Pester Lloyd, Februar 1857 (Jahrgang 4, nr. 26-48)

1857-02-14 / nr. 36

..­.. Auch ein Entwurf zu einer Landestnit, sz Meft, 13. Februar. Während die Kreditanstalt für Handel und Gewerbe die ersten faktischen Schritte zur Erh­ätung einer Filiale in Dep that, erhalten mir in den Bericht Einsicht, melden die Yeft-Ofner Handels- und Gewerbekammer unter dem 9.0. über­ eine hier zu organisi­­rende Landesbant an das hohe Handelsministerium Abstattet. Eriigt nun auch alle Mahrscheinlickeit dafür, daß die Landesbant bei der gegenwärtigen Konstelation nicht zu Stande Tome wird, so künft uns die Mittheilung des von der Sammer verfaßten Entwu­rfes gleichwohl aus zwei Gründen ge­boten: erstens, glauben wir für die Bestrebungen der Kammer zur Förderung der heimischen S Interessen dankbar sein gumäffen, »unseren Dant aber am besten dadurch zu bethätigen. Daß m­it d­pro Gutachten die Anerkennung der öffentlichen Meinung gewinnen; zweitens, wird ein Ber­lei defien, was die Landesbank nach dem Wunsche, der Handelsfammer teilen sollte, mit dem, was die Filiale der Kreditanstalt­­ wirflic­heisten wird, am befen dorthin, welche Desiderien von ihr unerfüllt bleiben, weile Bedürfnisse auf anderem Wege ihre Befriedigung fordern. — Der Bericht der Kammer lautet :­­ „Als die z. T. priv. Kreditanstalt für Handel­­ und­ Gewerbe mit der 9vee umging, ein Filiale in Pest zu jät richten und­ zu diesem Zwecke einige Abgeordnete der g. 8. Handels- und Gewerbelämmer, so, wie der ungari­­sen Kommerzialbank berief, entstand­ aus Anlaß des vor kurzem vorberei­­teten Entwurfes der Statuten zu ein Land­e­sb­amt von Böhmen die Trage, ob es nicht zeitgemäß und vorzüglich­ den Verhältnissen Ungarns viel­­seitig entsprechend wäre, eine Anstalt nach leichsem Vorbild auch in der Lan­deshauptstadt Pest zu errichten; eine Verhandlung über diese Anregung erfehlen überdies aus der Ursache sehr angezeigt, weil für den Gall, als die hohe Staatsverwaltung die Errichtung. folchet Anstalten aus Rücfichten der Förderung des allgemeinen Wohlergehens, ja selbst aus Rücksichten für die Kräftigung der I. Tf. Ltterr. Nationalbank isucgenehmigen geneigt wäre, bei einer etwaigen Betheiligung der NKrebitanstalt di dieser Landesbank die Errichtung eines Filiale, wenn nicht überflüssig, so doch an ganz andere Vorauslegungen als dermalen zu knüpfen je von der hohen Wiätigkeit und Näglichkeit einer solchen Bank für Ungarn durdrungen, fand sich die g. g._NKammer sehr bereitwillig, den Prager Entwurf einer meritorischen Verhandlung zu unterziehen und hat dazu all einige Direktionsmitglieder der ung. Komm­erzialbant aus doppel­­ter Ursache zugezogen, einmal, um eine Berechsheljung dieses Kreditinstitutes mit der projettirten Landesbank anzubahnen, dann um dem vielseitig geäu­­ßerten Wunsche über eine organitähe Reform­ der Statuten der ung. Kom­­merzialbant auf diesem Wege für ihre selbsttätige Umgestaltung gerecht zu werden. Die g. g. K. hat den oberwähnten Entwurf an für die Heimischen Verhältnisse vollkommen pafend gefunden bis auf wenige Modilikationen, die sie hier zu rechtfertigen düssen glaubt. Im §. 