Neues Pester Journal, März 1877 (Jahrgang 6, nr. 60-90)
1877-03-26 / nr. 85
. . . pr «va « abeit, up dinnung, daß er tastunfl handelt, en er endlich einmal durch eine gerechte That die Hauptstadt so manche Ungerechtigkeit und Bitterkeit vereifen lassen will, welche heraufzubeich wären überflüssigte der größte und agilite Wahlbezirk des Landes Theresienstadt, in zwei Theile getheilt wird ud. Five Abgeordnete erhält, entspricht einem Längst gefühlten Bez ., dürfnisse. Auch dann wird noch jeder Bezirk größer sein, als die Stanzstadt oder irgendein Ofner Bezirk. Ob die Leopoldstadt oder Altofen den zweiten Abgeordneten erhalten somlt noch nicht entschieden ; es ist unzweifelhaft, daß die Leopoldstadt, welche von der Denkgasse bis Neur pet und von der Waißnerstraße bis Hinab zur Donau reicht, der schönste und reichste Stadttheil, der Mittelpunkt der Handels« und der Fabriksindustrie, und an Bevölkerung ver zweite nach der Theresienstadt, auf den Neuen Wahlbezirk mehr Anspruch erheben könne,als daszerstreute undärmliche Ofen. Andererseits ist es aber ebenso unzweifelhaft, das Ofen — nachdem auf Altofen angeschlossen wurde — ein dritter Abgeordneter gebühren würde und der Gefegertwurf Tiha’s wäre eigentlich dann am zweimäßigsten, wenn er die Vertretung der Hauptstadt mit Drei Deputirten vermehren und die Zahl der Wahlbezirke von sieben auf 7 c erhöhen würde. Heute — — Tanır Dies noch geschehen und das Haus wird dem gewiß nicht opponiren, CS gibt noch andere Orte, welche das Vertretungsrecht entbehren können, ohne daß das Geschich des Vaterlandes im allergeringsten geschädigt würde. Wir ‚empfehlen dies dem Minister des Innern ; sollte er jedoch nicht gewillt sein,für die Hauptstadt drei neue Wahlbezirfe zu freien, so sind wir gezwungen, der Leopold: Habt den Vorzug vor Altofen zu geben. ő — — — — — — . . En — . " — « « » x In Angelegenheit der PhylloxerM Vertigung In den Pancsovaer Weingärten hat der Werfchetzer » Weinproduzentenverein eine Petition an den Reichstag gerichtet, in welcher sich derselbe gegen die Einstellung der Rodung in Bancsova ausspricht. Wir zunehmen dem uns zugesendeten Schriftstück Folgendes : „Die Delegirten des infiszirten Weinbaugebietes stellen die Schädlichkeit der Phylloxera in Zweifel und besehaupten, das Mindererträgniß wäre lediglich eine Folge des nicht genug kulturell bearbeiteten Bodens. Dements gegen stellen wir den neuesten statistischen Bericht Frankreiche über die in den legten zwei Jahren erzielten Ereägnisse der Rebkultur, welche ergeben, daß das mit — —1.300000 Hekaren angenommene Weingebiet Frankreichs — wovon über 500,000 Hektaren als von der Rhylorera Anfiszirt Tonstatirt sind — im Jahre 1875 ein Erträgniß von 85.000,000 und im Jahre 1876 ein selches von nur — — %#1.000,000 Hekoliter betrug. Daß die vollständige Rodung auf dem infiszirten Gebiete der Stadt Pancsova die Existenz der dortigen, nicht lediglich Weinbau treibenden Bevölkerung mehr alteriven sollte, als die nicht vollständige Rodung und die in Folge dessen mit Bestimmtheit zu erwartende Uebertragung der Phyllorera, insbesondere der geflügelten Insekten, auf das mit 25.000 Joch anzunehemende Nachbarweingebiet der Städte Wericheg und Weiß . Tirolen mit Umgebung, die ledigli Weinbau treibende Bevölkerung dieses Gebietes schädigen würde, kann so lange nicht als bestimmt angenommen werden, als die Erfolglosigkeit der Nodungen überhaupt nicht durch die »Brauns Tonstatirt ist. It dies aber bisher nicht der Fall, so glauben wir, daß das bisher infiszirte Gebiet ein viel zu geringes, als daß nicht mit allem Ernfte die also vermeintliche Tilgung des Möbels angestrebt werden sollte; und ist dies für Diesen Zwec gebrachte Opfer, entgegen der, der Weinkultur des Vaterlandes im Gegenfalle drohenden Gefahr ein nur löblich Dargebrachtes und geringes.” Der Verein bittet schließlich wenigstens die Fortlegung der Rodungen nicht im Prinzipe zu verwerfen, sondern zu beschließen:: i1. Daß vor Allem das bisher als infiszirt fonslalirte und das daran grenzende Gebiet genau zu untersuchen sei, um über die, durch die bisher vorgenommenen Rodungen erreichten Erfolge, als auch über die eventuelle Weiterverbreitung der Neblaus sid Kenntniß zu verschaffen, das infiszirte Gebiet aber mittelst Kordon einzuschließen sei. 2. 