Pester Lloyd - Abendblatt, Juli 1857 (Jahrgang 4, nr. 147-173)
1857-07-15 / nr. 159
duÆbm zuMdustriebbtt angehalten.Wiewest wird unter«der bereits mehr entswrickelten Industrie des Zollvereins noch zurückstehen,erhellt schon«daraus,daß dort während der jüngst abgeschlossenen Campagne in den 174 Fabriken über 27 Millionen Zentner Rüben,beiunsalet für Gesammteistmeich in 102 Fabriken erst der dritte Theil,znämlich 9 Millionen Zentner Rüben,verarbeitet wurden,wobei Ungarnblos mit wenig über eine Million Zentner beteiligt war.Unsere Fabriken decken dabei noch lange nicht die Hälfte dies einheimischen Bedarfs von 1,200,000·3entnerZ,31cket; e ist somit ein großes Feld der feinern Entwicklung vorhanden,und der hielt al gewährte Schutz bietet der Regierung indirekte Vorteile so zahlreicher und wichtiger Art, daß sie durch die direkte Abgabe von Kolonialzucker reichlich aufgewogen wird. (In Nürnberg starb am 11.Juli früh 5 Uhr unerwartet schnell der k.preußische Bevollmächtigte bei der Handelsgesetzgebungskommission,G.-h.Oberjustizrath Dr.Bischofs aus Berlin.Er fiel als Opfer seiner übermäßigen Anstrengung bei dem Gesetzgebungswerke.Er starb nach Vollendung des Fassungsentwurfes der dreiersten Bücher,den er noch unter schwarm Leiden ausgearbeitet hat. Berichtigung.Ein Druckfehler in»LaPresse«hat unseren Uebersetzer im heutigen Morgenblatte berichten lassen,als habe dieäpforte außer Dr.Spitzer»noch mehrere anderer raeliten und mehrere Oesterreicher««zur Repräsentation der Türkei mich Neapel gesendet.Dr.Spitz isst im Gegeni Weil der alleinige Geschäftsjräger des Sultans am neapolitanischen Hofe. Gerichtsverhandlung. Arab,10.Juli.Die am 8.Vot mittags ums Uhr,vor dem histgep k.k. Komttmgerichtshof als Standgericht besonnene Verhandlung,war in Juribis schetwsc in psychologischer Beziehung von hohem Interesse,indem sie das Bild eines Berbrecherlebens in seiner ganzen erschreckenden Racktheit vor unsern Augen entrollte. Du Angeklagte ist einer jener sechs Verbrechen,welche vom Komstatsgericht zu lebenslänglichem schweren Kerker verurtheilt,aus dem hiesigen Gefängnißxsm 1.Masten und entflohen. Seit jener Zeit häuften sich im nördlichen Theil des Arader Komitates — in dem Buttyiner Bezirk — sowie in dem angrenzenden Biharer Komitat, die fredirten Raubthaten, und es bedurfte von Geite unsererwadern Gendarmerie der größten muthvollen Hingebung, um dem immer mehr und mehr um sich greifenden, und In der bezeichneten Gegend allgemeinen Schreden verbreitenden, verbrecherischen Treiben ein Ziel zu sehen. Die Häupter der Räuberbanden wurden theils noch im vorigen Jahr, theils im Laufe dieses Jahres von der Gendarmerie aufgebracht und dem Standgerichte Ü überliefert, oder sie fielen im Kampfe mit der Legtern. Einer der Gefährlichsten gelang es erst vor Kurzem habhaft zu merken, wovon der Eine — Szelecsan — von den ihm nachfegenden Bendarmen gezüchtet, der Zweite aber lebend eingebracht wurde. Dieser ist es, welcher jept als Angekragter vor dem Standgericht steht. Um sein Nationale befragt, gibt er an, er heiße D... A. .., sei aus Mikalafa nacht Arad geboren, 66 Sahr alt, griechisch nicht unirter Religion, Witwer und finberios. Zwei undzwanzig Jahre hat der Angekragte mit mehrmaligen Unterbrechungen im hiesigen Kerker zugebracht, und wurde