1, welcher den Ge­schaftskreis bezeichtet, glaubt sie nebst der Beförderung des Handels und der Industrie, welche sich die Lan­­desbank zur Aufgabe gestellt hat, wo Die Landeskultur erwähnen zu sollen, weil diese in Ungarn bei seiner überaus kargen Industrie wohl die wichtigste Rolle in der Bolfsmwirthschaft spielt und mit dem Handel von Rohprodukten in dem engsten Zusam­menhange steht. Außerdem wurde der G­eschäftstreis mit Giro- und Banf-, dann Depostttenge­schäften vermehrt, theils, weil diese Geschäftszweige der hierartigen un­­garischen Kommerzialbant durch ihr Privilegium bereits gesichert sind, theils weil es bei Provinzialbanten von großer Wichtigkeit ist, wenn sie das, was wegen Beschränktheit ihrer Verhältnisse in einem speziellen Zweige nach Zeitumständen abgehen würde, der Bielfertigkeit ihrer Befugnisse erfe­­hen könnte. Um ferner den Realkredit an bis dahin, wo die Einführung der Grundbücher­ es ihm möglich­ machen wird, bei der Hypothesenbant­ei Seltung zu 'Verschaffen ‚eine mittelbare Untersuchung zu gewähren, wurden im $. 2. ud pupillarmäßiig hypothecirte Schuld­­urkunde­n­­ber Privaten unter jene Effekten aufgenommen, auf welche die Landesbank befugt, sein «sol, verzinsliche Darlehen zu erfolgen. An Fallen, too Die bergbaßfägige Anzahl von Aktionären zur G Ge­neralversammliung nicht erscheint, müßte aus den Statuten der Kreditanstalt die­­ Bestmmung aufgenommen werden, bag bei der statt einer solchen einzuberufenden­ Bersammlung die Beilüffe an Feine Zahl von flimmberehligten Assionären mehr gebunden fest — sie erscheint bei uns im $..16. j a Statt­ des „Direktors“ wurde die, Benennung eins „General­­sek­etärs "gewählt, weil dies dem Berhältniß, im welchem er gegen den Vermaltungsrath flieht, mehr homogen zu sein scheint. Unter die 'Vorrechte und Privilegien wurde im $. 50. auf das Necht, Siltale im Lande'zu erric­hten, aufgenom­­men, und bietes an, die Genehmigung der hohen Staatsverwaltung gebun­­den damit, too die Nothunwendigkeit solcher Filiale erweislich würde, in den Statuten die Ermächtigung dazu nicht umanigle. Die Übrigen Zufage wurden aus Noüdfluten für die Bereinfagung der Gebahrung, aber um den Bestimmungen der Statuten eine genauere Deutung zu geben, angebracht; so z. B., daß die Kastenanmessungen mit § adj Derfallszeit auf den Mehere Dringer lauten sollen ($. 2.) 3. daß Derjenige, dessen Aktien wegen vernachläsigter Einzahlung der ausgeschriebenen Raten verkauft wurden, auch des Anspruchs auf den Reinerlös verküfttg und demnach billigerweise auch der Verpflichtung zur Nach­zahlung enthoben sei (§. 9) ; daß Die Deposition der Arzten zur Generalversammlung bei der Bank geschehen müsse (§ 14) 5 daß die Verhandlung von Motionen bei Ge­neralversammlungen nicht über zwei Monate hinausgeschoben werden dürfe ($21.) 5 dag zur Schlußfassung des Bermaltungsrathes 5 Mitglieder erforderlich seien (S. 31) , daß die Bankurkunden dur 3 Mitglieder unterfertigt (S, 34), und daß die Prü­­fungskommission jährlich gewählt werden müsse (§. 38) ; daß die Zinsen halbjähr­­lich gegen Koupons gezahlt und von dem Reinertrag fire 5 Prozent zum Referse­­fond geschlagen, 5 Prozent aber zur Belohnung der Mitbewaltung der Verwal­­tungsräthe, 2 Prozent zur Sondirung eines Pensionsfondes für die Beamten und Diener der Anstalt verwendet werden (S. 40) ; daß weiter bei Berlauf von Pfand­­effekten im­ Wege der Limitation e­in Zermin hinreiche und der Eigenthümer nur den Meberschuß beanspruchen könne (S. 46) u. s. w. Indem wir den derart modifizirten Entwurf hiermit ehrfur­chtspol vor­­legen, erlauben wir uns, ihn mit der Bitte zu begleiten: die Genehmigung desselben Hohen Orts geneigten­ bevorwworten zu wollen. Es ist nur zu bekannt, dag Ungarn fast unter allen Ländern des Kaiserstanzes in der Industrie und in der materiellen Kultur am weitesten zurückgeblieben ist und bag es dermöge seiner Bodenreichthümer eben vor­­zugsmeise das Land is, wo jede