Kaschauer Zeitung, Oktober-Dezember 1877 (Jahrgang 39, nr. 114-151)

1877-11-08 / nr. 130

XXXIX. Jahrgang 1877. E. zeden Dienstag, Donnerstag und Megjelen Samstag« minden kedden, osötörtökön és szom­­baton. an die Redaktion werden nicht angenommen. Annonyme Briefe werden nicht berücksichtigt. Nr. 130. (KASSA-EPERJESI ERTESITÖ). mit Postversendung 6 fl. = 3 f­.— 1ff. „ 50 tr. ,, übernommen; ferner nehmen auch alle Beftanstal­­ten und Buchhandlungen Pränumeration an. — Kaschau, Donnerstag 8. November. ers, Lokalblatt für Volks-, Haus- u. Landwirthschaft, Industrie u. geselliges Leben. Inseraken-Annahme in den Annoncen-Expeditionen von Haasenstein West und Wien;­­ Vogler in ferner bei A. Oppelik, Rudolf Mosse und Gebr. Korabek in Wien, sowie bei G. L. Daube & Comp. Brünumerntions-Bedingnifie Redactions- und Izpedifions-Bureau Kaschau, Hauptgasse Nr, 60. Prännmeration3-Bedingnisse auf die „Kaschauer Zeitung“ allein (ohne Weichen Verlage?: 38 Pränumeration, Inserate und Einschal­­auf die „Kaschauer Zeitung“ und das ,,JUustr. Unterhaltungsblatt“ Ganzjährig für Kaschau: 5 fl. — kr. ; Salbjährig „ „ 2 fl. 50 kr. „ „ Bierteljährig “, 11fl.2ötr.) „ ZA­h­ fungen im „Offenen Sprechsaal“ werden daselbst | Lo gd 20. 3 für Raschau: 3 I 20 fu | " Vierteljährig „ +. „ a fl. 20 kr. " „.8fl 70f. A . 2f(.10k. „ 1 fl. 85 kr. „ " Bei Fnseraten wird die fünfmal — gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 5 kr. | Manuscripte werden in keinem Falle zurückgestellt. | Bei Inseraten, welche größeren Raum einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wird berechnet. — Inseratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. Preis einer einzelnen Nummer & kr. mit Postversendung 8 fl. 40 kr. 8. W. ein entsprechender Nachlaß gewährt. Kundschaftsbla für Baschau und Eperies, Kaschauer Zeitung. in Stanßfurth a. M. und deren Generals Agenturen. Vom Kriegsfs<auplaße. Russische Telegramme melden eine Reihe von Gefechten südlich von Plevna, welche alle für die Türken ungünstig ausgefallen sein sollen. Aus diesen Meldungen geht auch hervor, daß die Cerni­­rung Plevna's eine vollständige sei. Gelingt es Shefket Pascha nicht bald, den immer dichter werdenden Ring der Russen zu durchbrechen, so könnte O­s­man Pascha seine Rettung nur mehr von einer Unge­­schilitkeit des Feindes erwarten; versteht es dieser, die Vor­­theile seiner günstigen Positionen auszubeuten, so wird der seit lange befürshteten Katastrophe kaum auszuweichen sein. Zur Situation: Klapka beim Sultan. Nach mehrmonatlicher Abwesenheit von der Türkei, ist der greise Freiheitskämpfer wieder am Goldenen Horn ange­­langt, und der Sultan hat sich mit seinem bewährten Rath­­geber wieder in Verbindung gesetz. dug Midhat Pascha hat sich seinem Vaterlande wieder genähert und es steht zu erwarten, daß die Fürsprache Georg Klapka's gewichtig genug sein werde, um die Rückkehr des verbannten Patrioten, vorläufig wenigstens nach Mystilene, einer der Inseln am Eingange der Dardanellen, zu ermöglichen. Wir glauben, daß der Rath des ungarischen Freiheits­­kämpfers auch in der wichtigsten Frage des Augenblids von gewichtigem Einfluß sein dürfte. Diese wichtigste Frage des Augenblids ist selbstverständlich die Art und Weise, wie Plevna, oder besser, wie die Straße, die von Ordjanie nach Plevna führt, zu entsehen wäre. Es handelt sich fest um die Entscheidung des ganzen Feldzugs, denn es handelt sich um den Fall Plevna's. Plevna darf aber nicht fallen. Um es zu halten, darf man von keiner Kraftanstrengung, darf man vor den verzweifeltsten Mitteln nicht zurückschreden. Die Entsendung Mehemed Ali's auf den westlichen Theil der Balkanhalbinsel spricht dafür, daß über Klapka's Rath­­­ das schwierigste Werk dem Besten anvertraut werden soll. Zwar soll die Mission des genannten Heerführers nach Bosnien lauten, aber man braucht