Pester Lloyd - Abendblatt, Januar 1855 (Jahrgang 2, nr. 1-27)

1855-01-29 / nr. 25

ui Abendblatt des Peiter Lloyd. ER a ts árat sam enn e Kto. 25. Fa SGZGE | Sr ) Bet, 1855. ij; h ac ET OD Montag, 29. Jänner. N­,« fast sammtliche vom Feldzeugmeister Baron v. Heß mit *Meft, 29. Jänner. „Die Friedenskonferenzen", so wird vom „Chronicke“, aus Wien telegraphirt, werden am 6. Februar eröffnet.” Die Friedenskon­­ferenzen! Nach Allem, was die heutige Post­ung gebracht, zu sch­liefen, sind kaum die geringsten Hoffnungen an sie zu knüpfen, und verdienten sie viel eher den Namen von Präliminarten zum großen Kriege. Die Interpre­­tation der 4 Punkte von Seeite der Dezemberalliierten, wie wir sie nach der Nordd. 3. mittheilen, — der Wortlaut der kräftigen und präzisen Depesche des Grafen Buol vom 14. b. also nach den durch, Rußland am 7. d. gemachten Zugeständnissen, — die gleichzeitig abgegangene geheime Note; sie beweisen insgesammt, wer geringes Vertrauen von unserer Regierung an die russi­­schen Versprechungen gefest wird, — ja offiziöse preußische Korresondenzen ber­haupten geradezu, Oesterreich habe ansprüchlich erklärt: Die von Rußland in Wien gemachten Zugeständnisse müßten als nicht angenommen bezeichnet werden, Hand in Hand mit dieser Anschauung hat das Wiener Kabinet die Verhandlungen mit den Gesandten der Westmächte zum Abschlus geführt, und liegt, wie ver , Brel. 3tg." geschrieben wird, nicht­ we­­niger als das nur noch der Ratifikation bedürftige Offensinbündniß zwischen Oesterreich und den Westmächten als Resultat vor. Wie mir glaubwürdig versichert wird, „berichtet verfellte Korrespondent weiter ," ist vie­les neueste diplomatische Ereigniß bis in die kleinsten Detail ausgearbeitet, um G­eneral Letang ge­­meinschaftlich festgestellten militärischen und strategischen Bestimmungen , und soll eine Klausel enthalten, welche die Wirksamkeit des Offensivver­lags unmittel­­bar auf jenen Zeitpunkt folgend bestimmt, wo im Laufe der bevorstehen­den Kon­­ferenzen es als unzweifelhaft ernannt werden sollte, waß es dem Petersburger Ka­­binet mit der Annahme ver Garantiepunkte nicht Ernst sei.“ Die Ratifikation dieses Bündnisses sei, nach ver , Boff. 3.", geschehen, sobald Oesterreich auf Die militärische Unterftügung Preußens Verzicht leisten müßte. Leider steht diese Verzichtleistung in fast sicherer Aussicht. Die preußische Regierung will aus ihrer Neutralität nicht heraustreten. Sie hat sich jüngst direkt an die deutschen Regierungen gewendet und vonselben ihren Standpanft zu den österreichischen Forderungen präcisirt.­­Dieser Zirkulardiperche sind, um die bett felten Höfe mit dem ganzen Verfahren Preußens bekannt zu machen, zwei Beila­gen beigefügt, nämlich erstens eine detaillirte Schilderung der Wiener Verhaup­­lungen vom 7. Jänner, so­wie zweitens eine Abschrift der am 21. d. M. an die Höfe von Paris und London gleichlautend erlassenen Depesche, worin die preußi­­sche Regierung si auf ihr aus den Wiener Protokollen vom 9. April hervorge­­hendes gutes Recht zur Theilnahme an allen Verhandlungen beruft.