Kultur, jeder Handel bei geeigneter För­­derung ü­beraus lohnend werden kann, die Wünfgelruthe aber, womit die allenthalben schlummernden Bodenkräfte und Bodenfläge geweht werden­önnen, in Geld, also ein Artikel, an dem das Land immer am meisten Mangel gelitten hat. Die Geldinstitute, welche vorhanden sind, dienen größe­rentheil nur dem Handel, und auch nur jenem Theile desselben , der seine Vertretung in der Landeshauptstadt findet; fol aber allen anderen eben­so mächtigen Faktoren des Nationalmoßistandes, fol dem Bedürfnisse auch an­­derer in ihrer Art sehr wichtiger Handelspläne gebührende Rennung getra­­gen werden, so kann dies nur mittelst einer Anstalt geschehen, welcher die entsprechenden Geldmittel stetd zu Gebote fichen“, 27 Wien, 12. Jänner. In den Journalen begegnen wir wieder­­holt Berichten über den Gewerbegesehentwurf, die geeignet sind den Xefer und was von mehr Bedeutung, den Gewerbemann irre zu führen. Diesen Berichten entgegen wird mir von sonst gut unterrichteter Duelle mitgetheilt, daß der genannte Entwurf in der näcsten Zeit keine Erledigung erhalten, und erst nach DBerfluß einiger Jahre einer erneueren Erwägung und Prüfung unterzogen werden soll ; die von verschiedenen, Rück­­sicht verbienenden Seiten erhobenen Einwände sollen nämlich die Staatsver­­waltung veranlaßt haben, die Cntschreibung über dieses so wichtige Ces­se hinauszuhieben. Sp­­reche nun der Publizist, dessen Feder mit dem Seuereifer einer inneren Ueberzeugung fi der Gewerbefreiheit hingegeben hat, biete Berzei­gerung, falls sie si bestätigen solle, bedauern mag , seine Aufgabe wäre auch dann nicht zu Ende. Die nächsten Jahre würden eben nur als In­­terimsstrtum zu betrachten sein, "ad dessen Verlauf die Frage von Neuem zur Entscheidung füge., Seien mir daher in Dieser Sage „Pioniere der Zukunft“, halten wir in den Besprechungen der öfon«lischen Zustände und Ereignisse an den Grundlagen fest, die wir bisher vertheidigt haben, damit n­ötige Anschauungen in der Klaffe der Gemwerbetreibenden Wurzel laffen, und­­ engherziger Kastengeist und zünftige Vorurtheile immer mehr schwin­­den, denn die Opposition, welche aus der Gemwerbeklaffe gegen die Gewerbe­­freiheit sich erhoben Hat, trägt da die Hauptschuld an dem Fallenlasfen des Entwurfes, da ohne Dieselbe allen andern Einwendungen der Boden ge­fehlt­­ Hätte, auf dem sie sich sicher bewegen konnten. Wenn daher bei der nächsten Berathung die Meinungen fich geklärt und einen freieren Stand­­punkt gewonnen haben werden, so daß sich die Gemwerbeklasse selbst ein­­müthig für die Gewerbefreiheit ausspricht und die Gegner zu einer unber­deutenden Minorität zusammengeschrumpft sein werden, dann wird das ge­­lingen, was Heute nicht gelang ! Und auf dieses Ziel Finnen und mollen wir au ferner hinwirten ! Am Oberhause überreichte Lord Shaftesbury seíver Petitionen von der Londoner Misstionärgesellschaft und der Edinburgher ärztlichen Missionärgesell­­schaft gegen die Betheiligung der britischen Regierung und der ostindischen Kom­­­pagnie am Opiumhandel nach China, und um Ergreifung aller verfassungsmäßigen erlaubten Mittel zur Erfttung dieses sündhaften und rechtlosen Gewerbes. — Lord Tyndhurst richtete an den Staatssekretär des Auswärtigen folgende Interp:lla­­tion: Man erinnere sich des neulichen „Montteur”-Artikels, der auf dem Konti­­nent' Fein 'geringes'Aufsehen erregt und aug) ihn (den Redner) mit Befremden er­­füllt habe , zumal befannt sei, daß gemwisfe Personen, tote Fürst Stirbey,­­ Bibesen, Horte sich am Ende zu der