63 möge sich die hohe Regierung gleichzeitig von allen jenen ausländischen Weingebieten, mo bisher Robbungen stattgefunden , über die bisherigen Erfolge dieser Arbeiten und des diesbezüglich projektirten ferneren Borgehene Mittheilung verschaffen, vergleichen über die bisher mit der Anpflanzung von widerstandsfähigen Reben erzielten Erfolge. Die hohe Negierung wolle auch die Anpflanzung und Beredlung widerstandsfähiger Neben in Gemeinschaft mit einem Theile der betroffenen Weingartenbefiger fördern, N - Aus dem Abgeordnetenhause, — Giltung vom 25. März, — Der Ansehens-Geietentwurf wurde in der heutigen Sibung des Abgeordnetenhauses, die von 11 Uhr Vormittags bis halb 5 Uhr Nachmittags dauerte, erledigt. Man sah den Debatten mit Spannung entgegen, doch hatten sie den Erwartungen nicht entsprochen. Der Stempel der Müdigkeit war ihnen aufgedrüct; die s. Franze Haltung des Hauses ließ erkennen,daß die bgeordneten nach Hause eilen wollen.Den Verlauf ist diese Sitzung schildern wur in nachstehendem Be".HT Präsident Ghyezy eröffnet die heutige Sitzung des Abgeordnetenhauses um ihhr Vormittags. Nach Authentikation des Protokolles überreichte Ministerpräsident Tipa die von Sr.Majestätfanktionirten Gesetze über die Bestellung von Ersatzrichtern für den obersten Gerichtshof und KassationsboLferner über die Regelung der Militär-Vorspannsgebührun—Michesetze wurden sofort promulgirt. Der Tagesordnung gemäß begannt sodann dichnetalvebattetcber den Ansehensx Gesetzentwürfen««Pauc,Od«6dyReferent—dek«FGy·« empfiehlt die Annahme des Gelegentwurfes, indem er auf die Nothwendigkeit hinmeint, die brüdende, große schwebende Schuld zu konvertiren. Die Bewilligung, der dem Finanzminister zu ertreifenden Ermächtigung sei dadur motivirt, dak man dem Finanzminister die Mittel Bett, eventuelle günstige Konjunkturen sofort benügen zu können. (Zustimmung im Centrum.) . Bela Aurach · wies darauf hin,daß in seinem Separatvotum die Gründe angegeben sind,,weshalb»ex Dent Gefegentwirf nicht annehmen könne. Der Gefegentwirf habe gmer speziel wichtige Domente ; erstens verlangt die Regierung die Ermächigung, ein Goldrentenansehen zur Konvertis 1rung, das Kieter Schasbons emittiren zu dürfen, zweitens soll Haus seine Zustimmung zu den noch unbekannten Emissionsmodalitäten im Vorhinein geben. Wohl it das Vorhandensein der großen schmebenden Schuld eine hemsmende Saft dann fol vertirung Grunde werde für den vorhanden, so “ alle den Schwangoperationen Antlehens verlangen, von dem blos fünftigen Gmissionsmodalitäten baz Gejeh durchfürbar ‚sein wird. Nach Die magerer zweite des Landes Sondertitung Votirung eines Viertel zur Kon it. Im nicht, was es wollten, dem Lande auflegen sol ; es fentzt die es weiß nicht, ob sind feine Barat, dan das Ansehen einen günstigen Erfolg haben werde und ein Fiasso wird den Kredit des Landes nicht bisherigen Erfahrungen in die größte Vorsicht geboten ; die Regierung ist stark im Berprechen, um fällt aber die Erfüllung aus. Zwischen ihren prinzipiellen Feststellungen und Zwischen der Verwirklichung bestehe immer ein großer Unterschied. In einem glänzenden Erpose hat der Finanzminister seinerzeit glänzende Aussichten für die Regelung des Staatshaushaltes, des Zollvertrages, der Bankfrage und der