Pester Lloyd, September 1855 (Jahrgang 2, nr. 203-228)

1855-09-16 / nr. 216

- 4883. er Nr. 216. Pränumeration: gap Ofen, Im Haus getant. Bun­­tiert 44 fl, balt. 7 A, viertehl.­3 A. 30fr. mm Mit täglicher Postversendung: Bamziehung 16 f., Balti. 8 A., viertel. AR. an prartus megirt für Bert-Ofen im Expepitlonsbuream des „Meer Loyd“ ; außerhalb Zeit«-Ofen mittels franlirter Briefe dur alle Postämter. Einzelne Morgenblätter a 3 Er. EM. Abendblätter a 1 Fr. EM. sind zu haben bei P. Rilian. Sonntag, 16 Septemb­er; Basebivım: Der Raum der fünfspaltigen Petitzeile wird wir 2 Fr. berechnen. Inserate aller Art wer­dest im Expeditions - Bureau aufgenommen; fe 8 Yueland übernm­mt Here Karl Geibel, Aus Käupter in Leipzig, Die Smergte, Im „Offenen Coredisaal" wird Die breispaltige Peritzeile mit 6 fr. berechnet. Expeditiond Bureau: Dorotheagafse Nr. 12, im 1. Stod, K­ommunitation Wiener Börsen-Burse "Oblig. 41/0/ . 66% # in Eilfahrten. iss in f Ba­b 97 he B ein hi­­­­­s­ttenbahn. auf der fbet Abfahrt Wien nab Pe, ? Ren sul a5 er betß. 30 in. Moe; p ef nad­ bien 8 1. 30 Min. er u Bräs. a rer ae Der-Kronstadt-Bukarefter Gil Er k 6 En Un be a Ait und Mittvog örűb; Semlin nag get 20 10 sás vn I 10 utan. Medi; Sicaenın Drrurag und en NE KT el mit dem Frachtratm Ba 1 eiRet u. ee he Untunft = FA en von pest 5%. 38 M.Sr. a JAKE TET Bee rag Minuten eb Be Estdikkb dbstündigem Uns enthaste übkr Tukn.B.-.60.4Min.Abd­.;Deß von W­endll.Montag kmchssunkkmkzhez skek Ez«»’­­—! Ost i­Lahn f kudtmanNa G. Marion nach Gt.­Werdern, Klausenburg,­­ 39 Min. Ir. n AU. 17 Min. Nahmit , von Sztedm­enyi nach Tofaj und G Szolnot Donnrri­ag Mittags; Totat Karlsburg,, Hermannfabt, Aronskapt u, Buturek Ägebin-Szolnot 7 U. 32 Min. §r. u.54. Nahmit.iinah Nameny Mittwu Fr. — nag Szolnot Dientag und Aufnahmebureau in Pe, im Hotel sum Tiger. nn un ur ver 109 RR Min. Bin Ar Brettag RM. AU &­­ . re: 1 Fel-Eperieser Gilfahrt. 18 Fin. NT in iagátttaké: ? Ben Semlin HEgÜLKÉKTON ih w. Moni. 12 0.5 «01-2» Ubfabkt vzn westkäglichumsghkwtsks«, Dampfschissfgycs(aufhkkDyn«u)«SyssfckaachscsstiakDIeostu­ zkm.5u.zr. . . abrt von : tat. . 9 x ... = ob­ ni eged . . .r.­.u.. 5 über Oyangyas, DM. Kövesp, Misteley, Barro­­a u: Bien e in via o Mien: | Rafdan nad Éperies, von Eperies täglich Mitt, ga mn "de = Mienedon riet BU De et Uufnapmsburcan im Dr Rs im Hotel zum Grer­inen tög 12 Moe Mina Dedekanten (rl heraog Stephan. Derugrang v. Eflegg n. Lite): Monı, 13042­­; Sieasdin-Hrader Gilfap: eket en Be­e etat Tt Abfahrt von Szegedin nach Arad x. von Arab Ey None, ud. Den Telen, 203X4INSIMWUEILLOZW SOIHIMHM Pest’-S----.,most­,Mickw.u.zreituuMm un el gr­and fronkadt keden, Semlin-OrivverWturgevo : Donnerit, u. Ovant. vnntag = onnertag. Aufnahmsbureau : in­ ups,­­ Gemlin-Galabi Sonnt. Ups. — Drjane- Pen, bei 2 Ropgieba, Beine Brűdgafje vie-a-| Guurgevo- pen: Dienp. m. Damit. Br., — Oriovan vis kem Hotel „zum Jägerdorn“, in Gzegedin| gajag: Dieuf —Ginrgevo: Velt: Diem. Hít le min den Reben Austärken", Inf gatape Den: Dient: rab­im. Wappanie „am weißen Keen Gilfaprt: venget nad Drfova, Zumn-Sever Ay neues KENES BAT Byegediner Willaden, ÖL Deere sat koteles ei Berft, neue See Hard­e and Sugasbin an ben | mont 9­1. ör; — Bon @uson (in Berbíndiana mit Hafer, al­er u. neu­­ von Siegebin glei nach Untunft des Brähtrains. en Pe Era a. ei 7 Uhr, cie me mi. gen tömi m­oe;% Ereln: Ge­nt., Dienf., De Gabeul es ke ; ee [onistw. u. Greit. gegen M6­z s. Or­ere « «am-iISEUDZVWUIIIMMDVIII-»IstRübfaimm -. ... übe a. Beniar Ton Sol ei Bácsfa und Banat­ 79 81 : 3.1.4312 Lat. B. Oblin. bes neuen Anl. 5%, | 85 I Dampfschiffeltin. . . - 350 — . Banater, alter 80—83 .:5 1201 640 -Eindon­ni­ng) für 1 Bf. St 10.88. Altien, „ Rand ,, «­­eißenburgerweiter; BU­—­831­, 6 |­ 640 hant 20 Kordbahnaltien 109 N. . . . 120574, 18riedriche Doors... . . .] 96 : Diens, o.| Hilfe, alte u. neme RR REIN ME­BEL Rationalanlehen 5%, ... 80 Pestersettenbtücksstktien 56 Wiener Sruchtbörse am 15. September. Dep.) Umfag 35,000 M. — Protofollirte Verkäufes S1/spfdg. neuer banater Weizen 5 fl. 54 te. ; SApfdg. alter tette 7 fl. 26 Er.; Säpfdg. neuer 24 Er.; Söpfdg. ungarischer neuer detto A fl. 12 Er.; Sipfdg. walacischer detto 5 fl.­­Tel. detto 7 fl. 15 Er. Geschäftsberegte “= Meft, 15. September. Der Geschäftscharakter dieser Woche konnte, in Folge der so außerordentlich schwierigen Geldverhältnisse, nur ein ungewöhnlich gebrühter sein. Bei anhaltend beschränktem Kaffastand bleibt auch der Verfehr in Desiren ganz unerheblich. Erstes Wiener Papier wird mit 8 PEt. offerirt; Plageffetten mit 1—2 pet. über dem Nor­male gehalten. Man ist nur ohne Besorgniß, daß bei länge­­rer­­ Geldflemme fi die allgemeinen Berlegenheiten wo em­pfindlicher gestalten könnten. In Wolle war es seit den legten 8 Tagen geschäftsstill, in Getreide (heute) wenig Leben; einige Heine Partien Korn, Hochprima, wurden von fremden Käufern, theild hier, teils. Tote Waigen, mit einigen Groschen über Notiz aus dem Markt genommen. In Unschliet beschränkte sich der Verkehr auf den Lokal­­fonsum; Kermumfglitt bedingt 37—37/a fl. ga Zr. — Romm­el bleiben walachische Wannen 35 fl.; Schläuche 36 — 361, fl. Von Schweinefett finden vor der Hand noch feine Zufuhren statt, so daß sich die Heinen Vorräthe zuse­chend reduziren. Landwaare mangelt; hiesige auf 45 fl. ge­halten. Die Berichte aus Serbien lauten nicht ganz günstig; zwar fehlt es nicht an Eicheln und Kufuruz zur Fütterung , jedoch hat der faire diesjährige Erport den Thierstand sehr redugirt. Für Gped ist zur Ausfuhr wenig Begehr,­ in Sofo wird für schwere Waare 34—36 fl., für geräucherte 40— 42 fl. gefordert. In Zwetfchten az Schläfe nn schwacher Berfehr; ja unverändert; in Süden 81,—814 f.; in Fäflern 8129 fl. In Ruoppern bleibt die Gpefulation, bei den gegen­­wärtigen hohen Preisen noch unbetheiligt ; für den Konsum wurde bis heute sein höherer Preis erzielt als 9a fl. Van Kübel A 120 @ für 1854er Prima. Potarche, preisgab­end, gemäß den legten Marknotirun­­gen; Verkehr fan. Wachs unbeachtet; Rosenauer nominell 106 fl. Kümmel bet ziemlich ansehnlichen Vorräthen 16% — 4712 fl. Meinstein, sein Geschäft, roth 29—31, weiß 32— 3342 fl. Am Saladtviehmarkt wurden 150 Ochsen im Preise von 455—210 f., 512 Kühe á 87—140 fl., 412 Schafe a 43—14 fl. verfauft, alles 71 Paar gerechnet. A Weizen, 15. September. Die Zufuhren an unserm­­ Setreiverwarft waren gestern wieder ganz ansehnlich. Doch hat­ten sich die Preise, obgleich ein T­eil der Händler der ref. Feiertage wegen zurückgehalten war, fest behauptet, und Eig­­ner lagerten ihre Borráthe bei mangelnden Abjag lieber ein, ehe sie sie billiger abgegeben hätten. Wir notiren Weizen 5 f., Halbfrugt 4 A. 12 fr., Kom 3 fl. 48 Er, Serfte 2 A. 30 fr., Hafer 1 A. 24 fr. « LGr.