Pester Lloyd - Abendblatt, Juli 1857 (Jahrgang 4, nr. 147-173)

1857-07-15 / nr. 159

duÆbm zuMdustriebbtt angehalten.Wiewest wird unter«der bereits mehr­ ent­­­­swrickelten Industrie des Zollvereins noch zurückstehen,erhellt schon«daraus,daß dort während der jüngst abgeschlossenen Campagne in den 174 Fabriken über 27 Millionen Zentner Rüben,beiunsal­et für Gesammteistmeich in 102 Fabriken erst der dritte Theil,znämlich 9 Millionen Zentner Rüben,verarbeitet wurden,wobei Ungarnblos mit wenig über eine Million Zentner bet­eiligt war.Unsere Fabriken decken dabei noch­ lange nicht die Hälfte dies einheimischen Bedarfs von 1,200,000·3entnerZ,31cket; e ist somit ein großes Feld der feinern Entwicklung vorhanden,und der hielt al ge­­währte Schutz bietet der Regierung indirekte Vorteile so zahlreicher und wichtiger Art, daß sie durch die direkte Abgabe von Kolonialzucker reichlich aufgewogen wird. (In Nü­rnberg starb am 11.J­u­li früh 5 Uhr unerwartet schnell der k.preußische Bevollmächtigte bei der Handelsgesetzgebungskom­­mission,G.-h.Oberjustizrath Dr.Bischofs aus Berlin.Er fiel als Opfer seiner übermäßigen Anstrengung bei dem Gesetzgebungswerke.Er starb nach Vollendung des Fassungsentwurfes der dreiersten Bü­cher,den er noch unter schwarm Leiden ausgearbeitet hat. Berichtigung.Ein Druckfehler in»LaPresse«hat unseren Ue­­bersetzer im heutigen Morgenblatte berichten lassen,als habe dieäpforte außer Dr.Spitzer»noch mehrere anderer raeliten und mehrere Oesterreicher««zur Repräsentation der Türkei mich Neapel gesendet.Dr.Spitz­ isst im Gegeni Weil­ der alleinige Geschäftsjräger des Sultans am neapolitanischen Hofe. Gerichtsverhandlung. Arab,10.Juli.Die am 8.Vot mittags ums Uhr,vor dem hi­stgep k.k. Komttmgerichtshof als Standgericht besonnene Verhandlung,war in Juribis schetwsc in psychologischer Beziehung von hohem Interesse,indem sie das Bild eines Berbrecherlebens in seiner ganzen erschreckenden Racktheit vor unsern Augen entrollte. Du­ Angeklagte ist einer jener sechs Verbrechen­,welche vom Komstatsgericht zu lebens­­länglichem schweren Kerker­ verurtheilt,aus dem hiesigen Gefängnißxsm 1.Mast­­­en und entflohen. Seit jener Zeit häuften sich im nördlichen Theil des Arader Komitates — in dem Buttyiner Bezirk — so­wie in dem angrenzenden Biha­­rer Komitat, die fredirten Raubthaten, und es bedurfte von Geite unserer­wadern Gendarmerie der größten muthvollen Hingebung, um dem immer mehr und mehr um sich greifenden, und In der bezeichneten Gegend allgemeinen Schreden verbreitenden, verbre­­cherischen Treiben ein Ziel zu sehen. Die Häupter der Räuberbanden wurden theils noch im vorigen Jahr, theils im Laufe dieses Jahres von der Gendarmerie aufgebracht und dem Standgerichte Ü überliefert, oder sie fielen im Kampfe mit der Legtern. Einer der Gefährlichsten gelang es erst vor Kurzem habhaft zu merken,­ wovon der Eine — Szelecsan — von den ihm nachfegenden Bendarmen gezüchtet, der Zweite aber lebend eingebracht wurde. Dieser ist es, welcher jept als Angekragter vor dem Standgericht steht. Um sein Nationale befragt, gibt er an, er heiße D... A. .., sei aus Mikalafa nacht Arad geboren, 66 Sahr alt, griechisch nicht unirter Religion, Witwer und fin­­berios. Zwei und­zwanzig Jahre hat der Angekragte mit mehrmaligen Unterbrechun­­gen im hiesigen Kerker zugebracht, und