Verzehrungssteuerfrage eröffnet. Und was brachte uns die Wirklichkeit ? Wiener Kapitulation. In der Bankfrage haben wir die prinzipielle Parität, die aber in der Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Ein Staatshaushalte ist troß des Knauferns bei den Ausgaben, troß der Steuererhöhung, troß der strengen Eintreibung der Steuern ein Defizit von 29 Millionen das Resultat. Und trogdem besansprucht die Regierung eine so weitgehende Ermächtigung, zieht den guten Willen der Regierung nicht in Zweifel und in kleinen inneren Fragen, wie die Kert tatsarrondirung, die Eintheilung der Wahlbezirke geht sie al gründig und zweckmäßig vor, aber in wichtigeren Fragen, wie z. B. den Wiener Ausgleichsverhandlungen, it sie nicht so glückich. Medner unterschreibt dem jedigen Ministerpräsidenten seinen Wechsel in bianco und nimmt er daher den vorliegenden Gefegentwurf nicht an. Alexander Bujattovics fonstatirt, daß nach dem vorliegenden Gefebentwurfe dem Finanzminister für eine unbestimmte Zeit, die sich eventuell bis zum 1. Dezember 1878 hinausziehen kann, die Ermächtigung ertheilt werden sol, ein Goldrentenansehen von 80 Millionen im geeigneten Momente zu emittiren. Aus der jüngsten Nebe des Finanzministers ist bekannt, daß diesen Gegebentwurfe nicht irgend eine feste Abmaz Hung mit irgendwelchen Finanzmächten zu Grunde liegt, die Ermächtigung werde nur gefordert, damit der Finanzminister, wenn vielleicht die Verhältnisse sich bessern. Sofort handeln FLönne, ‚Wenn der Geiesentwurf seine festere Grundlage hat, ist die Ertheilung der Ermächtigung, ist die Verzichtleistung des Neichetages auf sein Recht, über die Finanzangelegenheiten des Landes zu entscheiden und die Finanzverwaltung zu kontrollcen, überflüssig ; ja für den Kredit des Staates wäre eine derartige Verzichtleistung schädlich. Der Gefeßentwurf ist daher nicht annehmebar. Nedner wünscht die Konvertirung der schmebenden Schuld, doc gefährdet die Ablehnung des vorliegenden Sesegentwurfes die Erreichung D dieses Zieles nicht, denn abgesehen davon, daß ein anderer detaillirter Gefegentwurf, in welchem nicht blos eine vage Ermächtigung, sondern auch eine genaue Angabe der Ansehensbedingungen enthalten wäre, ebenso rasch erledigt werden könnte, wie der vorliegende Geyekentwurf, brauche ja der Finanzminister seine spezielle Ermächtigung, denn sein Amt ermächtigt ihn nir nur,sondern verpflichtet ihn sogar, sich darbietende günstige Verhältnisse unter eigener Verantwortlichkeit zum Bartheile des Landes auszunüßen. Würde das Haus die Ermächtigung mit derselben Oberflächlichkeit wotiren, wie sie im Gelegentwurfe verlangt wird, so wäre dies für den Kredit des Staates im Auslande Äußerst nachtheilig. Vebrigens ist auch der wahre Zweg des Gefäßentwurfes leicht zu errathen; nicht die Konvertirung der schwebenden Schuld, sondern überhaupt die Plackung von 80 Millionen Rente ist das Hauptziel. Die Ausräsung fleiner momentaner Kursbesserungen kann ‚sein würdiger Grund dafür sein, daß der Reichstag "auf sein Recht in Betreff der Entscheidung und Regelung der Finanzfragen vers zichte. Nedner erklärt zum Schiffe, daß er und seine Parteigenossen von der Opposition der Rechten den Gefegentwurf nicht annehmen. (Zustimmung auf der Äußersten Rechten, Beifall auf der Linken ) Ernst Simonyi behauptet, die Regierung habe bisher noch keine stichhaltigen Argumente zur Vertheidigung ihres Gefegentwurfes vorgebracht. Die 153 Millionen Schatbons müssen einge löstg werden. Dies it eine Thatsache, wird aber die Einslösung jener schwebenden Schuld mit Hilfe des vorliegenden Defegentwurfes ermöglicht? Keineswegs. Schon in ihrem Antrittsprogramme versprach die Regierung, Schritte zur Vorbereitung jener Einlösung zu thun. Durch zwei Jahre aber tat die Regierung nichts, nur