französischen Ansicht, welche für die Vereinigung der Moldau und Walachei fit, befehren werden. "Das Protest aber berge die größten Gefahren für die Integrität der Türfei, namentlich­­ wenn­ ein fremder­ Prinz und Sünfling Rußlands auf­ den Thron der vereinigten Fürstenthümer gefegt würde. Er müsse deshalb an der Lordschaft die Frage richten, ob der V­ereini gungssch­­­­­lag von den Divans ad hoc erörtert, oder ’ausschließlich von den Vertretern der­­ Parlamentsverhandlungen vom 9. Februar. "Louga und ein junger Prinz, der den beiden kaiserlichen Familien von Rußland­­ und Frankreich nahe steht, neulich in der intriguenlustigen Stadt Paris fähig wa­­­ren. Sener’Artikel spreche Die Erwartung aus, Daß England , Désterreich und die Drogmächte bei den künftigen Pariser Konferenzen beruthen­ werden soll­­ Kört Lord Glarendon : Den „Moniteur“-Artikel habe ich gelesen und zwar mit einigem Befremden. So will mich aber für jegt Darauf beschränken, die Anfrage des edlen und gelehr­­ten Lords zu beantworten. Der Firman, welcher die Divans zusammenruft, unter­­sagt ihnen weder die Erörterung der­­ Vereinigungs- noch die einer andern Brage. Hierin hat die Pforte sich nur getreu an den Geist des Pariser Koongresses gehalten. Zugleich muß ich sagen, der Kongreß ging von der Annahme aus, daß die Divans seinen Beschlag fassen werden, der die Oberhoheit der Pforte antasten oder dieselbe zu einer für die Sicherheit und ntegrität des Reiches gefährlichen Mafregel trei­­ben müßte. Ich werde mich in diesem Augenblick jeder Diskussion des Gegenstandes enthalten und mag auch nicht angeben, wie weit ich mit den Ansichten meines edlen und gelehrten Freundes übereinstimme; aber die Sache (der „Moniteur”-Artikel) hat mich überrascht, weil zwischen den Vertretern der Großmächte beim Kongreß die Abrede getroffen ward, daß vor dem Zusammentritt der Divan’s, vor der Befra­­gung des Bolfes in den Fürstenthümern,, vor dem Einlaufen des Berichtes der Commissarten, und vor dem Zusammentritt des Kongresses, um denselben in Ermäs­sung zu ziehen, Ted­e der Mächte etwas thun­ soll, was auf die Meinung in den Fürstenth­ümern oder anders,wo über d­iese besondere Frage Einfluß üben könnte. Ich denke da­­ber, Daß ich, so weit Ihrer Majestät Regierung betheiligt ist, nur jene Verbindlich­­e , wenn ich mich in diesem Augenblick enthalte den Gegenstand zu erörtern. Im Unterhause bedauert Mr. H’Israeli die Ab­wesenheit des edlen Lord-Premier und erkundigt sich theilnehmend nach seinem Befinden. Lord ©. Grey glaubt, Lord Palmerston werde sich morgen­s heute­ Abend gewiß wieder einfinden können, Mr. od­sra­eli erlaubt sich dann anzumelden, daß er in diesem wün­­schenswerthen Falle einige Bemerkungen machen wird, bezüglich des Widerspruchs, den er von Seiten des edlen Lords am ersten Abend der Session erfahren­ hat. (Hört! Hört) Mr. Layard ist so frei, in Ab­wesenheit des Premiers, sie an den Präsidenten des indischen Kontrollamtes mit der Frage zu wend­e, mit was für Bollmachten erni Khan, der fest mit Lord Eomsey in Paris unterhan­­delt, versehen sei. Mr. Bernon Smith: hier Majestät Regierung hat allen Grund zu glauben, daß Beruf Khan in Paris dieselben Bollmachten besigt, mit denen er i­n Konstantinopel befleidet war, allein Die Umstände sind einigermaßen verschieden. In Konstantinopel angelangt, erklärte Beruf Khan, weiterer Instruk­­tionen von Kaufe zu bedürfen, ehe er ein endgültiges Arrangement abschließen künne und Daher nach Teheran schreiben zu müssen. Seit seiner Ankunft in Paris hat