Oedenburger Zeitung, 1882. Januar (Jahrgang 15, nr. 2-26)

1882-01-13 / nr. 11

XV.Jahrgang. Gedenb­urgerzeikun Freitag,13.Jänner 1882. E (W vormals „Bedenburger Nachrichten“) Organ für Politik, Landel, Industrie und Landwirtschaft, dann für soziale Interessen überhaupt. Motto: „Dem Fortschritt zur Ehr? — Betrachten auf Wehr’ — Der Wahrheit eine Gaffe.“ Az. 11. Administration, erlag und Inseratenaufnahme; Buchdrukeri­n, Nomm­alter & Sohn, Grabenrunde 121, wo Einzelne Nummern Rotten 5 Kreuzer. u Inserate vermitteln: In Wien: Hafenstein , Vogler, Wall­­figarfe 10, A. Oppelit, ı., Stubenbastei 2, Heinrich Schaler, 1., Wollzeile 12, R. Moffe, Seilerstätte 2, M. Dufes, 1, Rie­­mergasse 12. In Budapest: Jaulus Gy. Dorotheagasse 11, Leop. Lang, Gisellaplag 3, A. VB. Goldberger, Servitenplag 3.­nfertions:Hebüpren: 5 fr. für die ein-, 10 fr. für die zweis, 15 fr. für die dreis, 20 fr. für die vierspaltige und 25 fr. für die VerBlaNIGERR Betitzeile evclusive der Stempelgebühr von 30 fr­­edeutender Rabatt. 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Nichts ist bekanntlich beredter als die Sta­­tistik; „Zahlen reden“ sagt man und was man mit Ziffern zu beweisen vermag, daran er+ lahn­t jeder Widerspruch. Bilden wir uns ein wenig die Ziffern an, wodurch leider die Ab­­nahme des Wohlstandes im ungarischen Staate in unanfechtbarer Weise erwiesen wird. Da ist vor Allem die horrende Ziffernkolonne, womit unsere Staatsschuldenlast ausgedrückt wird. Bei einer Höhe von etwa 301,5 Millionen Gulden der or­­dentlichen Einnahmen, an Binsenerforder nn allein 10725 Millionen Gulden, ungerechnet die Borshüffe für Eisenbahn­avantien, die für das Jahr 1882 zu 109 Millionen Gulden veran­­schlagt sind. Was Wunder, daß bei solcher Sach­­lage für die übrigen Staats- und­­ Reichsbedürfnisse der Not der ordentlichen Einnahmen lange nicht ausreicht und somit durch das bequeme Mittel neuer Schuldenkontrahirung zu tilgen gesucht wird. Das geht eben, so lange es geht. Aber sehr lange Fanıı diese Praxis des alljährlichen Schuldenmachens nur mehr dauern. Jim Jahre 1875 beanspruchten die Staatsschulden Ungarns 71,20 Millionen, im Jahre 1882 bereits 11725 Millionen Gulden ; das macht binnen sieben Jahren eine Vermehrung um mehr als 36 Millionen Gul­­den jährlich. So wächst denn auch in Wirklichkeit das Defizit immer weiter. Für das Jahr 1880 war dasselbe zu 19.910.251 fl. veranschlagt, in Wahrheit stellte er fi aber auf 27,215 248 fl., also um 73 Millionen Gulden Höher. Diesmal beträgt er schon im D Voranschlage der Finanz- Kommission über 28 Millionen. Wie wird es dann in der Praxis aussehen ? Trogdem denktt Niemand im Ernste an ein aufrichtigess Sparsystem und an die Einführung derartiger Verwaltungszustände, die höheren Ge­­sichtspunkten als der Magyarisirung und der Steus­erschraube Nehnung tragen. „Pesti Napló“ ver­­kündet es, daß Ungarn seine „wirthschaftlichen" Zus­­tände der die Herstellung des „selbstständigen B Zollgebietes“, feine politischen durch die Zweitheis­­tung der gemeinsamen Armee, feine nationalen durch gewaltsam D durchzuführendes Magyarisiren „derbeffern“(!) müsse. Nein, meine Herren Staatsweisen ! so geht­­ nicht. Wenigstens nicht durch diese Mittel allein. Das „selbstständige Zollgebiet“ kann aber auch darüber liege sich streiten, denn es ist eine zweischneidige Mearregel. Doch davon ein an­­deres Mal. Dagegen ist eine eigene ungarische Armee mit dem ganzen Apparate von Artillerie und Geniewesen mit selbstständiger Ma­­rine 2c., nichts als ein schönerr Traum. Wir fünnen — Hand aufs Herz gelegt — nit einmal unsere Honveds bezahlen und ung wäre besser, weit besser, wir begnügten ung mit der nicht aktiven ung. Landwehr. Im Falle der Noth stehen der streitbaren Männer ohne dem ger­wiß eine stattliche Armee von selber.. beisammen, bereit jeden Zoll breit ungarischen Bodens mit ihrem Blute zu vertheidigen. V­ollends die Honved-K­a­­vallerie ist ein Luxus, den wir uns — die sich die Finanzen nicht­ befsern — nit erlauben sollten. Bleibt noch das „Magyarisiren“, bas wird wahrlich unsere Lage nicht voriger gestalten. Jeder Bürger Ungarns, ob Magyare, ob Slave, oder Deutscer erzieht — mit sehr weni­­gen Ausnahmen — seine Kinder ohnedem im Geiste des Ungarthumes; die Aemter sind natürlich alle im ungarischen Sinn organisirt und die Am­ts­­sprache ist selbstverständlich die des Landes des heiligen Stefan, also vollzieht sich die Magyarisie­rung, ohne alle Gewaltthätigkeit, die nur erbittert, allıwährig von selber. Allein damit­­ ist unserer Geldbedrängung nit aufgeholfen, und wie d­ieß geschehen könne, darüber müssen die von uns gewählten Geseh­­geber ernstlich und ausschließlich nachdenken. So denkt die „gemäßigte” Rinke. Was aber plant die heute allmächtige Negie­­rungspartei? Welche fruchtbare politische Ziele hat diese sich gesteht? Wie gedenkt sie die vielen Schä­­den des Landes zu heilen? Sie denkt gar nicht, sondern in byzantinischer Unterwürfigkeit ü­berläßt sie dies Alles ihrem Herren und Meister Koloman v. Zifa, denn nur diesen Sinn kann jene Schm­ei­­chelrede haben, mit welcher die Partei den Minister­­präsidenten zum Neujahr begrüßt hat. Nun n_ mer Jeuillelon. Die Ermordung der Gräfin Montela­­bate und ihrer zwei Dienerinnen. (Eine kriminalistische Neminiszenz aus Derenburgs Ver­­gangen­heit.) (Schuf.) Auch diese Aussage, welche direkte von seiner­­ Person handelte, wurde Markson vorgehalten, doch al­len Andizien, alle dem mit erdrüdender Wucht gegen ihm aufgebrachten Beweismateriale gegenüber, blieb er beharrlig beim Läugnen, denn nur dies konnte ihn vom Galgen erretten. Der damaligen Gerichtspraxis gemäß, da ein Verhör mit Magnaten der städtischen Behörde nicht zustand, gaben Baron Emerich von Zay de Csömör, und dessen Gattin Marie Barouin Bay, geborne Freiin von Kalish, unter ihrem Siegel, eine schrift­­liche Erklärung ab, welche dahin lautet, daß sie niemals, weder den Friedrich Markow, noch sonst jemanden beauftragt haben, den Schmuch der Gräfin Deontelabate anzusehen und einen ähnlichen zu verfertigen. Gelegentlich der Erhebungen stellte er sic heraus, das Friedrich Marfow sich auch häusliche Veruntreuungen zu Schulden habe kommen lassen, indem er seinem Herrn, Josef Kuhn, Silber ent­­wendete, daraus heimlich einen Löffel verfertigte, und denselben der Unterstandsgeberin, seiner Ge­­trenten in Wien, um 7­ fl. 