­ Sie ist ferner ingransfurt entschieden vom österreichischen Mobilisirungs­, antrage entgegen getreten. Ueber das Verhalten der anderen Regierungen berichte­t die „Schles. org.": Für Preußen erklärte ei Sachsen. Die beiden Mecklenburgs hielten die Ansicht fest, daß die ganze Angelegenheit gar nicht zur Kompetenz des Bundes gehöre, da derselbe nur rein defensive Zwecke in seiner Politik verfolgen dürfe, nicht aber die Garantie der außerdeutschen Befisungen Desterreich zu übernehmen und durch seine bewaffnete Macht zu vertreten habe. Heffen-Darmstadt sprach entschieden zu Gunften Desterreichs, während Hannover und Heffen-Kassel insofern sich der preußischen Ansicht näherte­n, als sie die Nothwendigkeit der Kriegs­­bereitschaft des 9. und 10. Armeekorps anerkannten, ohne jedoch auf die Mobil­­machungsfrage einzugehen. Von einem Mitgliede (Batern 2) wurden Vorschläge gemacht, welche dahin gerichtet waren, eine Bermittelung zwischen dem österreichischen Antrage und der preußischen Ablehnung einzuleiten. Der Bun­despräfivialgesannte, Herr von Profeshaften,­ erwiderte hierauf, wie man versichert, auf diese Bermittelung d­ V­orschläge ni­cht eingehen zu können; er sei durch die Instruktio­­­­nen, welche er von der F. f. Regierung erhalten, zu ver Stellung des Antrages auf Mobilisirung der Hälfte der Bundeskontingente und auf Ernennung eines Bun­desfeldherrn beauftragt, und zu nichts Weiterem. Eine Renverung dieser Instruk­­tionen dü­rfte nach Allem, was in viesem Betreffe verlautet, auch nicht zu erwar­­ten sein Zur bessern Charakteristis der gegenwärtigen Lage Preußens, theilen wir hier folgende Zeilen mit, die ein preußisches Blatt an seiner Seite zu stellen für gut findet: „Die fette Hoffnung auf eine günstige Ausgleichung der Spannung z­wischen Preußen und den Alliirten, sagt die. „Schlef. 3." stnbt sich auf Die Sendung des Ge­nerals 9. Wed­el nach Paris, der ein eigenhändiges Schreiben unseres Königs an den Kaiser Napoleon überbringen sol. Wir versprechen uns aber auch von diesem Sipritte seinen Erfolg, da die Pol­iii des 2. Dezember eine zu fest geschlossene ist, um sich von ihrem Ziele — eine europäische Koalition gegen Rußland zu Stande zu brin­­gen — abwenden zu lasen. Die Konsequenz dieser Politik ist so scharf gezeichnet,daß sie nur ein Fürs­ der Wider und keine Neutralität irgendeiner Großmacht daneben bestehen lassen zu wol­­len scheint.Die Woh­nung Preußens würde also,wenn nicht ein anderer Ausweg aus­ diesem Dilemma gefunden wird,wenig Aussicht aus Bestand haben und die nächste Folge am­ Ende die Nothwendigkeit auch für Preußen sein,um für alle Fälle schlagfer­­tig dazustehen,mobilzumachen.Die Früchte u­nserer bisherigen Neutralitätspolitik, dem Lande die Kosten der Mobilmachung möglichst zu­ ersparen,w­ürden somit doch illu­­sorisch werden,und Preußen·nach obendrein sein­en unmittelbaren Einfluß auf die Aus­­gleichung des gegenwärtigen Konfliktes verloren haben.Mit einem Worte,«Preußen würde auch durch diese Konstellation nicht um die Klippe herumkom­m­en,als Partei betrachtet zu werden,und obendrein­ noch in die schlim­me Situation gerathen,zwi­­schenstreitenden Parteien zu stehen,von denen jede es mit argwöhn­ischen Augen be­­tr­achtet..Dieser Zustand der Dinge ist in­ der That ein so drückender,daß wir sein bal­­diges Ende Von ganzem Herzen wünschen­—­durch einen Entschuß,welcher der Monarchie Friedrich des Großen würdig ist.