im vorigen Jahre, wie bereits erwähnt, an lebenslänglichen Kerker verurtheilt. » Nach seiner gelungenen Flucht aus dem Komktatsgefängnisse habe er sich mit seinen Genossen in den Wald bei Glogovicz begeben,wo sie sich gegenseitig die Eisen abnahmen und dann zerstreuten.Seit dieser Zeit will der Angeklagte in verschiedenen Gegenden um Buttymnherum als Taglöhner sich sein Brodverdienhaben zimmer feier allein und ohne einen seine fküheren Genossen gewesen,das bei ihm gefundene geladene Gewehr habe er in einem Walde gefunden,ebenso sei der bei ihm gefundene falsche Reisepaß ein gefundener,den ihm ein Kamerad gegeben habe.Auf die Ermahnung deshen Vorsitzendem der Angeklagte möge nicht das System des Laugs neutere folgen,indem er ihm nichts nützen würde,da seine Thaten zu klar erwiesen, und in Betreff des Passes schon das Geständniß Desjeniger,vvrliege-Welchek ihm denselben ertheilt,erwiederte der Angeklagte,daß dieses Geständniß unwahrsehtzzth wiederholte,daß bei Paß gefunden wurde.Es möge hier am Platze sein, Sirt erwähnen, daß der Angeklagte, der körperlich herabgekommen ausfleht, mit einer Ruhe und Unbefangenheit um sich bidt, als wäre er über den Ausgang dieser Verhandlung " solltommen beruhigt, und ohne die gewichtigen, seiner Aussage nun folgenden Zeuge welche eine ganze Reihe der verwegensten Raubthaten, an welchen derngefragte Theil genommen und bei denen er in den meisten Säiten als Anführer fungirte, Mar und zweifellos fonftatirten, hätte der unbefangene Zuhörer. Leicht zu der Annahme veranlaßt werden können, er müsse hier notbwendig ein Mißverständniß obwalten und der alte Mann mit seinem ruhig Earen BUT und seiner bestimmten, ‚tet. westwegs verlegenen Anspruchsnweife, könne unmöglich ein eben so gefährlicher wie höcht verwwegener Räuber sein. Wir wollen dem Zeugenverhöre der Reihe nach folgen, wie es im Laufe der Verhandlung vorgenommen wurde. Den Anfang machte der Grundpächter Herr Anton Zay. Derselbe sagt Folgendes aus : Im Oktober vorigen Jahres saß er eines Abends, ungefähr um 5 Uhr, in seiner Wohnung zu Bogfet mit seinem Sohne am Tisch, wo sie das Abendbrod_ erwarteten, und zwar so, das der Zeuge mit dem Gesichte der Thür zu und sein Sohn derselben mit den Rüden zugewandt lag, als mit einem Male die Thüre Seife geöffnet wurde und nach und nach mehrere bewaffnete Männer, wovon einige das Gesicht mit Ruß geschwärzt hatten, eintraten. Einer dieser Männer, in welchem der Zeuge ganz bestimmt den Angeklagten erkennt, blieb bei der Thür stehen, und indem er auf den Zeugen das Gewehr anlegte, rief er ihm zu, unbeweglich zu bleiben und nur den Ort zu bezeichnen, wo er sein Geld egen habe, bei der geringsten Bewegung würde er for fort erhoffen. Der Zeuge bezeichnete das gegenüber Legende Zimmer als den Ort, wo sein Geld sich befinde, und alsbald verfügten sich einige Räuber dorthin , während der Angeklagte D.. A... fortfuhr, auf den Zeugen mit dem Gewehre zu zielen. Im Hofe hatten mittlerweile andere Raubgenossen das Gesinde zusammengetrieben und in ein Zimmer gesperrt, wo dasselbe von ihnen bis nach vollführtem Raube bewacht wurde. Die Räuber haben bei dieser Gelegenheit von dem Zeugen an Gold und zug 3000 fl. EM. mit sich genommen. Auf die an den Angeklagten gerichtete Afforderung, die vermummten Männer anzugeben, melde an diesem Raube Theil genommen, erwidert derselbe, Daß dies ber.Zeuge thun fole, der doc Alles so gut pa u Angeklagte) war bei tiefem Naube nicht anwesend und weiß von dem elben nichts. Hierauf wurde der Notar von dem Dorfe Szuzan, Herr Paskug Döme und die Landleute Ezike Tanász, Popa Mihály und der Urlauber Rozsu Philipp vorgerufen. Die seitern drei lagen übereinstimmend aus, das sie am 18. August 9. 