wurde im vorigen Jahre, wie bereits erwähnt, an lebenslänglichen Kerker verurtheilt. » Nach seiner gelungenen Flucht aus dem Komktatsgefängnisse habe er sich mit seinen Genossen in den Wald bei Glogovicz begeben,wo sie sich gegenseitig die Eisen abnahmen und dann zerstreuten.Seit dieser Zeit will der Angeklagte in verschiedenen Gegenden um Buttymnherum als Taglöhner sich sein Brodverdienhaben zimmer feier allein und ohne einen seine­ fküheren Genossen gewesen,das bei ihm gefundene geladene Gewehr habe er in einem Walde gefunden,ebenso sei der bei ihm gefundene falsche Reisepaß ein gefundener,den ihm ein Kamerad gegeben habe.Auf die­ Er­­mahnung deshen Vorsitzendem der Angeklagte möge nicht das System des Laugs neutere­ folgen,indem er ihm nichts nützen würde,da seine Thaten zu klar erwiesen, und in Betreff des Passes schon das Geständniß Desjeniger,vvrliege-Welchek ihm denselben ertheilt,erwiederte der Angeklagte,daß dieses Geständniß unwahrsehtzzth wiederholte,daß bei Paß gefunden wurde.Es möge hier am Platze sein, Sirt erwäh­­nen, daß der Angeklagte, der körperlich herabgekommen ausfleht, mit einer Ruhe und Unbefangenheit um sich bi­dt, als wäre er über den Ausgang dieser Verhandlung " solltommen beruhigt, und ohne die ge­wichtigen, seiner Aussage nun folgenden Zeu­­ge welche eine ganze Reihe der verwegensten Raubthaten, an welchen der­ngefragte Theil genommen und bei denen er in den meisten Säiten als Anführer fungirte, Mar und zweifellos fonftatirten, hätte der unbefangene Zuhörer. Leicht zu der Annahme veranlaßt werden können, er müsse hier notbwend­ig ein Mißverständniß ob­­walten und der alte Mann mit seinem ruhig­ Earen BUT und seiner bestimmten, ‚tet. westwegs verlegenen Anspruchsnweife, könne unmöglich ein eben so gefährlicher wie höcht verwwegener Räuber sein. Wir wollen dem Zeugenverhöre der Reihe nach folgen, wie es im Laufe der Verhandlung vorgenommen wurde. Den Anfang machte der Grundpächter Herr Anton Zay. Derselbe sagt Folgen­­des aus : Im Oktober vorigen Jahres saß er eines Abends, ungefähr um 5 Uhr, in seiner Wohnung zu Bogfet mit seinem Sohne am Tisch, wo sie das Abendbrod_ er­­warteten, und zwar so, das der Zeuge mit dem Gesichte der Thür zu und sein Sohn derselben mit den Rüden zugewandt lag, als mit einem Male die Thüre Seife geöffnet wurde und nach und nach mehrere bewaffnete Männer, wovon einige das Gesicht mit Ruß geschwärzt hatten, eintraten. Einer dieser Männer, in welchem der Zeuge ganz bestimmt den Angeklagten erkennt, blieb bei der Thür stehen, und indem er auf den Zeugen das Gewehr anlegte, rief er ihm zu, unbeweglich zu bleiben und nur den Ort zu bezeichnen, wo er sein Geld egen habe, bei der geringsten Bewegung würde er for fort erhoffen. Der Zeuge bezeichnete das gegenüber Legende Zimmer als den Ort, wo sein Geld sich befinde, und alsbald verfügten sich einige Räuber dorthin , während der Angeklagte D.. A... fortfuhr, auf den Zeugen mit dem Gewehre zu zielen. Im Hofe hatten mittlerweile andere Raubgenossen das Gesinde zusammengetrieben und in ein Zimmer gesperrt, wo dasselbe von ihnen bis nach vollführtem Raube bewacht wurde. Die Räuber haben bei dieser Gelegenheit von dem Zeugen an Gold und zug 3000 fl. EM. mit sich genommen. Auf die an den Angeklagten gerichtete Afforderung, die vermummten Männer anzugeben, melde an diesem Raube Theil genommen, erwidert derselbe, Daß dies ber.Zeuge thun fole, der doc Alles so gut pa u Angeklagte) war bei tiefem Naube nicht anwesend und weiß von dem elben nichts. Hierauf wurde der Notar von dem Dorfe Szuzan, Herr Paskug Döme und die Landleute Ezike Tanász, Popa Mihály und der Urlauber Rozsu Philipp vorgerufen. Die seitern drei lagen übereinstimmend aus, das sie am 18. August 9. 