Landwirtschaftliche Blätter, 1920 (Jahrgang 48, nr. 1-51)

1920-01-04 / nr. 1

.. . " 3 — vor dem kriege von dem schwachen sehr er gehalt kaum leben, wo ef pllek es jetzt kannxm Wie soll e k seine Kinder in der Stadt lernen lassen,da das Kostgeld für ein Kind mehr auss macht als sein ganzer Gehalt. Leider hat es etwa vor einem Jahre gerade in den Land­wirtschaftlichen Blättern ein ländlicher Artikel schreiben unter­­nommen,gegen die Forderungen unterer öffentlichen Angestellten Stellung zu nehmen, und hat denselben em­pfohlen, ihre Kinder zu Bauern zu erziehen. Wo diese Bauern aber den nötigen Grund hernehmen sollen, hat der Betreffende nicht gesagt. Was soll aber ein Bauer ohne Grund und Boden anfangen? Wenn wir alle der Meinung wären, wie jener A­rtikelschreiber, dann müßten unsere jäh­ri­gen Lehrerfinder Dienstboten werden. Dies sollen sie aber nicht; sie sollen auf die Schule gehn und auch Lehrer werden, wie es ihre Väter sind. Ihren Eltern auch hiezu die Mittel zur Verfügung zu stellen, ist unsere verdammte Pflicht und Schildigkeit.. Darum, ihr Gemeindemitglieder, die ihr bereits beschlossen haben, die Gehälter eurer Lehrer nicht zu erhöhen oder die ver­­langte Unterftügung nicht zu geben, haltet Einkehr! Bedeutet was ihre tut! Eure Kinder werden euch dafür, daß ihr ihnen einmal auf Kosten ihrer Bildung um einige, hundert Kronen mehr hinterlasset, seinen Dank wissen. Daß­­ es zum Lehrerstreit gekommen, daran­ ist übrigens auch unsere Landeskirche sjelbst schuld. Die Leitung derselben hätte die Gehalts- und Unterstügungsfrage unter allen Um­­ständen selbst einheitlich regeln und von ihren Mitgliedern im Wege von Umlagen die Mehrkosten einheben müssen. Das haben wir doch auch bisher bewiesen, wenn unsere oberste Behörde und Gelege vorgeschrieben Hat, haben wir uns alle selben gefügt; wenn sie von uns Not- und andere Umlagen verlangte, haben wir auch Diele auf und genommen. Dies haben wir auch ge­legentlich der legten Notumlage bewiesen, die wahrscheinlich mehr ergibt, als vorgesehn war. ... wie man die Pfarr- und Lehrerbezüge jet regeln will, hat er den Anschein, als ob von uns Almosen verlangt würden und Almosen geben die meisten nicht nur nicht gerne, sondern über­­aupt nicht. Daß Steuern bezahlt werden müssen, willen wir und die lgaben, welche unsere oberste Kirchenbehörde von uns verlangt, sehen wir eben als Steuern an, die wir, wenn al mit mehr oder­ weniger Widerwillen, schließlich denn doch bezahlen. &8 durfte den Gemeinden die Regelung der Bezüge ihrer RR nicht empfohlen Sondern mußte befohlen werden. Dadurch, das die Landeskirche e8 den einzelnen Städten und Gemeinden anheimgestellt hat, die Bezüge ihrer Ange­stellten — wenn auch mir vorübergehend — selbst zu regeln, hat unsere oberste Behörde selbst eine Vreiche in unsere Volks­­organisation geschlagen und nun ist es unser aller Pflicht mit­­uhhelfen, daß unsere Bollwerke, Schule und Kirche, nicht ins Banten geraten! « «Die unserer Volksorganisation drohende Gefahr ist heute jedenfalls nicht so groß,daß sie in leyter Stunde nicht noch ,abgewendet werden könne,darum ihr Führer und Gefährte werdet euch rechtzeitig eurer Verantwortung vor der Geschichte euxes Bolken bewußt und trachtet die nun einmal gemachten Fehler wiedergutzumache.Auch hier gilt der Ausspruch: »Wo einWille,daauch ein Weg.