß also Befürchtungen und Besorgnisse keinen Boden haben. — Die „Neue Freie Presse“ widmet der gleichen Angelegenheit ebenfalls einen sehr ausführlichen Ar­­tikel, worin sie unter anderem bemerkt : „Die Thatsache, daß Kaiser Franz­ Joseph sich nach Ischl begeben hat, um daselbst in wenigen Tagen den Besuch des deutschen Kaisers zu empfangen, darf mit vollem Fug in die Kette jener Friedensmanifestationen eingereiht werden, welche seit 2 Jahren die erfreuliche Signatur der europäi­­schen Politik bilden. Und andrerseits ist die gleichzeitige Ab­­reise des Erzherzogs Albrecht nach Warschau, um daselbst dem aus Deutschland heimkehrenden Zaren sich anzuschließen und als gefeierter Gast einen mehrwöchigen Aufenthalt in Rußland zu militärischen Studien und Beobachtungen zu benügen, gleichsam als Ergänzung der Isc­hler Zusammen­­kunft aufzufassen. Dort wie hier erfährt der Ritt, welcher die drei mächtigsten Staaten des Kontinents verbindet, eine­­ Festigung, und Oesterreich insbesondere darf auf die Elle des Bindegliedes, welche ihm für dieses Jahr zuge­­theilt ist, mit gutem Recht stolz sein, denn es ist der Welt­­frieden, dessen Grundlagen es verstärkt, indem es nach rechts und links, dort als Gast und hier als Gastgeber, sich als getreuen und verläßlichen Bekenner der Normen und Ma­­ximen erweist, welche im Jahre 1872 an den Ufern der Spree vereinbart worden sind“. Ziemlich der gleichen Meinung scheint auch ein großer Theil der andern Blätter zu sein, da dieselben oben erwähn­­ten Artikel des „Pester Lloyd“ im Auszuge mittheilen und zustimmende Bemerkungen beifügen. Die Friedenstaube ist also wieder einmal aufgeflogen. — Das zweihundertjährige Jubiläum des Infanterie- Regiments Nr. 42 ist sehr solenn begangen worden. Der­­ Kaiser hatte, an die glänzenden Proben voll Muth und Hingebung erinnernd, welche das Regiment in 66 Feldzügen und in mehr als 180 Schlachten abgelegt, „allen Offizie­­ren und Soldaten“ desselben seinen Glückwunsch gesendet ; ebenso der jetzige Inhaber, der Kronprinz von Hannover, König Georg von Hannover , Oberst im Regiment, war persönlich erschienen. Der letzte Inhaber vor dem König Georg war (seit 1818) der Herzog v. Wellington. — Unter der römischen Weltgeistlichkeit ist eine Bewegung rege, die sich nun ganz wider die Obern der „aufgehobenen Ordenskommunitäten “ gerichtet hat. Diese­­ wußten beim Generalvikariat durchzusezen, daß alle von "den Laienbrüderschaften für Messen bestimmten Gelder fortan ihnen zur Verwendung überlassen würden: seitdem werden die in den Provinzen lebenden ehemaligen Ordensuntergebenen von ihnen damit unterhalten. Die römische Weltgeistlichkeit­­ aber wird dadurch schwer betroffen, denn ihr werden ebenso­­ viele Meßgelder entzogen als nach auswärts gehen. Manche erklärten, sie würden unter sollen Umständen genöthigt sein ein Handwerk zu treiben, eine Osteria zu eröffnen oder als Diener ihr Fortkommen zu suchen. — Der Korrespondent der „Indep. Belge“ hatte ge­­meldet, daß die liberale Armee in Spanien am 27. Juni 4000 Mann verloren habe. Man hat diese Angaben über­­trieben finden wollen. Der genannte Korrespondent hält seine Angaben aber aufrecht. „Am 26. Juni hatten wir“, schreibt er, „in Oteiza, Villatuerta und Abarzzua mehr als 500 Verwundete. Ist es nun erbitterten vierstündigen Kampfe wahrscheinlich, daß in dem vom 27. Juni, der sich über 5 Kilometer erstrebte, es nur 800 Verwundete gegeben habe? Das hieße den erbitterten Kampf der Brigaden Regis, Blanko und Echague selbst herabsezen, wenn man annähme, dieselben seien bei so unbedeutenden