-Becskerek,13.September.Zufuhren wie Preise derskörnerfrüchte erhalten sich noch immer auf dem alten besprochenen Standpunkt. Die Frucht it nicht besser als der ihrer Bontoarbeit vorangegangene schlechte Ruf. Nichts­desto weniger werden ansehnliche Partien derselben nach Neu- Berde geführt, um als dortländische Waare mit 36—48 fr. Ye Mb. höher bezahlt zu werden, weil Käufer für jenen flat sehr eingenommen sind. Freilich wäre dieselbe Waare hier bis­ Tiger zu haben, allein die Welt will sich ja ein X für ein N vormachen lassen, — also geschehe es! Wir notizen gegen­­wärtig Weizen 3 fl. 36 fr.—5 fl. 30 fr.; Halvfrucht 2 fl. 48 fr—3 fl. 18 fr.; Gerste 1 fl. 36 — 48 fr.; Safer 4 fl. 18 fr; Hirfe 1 fl. 36—12 fr.; Xufuruz, alten, 2 #. 36—18 fr. * Frankfurt, 10. September. Das kleinere Geschäft­­ unserer Messe dauert zwar noch fort; Dnd größere it bereits beendigt. Von Manufakturwaaren hatten nur ordinäre bedruhte Rattune, zum Abfag an Landleute geeignet, gute Nachfrage und konnte der Bedarf en solchen nicht befriedigt werden. Alle feineren Artikel und besonders sog. Modestoffe waren ver­­nachlässigt und konnten nur zu gedrühten Preisen begeben werden. Zu unserer Lebermeile war die Zufuhr geringe und die Preife stellten sich neuerdings höher, wie folgt: Sohlleder­rima­ge 50 Kilogr. ") 48 Zblr. gegen A5—A6 Thlr. Rinde und Bacheleder 52—53 Ahle. gegen 47—48 XThlr., brauner Salblever 88—89 Thlr. gegen 80—82 Thlr. in der vorherigen Meile. Schafleder im Durcschnitt 10—15 p&t. höher. Von einzelnen besondern Artikeln, z. B. Vorder­­häuten , fichon größtenthenld vor der Messe weggetauft, war Äußerst wenig zu haben. *­ 50 Kilogramme etwa 90 Pol. * Breslau, 14. September. Getreidegeschäft ohne Be­lang; Weizen in schöner Qualität " gefugt ; mindere Sorten vernachläfigt. Rob Rúbel 19 Tpl­. Spiritus ruhig. * Hamburg, 13. September. Roggen und Weizen füille zu frühern Pfeifen. Der Han­­se Oftober 19%, The. * Amsterdam, 12. September. Getreide unverändert bei geringem Geschäft. * YMewyort, 1. September. Die Geschäftsthätigfett hebt sich in allen Branchen. Geld in Ueberfluß; Storm gedrüht. Baumwolle fett; Mehl niedriger. Vieh- und Fleischbefchau. Zufolge einer, mit dem 4. Oktober d. h. ins Leben tref­fenden markt und sanitätepolizeilichen Verordnung der T. f. Statthalterei-Abtheilung für Preßburg, ist die Befchau, da alles zum menschlichen­ Genisse­­ bestimmte Vieh und Fleisch nachye­ den bestehenden­­ Vorschriften beschaut werden muß, von den­ Vieh: und Fleischbeihauern in dem allgemeinen, hiefür eingerichteten städtischen Schlachthaufe vorzunehmen. Die Fleifchregiemeister (Beihauer) haben dabei an den für die Schlachtung bestimm­­ten Tagen in dem Schlachthause gegenwärtig zu sein, daselbst der Schlachtung beizumahnen, und jeded schier, ehe solches geschlagen wird, aufmerksam zu besichtigen. Krankes, oder