30 fl. verkauft habe. Diesen Umstand hat Inquisit eingestanden. Charakteristisch für die damalige Zeit, ist die Anfrage des Oedenburger Gerichtes an die Statt­­halterei in Ofen, ob denn bei dem hartnädigen Leugnen des Aluquifiten, trog des erdrüdenden Be­weismateriales, ausnahmsweise in diesem Falle gegen den Suquifiten nicht mit einigen Draden der Z­ortur, wozu auch Stocichläge und dergleichen ges hören, vorgegangen werden dürfe? Die befragte Ooerbehörde antwortete hierauf mit Erlaß vom 14. Juni 1808 3. 13161 daß, nachdem die Tor­­tur gefeglich abgeschafft sei, diesem Ansuhen nicht statt­gegeben werden könne, und ervtheilt den Nath die V­erhöre unausgefegt und fleißig fortzus­iegen, und so den Jaquisiten in ein Lügengewebe zu verstrnden. Der Strafprozeß, der außer den angegebenen seine­ neueren Momente lieferte, nahm­ nun seinen, damals üblichen Verlauf, (wobei die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war) indem der Akt vo­n Stadtfiskal als offiziellen Aufläger, und von diesen, zum V­ers­cheidiger wanderte, bis die vorgeschriebenen Saß- Schriften gewechselt waren. Stadtfisfal, somit Ankläger, war zur Zeit des Abschlusses (1810) Herr Karl Würth, Vertheidiger Herr Advokat Samuel Artner. Das Schlag-Urtheil, welches auch vom Ober­­gerichte bestätigt wurde, lautete dahin, das Markow zu einer, vom Zuge der Urtheilsfällung, das ist vom 17. September 1810 an zu rehhnen der Ger­fängnißstrafe in der Dauer von 3 Jahren in Eisen, verschärft mit wöchentlich zwei Fasttagen bei Wasser und Brot, und mit Berichtung öffentlicher Arbeiten, verurtheilt wurde, nach deren Bolstrebung er in seine Heimath abzuschieben sei. Nach Bollstrebung seiner Gefängnißstrafe, während welcher er zum Straffenkehren und Holze fägen verwendet wurde, erfolgte im Jahre 1813 seine Abschiebung. Die Wiener Polizeidirektion wendete sich über Auftrag der Landesstelle diesbezüglich mit folgender Aufgunft an den hiesigen Magistrat. Note: Mittelst Hoher B Polizeihofstelle-Verordnung vom 13. Juni wurde man in Senntniß gefegt, daß der aus Verdacht verübten Mordthaten derzeit in Oedenburg im Strafarreste befindliche Friedrich Markow, aus Ham­m, in Westfalen gebürtig, zur Abschiebung außer Landes in seine Heimath ver­­urtheilt sei, und erhielt man daher den Auftrag diesen Ausländer, dessen Strafzeit mit September 1. 3. zu Ende gehen werde, zu Wimpassing an der ungarischen Grenze zu übernehmen, und sodann mit dem großen Herbstshube aus dem Lande zu schaffen. Da inde hierorts nit bekannt it, an welchen Zage Dearkow die Strafe überstanden habe, und nach Wimpaffing befördert werden wird, so gibt man sich die Ehre, Einen löblichen Magistrat um die gefällige Einleitung zu ersuchen, womit derselbe Marfow von Wimpasfing aus ge­­gen den von hier aus zu leistenden Erlaß der dieße fälligen Transportforten, unter einem big nach Wien gebracht, und anher übergeben werde, und hat man nur noch zu bemerken, daß der Herbst­­hub am 20. Oktober abgehen wird, mithin we­­nigstens einige Tage früher auch Markow Bier eins getroffen sein müßte. Wien 2. Juli 1813. Edler von Sieber m. p. Hofrath und Polizeidirektor.

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