Verlusten ge­­wichen“. Der Korrespondent beruft sich sodann für die Richtigkeit seiner Angaben auf Aeußerungen, welche die Ge­­neräle des 3. Korps selbst gegen Concha gethan. Aus den­­ Darstellungen über das Ende des Marschalls Concha geht hervor, daß nicht die Bestürzung über den Tod des Ober­­generals den Verlust des Tages entschied, denn man hatte ihn, nach jenen Berichten, unbemerkt von seinen Truppen aus der Schlacht bringen können. Seine Truppen doch Verluste, Hitze, Hunger und Strapazen erschöpft, waren als sie vor den Laufgräben angekommen waren. Der Marschall selbst hat dies sofort nach seiner Ankunft bei den Guerrillas erkannt, und gab vor seinem Sturze dieser Auffassung der Lage mit den Worten gegen seinen Stab Ausdru>: „Mor­­gen werden wir wieder anfangen ; der rechte Flügel ist zu fgwag". In allen Fällen, trog aller Sympathien und Antipathien, ist es gut, daß man die ganze Wahrheit er­­fährt. Die "Zimes" hat Nachrichten aus beiden feind­­lichen Lagern, drei Tage lang keinen Proviant, da die Convoir, ausblieben. Ihre Korrespondenten schätzen die Zahl der Karlisten auf 18.000, die der Nordarmee, wohl übertrieben, auf 50.000 Mann; aber die Stellung der Karlisten war gleich einer Festung, und von einer Festung aus bringt man dem An­­greifer immer große Verluste bei, wenn anders die Be­­satzung tapfer ist, und über die Tapferkeit der Karlisten be­steht kein Zweifel. Aus Tafalla bringt die Madrider „Epoka“ eine Dementirung der Erschießung von Verwunde­ten durch die Karlisten. Weit entfernt davon, daß die Verwundeten nie­­dergemacht worden seien, habe vielmehr der General Men­­diri, „dessen Autorität“, nebenbei bemerkt, „unter den Kar­­listen täglich zunimmt”, in das Hauptquartier der liberalen Armee die Meldung gefickt, daß er 250 Verwundete in seiner Gewalt habe, und daß das Rothe Kreuz sie mit sech­­zig Wagen abholen könne, wie das auch geschah. Die Nach­richt über Grausamkeiten, welche die Karlisten an Verwun­­deten verübt hätten, wurde in vielen Blättern verbreitet ; dieselbe nimmt nun auch ein Korrespondent der „Köln. 3." ansprüclich zurück. Wir haben schon berichtet, daß Dov­regaray auch nicht befohlen hatte keinen Pardon zu geben ; er hatte dies nur als Repressalie angedroht. — Aus Santander, 7. Juli, Abends, wird über London gemeldet: „Die Vertheidigungswerke des Platzes sind vervollständigt worden. Es sind neue Truppen ange­kommen. Die Karlisten, welche in der Umgegend sind, haben sich der nach Bilbao gehenden Post bemächtigt. Die Gene­­rale Zavala und Moriones sind mit dem Gros der Armee in Tudela erwartet“. Die Nordarmee entfernt sich also immer mehr vom Schauplan der letzten Kämpfe, obwohl ein Madrider Telegramm, ebenfalls vom 7. Juli Abends, meldet, daß General Zavala eine neue Schlacht vorbereite und eine Verstärkung von 14 Bataillonen alter Soldaten erhalten habe. Es scheint, daß wieder die Seeküste zum S­ladhtfelde wird. — Wie aus New­ York mitgetheilt wird, sind zum Schutze der Ansiedler in den Grenzge­­bieten Truppen abgeseikt worden, da die Cheyennes- Indianer, die Komantschen und die Kipways in einer Ge­sammtstärke von etwa 3000 Köpfen,­­die Ansiedelungen mit einem Einfall bedrohen.