jehr verlangt sie die Ermächtigung zur Emission eines Anlehens, von welchem ein Theil zur Konvertirung verwendet werden sol. Die Regierung will ein neues Anlehen aufnehmen, das frühere wird nicht um so viel vermindert, als das neue Anlehen beträgt. Das neue Anlehen wird als nicht billiger sein, als die früheren, überhaupt sind unsere Anlehen sehr theuer, viel theuerer, als Oesterreich sie erhält, weil unser Kredit in Folge der schlechten Staatswirtscchaft und leichtfertigen Finanzmaßregeln gründlich erschüttert ist. Eine Kalamität für das Land wäre es, wenn das Anlehen wieder mit jenem Konsortium abgeschlossen würde, das auch die früheren Anlehen übernahm, denn dieses Konsortium ließ sich immer gewisse Bedingungen alte gestehen, die mit dem Anlehen nicht gemein haben, für das Land aber Äußerst vrühend sind. Bei der ersten a. tepe: ‚Schabbons erzwang «8 die Ertheilung der Konzion für die Temesvár-Orfovaer Baht, bei der zweiten Hälfte erzwang es den rumänischen Handelsvertrag, weil der das rumänische Getreide zu unserem Nachtheile Ton turrenzfähig machte. Bei einem späteren Anlegen mußte die Zinsenzahlung in Gold zugestanden werden. Schließt wieder dieses Konsortium das neue Anlehen ab, so wird es sich gewiß Etwas zusilhern lassen, dessen Leistung die guten für das Anlehen zu Maucherzinsen steigern wird. Aber weist ferner darauf hin, daß auf die Regierung selbst seinen positiven Erfolg in Aussicht, stellen man; sie an die Ermächtigung nur, weil sie glaubt, daß auf dem Geldmarkt Eine Wendung zum Belferen zu hoffen ei. Was aber, wenn diese Wendung nicht, eintritt ? Zuverlässige empringliche Folgen stehen nicht in Aussicht, die nachteiligen Folgen des Ansehens aber wären unausschleiblich), indem daher die im §. 1 des Gelegentwurfes bezeichneten Massregeln seinen Erfolg versprechen, die im §. 2 empfohlenen Maßregeln aber auf ein ‚bloßes Börsenzuwandserbittauslaufen, was unter der Würde des Staates ist, verwirft Redner den Geftehentwurf. (Zustimmung auf der äußersten Linien.) Eduard Zedenyi erklärt,die Finanzkommission habe nur de nach geknetzten finanziellen Verhältnissen Rechnung getragen.Indem siedie Vorlage acceptirte.Es handelt sich ja nicht darum, v die Schuld 1878 zurücgezahlt werde soll, oder nicht, sondern datuit, ob ed opyortum sei, für die Aufnahme dieses Ansehens fdjott jecht zu forgen. Niemand tami leugt nen, daß zur Negogierung eines so bedeutenden Gebälles ein günstiger Zeitpunkt gewählt werden muß; «3 wäre daher unklug, sie die günstige Gelegenheit entgehen zu lassen. Die Orientfrage interessirt gerade umnfer Vaterland Am meisten. Im gegenwärtigen Momente sind die Friez denshoffnungen überwiegend, und in solchen Zeiten suchen die brachliegenden Kapitalien Plackung, Welche Stadien die Orientfrage bei uns no durchgmachen tuerde, Tanı Niemand willen. Deshalb müssen wir der Negierung die verlangte Ermächtigung ertheilen, denn später falle das Land in eine Zwangslage, welche die Bankiers zu unseren Nachteil benügen würden. (Zustimmung im Centrum.) Redner erinnert daran, daß auch der frühere Finanzminister Ghyczy einmal eine solche Ermächtigung erhalten habe, und daß dieser Schritt gute Folgen hatte. Darüber, ob der Finanzminister unsere Interessen zu wahren im Stando ist, fan F eine Diskussion der Ansichten stattfinden, das it Sache der Ueberzeugung, Die sich nicht wegs disputiren läßt, Nedner hat zur Regierung Vertrauen und votirt die Vorlage. (Lebhafte Zustimmung im Centrum.) Finanzminister Sich » freut sich,daß er seine Rede erst nach Ernst Simonyth Akten kann,weil er nun eingehend auf die in derselben eehaltenen ungerechten Vorwürfe und Behauptung quUkworfen kanm Simonyt hat mit der Mienetuhig Ek Borhomie Behauptungen aufgestellt, über welche, wen sie wahr wären, jeder Ungar