3. auf dem Wege nach Butty in sich befanden, wohin sie Steuergelder abzuführen hatten, als sie an der Yatater Brücke angelangt, von zwei Bewaffneten angehalten, mit Drohungen zum Absteigen und zur Auslieferung des Geldes im Betrage von 173 fl EM, gezwungen wurden. Alle drei (der Notar war bei dem Anfall so erschrocen, daß er sich auf die Gesichtszüge der Räuber nicht mehr erinnern kann) erfennen genau und bestimmt in dem Angeklagten denjenigen der Räuber, der sie bedroht und der nach vollführtem Raube ihnen befohlen, den Weg nach Buttyin nicht fortzufegen, sondern umzufehren. — Der Angekagte will auch von diesem Raube nichts willen und bemerkte zu einem der breit Zeugen, daß er keine Seele habe, wenn er die gemachte Aussage beschwöre. Die nun folgenden Zeugen sind der Richter des Dorfes Zimbrö, Vitoriu Peter, veffen Gattin und befsen Sohn Mileton. Unsere Leser werden sich des verwegenen Raubes erinnern, der am 21. Jänner 1. 93. von 17 bewaffneten Räubern in Zimbrö noch am Tage verübt wurde. Die Zeugen erzählen nun übereinstimmend die Geschichte des an ihnen verübten Raubes. Die Räuber, worunter nach Versicherung der Zeugen der Angeklagte als Anführer sich befunden, befesten die Thüre des Wohnhauses und drangen in die Wohnstube, wo sie den Richter Viporku Peter mißhandelten, um Geld, und zwar Silbergeld, von ihm zu erpresfen. Der Sohn desselben, Mileton, hat, sich Bei dieser Gelegenheit ebenso Flug als muthvoll bewiesen. Er kam nämlich zufällig in’s Zimmer, als bereits die bewaffneten Räuber seinen Vater mißhandelten. Von den Räubern befragt, was er wolle, sagte er, er sei auf Beruch gekommen iste ließen ihn sich auf das Kanapee niederlegen, wo er die Räuber bat, den Mann — er verheimbite vor den Räubern, daß der Gemißhandelte sein Vater sei — nicht so an quälen, er werde so auch das Geld hergeben. Lange konnte jedoch der brave junge Mann dem Handlichen Treiben der Räuber nicht zu sehen; er sprang mit einem Male von seinem Gige auf und stürzte sie auf die Räuber, erhielt aber von einem derselben einen Streik auf den Kopf, daß er zusammenfanf, erholte sich jedoch bald wieder und versuchte auf’s Neue den ungleichen Kampf aufzunehmen, bei welcher Gelegenheit er, von dem Di... A... .., dem Angekragten, einen Schuß in die Brust erhielt (er entblößte vor dem Gerichtshof seine Brust, wo ein buittelrother Lied die Stelle bezeichnete, wo die Schußmwunde sich befand). Troß der bedeutenden Verwundung raffte er sich noch einmal auf und suchte das Fenster zu erreichen, aus welchem er glückich entsprang. Blutend eilte er zur Kirche, wo er zu läuten anfing, um die Bewohner des Ortes zur Hilfe herbei zu rufen. Es is bekannt, daß bei diesem Anlasse mehrere Personen von den Räubern tödtlich getroffen wurden. Alle drei Zeugen bezeichnen, auf wiederholtes Befragen, den Angeklagten als den Haupträdelsführer dieses