­« Und wie in­ Wien­ und in Frankfurt,ebenso entschieden gestaltet sich die Lage in London.Wer in die am 27.d.in Wien angelangte telegraphische Depesche die Wahrheit berichtet,so wäre der allgemeinen Stimme in England be­­reits Genü­ge gethen.Sie berichtet nämlich,daß Lord Aberdeen aus dem engli­­schen Kabinett ausgeschieden­ und Lord Clarendon an seine Stelle getreten sei, Lord Palmerston habe das Portefeuille des Krieges übernommen­. Die Interpretation der vier Punkte Seitens der Dezember Alliirten, ‚Es ist dies die am 28. Dezember dem Fürsten Gortscharoff von den drei Mächten vorgelegte Auslegung, welcher ver­russische Gesandte am 7. Jänner die von und bereits mitgetheilte russische Interpretation gegenüberstellte. Die Deu­tung der Westmächte lautet : „Zu dem Zwecke, den Sinn zu bestimmen, den ihre Regierungen einem jeden der Grundlage beilegen, welche in den vier Artikeln enthalten sind, und im Lebrigen sich, wie sie Dies Immer gethan, Die Ermächtigung vorbehaltend, solche besondere Bedinngun­­gen stellen, die ihnen über die vier Garantien hinaus durch das allgemeine Interesse Europa’8 gefordert zu sein scheinen, um die Wiederkehr der lechten Berwidkerungen zu verhüten, erklären die Bevollmächtigten Oesterreichs, Frankreichs und Großbritan­­niens, Daß : 1) Ihre Regierungen mit gemeiner Lebereinstimmung ver Meinung sind, daß es notwendig sei, Das ausschließende Protektorat aufzuheben, welches Rußland über die Moldau, Walachei und Serbien geübt hat, und Die von den Sultanen bieten zu ih­­rem Reiche gehörenden Fürstenthü­mern zuerkannten Privilegien unter die gemeinschaft­­liche Garantie der fünf Mächte zu stellen, und mag sie (ihre Regierungen­ daher dafür gehalten haben und dafür halten, daß Feine der Seststelungen der alten Verträge Rußlands mit der Pforte, welche sich auf die genannten Provinzen beziehen, beim Frie­­densschluffe wieder in Kraft gefegt werden kann, und daß die Anordnungen, die in Bezug auf dieselben zu treffen sind, später in der Art kombinirt werden müssen, um den Rechten der suzeränen Macht, jenen der drei Fürstenthümer und den allgemeinen Interessen Europa’s vollkommene und gänzliche Genugthuung zu gewähren. 2) Um der Freiheit der Donauschifffahrt ihre ganze Entwickklung zu geben, deren sie fähig ist, wäre es wünschenswerth, daß der untere Lauf der Donau, von dem Punkte an, wo er den beiden Uferstaaten gemeinschaftlich wird, der in Kraft des Arti­­kels 3 des Friedens von Adrianopel bestehenden­­­eritorialhoheit entzogen werde. Je­­denfalls würde die freie Donauschifffahrt nicht gesichert sein, wenn sie nicht unter die Aufsicht einer Syndikalbehörde gestellt wird, die mit der nöthigen Macht bekleidet ist, um die Hindernisse zu befeitigen, die an den Mündungen dieses Stromes vorhanden sind oder später Dafeldst sid bilden können. 3) Die Revision des Vertrages vom 13. Juli 1841 sol zum Zivede haben , Die Existenz des osmanischen Reiches vollständiger mit dem Europäischen Gleichgewichte zu verknüpfen und dem Medergemichte Nußlands im schwarzen Meere ein Ende zu mac­hen. Was die in dieser Beziehung zu ergreifenden Anordnungen betrifft, so hängen dieselben zu unmittelbar von den Kriegsereignissen ab, als daß man sehen jet Die Grundlagen derselben festtellen Fünfte. Es genügt, das Prinzip derselben anzudeuten. 