er, wie ich vernehme, bestimmte Wertungen ü­ber jeden Punkt erhalten. Ich vertraue. Die jegt fchwebenden Unterhandlungen werden zu einer gütlichen Ausgleichung führen. (Hört! Hört!) Wie mein edler Freund schon neu­­lich bemerkte, sind nur diese Unterhandlungen der Grund, warum die ursprünglich beabsichtigte Verlegung der persischen Schriftstüce nicht erfolgen kann, und ich rechne hierin auf die Rücksicht und Schonung des Hauses. Sollte jedoch eine Auswahl von Aktenstücken möglich sein, welche die Entstehung des Krieges beleuchten wü­r­­den, ohne dem Gange der Unterhandlungen zu schaden, so wird ihre Veröffentli­­hung keine Schwierigkeit haben. NO . Die „Teheraner Hofzeitung" It eifrig bemüht, in dem mit England ausgebrocenen Konflikte die öffentliche Meinung zu Gunsten Per­­siens zu flimmen. Neuerdings bringt Das genannte Blatt wieder eine Art von Manifest, welches als Antwort auf die von Calcutta aus erlassene­ Kriegs­­erklärung zu betrachten is. Es wird in diesem Affensuüde erzählt, wie der Vertreter Englander, Murray sich in Intriguen bezüglich Afghanistan­ und Herats eingelassen habe, während ein solches Vorgehen in allen mit der Britischen Regierung abgeschlossenen Verträgen mißbilliget werde. In einem Briefe, der sich heute in den persischen Archiven befinde, habe ein anderer Agent Englands (Mr. Thompson) den Behörden von Herat Geld (12 Mill. Stanke) und Waffen versprocen, unter der Bedingung, das den englischen Agenten die Einmengung in die Angelegenheiten Afghanistans gestattet sei, und Seid Mohammed Khan wurde der Vorschlag gemacht, seinen Sohn an den Hof des Generalgouverneurs von Indien zu fen­den. Mittlerweile habe der von England protegirte Dot Mohammed­d Kandahars bemächigt, und Miene gemacht gegen Herat zu ziehen. Da haben die Bewohner jener Stadt eine Petition nach Teheran gerichtet, wo­­rin sie den Schub des Schah’s erflehten. Um einer Invasion Dort Mos­hammed’s vorzubeugen, wurde Herat von den Persern befebt. Aber der Hof von Teheran, um sich die Freundschaft und die Allianz Englands zu be­­wahren, war entfaloffen nach der Einnahme dieses Planes, daselbst kraft der bestehenden Komventionen eine afghanische Regierung einzufeben. Auch war man gewillt, dem Mr. Murray die mit der Würde des Reiches verträg­­lie Satisfaktion zu gewähren. Aber es genügte nicht ; nachdem man sich verstanden diese beiden Konzessionen zu machen, wurden neue Forderungen gestelt, Forderungen, welche in seinem Zusammenhange zur schwebenden Frage fanden. Unter solchen Umständen mußte Ferut Khan, der in außer­ordentlicher Mission abgesendete persische Botschafter, erklären, daß er seine Bollmachten habe, auf solcher Bars zu unterhandeln, und er verlangte eine Sf von A0 Tagen, die ihm auch von Lord Ripcliffe bewilliget wurde. Doch während dieser Zeit haben die Engländer die Feindseligkeiten eröffnet, und ihre Flotten haben einen persischen Pla mit Bomben beworfen.­­ Nach diesen Schatfahen — schlieft das persische Hofblatt — ist jeder in der Lage zu beurtheilen, ob er die Perser oder die Engländer gewesen, die die bisten­benden Beiträge verlegt haben." Mittlerweile hat Die rächende Nemesis eine der Persönlichkeiten ereilt, melde bei dem Zalle von erat eine zivildeutige Rolle gespielt. Wie der „Nord“ meldet, it Iffa Khan von einem Afghanen ermordet worden. Es ist dies derselbe Häuptling, der zuerst in Herat für den Schah gear­­beitet, nachdem er dann die Zeitung gegen die persischen Truppen verthei­­digt hatte, war­ er zulegt wieder offener Geschäfteführer des