Hungarian journal of industrial chemistry, 1974
2. szám - Vesely, V.: Motorenkraftstoffe und der Unweltschutz
192 V. Vesely Vol. 2. Suppl. Kohlenmonoxid ist ein bekanntes Gift. Die reinen, anoxidierten und gespaltenen Kohlenwasserstoffe sind lästig durch ihren Geruch. Einige von ihnen sind kanzerogen. Olefine, Aromaten und Stickstoffoxide fördern in sonnenbelichteten Gegenden die Bildung des weißen Smogs und der gesundheitsschädlichen starken Oxidanten (Ozon, Peracylni träte, singletter Sauerstoff) . Stickstoffoxide sind in erhöhten Konzentrationen, die allerdings z.Z. nicht durch Auspuffgase erreicht werden, toxisch. Schwefel oxide greifen die Gesundheit, Ernte und Materialien an. Sie begünstigen die Bildung von Nebel. Ruß im schwarzen Rauch belästigt die Umwelt. Er kann sogar den Verkehr verhindern. An seiner Oberfläche adsorbieren sich Stoffe, die kanzerogene Wirkung haben. Blei ist ein Gift.Zwar bestreiten einige ernste wissenschaftliche Instituten die Möglichkeit, daß Blei in Auspuffgasen die Gesundheit des Menschen gefährden könnte. Es überwiegen jedoch entgegengesetzte Meinungen, die zusammen mit anderen Faktoren zur Herabsetzung sogar bis zur völligen Abschaffung des Bleies im Benzin drängen. Kohlenmonoxid und Ko, 1enwasserstoffe sind Produkte der unvollkommenen Verbrennung der an Kraftstoff reichen Gemischen, die typisch für die derzeitigen Ottomotoren sind. Ruß, anoxidierte und gespaltene Kohlenwasserstoffe sind Produkte der unvollkommenen Zerstäubung des Kraftstoffes in der Brennkammer des Dieselmotors bzw. der unvollkommenen Verbrennung im Zweitakt-Ottomotor. Die Stickstoffoxide entstehen durch direkte Synthese aus dem Sauerstoff und Stickstoff der Verbrennungsluft. Ihre Bildung wird durch hohe Temperaturen gefördert. Die Schwefeloxide stammen aus schwefelhaltigen Verbindungen, die vor allem in Dieselkraftstoffen vorhanden sein können. Gegen diese Pollutanten werden von Konstrukteuren Maßnahmen in der Konstruktion des Motors gesucht. Auf Einzelheiten wollen wir nicht eingehen. Wir wollen uns nur mit der Feststellung begnü-