4) Indem Rußland auf den Anspruch verzichtet, Die s chriftlichen Unterthanen , des Sultans vom Orientalischen Ritus mit einem Amtlichen Protestorate zu Deren, verzichtet es gleichzeitig in naturgemäßer Folge darauf, irgend­einen der Artikel seiner früheren Beiträge und namentlich des Vertrages von Kutschul-Kainardieht, dessen irrige Auslegung die Hauptursache des gegenwärtigen Krieges gewesen ist, wieder aufleben zu lassen. Indem sie die Regierungen­ einander ihre gegenseitige Unterflüßung gewähren, um von dem freien Willen des Osmanischen Gouvernements die Anerkennung und Ber­obachtung der religiösen Privilegien der verfcchtenenen christlichen Gemeinschaften ohne Unterschied des Kultus zu erlangen, und indem sie gemeinschaftlich zu Gunsten der ge­­nannten Gemeinheiten die­ von Sr. Majestät dem Sultan gegen dieselben Fund gege­­benen großmüthigen Absichten nubbar machen, werden sie die größte Sorge darauf wen­­den, die Würde Seiner Hoheit und die Unabhängigkeit Seiner Krone vor jeder Beein­­trächtigung zu bewahren." Die Verhandlungen der Konferenzen in Wien am 7. Jänner haben sich nun um die Vereinbarung zwischen diesem Erpose der drei Mächte und dem schon bekannten russischen Gegenprotest bewegt. Soweit die „Norod. Zeitg.,“ der wir diese Details entnehmen, unterrichtet ist, hat man in dieser Konfe­­renz sich darüber geeinigt, daß das Protektorat Ruslands über die Donaufürsten­­thümer aufhöre, daß aber die Rechte und Privilegien, welche die Fürstenthümer durch die von Ruplant geschlossenen und garantirten Verträge erwogen haben, ihnen erhalten und unter die Garantie der fünf Großmächte gestellt werden sollen. In Betreff der freien Donauschifffahrt sollen, vorbehaltlich der im Sinne der Wiener Schlußarte zu treffenden Arrangements für deren Sicherung, seine Landabtretungen stattfinden. Die Rechte der christlichen Unterthanen der Pforte jedes Glaubens sollen dieselben sein, unter die Garantie der fünf Großmächte gestellt und genaue Bestimmungen darüber im künftigen Friedenstraftat aufgenommen werden. Von der Absicht, die Aufhebung des Friedenstraftates von Kutichufs Kainardicht in dem künftigen Friedens - Instrument austrndlich zu erwähnen, hat man Abstand ge­­nommen. . Nur in Betreff des dritten Punktes (aber eben des schwierigsten) Punktes, der Resision des Vertrages vom Jahre 1841, hat eine Einigung­ nicht stattge­­funden. Doch hat man die Erklärung des Fürsten Gortscharoff entgegengenommen, daß die Souveränität ve Kaiferd nicht gestatte, Daß die Mächte sich in Angele­­genheiten seines Reiches mischten. Sebastopol künne genommen, die Flotte zer­­stört werden, das würde ein fait accompli sein; aber man dürfe nicht fordern, daß Rußland diese Wertung raff­e und eine Beschränkung der Zahl seiner Schiffe sich­ gefallen Lasse. Auf solche Bedingungen­ würre­ Rußland niemals eingehen. Zirkulardepetche des Grafen Bitol an die £, £. Gesandten bei den deutschen Höfen. Wien, 14. Säanner 1855. Nn dem Ausspruche, den die deutsche Bundesversammlung durch ihren Beschluß vom 9. Dezember getan, glaubten wir es als eine uns obliegende Pflicht betrachten zu müssen, und ungeräumt mit dem königl. preußischen Hofe über die dem Bundesbeschlusse zw gebende prakti­­sche Folge vertraulich zu besprechen. Die Aufträge, die wie zu diesen Zweck unserem Gesandten in Berlin ertheilt Haben, sind Euer... durch meine Mittheilung vom 26. Dezember bekannt. Es erhellt aus der Ant­­wort, die uns nunmehr zugenommen ist und die ich in Mischrift Hier beizufügen die Ehre habe, daß Den der Kabinete von Wien und Berlin sie in unwesentlichen Punkten nicht be­­gegnet sind. Den von der Gesammtheit des Bundes anerkannten bedrohlichen Charakter der Verhält­­nisse stellt Preußen in Abrede auf Grund der durch seine Art von Garantie bekräftigten Zu­­sicherung Nußlands, si auf die Vertheidigung des eigenen Gebietes beschränken zu wollen.

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