­­ Die Feier des 4. Juli, des Jahrestages der amerikanischen Unabhän­­gigkeit, hat laums­ Ausstellung mit dem Bau des Gebäudes für die Jubi­­in Philadelphia begonnen. Die große Brücke über den Mississippi in St. Louis, die neun Mil­lionen Dollars kostet, wurde ebenfalls mit einer imposanten Feier eröffnet. Diese Brücke ist die kostspieligste in den Vereinigten Staaten und ihr Bau nahm fünf Jahre in Anspruch. Von den Rechten der Kriegführenden Personen. Erstes Kapitel. Von der militärischen Gewalt über Privatpersonen. Art. 45. Die Bevölkerung einer Oertlichkeit, welche noch nicht vom Feinde belegt ist und die Waffen zur Ver theidigung des Vaterlandes ergreift, soll als kriegführender Theil angesehen und, wenn als Kriegsgefangene behandelt sie gefangen genommen wird, werden. Art. 46. Die der Bevölkerung eines Landes in welchem die Gewalt des Fein­­des bereits begründet ist, angehörigen Individuen können, wenn sie sich mit den Waffen in der Hand wider ihn er­­heben, der Justiz überantwortet werden und sind nicht als Kriegsgefangene zu betrachten. Art. 47. Individuen welche bald auf eigene Faust an den Kriegsoperationen t­eilnehmen, bald wieder zu ihren friedlichen Beschäftigungen zurückehren, werden, als im Allgemeinen den Bedingungen der Art. 9 und 10 nicht entsprechend, der Rechte von­ Kriegführenden nicht theilhaftig, und fallen, wenn sie gefangen genommen werden, der Militärjustiz anheim. Art. 48. Solange die vom Feinde besetzte Provinz ihm nicht kraft eines Friedens­­vertrages zugesprochen ist, kann vinz weder gezwungen werden an die Bevölkerung dieser Pro­­ben militärischen Opera­­tionen gegen eine geiegliche Regierung, noch überhaupt an Acten theilzunehmen, welche geeignet sind, zur Förderung der Kriegszwecke zum Scnden des Vaterlandes beizutragen. Art. 49. Die religiösen Ueberzeugungen, die Ehre, das Leben und Eigenthum der feindlichen Bevölkerung sollen von der feindlichen Armee geachtet werden. Art. 50. Die Truppen sollen im occupirten Lande das Privateigenthum respectiven und es nicht ohne zwingende Nothwendigkeit zerstören. Zweites Kapitel. Von Requisitionen und Contributionen. Art. 51. Der Feind kann von der Lokalbevölkerung alle Steuern, Abgaben und sonstigen Leistungen in Geld und in Naturalien verlangen, auf welche die Armeen der gesetzlichen Regierung ein Recht haben. Art. 52. Die Occupationsarmee kann von der Lokalbevölkerung alle Ver­­tpflegsgegenstände, als Kleider, Schubzeug und­­ andere zu ihrem Unterhalt nöthige Dinge, verlangen. In solchem Fall ist der Kriegführende gehalten, so viel als möglich die Personen, welche ihm ihr Eigenthum abtreten, zu entschädigen, oder ihnen die üblichen Quittungen auszustellen. Der Feind kann von der Bevölkerung des Landes, Art. 53, welches er besetzt hält, Geldcontributionen erheben, und zwar ent­­weder im Falle der unbedingten und unvermeidlichen Noth­­wendigkeit oder unter dem Titel einer Strafe, in dem einen wie im andern Fall aber nur fraft einer Entscheidung des Oberkommandanten, und überdieß nur in einem Maße, daß die Bevölkerung dadurch nicht zu Grunde gerichtet wird. Die der Bevölkerung im ersten Fall abgenommene Summen können zur Wiederstattung beansprucht werden. Dritter Abschnitt. Von den Beziehungen zwischen den Kriegführenden, Erstes Kapitel. Von der Art und Weise des Verkehrs und den Parlamentären. Art. 54. führenden Theilen Jeder Verkehr zwischen den von den Krieg­­besetzten Gebieten hört auf, und kann nur durch die Militärautorität, in dem Maß als sie dies für unerläßlich erachtet, gestattet­­ werden. Art. 55. Die diplomatischen und­ Consular-Agenten der neutralen Mächte haben das Recht, von den kriegführenden Theilen die Er­­mächtigung zu verlangen, ohne Behinderung den Schauplan " Danach hatten die Truppen Contha's fast Die Vorschläge Rußlands­­ im Zweiter (S<luß.) Brüsseler Congreß. Abschnitt. in Bezug auf Privat- |

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