vermögenen Raubes. Ganz vorzüglich ergeht sich die Brau des Richters in Ausmalung der Ein- Urnesen: Der Angeklagte, befragt, was er darauf zu erwiedern hätte, bemerkt, das das eben der Zeugin lauter eitles Gewäsh (tranka flanka) wäre, er wisse an von Diesem Raube nichts, es folgt nun durciebernehmung und Beeidigung von neun Zeugen die Konflativung eines Straßenraubes, dessen der Angeklagte überführt wird. Am 6. Mai I. 9. waren nämlich ungefähr 13 Personen, Landleute aus Buttyin, Boros-Sebes, Nyagra ». f, w. auf dem Wege nach Belenyes, um den daselbst abgehaltenen Jahrmarkt zu besuchen. Auf einer reinen Anhöhe trat ihnen ein Bewaffneter entgegen , welcher, nach der bestimmten und auch befuworenen Aussage von 8 der anmwefenden Zeugen. — Einer kann sich nicht mehr genau auf die Gesichtszüge des Räubers erinnern — Niemand Anderer als der Angeklagte war, befahl ihnen, stehen zu bleiben und sich nicht zu rühren, widrigenfalls er Leiter geben würde. Dieser Befehl wurde pünktlich befolgt, und alsbald erschtenen noch zwei Raubgenossen, welche jedem Einzelnen, bis auf 5 Personen, darunter ein romanischer Geistlicher und ein Dorfnotär fi) befanden, die Hände mit Stunden zusammenbanden, auf die Augen ihnen verbanden, und sie dann in ein seitwärts gelegenes Thal führten, wo sie ausgeplündert wurden. Die fünf noch übrigen Personen aber wurden auf der Stelle, wo Halt gebeten wurde, von dem gegenwärtig Angeklagten D. A. um ihre Barschaft befragt, und dieselbe ihnen abgenommen. 3.1 Der Geistliche Hatte flog 30 fr., welche ihm zurückgegeben wurden. Der Notar übergab seine Brieftasche, welche 9 fl. EM, enthielt (einen größeren Betrag hielt er im Sattelkopf seines Pferdes verborgen). Als er jedoch den Räuber bat, er möge ihm doch ettrag zur Weiterreife lassen, gab ihm dieser zwei Gulden zurück. Nachdem die Plünderung bei allen Personen vollendet, wurden die sämmtlich Beschädigten wieder zusammengeführt, ihnen die Binden von den Augen und die Stunde von den Händen abgenommen und ihnen befohlen, ihre Reise nach Belenyes fortzufegen und ja nicht umzukehren. Unter den Ausgeplünderten war ein flowaksischer Taglöhner, Panik Márton, welcher wohl am härtesten den ihm verursachten Schaden fühlen mochte. Er hatte 38 fl. EM., sein ganzes Vermögen, wie er sich ansprühte, bei ihm und bat den Räuber, ihm doc wenigstens die Hälfte dieser Summe zu lassen, indem er sehr arm wäre, und zwei Kinder zu ernähren hätte. Er wiederholte dies dem Angeklagten sept in’s Gesicht, und sagte, er würde die an ihm und seinen Kindern verübte Sieverthat vor Gott zu verantworten haben. Der Angeklagte erwiedert auf die eidlichen Aussagen auch dieser neun Zeugen das, was er bei den frühern Fällen fon äußerte: bag Alles Lüge sei und daß er bei dem Naube nicht anwesend war ; insbesondere wagt er es auch sehr geringschngend von dem als Zeugen in dieser Sache beeideten romantischen Geistlichen sich zu Äußern, was ihm einen Verweis von dem Herrn Borfigenden zuzog. Dir kommen nun zu dem legten Fall, ebenfalls ein Raub, an welchem der Angeklagte den thätigsten Antheil genommen. Am 24. Dezember v. 3. kam der Angelagte D. A. mit zweit Spießgesellen auf Die Pußta des Gutspächters, Herrn Meidenfeld unweit Sikula, und nachdem sie die drei dort Schweine hütenden Hirten banden und auf