«, . . ,«Möge das neue Jahr nnöde­ ItechtenWillen bringen, dann werden wir auch den rechten Weg finden! . sitt-Magen Nachricht Marsricsoauettist und­ mehmbckßigerslbweieut hätt abstrrreich und Mchlmd zurückgekehrt und­ hausen­­tiefermeer wieder die schriftleitung der s.Landw.Blättec« übernommen. ‚ Der Mitgliedsbeitrag im Jahre 1920. Dieser mußte mit 30 K festgelegt werden für solche Mit­­glieder, die die „Landw. Blätter“ durch die Ortsvereine bes­­iehen und mit 34 K für folche, welche sie einzeln durch Die Post beziehen. Hievon gebilären dem Ort u­­nd Bezirksverein je eine Krone. Der Rest ist an die Oberverwaltung ei äusenden.­­ Die Steigerung des Mitgliedsbeitrages von 12 K,­im Jahre 1919 auf ZOK im lausendensahr ist einzig und allein auf die ganz außerordentliche Erhöhung der herstellkniggkostru­der,Landw.Bl­itter«zurückzusü­hren Die Erhöhung der Druckkoste anud vsrolldm auch die Steiseknagderngiai preiseßndfoyrokdnß der Mitglriedsbeitmg nicht niedriger festgeseht werden konnten sollte der Landwirtschaftsverein m­it Hunderttausende von­ kraueniex einem sahreinbüßm Michbek diesem erhöhte Beitrag werdm ja die Miml besseres­ Its durch die Herausgabe der,Landw.slätter« noch in bedeutendem Maß e iskilnzpkachgeimmmm­­— Wir sind aber der slastwitz,daß der sächsische Limdwirt heute wohl imstande ist,einen jährlichen Beätrag von svsx, pro Monat alforyu2K50h,zuleii­en,einen Beitrag,der durch die Lieferung der­ Landw.Blätter«mehr­ als aufge­­wogen wird. ..»· Die Ortsvereine werden gebeten,unter alle al­m stätkt den möglichst sofort die sahldeertglieder bei dem­ Bezirks­­verein apznmeldm Dächzirksvereine wie dimm werden­ r­­incht,die3ahlder benötigten Exemplare der,Landw.Vlätt­r« unbediingt big spätestens,sden 31.«Iaunersl.J­i­ei der Oberverwaltung anzumelden sudhen sälle,wo diese Anmeldungen nistet bxeibem wird angenommen daß der Bezug der,Landw.Blätter«nicht gewünscht wird and es wir­­ ihre weitere Zusendung eingestellt . Einzelabnehmer der,Laudw.Blätter«,die sie nicht durch den Bezirkokpex einbestellen,welchem wenn sie die estßen Exemplare annehmen,auch weiter ac­eziehers auseiehe. Sie haben aber ihre Gebühr unbedingt bis BL Jaanar LJ zu entrichtm Geschieht hies nicht,so werden mit Eabe Jaanar auss-die weiteren sufeudingen der­ Landw.scättsr«eins gestellt.Doch hat jeder schnelzmer den bis dahin entfallenden Petrus­ unbedingt einzuzahlun· «« Diese Bestimmungen mußten mit Rücksicht auf die großen Herstellauqbkosten der,Landw.Vlätter«getroffen werde Die Oberverwaltung des Siebenbürgisch-fähfiigen. Landwirtschaftsvereines: Schöpp m. p., EConnert m. p., Borsiger. Direktor. Mediajer Land. Bezirksverein. Donnerstag 8. Jan­uar, 10 Uhr vormittag, Ausschupfigung Mediarch. Übergabe der Vereinsanleihescheine und Au­­rübnahme der Zwischenscheine. Zeichnung neuer Anleihe. Zeder Ortsverein sol sich in der Kanzlei Mediarch, Notä­­gasse Nr. 3—5, Donnerstag unbedingt vertreten hassen. Bezirksverwaltung in Mediarch. Bereihiebung des Zeichnungstermines für die Vereinsanleihe. Mit Rücksicht auf die sehwierigen Postverhältnisse wird der Endtermin für die Zeichnung der Vereinsanleihe nach Die Einsendung der gezeichneten Beträge bis 31. Fäuner d er­­hoben. — &8 wird erwartet, Daß Die Orts- und Wezirts­­bereite mit allem Gifer die Mitglieder zur Zeichnung von Bereinsanleihe anhhalten werden. Die Oberverwaltung.

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