3. auf dem Wege nach Butty in sich befanden, wohin sie Steuergelder abzuführen hatten, als sie an der Yatater Brücke angelangt, von zwei Bewaffneten angehalten, mit Drohungen zum Absteigen und zur Auslieferung des Geldes im Betrage von 173 fl EM, gezwungen wurden. Alle drei (der Notar war bei dem Anfall so erschrocen, daß er sich auf die Gesichtszüge der Räuber nicht mehr erinnern kann) erfennen genau und bestimmt in dem Angeklagten denjenigen der Räuber, der sie bedroht und der nach vollführtem Raube ihnen befohlen, den Weg nach Buttyin nicht fortzufegen, sondern umzufehren. — Der Angek­agte will auch von diesem Raube nichts willen und bemerkte zu einem der breit Zeugen, daß er keine Seele habe, wenn er die gemachte Aussage beschwöre. Die nun folgenden Zeugen sind der Richter des Dorfes Zimbrö, Vitoriu Peter, veffen Gattin und befsen Sohn Mileton. Unsere Leser werden sich des verwegenen Raubes erinnern, der am 21. Jänner 1. 93. von 17 bewaffneten Räubern in Zimbrö noch am Tage verübt wurde. Die Zeugen erzählen nun übereinstimmend die Geschichte des an ihnen verübten Raubes. Die Räuber, worunter nach Versicherung der Zeugen der Angeklagte als Anführer sich befunden, befesten die Thüre des Wohnhauses und drangen in die Wohnstube, wo sie den Richter Viporku Peter mißhandelten, um Geld, und zwar Silbergeld, von ihm zu erpresfen. Der Sohn desselben, Mileton, hat, sich Bei dieser Gelegenheit eben­so Flug als muthvoll bewiesen. Er kam nämlich zufällig in’s Zimmer, als bereits die bewaffneten Räuber seinen Vater mißhandelten. Von den Räubern befragt, was er wolle, sagte er, er sei auf Beruch gekommen i­ste ließen ihn sich auf das Kanapee niederlegen, wo er die Räuber­ bat, den Mann — er verheim­­bite vor den Räubern, daß der Gemißhandelte sein Vater sei — nicht so­ an quälen, er werde so auch das Geld hergeben. Lange konnte jedoch der brave junge Mann dem Handlichen Treiben der Räuber nicht zu sehen; er sprang mit einem Male von seinem Gige auf und stürzte sie auf die Räuber, erhielt aber von einem derselben einen Streik auf den Kopf, daß er zusammenfanf, erholte sich jedoch bald wieder und ver­­suchte auf’s Neue den ungleichen Kampf aufzunehmen, bei welcher Gelegenheit er, von dem Di... A... .., dem Angekragten, einen Schuß in die Brust erhielt (er ent­­blößte vor dem Gerichtshof seine Brust, wo ein buittelrother Lied die Stelle bezeich­­nete, wo die Schußmwunde sich befand). Troß der bedeutenden Verwundung raffte er sich noch einmal auf und suchte das Fenster zu erreichen, aus welchem er glückich ent­­sprang. Blutend eilte er zur Kirche, wo er zu läuten anfing, um die Bewohner des Ortes zur Hilfe herbei zu rufen. Es is bekannt, daß bei diesem Anlasse mehrere Per­­sonen von den Räubern tödtlich getroffen wurden. Alle drei Zeugen bezeichnen, auf wiederholtes Befragen, den Angeklagten als den Haupträdelsführer dieses vermögenen Raubes. Ganz vorzüglich ergeht