einer Krankheit auch nur verdächtiges Vieh, muß jederzeit von dem gefunden gleich abgesondert, und wenn es zum menschlichen Senuffe bestimmt ist, in dem Schachthaufe, jedoch immer in Gegenwart des Negtemeisters oder der Viehbeschauer und des betreffenden, hiezu bestimmten städtischen Beamten, geschlachtet, untersucht, und nach dem Beichaubefunde entweder zur Bet­eilgung bestimmt oder aber zum Genusse zugelassen worden. Wenn ein im lebenden Zustande gesund scheinendes Thier, von welcher Barung es immer sein mag, geschlac­htet worden ist, und exit nach dessen Eröffnung ungesund, und der Genuß des SFleisches für Die menschliche Gesundheit schädlich befunden werden sollte, oder wenn das Thier wegen innerlicer Krank­heiten zum Genuß eselhaft geworden wäre, so iít das ge­schlachtete Thier sorgfältig vor einer Verheimlichung zu vere­wahren, mit Beschlag zu belegen und hievon sogleich die Ans­teige­behufs der allfälligen Vertilgung desselben zu machen. Stanheiten, in deren Folge das damit behaftete Shter und dessen Streifch cl der menschlichen Gesundheit schädlich vertilgt werden muß, sind: 1. Der Milzbrand. 2. Das bösartige Maulweh oder der Zungenkrebs (bei Schweinen das Renfkorn genannt). 3. Die bösartige Bräune oder die brandige Halb­­geschmulft. A. Das Rüden­ oder Lendenblut. 5. Die Muth oder Waffelchen. 6. Der Rothlauf der Schweine 7. Die Ninderpest oder Löferdürre. 8. Die Schafpoden. 9. Die Schäbe. 10. Die magere Franzosenfrankheit bei dem Rind­­vieh. 44. Die anstehende Lungenseuche. 12. Die Borstenfäule. 13. Die Finnenkrankheit der Schweine und 14. die bösartige Klauenseuche. Umgestandenes oder mit einer anstechenden Krankheit behaf­­tetes, oder überhaupt aus Gesundheitsradsichten zum Genisse nicht geeignetes und geschlachtetes Vieh ist durch Verscharrung in Die Andgr­ube, und zwar das Stehvieh rammt Fell, das Schlachtvieh aber mit Ausnahme der Haut und des Unschlitzes vorschriftmäßig zu vertilgen. Bon Thieren, welche an einer ansteh­enden Seuche umstehen, oder bei welchen sich eine sen henartige Krankheit zur Zeit der Schlachtung zeigt, sind die Häute in die Länge zu legen, und erst nach erfolgter Auslau­gung an den Cigenthümer zu erfolgen; dad Zeit. Derselben aber kommt nun an Seifensieder zur Kerzen- und Seifenerzeu­­gung zu veräußern und dem Gigenthü­mer der dafü­r gelöste Geldbetrag zu erfolgen. Das an der Wuth oder Wafferfehen und an der Ninderpest oder Löferdürre gefallene oder gerödtete Schlachtvich ist wegen der großen Schädlichkeit und Gefahr der Verbreitung der Krankheit sammt der Haut und dem Fett ganz zu vertilgen. Io das Thier bei dessen Eröffnung sowohl an den inneren Theilen, als auch am Fleische gefund und mitkellos befunden worden, so hat der Belchauer besonders darauf zu sehen, Daß dad todte Bieh gut und vollkommen ausgetreten und dad Blut ausgedrückt werde, damit dad Publitum durch das häu­­fige Blut im Gewichte nicht bevortheilt werde und dasselbe ein reines, nicht aber durch das Blut ereihaft und unschmad­­haft gewordenes Fleisch erhalte. Es wird unter Androhung der im Strafgefege enthaltenen Strafbestimmung jedem mit dem Verschleiße von Fleisd ‚des­ Schlacht- und Stechvichd fich beschäftigenden Gewerbewam­e