Schahs und ab­ folger den Afghanen natürlich im höchsten Grade verhaft­­ eV ESA 1. EEE N EEE SZET EE EBESZ ETET KOGT "Mester Gerichtshalle. Berbrechen des Raubes, verhandelt am 30. Jänner vor einem Fünfr­äterkollegium des KW Landbesger­ätes. Gute verfügten, angestiftet "worden seien,, entschuldigten sich mit­ ihrem damaligen­runkenen Juftonde, fielen aber entflieben An Abrede, da Einer von ihnen an . Sohann MW, Infasfe zu­ Macsa, hatte­ den vorjährigen Michaelismarkt zu Hatvan besucht, Fam­­ba selbst mit­ dem­ Fagelähner Stephan Sch. aus Domony zu­sammen und Beide traten, nachdem sie ihre Einkäufe, in einem gemeinschaftlichen Lade verwahrten, an einem Montage, Nachmittags, 3 Uhr,­ auf dem zweiräderigen Fuhrwerke des Johann DW. ihre Radreife­ an. ‚ Unterwegs trafen sie den gleichfalls am Hatvaner Markt gewesenen Taglühner Johann, B. aus: Domony , welcher über seine Bitte gleichfalls auf dem­ Ruhrmwerfe aufgenommen und dessen Effekten zu­ den übrigen in dem Sad befindlichen eg wurden, „Gegen, 9 Uhr kamen Die Rei­­senden in Domony an, blieben vor dem Wirthshause stehen,, Johann W. und­ Jo­­hann B. gingen in die Wirthesdiente, "Stephan Sch­­aber blieb unterdessen auf dem Buhrmwerfe, um die daraufliegenden Effekten zu Überwachen. Nach ungefähr einer Biertelstunde fan nun nach der Erzählung des ebengenannten Sc., eines Süng- Lings von 17 Jahren, ein­ großer junger Mann aus Kem­ Wirthshaufe, er trug einen langen Stoß und fragte, sich an das Fuhrunwerf sehnend, was in dem Sad befind­­lich sei, worauf Sch. eriwiderte, Kleidungsftüde, welche wir auf dem­­ Hatvaner Markt gekauft haben, darunter, Hosen,­­ein Star und ein Hut. „Zeig mir den Hut“, rief der Fremde, und als S.­chiefem Berlangen nicht entsprechen wollte, hob er seinen Stod auf mit der Drohung, er werde den Säugling zu Boden schlagen, wenn er ihm nicht den Hut zeige. Sch. blieb standhaft bei seiner Wei­­gerung, worauf der Fremde ihn mit den Worten beruhigte, er möge sich nicht fürchten, er habe seine Absicht, den Hut zu nehm­en. In diesem Augenblick kam ein zweiter üunterfrgter Mann, an Jahren vorge­­rlieter, als der Erstere, gleichfalls mit einem Stod in der Sand aus dem Wirths­­hause,­gefellte fi zu Lesterem und Beide sprachen, indem "sie sich einige Schritte entfernten, leise miteinander, so dag Sc. ihr Gespräch Nicht vernehmen konnte. Möglich kehrten beide um, und­­ während der Größere von ihnen den Stephan Sch, welcher mittlerweile vom Wagen herabgestiegen war, bei der Kehle pachte und zu Boden warf, nahm der Steinere den Sad worin Effekten im Werthe von 25 fl. 40 fl. enthalten waren, vom Wagen und Beide liefen eilends davon. Ste­­phan Sch. rief, fonleich durchs Fenster in die Schenke und seinen Reisegefährten, welche in Gesichaft mehrerer im Wirthshause ammerend gemwesenen Bauern den spätern nachteilten und sie im Hofe des Domanger Snhaffen Paul ©. im Bette des gestohlenen Sades antrafen. “ Es waren­ die Brüder ang und Sohann Ab. aus Domony, deren Erstere 26, Cegtére 19 Sabre, alt if. Beide hatten bisher vor Gericht noch seinen Anstand gehabt, und haben an nach ihren Eltern etwas Vermögen zu erwarten. Sie stellen die Enttwendung des Sades nicht in Abrede, gaben an, daß sie hiert. von dem gleichfalls mit ihnen im Wirthehause gewesenen 20 Jahre alten Paul ©. in dessen Haus sie si mit­ dem gestohlenen Stephan Sch. Hand angelegt hätte, Paul ©. ‚gesteht gleicfalls — angeblich im trunkenen Zustande — die beiden Brüder Ab, zur Entwendung des fraglichen Sades — auf welchen er im Wirthehause, durch