sich die Brau des Richters in Ausmalung der Ein- Urnesen: Der Angeklagte, befragt, was er darauf zu erwiedern hätte, bemerkt, das das eben der Zeugin lauter eitles Gewäsh (tranka flanka) wäre, er wisse an von Die­sem Raube nichts, es folgt nun dur­cie­bernehmung und Beeidigung von neun Zeugen die Kon­flativung eines Straßenraubes, dessen der Angeklagte überführt wird. Am 6. Mai I. 9. waren nämlich ungefähr 13 Personen, Landleute aus Buttyin, Boros-Sebes, Nyagra ». f, w. auf dem Wege nach Belenyes, um den daselbst abgehaltenen Jahrmarkt zu besuchen. Auf einer reinen Anhöhe trat ihnen ein­­ Bewaffneter entgegen , welcher, nach der bestimmten und auch befuworenen Aussage von 8 der anmwefenden Zeugen. — Einer kann sich nicht mehr genau auf die Gesichtszüge des Räubers erinnern — Nie­­mand Anderer als der Angeklagte war, befahl ihnen, stehen zu bleiben und sich nicht zu rühren, widrigenfalls er Leiter geben würde. Dieser Befehl wurde pünktlich befolgt, und alsbald erschtenen noch zwei Raubgenossen, welche jedem Einzelnen, bis auf 5 Personen, darunter ein romanischer Geistlicher und ein Dorfnotär fi) befanden, die Hände mit Stunden zusammenbanden, auf die Augen ihnen verbanden, und sie dann in ein seitwärts gelegenes Thal führten, wo sie ausgeplündert wurden. Die fünf noch übrigen Personen aber wurden auf der Stelle, wo Halt gebeten wurde, von dem gegen­­wärtig Angeklagten D. A. um ihre Barschaft befragt, und dieselbe ihnen abgenommen. 3.1 Der Geistliche Hatte flog 30 fr., welche ihm zurückgegeben wurden. Der Notar übergab seine Brieftasche, welche 9 fl. EM, enthielt (einen größeren Betrag hielt er im Sattel­­k­opf seines Pferdes verborgen). Als er jedoch den Räuber bat, er möge ihm doch ettrag zur Weiterreife lassen, gab ihm dieser zwei Gulden zurück. Nachdem die Plünderung bei allen Personen vollendet, wurden die sämmtlich Beschädigten wieder zusammengeführt, ihnen die Binden von den Augen und die Stunde von den Händen abgenommen und ihnen befohlen, ihre Reise nach Belenyes fortzufegen und ja nicht umzukehren. Unter den Ausgeplünderten war ein flowaksischer Taglöhner, Panik Márton, welcher wohl am härtesten den ihm verursachten Schaden fühlen mochte. Er hatte 38 fl. EM., sein ganzes Vermögen, wie er sich ansprühte, bei ihm und bat den Räuber, ihm doc wenigstens die Hälfte dieser Summe zu lassen, indem er sehr arm wäre, und zwei Kinder zu ernähren hätte. Er wiederholte dies dem Angeklagten sept in’s Gesicht, und sagte, er würde die an ihm und seinen Kin­­dern verübte Sieverthat vor Gott zu verantworten haben. Der Angeklagte erwiedert auf die eidlichen Aussagen auch dieser neun Zeugen das, was er bei den frühern Fäl­­len fon äußerte: bag Alles Lüge sei und daß er bei dem Naube nicht anwesend war ; insbesondere wagt er es auch sehr geringschngend von dem als Zeugen in dieser Sache beeideten romantischen Geistlichen sich zu Äußern, was ihm einen Verweis von dem Herrn Borfigenden zuzog. Dir kommen nun zu dem legten Fall, ebenfalls ein Raub, an welchem der An­­geklagte den thätigsten Antheil genommen. Am 24. Dezember v. 3. kam der Ange­­lagte D. A. mit zweit Spießgesellen auf Die Pußta des Gutspächters, Herrn M­­e­i­­denfeld unweit Sikula, und nachdem sie die drei dort Schweine hütenden Hirten banden und auf die Erde fegten, suchten sie si 62 der besten Schweine