aufgetragen, das Bied auf dem allgemeinen Schlachthaufe schlagen und Stechen zu lossen. Der Stadtmagistrat wird zur Beseitigung aller Unordnungen vier Schlachttage in jeder Woche festlegen, an­melden nach der von den Innungsvorständen zu treffenden billigen Giftheilung, der sich jeder Gewerbemann ohne Widerrede fügen muß, ihr zum Ausschroten nothwendiges Vieh zu Schlagen ist. Diese Bestimmungen erstrecken sich auf alle Gattungen des Styladht- und Stechviehes, welches legiere, vorzüg­­te aber das Borstenvieh, wie es die Erfahrung an die Hand gibt, häufig lebend gesund zu sein scheint, nach dessen Abtödtung und Er­öffnung aber als ungesund, ereigaft und ungenießbar befunden wird. Bezüglich des Stechviehes haben die Organe der Be­schau ihr Augenmerk vorzugsweise darauf zu richten, daß die Kälber frü­h, gesund und nicht ungeizig, von den Mein­ern die Gefröre nicht getrennt, die Lämmer, Schafe, Schöpfe und Ziegen nicht mit Blattern, Näuden, Egeln oder Fäule, und die Schweine nicht mit der Finnenfrankheit, Borstenfäule, Rande, Bräune, Vereiterung, Halsgefirmwulst oder nach anderen bösartigen Krankheiten behaftet sind; daher für den Fall, als derlei ungesundes und zum menschlichen Genisse nicht geeig­­netes­ Vieh entdeckt wird, das nämliche Berfahren zu beobach­­ten ist, wie es oben vorgezeichnet is. Die Organe der Be fbau haben ferner darauf zu sehen, daß Zeine Franken oder umgestandenen Spanferkel in den Verkehr kommen. Zu Ans­tehung der Kälber und Schweine wird angeordnet, daß vom 1. Mai bis 15. Oktober eines jeden Jahres keine geschlachh­teten, sondern nur lebende Thiere eingeführt werden. Es wird daher eine wesentliche Pflicht der Aufsicht sein, hierüber mit Strenge zu waschen und jedes während dieser bestimmten Zeit zu Markte gebrachte todte Kalb oder Schwein zu konfisziren. Ebenso sind die Milcprethhandler in Absicht auf den Ge­sundheitszustand ihres zum Verkaufe ausgeftelten Wildprets überhaupt, insbesondere aber rücksichtlich der, der venezischen Strantheit unterworfenen Hafen und M­ildschweinen von den Organen der Beldan streng zu überwachen, und es ist Fran­seg oder wegen eingetretener Fäulniß bereits verdorbenes Wild­­pret ohne Weitered zu vertilgen. Die Zleifchaufsicht hat sich nicht blos auf die Zleifchhauer,­ sondern auch auf die Sleifchfelder und Kreisschlächter zu erfrie­­den, bei melden das in ihren Gewerbelofalitäten und Ständen befindliche Sleifch genau zu untersuchen und das Stedvieh gleichfalls der Befchau vor der Schlachtung zu unterziehen­ ist, Feder Kleischer, leischfelcher oder Freischlächter und sonftig sich mit dem BVerschleiße von Zileishwaaren beschäftigende Ges­werbsmann , der in einer Winkelschlacht oder ohne Zuziehung der Amtlichen Befchau in der Schlachtung betreten wird, ist sogleich zur gefeslihen Ahndung dem Stadtmagistrate anzu­zeigen. Bei der Fleischbeichau auf dem Marfte somohl, als bei den Approcisionirun­d-Gewerbsleuten haben die Beichauorgane, die solche bei ihren täglichen Nespizirungen vorzunehmen angemie­­fen werden, ihr Augenmerk unter Anderem­ darauf zu richten, daß die Fleischbänke und sonstige Berichtesporte der Gewerbs­­leute, ja wie deren Gewerberequisiten, als da fine: Geschirre, Beile, Messer, Tische, Hacklöge, Bänke u. dgl. immer­ gehörig gereinigt seien, und Alles entfernt werde, was die Faulnis des vorräthigen Kleisches befördern könnte; daß das Kleisch entweder in Gisgruben, oder an trockenen, reinlichen und zus­­gleich kühlen Orten aufbewahrt werde; daß meh­­r hergetriebe­­nes oder gehektes und dadurch sehr erbißtes Vich­erit, nach dem es vollkommen ausgeruht hat, geschlachtet werde, bei der Schlachtung volkommen ausblute, und dessen Fleisch nicht frü­­her, als einen Tag nag der Schlachtung zum Verlauf forme; daß dad Tabakrauchen in den Loyalitäten, worin Fleisch auf­­bewahrt oder verfauft wird, unterbleibe, weil dadj­ Ibe hievon einen eselhaften Geruch besomm­t. Ferner ist es Pflicht, der­ Organe der Fleischeihpau, bei den Fleischfeldern sowohl das vornäthige, als auch dad zum Er kaufe ausgelegte Sleisch zu untersachen, und auch ned) darü­ber zu waschen, daß a) zu den Würsten nur friiches Slei­ch ud Blut genommen werde; b) Feine schon alte, schlecht bereitete, oder bereits sauer gewordene Wü­rste, vorzugsweise aber Feine solchen Blutwürste im Verkaufe erscheinen; c) zur­ Erzeugung der Würíte feine meffingenen oder supfernen Sprigen, so wie beim Ausbraten nur gehörig verzinnte Bratpfannen verwen­­det, und in denselben Würste, Kleisch oder Fett nicht über Nacht gelassen werden; und d) das eingesalzene oder geräus­cherte Fleisch nur unverdorben und ganz genußbar im Handel erscheine. Nicht minder hat ‚die Fleischkaufiicht ihre Aum­erksamkeit aug auf die Zilhe,­­Krebse, Zeöfhe­n. dgl. zu richten. ‚Bei ‚der Befdjan ‚der­ Fische,­­welche im lebenden ‚und ‚todten ‚Zu­stande veräußert werden dürfen, haben die Slei­chbeichauer vor­­zugsweise bei den kleineren Fischgattungen darauf zu sehen, daß die Sloten ihre natürliche Nörbe, das Blut feine gehörige Farbe hart sei, unter einem nicht etwa Krankheiten den Süihen herrschen, und so den Fall unter Vorhandenseins einer sollten die Anzeige zu erstatten, der Verkauf der Fische ganz eingestellt werde, bereits verdorbene Fische sind gleich todten Krebsen und Schildkröten zu da solche Iben abgezogen feilgeboten werden, Yu darf feine Fischbrut­ feilgeboten werden. Bei den Stockfischen und Häringen is zu beobachten, daß erstere Einge nicht mit griffe erzielten nen. gehörig gebeigt Die zu vielem Kalk verjegi; die legieren aber in noch frischem und nicht altem, durch allerhand technische Künste der den Gewerbs - und Handelsteute im Verkaufe erscheinene den frishen, gefottenen, geräucherten, marinirten, und new file, Krebse und wenn gefalzer Schaltpiere jeder Gattung einzutreten, aber de, faufe bei habe, das Zleifh­herung und Dasselbe Verfahren bat aug auch genau den Teichm­usheln drösche, zu wachen, nicht dieselben: Entlihd muß daß Fein haufirt werde. sind, zu dulden.