Szalay László: Das Rechtsverhältniss der serbischen Niederlassungen zum Staate in den Ländern der ungarischen Krone (Budapest, 1862)

Freunde meinten der ungarischen Schrift, welche gegenwärtiger deutschen zu Grunde liegt, nachrüh­men zu sollen, dass sie zur Klärung der ungarisch­­serbischen Frage Einiges beigetragen habe. Was jene daheim erzielte, wird von dieser nun draussen ange­strebt. Man bringt die Streitfrage mit Achtung vor das deutsche Forum, glaubt aber zugleich beanspru­chen zu dürfen: dass die deutsche Publicistik fürder erst nach Einsicht der Acten ihr Urtheil abgebe. Pest, am 15. Octobor-38£4-r— —^ f T ' 1 .*i .1*1 mc If

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