aus und trie­­ben sie fort. Auf das Geschret der Hirten wurde von D. A. erfindert , sie sollten kei­­nen folgen Lärm machen, von ihren Leibern werde fein Gyed geschnitten werden. Die drei Hirten Bunás Todor, Csigeran Todor und Serban Todor, sind nun als Zeugen vorgeladen. Ersterer ist ein Greis von 92 Jahren, aber noch sehr kräftig und bemeg­­lich. Bei dem Anbli des Angeklagten geräth er in Wuth,, und es hält schwer, ihn zu einer geregelten Aussage zu bringen; er sucht jede Bewegung, welche der Angeklagte bei dem Raube der Schweine gemacht, zu veranschaulichen, und kann noch immer die Redheit nicht begreifen, wie ein Mensch 62 Schweine rauben Fanne, 10 oder 12 Stüd, 62 der alte Hirte, hätte er sich noch gefallen haffen, aber 62, das wäre doch unerhört. Der Angeklagte beharrt auf den Aussagen und dem Eide dieser Zeugen gegen­­über bei seinem Spiteme des Läugnens, und meint, als er befragt wurde, was er auf diefe­legten Angaben zu ertwiedern hätte. Daß es zu langweilig műre, das­ Geshmnäs dieser Zeugen zu erm­iedern, indem sie so reden müßten, weil sie doch sonst den Scha­­den selbst zu erregen hätten. Am 9. Juli Mittags war die Verhandlung bis zu diesem Punkte gelangt, der Herr Borfigende erklärte das Beweisverfahren für geschlossen und legte die Schluß­­verhandlung auf 5 Uhr Nachmittags fest. Das Urtheil, welches erst am 10. verkün­­digt wurde, lautete auf Hinrichtung durch den Strang As dem Verbrecher von dem Herrn Vorfigenden angezeigt wurde, daß seivet Stunden nach der Urtheilsverkündigung dasselbe auch vollstrebt werde, daß es ihm aber frei stehe, noch um eine Stunde Aufschub zu bitten, erw­iederte er mit Ruhe, er bitte darum. Auch bat er, daß man außer dem Geistlichen seine Verwandten zu ihm­ kommen lassen sole. Am Hinrichtungsort angekommen, sol der Verurtheilte, wie Augenzeugen versichern, mit lauter Stimme vor dem versammelten Volke seine Mifteldaten bereut und sich als warnendes Krempel aufgestelt haben. (Az. 319.) Börsen­ und Landeldurchrichten. * Wien, 14. Juli. Das Börsengeschäft war gestern Abends wie heute ganz fill und beschränkte sie bei unbedeutenden Kursschwankungen in abwärts gehender Richtung auf sehr geringfügige Schlüffe in Nordbahn- und Krebit­­artien. In jungen Bahnen fast gar kein Verkehr, Kurse daher nominell unvers­ändert. Staatseffekten ebenfalls Äußerst flaw und bei vorherrschendem Geld­man­­gel etwas billiger, Wechsel wenig verändert, Silber jedoch 1­,pCt. höher. Schlußkurse : Kreditaltin 239, Nordbahn 187­,, Staatsbahn 232, Theisbahn 100%, Orientbahn 5219. London, 13. Juli. Schlußfonfoss 921/,, Paris, 13. Zult. 3pCt. Rente 66.955 41/,pCt. 91.75; öfter, Anl. 87; Staatsbahn 647. Brankfurt, 13. Jul. 4Y,pCt. Metal, 69%­,­­ 5pCt. Metall, 797%, Bien 114; Banfattien 1150; 1854er Lore 104%/,; Nationalanleihe 811), ; Staatsbahn 265"/, 3 Kreditaktien 118. « Amsterdam,13.Juli.Dort verzinsliche 781X475pCt.Metall.761-27 2XX2pCt.393-4;Nationalanl.7874. Berlin­ 13.Juli.5pCt.freiwillige Anleihe 993-4;5pCt,M-t»818-4; 1854erLose 107»,;Nationalanl.8374z Staatsbahn 1523 Kreditakt. 1171-«4. Hamburg,13.Juli.Nationalanleihe 821-4;Kreditaktion123. Verantwortlicher Redakteur:Kaereißkircher. Schnellpressmumck von Emil Müller,Do­rthengasse Nr.12.—­Verlag der Pester Lloydgesellschaft. a |

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