nicht viel Scharfbli> auf­­zubieten, um den wahren Zwe der Reise des Muschir8 zu erkennen. Sollte er sich, auch anfangs nach Bosnien und der Herzegowina begeben, so wird er dort wahrscheinlich nichts Anderes zu thun haben, als die gegen Montenegro überflüssig gewordenen Truppen zu sammeln, zu organisiren und wenn mögli­­ch rechtzeitig nach Sophia und Orchante zu bringen. Aus Gorni-Studien wird den „Daily News” geschrieben, der Czar habe nach Belgrad sagen lassen, daß die serbische Mitwirkung in was immer für einer Gestalt unnöthig sei. Dies stimmt wenig zu der am 5. d. M. aus Belgrad eingelaufenen Nachricht, daß die dritte Million S­ubsidien­­rubel der serbischen Regierung vor wenigen Tagen erst aus­­gezahlt worden sei und ein Theil der serbischen Armee in der Stärke von 25.000 Mann fi­ansschidt die Grenze zu über­­schreiten und die Straße nach Sophia zu gewinnen, um so die Cooperation mit den Russen herzustellen. Die Nachricht von den Rüstungen Italiens wird allseitig bestätigt. Man trifft jenseits der Apenninen großartige militärische Vorkehrungen. Kein Wunder also, daß Crispi ausgesandt wurde, um die europäischen Höfe zu sondiren und zugleich für die „Ueberraschungen“ vorzubereiten, die ihnen das Zukunftsministerium Crispi zu bereiten gedenkt. Nach alledem hat es wirklich den Anschein, daß wir so keineswegs am Ende, sondern vielleicht gar erst am Anfange der orientalischen Berwiclungen stehen und der Friede noch weiter entfernt ist, als selbst die pessimistischen Anschauungen bisher angenommen haben. Das neue französische Ministerium. neuen Zur Stunde liegt uns zwar die offizielle Ernennung des­­ französischen Ministeriums noch nicht vor, aber die offiziösen Pariser Blätter veröffentlichen übereinstimmend die Liste jener Männer, welche das unglückselige Cabinet Broglie- Fourton ersehen sollen, und schon heute soll das französische Amtsblatt die Ernennung publiziren. Demnach bekäme das arme Frankreich wieder eine Regierung, welche alles Andere, nur nut republikanisch wäre. Der Chef des Cabinets, Pouyer- Quertier, ist Bonapartist, Kirchenmann und dabei ein energischer, aber blindlings auf jedes rothe Stü> losführender Mann. Was Wunder, wenn die Republikaner von einem solchen Aus­­gleich nichts wissen wollen. —— Der autonome Zolltarif. Die allgemeinen Bestimmungen zum Zolltarif lassen sich — so weit sie Bisher bekannt geworden sind — in Folgendem zusammenfassen : Die bisherigen Zollausschlüsse und das gesonderte Zoll­­gebiet Dalmatiens werden aufrecht­erhalten. Jede Waare unter­­liegt einem Einfuhrzolle, welcher bei verzehrungssteuer­­pflichtigen Gegenständen sich noch um die inneren Staats- oder Communal-Verbrauchsabgaben erhöht, falls im Tarife selbst hinsichtlich dieses Zuschlags keine Ausnahme stipulirt ist. Für die Waarendurchfuhr ist ein Zoll nicht zu entrichten. Dem Ausfuhrzolle unterliegt nur eine beschränkte Anzahl von Waaren. Wichtig erscheint die Bestimmung, daß Waaren, welche aus Staaten kommen, in denen Waaren österreichischer und ungarischer Provenienz ungünstiger behandelt werden, als Waaren anderer Länder, bei der Einfuhr einem Zuschlag von zehn Perzent über den tarifmäßigen Zoll unter­­liegen und für den Fall als dieselben dem Tarife nach zollfrei zu behandeln wären, mit einem spezifischen Zoll von 5 Perzent des Handelswerthes belegt werden. Aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waaren, deren Bestandtheile verschiedenen Zah­lpositionen angehören, werden nach ihrem Hauptbestand­­­theile verzollt. Die Ein- und Durcfuhr von Waaren, deren Erzeugung vom Staate monopolisirt wird (Kochsalz, Schieß­­pulver, Tabak), ist nur gegen Erlaubniß der competenten Be­­hörde gestattet. Hinsichtlich der Befreiung vom Einfuhrzoll sind die bisherigen Bestimmungen der betreffenden Verordnungen beibehalten, insbesondere bleiben von den Eingangsabgaben befreit Waaren und Gegenstände, welche zur Bearbeitung oder Veredelung eingeführt werden, falls deren Wiederausfuhr in der von der competenten Behörde stipulirten Frist geschieht und die Identität der ein- und wieder ausgeführten Waare sichergestellt werden kann, sowie solche Waaren, die behufs der Veredelung oder Bearbeitung ausgeführt und veredelt und bearbeitet wieder eingeführt werden. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen über das Appreturverfahren aufre<t und wird die Entwickklung und der Bestand dieses Verkehrs nur von jenen Controllmaßregeln ab­­hängen, wi­dsichtlich welcher sich die beiden Regierungen den­­ Erlaß im Verordnungswege vorbehalten haben. Auch jene Waaren, die zum Verkaufe exportirt wurden, aber unverkauft zurü­ckgelangen, können bei der Wiedereinfuhr auf besondere Be­willigung der Finanzbehörde vom Eingangszoll befreit werden. Falls internationale Vereinbarungen hinsichtlich der Einrichtung von gemeinsamen Grenz- und Betriebswechsel-Stationen von Eisenbahnen getroffen werden, so kann die Regierung für alle zur Ausführung des Baues und der Betriebseinrichtung der Wechselstation erforderlichen Materialien, Betriebsmittel, Geräth­­schaften der Station, für die Uebersiedelungseffecten und Dienst- Utensilien der Beamten der ausländischen Eisenbahnverwaltung die zollfreie Einfuhr zusichern. Sämmtliche Zollfäge eins­ließlich aller Nebengebühren, sind, mit Ausnahme von Beträgen unter zwei Gulden, in Gold zu entrichten und werden besondere Anordnungen hinsichtlich der Annahme von Silber an Zahlungsstatt getroffen werden. Das Wägegeld und Siegelgeld, welches bisher per Zollzentner festgestellt war, ist nunmehr per 100 Kilogramm angefegt. Hinsichtlich der Tara ist bestimmt, daß bei Waaren, deren Zoll 3 Gulden für 100 Kilogramm nicht überschreitet, ein Taraabzug nicht stattfindet. — Die ein­schneidendste Veränderung, welche diese allgemeinen Bestimmungen enthalten, ist unstreitig diejenige, die sich auf die Einhebung der Zölle in Gold bezieht, denn darin liegt schon an und für sich eine Erhöhung der bisherigen Zölle um 15 Perzent und darin liegt auch bereits, abgesehen von den übrigen Erhöhungen der Tarifpositionen, eine bedeutende Con­­cession an die österreichischen Schulzöllner. offigiös heißt, allgemeine Zolltarif, hö<st: pro­­­­tektionistisch ist, daß nicht nur Goldzölle eingehoben werden, sondern daß die auswärtigen Fabrikate ganz tüchtig besteuert werden. Diese Steuern zahlen aber leider nicht die auswärtigen Fabrikanten, sondern die inländischen Con­­sumenten. Unsere Herren Regierenden haben es also unnachsichtlich auf die Tasche der Bevölkerung abgesehen. 3. Ist der Zollkrieg unvermeidlich. Der allgemeine Zoll­tarif ist ein Fehdehandschuh, welcher der deutschen Industrie hingeworfen wird. Die deutsche Regierung wird sich revanchhiren und die Kosten dieses Krieges zahlen die Producte Ungarns, denen die deutscen Märkte versperrt sein werden. Die systematische Verarmung, welcher Ungarn entgegen­­geführt wird, wird sich rächen. Die Patrioten stehen mit ge­­bundenen Händen dem Unheil gegenüber, welches sie heran­­kommen sehen, ohne es hindern zu können. Gründlich enttäuscht ! Als die ungarische Regierung nach Abbrug der Zoll­­verhandlungen mit Deutschland die öffentliche Meinung damit beschwichtigte, daß sie 1. die Zollverhandlungen mit Deutschland wieder aufzunehmen erklärte, 2. für die Liberalität des autonomen Zolltarifs einstand, 3. weder einen Zoll noch einen sonstigen Krieg mit Deutschland befürchten ließ — da waren wir wieder einmal so recht kindlich gläubig, jubelten über den Triumph unserer liberalen Regierung über die schutzöllnerischen Oester­­reicher und feierten die Lage als eine Errungenschaft Ungarns. Wir wurden gründlich enttäuscht. 