die Erde fegten, suchten sie si 62 der besten Schweine aus und trieben sie fort. Auf das Geschret der Hirten wurde von D. A. erfindert , sie sollten keinen folgen Lärm machen, von ihren Leibern werde fein Gyed geschnitten werden. Die drei Hirten Bunás Todor, Csigeran Todor und Serban Todor, sind nun als Zeugen vorgeladen. Ersterer ist ein Greis von 92 Jahren, aber noch sehr kräftig und bemeglich. Bei dem Anbli des Angeklagten geräth er in Wuth,, und es hält schwer, ihn zu einer geregelten Aussage zu bringen; er sucht jede Bewegung, welche der Angeklagte bei dem Raube der Schweine gemacht, zu veranschaulichen, und kann noch immer die Redheit nicht begreifen, wie ein Mensch 62 Schweine rauben Fanne, 10 oder 12 Stüd, 62 der alte Hirte, hätte er sich noch gefallen haffen, aber 62, das wäre doch unerhört. Der Angeklagte beharrt auf den Aussagen und dem Eide dieser Zeugen gegenüber bei seinem Spiteme des Läugnens, und meint, als er befragt wurde, was er auf diefelegten Angaben zu ertwiedern hätte. Daß es zu langweilig műre, das Geshmnäs dieser Zeugen zu ermiedern, indem sie so reden müßten, weil sie doch sonst den Schaden selbst zu erregen hätten. Am 9. Juli Mittags war die Verhandlung bis zu diesem Punkte gelangt, der Herr Borfigende erklärte das Beweisverfahren für geschlossen und legte die Schlußverhandlung auf 5 Uhr Nachmittags fest. Das Urtheil, welches erst am 10. verkündigt wurde, lautete auf Hinrichtung durch den Strang As dem Verbrecher von dem Herrn Vorfigenden angezeigt wurde, daß seivet Stunden nach der Urtheilsverkündigung dasselbe auch vollstrebt werde, daß es ihm aber frei stehe, noch um eine Stunde Aufschub zu bitten, erwiederte er mit Ruhe, er bitte darum. Auch bat er, daß man außer dem Geistlichen seine Verwandten zu ihm kommen lassen sole. Am Hinrichtungsort angekommen, sol der Verurtheilte, wie Augenzeugen versichern, mit lauter Stimme vor dem versammelten Volke seine Mifteldaten bereut und sich als warnendes Krempel aufgestelt haben. (Az. 319.) Börsen und Landeldurchrichten. * Wien, 14. Juli. Das Börsengeschäft war gestern Abends wie heute ganz fill und beschränkte sie bei unbedeutenden Kursschwankungen in abwärts gehender Richtung auf sehr geringfügige Schlüffe in Nordbahn- und Krebitartien. In jungen Bahnen fast gar kein Verkehr, Kurse daher nominell unversändert. Staatseffekten ebenfalls Äußerst flaw und bei vorherrschendem Geldmangel etwas billiger, Wechsel wenig verändert, Silber jedoch 1,pCt. höher. Schlußkurse : Kreditaltin 239, Nordbahn 187,, Staatsbahn 232, Theisbahn 100%, Orientbahn 5219. London, 13. Juli. Schlußfonfoss 921/,, Paris, 13. Zult. 3pCt. Rente 66.955 41/,pCt. 91.75; öfter, Anl. 87; Staatsbahn 647. Brankfurt, 13. Jul. 4Y,pCt. Metal, 69%, 5pCt. Metall, 797%, Bien 114; Banfattien 1150; 1854er Lore 104%/,; Nationalanleihe 811), ; Staatsbahn 265"/, 3 Kreditaktien 118. « Amsterdam,13.Juli.Dort verzinsliche 781X475pCt.Metall.761-27 2XX2pCt.393-4;Nationalanl.7874. Berlin 13.Juli.5pCt.freiwillige Anleihe 993-4;5pCt,M-t»818-4; 1854erLose 107»,;Nationalanl.8374z Staatsbahn 1523 Kreditakt. 1171-«4. Hamburg,13.Juli.Nationalanleihe 821-4;Kreditaktion123. Verantwortlicher Redakteur:Kaereißkircher. Schnellpressmumck von Emil Müller,Dorthengasse Nr.12.—Verlag der Pester Lloydgesellschaft. a |