erreichen müßte. Simonyi sagte, die Minister hätten mit dem fraglichen Konsortium zur großen Benachteiligung des Landes Geschäfte abgeschlossen, mit jenem Konsortium, welches bei jedem Ansehen eine, Ungarn erniedrigende Bedingung durchgeht hat. Redner will die Behauptungen widerlegen: Simonyi sagte, beim 764. Milionene Anlehen habe sich das Konsortium die Konzession der Temesvärz Orfonaer Bahn aufbedungen. Darauf erwidert Nedner, daß dieses Ansehen 1873 abgeschlossen wurde, damals aber war bekanntlich vom Bau der Temesvärs Orfonaer Bahn 106 seine Rede. Simonyi möge die bezüglichen Akten flubiren, die jedenfalls mehr Gewicht haben, als vage Beschuldie gungen. Beim nämpften Ansehen hätte sie nach Simonyi’s Behauptung das S Konsortium den Abschluß des rumänischen Handelsvertrages ausbedungen. Ganz abgesehen davon, daß das Konsortium, an diesem Vertrage gar kein Interesse hatte, so wurde ja das Ansehen ebenfalls viel früher als der Handelsvertrag abgeschlossen. Was Nedner sagt, tt wahr und er fordert von Ledermann in und außer dem Hause, daß man seine Worte nicht in Zweifel ziehe, Was das 80 Millionens Ansehen betrifft, gab es da weder eine geheime, noch eine offene Bedingung. Die Infinuation, daß Reoner für dieses Ansehen die Zinserzahlung in Gold anstatt in Silber als Prämie zugesagt hätte, weist er entschieden zurück und beruft sich auf die Erfahrung des Hauses, da schon seit 1867 die Zine fen für Ansehen immer in Gold gezahlt werden. (Zustimmung.) Redner ersucht daher den Aba Simonyi, welcher mit so unschuldiger Miene die schwersten, ungerechtesten Anschuldigungen erhebt, dies in seinem eigenen Interesse und in jenem des Landes zu unterlassen. (Lebhafte Zustimmung im Gentium.) Ferner bemerkt Redner, er habe in jeder Hinsicht bessere Kurse erzielt, als zu welchen die früheren Ansehen emittirt wurden. Der Vergleich mit Oesterreich st mißlungen. Besser wäre es gewesen, diese Gage im ungarischen Parlamente gar nicht zur Sprache zu bringen, da es aber geschah, müsse Redner die irrigen Behauptungen berichtigen. Der österreichische Finanzminister weiß nichts davon, daß er die Aperzentige Nente zu 72 emittirte, er erhielt 5612 Perzent in Gold. Dies macht in Papier ungefähr 70. Da die ungarische, 6perzentige Rente zu 80, Berzent begeben wurde, sol Redner nach Simonyi’3 Behauptung ein sehr schlechtes Geschäft gesmacht haben. Simonyi vergaß dabei aber, daß jene 70 Berzent Papier, unsere 80 1, Verzent dagegen Gold waren. Erwägt er dies, so fann von einem schlechten Geschäfte nicht die Rede sein. (Beifall im Centrum.) Was das Meritum betrifft,so verhält sich die Sache folgendermaßen:Im kritischen 1873er Jahre haben wir die große schwebende Schuld mit der Verpflchtung kontrahirt,dieselbe an einem fixirten Tage zu bezahlen. Diese Angelegenheit muß geregelt werden. Selbst die oppositionellen Redner geben zu, daß hiefür gesorgt werden müsse. Nun fragt es sich: Ist es angezeigt, redt fon für die Nachzahlung Vorsorge zu treffen und ist der Modus der Ermächtigung acceptabel? Medner betont, er habe nicht behauptet, daß die Vorlage die Konversion sichert, sondern nur, daß sie sie ermöglicht. Daß die Lage eine ungewisse ist, beweist der Umnstand, daß die europäische Stimmung vor einigen Tagen günstig war, während sie heute wieder düsterer geworden. Dass die BVerhältnisse so glößlich verändern können, so ist eben die Ertheilung der Ermächtigung geboten, damit der günstige Moment, wenn er kommt, benügt werden könne. 63 handelt sich übrigens um seine neue Last, sondern um eine Konsequenz des 1873er Anziehens. Das Bewugtsein, die Schuld am bestimmten Tage, der Redner aber Schuld der wiffe Lassen es heben, die gehen Legierung und nicht Haus selbst schwebenden Das am, die ein die Schuld bestimmt nicht, e8 · , .