Einen der KReifenden, nämlich Johann B. aufmerksam ‚gemacht worden sein will — angestiftet­ zu haben, will aber von einer an Sch. ausgeübten Gewalt gleichfalls nichts wissen. Die zur Schlußverhandlung vorgeladenen Zeugen­­ geben bezüglich der be­­haupteten Trunkenheit an, daß diese bei den Angeklagten im schwachen Maße wohl vorhanden war, jedoch nicht einen solchen Grad erreicht habe, daß die Gefragten zu jener Zeit ihrer Handlungen nicht bewußt gewesen wären. "Nach geschlossenem Beweisverfahren stellt der Staatsanwalt seinen Antrag dahin, daß nachdem die dur . Stephan Sch. behauptete Handanlegung nur dur ihn allein, daher blos einen Zeugen bestättigt wird, und demgemäß nicht rechtlich bemiesen ist, die Ange­­klagten von dem ihnen zur fast gelegten Verbrechen des Raubes wegen Mangel des Shatbestandes wohl­­ losgesprochen, jedoch wegen des Verbrechens des Diebstahls für schuldig ernannt und, mit Berücksichtigung der obwaltenden überwiegenden Milde­­rungsumstände Ignag Ab. und Paul I. zu einem­­ monatlichen, Johann Al, aber zu einer­­ monatlichen schweren Kerkerstrafe­ verurtheilt werde. Der Vertheidiger schloß si bezüglich der Schuldfrage diesem Antrage an und empfahl seine Klienten der Milde des Gerichtshofes. Das Urtheil des legteren lautete im Sinne des staatsanwaltlichen Antrages auf I monatlichen ‘schweren Scerfer für Sgnab Ab, und für Die beiden andern Gefragten auf schweren Kerfer in der Dauer von 2 Monaten. * Unter den Truppenkorps, welche die Militärmacht des Königs von Gr­a­u bilden, nimmt eines besonders die Aufmerksamkeit der Bremden in An­­spruch, das Frauenbatillon nämlich, ‚die Garde des Könige. Es besteht aus vierhundert Frauen, den schönsten und kräftigsten des Landes, die mit Sorg­­falt ausgesucht sind. Sie erhalten einen hohen Sold und sind volständig diszipli­­nirt. Im 13. Jahre werden die Mädchen in das Korps aufgenommen und ver­­lassen es im 25., um dann in die Meserve zu treten. Die eigentliche Dienstz­it hört damit aufs; sie werden zur Behütung der königlichen Schlösfer und der Kron­­güter verwandt. Wenn sie in die Armee eintreten, Leiten­­ sie das Gelübde der Keuscheit und dürfen es nur dann vegen, wenn der König sie auszeichnet und in die Zahl seiner rechtmäßigen Frauen aufnimmt, was n­ur selten vo k­ommt. 9 solchen Sällen folgt aber der Fürst mehr der Staatsrücksicht als seinen Gefühlen, d.h. er rust seine Wahl nicht auf die­ sehönste, sondern auf diejenige fallen, welche sich durch größte Geschidlichkeit in den Waffen und in den F­riegerischen Uebungen auszeichnet. Die Aussicht auf eine solche Auszeichnung nährt in dem Bataillon einen außerordentlichen Ehrgeiz und Diesem ist es zum Theil wohl mit zuzuschrei­­ben, wenn das Korps eine fo ftintensivert­e Gewandtheit erlangt hat und so gute Disziplin hält. Das Kostüm, welches die Frauen tragen, it sehr reich. Die Paradeuni­­form besteht aus einem weißen mit Gold gest­chten Weberwurfe von sehr feinem Gewiebe, welcher bis zu den Anseen geht, ferner aus einem geschmeidigen, leichten Muth sich den . Die Sie­gerin er­­bte ihre Geschicklicheit «­­keit in den Himmel erleben,dann muß sie sich aber zwei Monat­eR­ át­ben und tiefe ganze Zeit in Gebet und Barten verbringen. Bei aller Sonder­­barkeit dieser Gebräuche muß man die treffliche Organisation beg­en seiner Art ein­­zigen Korps bewundern. Die Leibwache des Königs dient der ganzen übrigen sia­mesischen Armee als Mutter und wird als solches auch von ihr anerkannt. | | een tan

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