1. Die Verhandlungen mit Deutscland wurden in einer solchen Weise wieder aufgenommen, daß der Antrag Deutsch­lands auf eine einjährige Verlängerung des bestehenden Vertrages abgelehnt wurde. Der Bruch mit Deutschland ist also fertig. 2. Erweist es sich, daß der autonome, oder wie es Municipal-Organisation der kön. Freistadt Hajdan. (Aus dem ungarischen Original-Manuscript überseßt.) (Fortsetzung.) Die rate éretten Als Fachreferenten im Magistrate fungiren die Magi­­stratsräthe und der Obernotar. Deren Wirkungskreis. Der Referent ist verpflichtet, die vom Protocollisten über­­nommenen Acten, je nachdem dieselben in der Sitzung oder außer der Sitzung zu erledigen sind,­­ in der Reihenfolge der Protocollsnummer zu refeh­ren ; eine Ausnahme hievon findet nur bei so einem Acte statt, welcher einer längern commissio­­nellen Verhandlung bedarf und auf welchem der Bürgermeister das Wörtchen „sogleich“ aufzeichnete. Jede Ministerial-Verordnung und jede meritoriell zu be­­stimmende Angelegenheit ist dem Magistrate vorzulegen und zwar so, daß der betreffende Act schon mit der Meinung des Referenten, beziehungsweise mit einer Referata zu versehen ist. Mit einem beschlußfassenden Vorschlage, oder ein zur Verhandlung nicht vorbereiteter Act, kann im Magistrate nicht verhandelt werden. Der Referent ist verpflichtet, die zu ihm gelangten Acten und Aufträge nach Möglichkeit zweimäßig und schnell zu refer­ren. Zu diesem Behufe, wo vor einer meritoriellen Ver­­handlung eine fachamtliche, z. B. eine Buchhaltungs-, An­­walts-, Ingenieurs-Meinung nothwendig ist,­­ verlangt er die letztere unmittelbar von dem betreffenden Amte, vollzieht die nothwendigen Untersuchungen und Verhandlungen an Ort und Stelle, und schließt die aufgenommenen Pr­otocolle dem Acte bei. — Wo es die Nothwendigkeit erheirscht, übernimmt er unmittelbar die Meinung des Fach-Ausschusses und fertigt den Act zur meritoriellen Verhandlung mit den gewünschten Behelfen an. — Wenn aber in der wichtige Behelfe für nothwendig betreffenden Angelegenheit minder erscheinen, oder wenn mit der­­selben im Zusammenhange, eine Inquisition oder ein Verhör zu vollziehen wäre, ist der Referent verpflichtet, dieselben persönlich einzuheben, beziehungsweise abzuhalten. Insofern die Referenten die ihnen zugewiesenen Acten nach Möglichkeit, schnell zu referiren verpflichtet sind, — jedoch die Zeit, welche zum Referiren nothwendig ist, man nicht leer stimmen kann, — wird zur Regel gestellt, daß jeder Act vor Ablauf eines Monates referirt werden muß. — Eine Ausnahme hievon bilden diejenigen Angelegenheiten, welche auf die Rüde­zahlung der Kosten des Krankenhauses Bezug haben, so wie diejenigen, auf welche der Bürgermeister das Wörtchen „sogleich“ aufzeichnete ; — diese lezteren Acten sind bis zur nächsten Ma­­gistrats-eigung zu referiren. Die Referenten sind verpflichtet über die zu ihnen ge­­wiesenen Acten nach Reihenfolge ihrer Ankunft, ein Referenten- Buch zu führen, dessen Form der­ Magistrat bestimmt. ‚Der Referent ist verpflichte, die seinem Wirkungskreis angehörigen Aufträge streng nach der Weisung zu vollziehen und darüber, insofern es die Qualität des Gegenstandes oder der Inhalt der Weisung erheischt, zu rechter Zeit eine Rela­­tion abzugeben. Sections-Classe und die stabilen Fac­h-Ausstüsse. Die Sectionsclassen werden nach der Zahl der Referenten folgendermaßen bestimmt : An die­­ Classe gehören: a) das Budget, b) die Schlußrechnungen, c) Finanz- Operationen, d) Acquirirungen und Veräußerungen, e) Pen­­sionirungen, f) Fundational-Angelegenheiten. II. Classe: a) Gemeinde- und Privat-Bauten, b) Communications-,­­ c) Gemeinde-Arbeits- Angelegenheiten, d) Wasserbauten,e) Gassen­­regulirung, f) Vermessungs-Angelegenheiten, g) Canalisirung, h) Grenzterritorielle Angelegenheiten, i) Assentirungs-, K­) Mili­­tär-Einquartirungs-, 1) Gewerbe, m) Niederlassungs- und bürgerliche Angelegenheiten.- '

Next