‘ daß die nachzuforchen, nicht Kröcen zum Verkaufe kommen, als’ der Mebrigeng in ob Gesundheit bei bereits verdorben sind, des­chadlich, Außerlihh" ‚guten Zustande im Fleisy in Geheim verkauft ftete Auf­werfsamfeit dahin wirklichen vortilgen, im­mer Damit Kranke oder Stücke­ zu verbauen, und kommt beim Verkaufe Verkaufe der Untersuchung der darü­ber erfchete und gerichtet tere oder mit demselben 5 Mierfantil- und Industrieinteressen, die zollvereinsländische Nüdenruders­erzeugung und die davon aufgekommenen Steuerbeträ­ge sämmtlicher Fabriken haben 58,416 Thlr. bei­tragen. Diefannilih it nach dem abgaben. Von dem in ihren eigenen Landen eingegangenen Betrage haben Braunschweig herauszuzahl seine Nebenruderfabriken besigen folgende Glieder des Zoll­vereins: Hannover, Großherzogt­um Hoffen, Oldenburg, Nasau, Euzemburg und Frankfurt. — Das Zentralburean aufgefü­llt, im Zollverein bis 31. Dezember 1854 die Menge eine­­r. fen, Mebersicht über und Steuer fügen unter dem Zollverein. Nach dem „Handeldarchiv“ während des Zeitraumes thätigen der verarbeiteten Rüben belief sich auf 12,118,337 die daraus aufgenommene teuer nach Abzug der Die Beaufsic­­Beaufschtigungskosten betrug 2,365,256 figungefoften 1853 fige auch tt den ist Die Besteuerung Staaten des gemeinschaftlich und die Vereinsstaaten vom Dat gegenwärtig betrug die Zahl der der denselben Gründe die Gingangd Thlr. 1. September Nidenzücerfahrsten Bertrage Zollvereindg nur Preußen und ,exsteres 880,818 Ihe. , Ieptered 71,082 Ihr. wird nach vert­eilt, wie vom A, 221, April des Nabenruders eine gleiche und der Ertrag Gar Produktenballe Finnen alle verkäuflichen Landesprodukte ara­ti$ angezeigt werden.) In dieser Rubrik Verkehr der Dampfschiffe, Angenommen am 12. September von Wien: „Orlova* 1161 Ztr. W., „Sophie* 156 Paffag.; von Semlin: „Ferdin­and Mar“ 151 Paffag. Abgegangen wag Neufas: „Bropeller I." 2196 Ztr. 98. ; nach Semlin: „Hildegarde* 261 Pafag.; nach Wien: „Nur Dor" 132 Paffag., „Orlova“ 1960 Zr. 98. Angenommen am 13. September von Wien: „Neufahr a. B. 1249 3tr. W., mit WB. Nr. 255, 1661 Zr. M., Nr. 47, Werftgüter für Alt:Dien: „Dearıa ‚Dorothea“ 122 Paffag.; von Titel: „Propeller II." 4838 3tr. 28. für Per, Komorn, Preß­­burg, Wie und Linz. A­bgegangen nach Semlin. , Elizabeth" 141 Paffag.; in Wien: „Sophie“ 160 Pallag., „Sieged* 759 N A e Stationen. M Wasserstand der Donau § 97 oder Mull, Amtsblatt der Dell-Orter Rettung. Rizitationen. In Pest: Pretiofen,, Fahıa­ffe und Waren, auf 2108 fl. 53 fl. gefhäst, 17. bezüügl. 27. September, Prettof­fen und Sahraiffe gr. Brüdgafe Ar. 13, Waaren Zofersplag No. 2. — Die Forderungen des Leopold Schindler, ald: a) die Buchh­forderung an Anton Hoff, Handelsmann in Pest, per 306 fl. 5 fr.; b) die Wechselforderung an denselben pr. 259 fl. 42 fr.; o) die Buchforderung an S. Engländer, Handelsmann in Pest, pr. 768 fl. 29 fl. und d) die Wechselforderumg an Denselben pr. 1890 fl., 17. bezital. 28. Septem­ber, im Tagfag­ungsl­fule des Handels:­gerichtes, Göttergasse, Marezibanyı'sches Haus. — Minuendolizis­tation zur Brodlieferung für die Staufen im N­ocusspitale, für die Siehen und Süiftlinge des Pinter’schen Institutes, auf ein Jahr, am 17. September im Magistratssaale am Ratyhanse. Ger fiegelte Offerte bis 17. September an die Spitalve­rwaltung. — Zu Ofen: Gepfändete Mobilien, alá: R­iten, Bettstätten, Tüsche, Spiegel, Bilder, Uhren, Kupfer, und Meffinanefih tre, Bretter verf. Fäffer 2c. 2. am 17. September Festung, 18. Ehrütinenstadt, 19. Traban, 21. Wafferstadt, 24. Landstrade, 25. Neustift.

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